EU Fluggastrechte / Annullierung

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Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
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Demnach handelt es sich um eine Annullierung und du hast das Recht auf Rückerstattung.
Meine Empfehlung: schriftlich Lufthansa mitteilen das du aufgrund der Annullierung auf die Rückerstattung des Flugpreises bestehst. Diese innerhalb von 7 Tagen abzuwickeln ist. Das ganze per Mail an LH mit einigen Freunden, Arbeitskollegen in bcc.

Wenn nach 7 Tagen keine Rückerstattung erfolgt ist, an z.B. User @kexbox wenden. Es gibt bestimmt aber auch andere gute Anwälte hier im Forum.

Email an Customer Relations ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.949
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Ist bekannt ob man die Ankündigung von Lufthansa ernst nehmen muss, dass nach minimalen Änderungen der Abflugzeit eine Rückmeldung erforderlich ist da sonst die Flüge gelöscht werden?

LH hat mir das hier gesendet:
[FONT=&quot]Über die unten aufgeführten Auswahlfelder können Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir Ihr Ticket ohne weiteren Aufwand für Sie aktualisieren können. Bitte geben Sie uns bis zum [FONT=&quot]26. Juli 2020[/FONT], eine Rückmeldung, andernfalls werden Ihre Flüge gestrichen. Selbstverständlich bleiben Ihre Buchungsnummer und Ihr Ticket für eine spätere Nutzung gültig. Sie können uns bis spätestens 31. Januar 2021 kontaktieren und Ihre neuen Flüge einbuchen lassen*.
[/FONT]

Wenn ich allerding den Link zustimmen in der E-Mail anklicke erscheint diese Meldung:
Unfortunately, your request could not be processed.
Kindly contact a Lufthansa Service Center.
Da nun die Hotline ja nicht gerade besonders gut erreichbar ist habe ich keine große Lust mich an das Telefon zu setzen.

Nimmt LH die Flüge tatsächlich raus oder ist das nur eine leere Drohung zumindest in einer der drei Buchungen ist das Flugdatum am 30.7. und damit innerhalb der zwei wöchtigen Frist ich kann mir nicht vorstellen das LH wirklich einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung riskiert?[FONT=&quot][/FONT]
 

HDH Aviation

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
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3.348
D-AIEP
Air Europa hat mich heute über eine Flugstreichung am 30. Juli informiert (FRA-MAD). Ich wurde jetzt vom System auf einen Flug nach dem eigentlichen Rückflug (31. Juli) der noch besteht, umgebucht. Wenn ich das richtig sehe, habe ich Anspruch auf 250€ Kompensation da 13 Tage vor Abflug storniert wurde, Air Europa bietet mir nur einen Voucher an. Ist das so richtig mit der Kompensation? Wenn ja, wie komme ich am Besten daran?
 

HDH Aviation

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
1.275
3.348
D-AIEP
Theoretisch ja, praktisch wird sich UX wohl auf außergewöhnliche Umstände berufen, sodass das gerichtlich geklärt werden muss.

UX per eMail oder ggf. Webformular kontaktieren.

Ich habe es jetzt per Email versucht, mal schauen..

Wann wurde der Flug gebucht? Alles vor März: Eher fummelig. Wenn der Flug erst in der Corona-Hochphase gebucht wurde, meine ich, wird die Luft für außergewöhnliche Umstände dünner.

Ich habe erst vor etwa drei Wochen gebucht.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Der Kollege Degott aus Hannover scheint sich ja ziemlich sicher zu sein:
Annulliert die Airline dagegen weniger als zwei Wochen vor Abflug aus betriebswirtschaftlichen Gründen einen Flug und bucht den Passagier um, steht diesem Entschädigung zu. Dass das Coronavirus in Europa grassiert, ist bezogen auf einen einzelnen Flug nach Ansicht von Degott noch kein außergewöhnlicher Umstand: «Corona ist jetzt der Joker der Airlines, aber das ist zu kurz gegriffen.» Die Fluggesellschaft sei bei kurzfristigen Annullierungen nur von der Zahlungspflicht befreit, wenn der Passagier im Prinzip gar nicht mehr einreisen könne
 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Ich habe hier mal eine Frage an die Rechtsexperten.

Gibt es eigentlich Rechtsmittel gegen ein Zurückweisungsbeschluss ,wegen fehlender Begründung im Berufungsverfahren und wenn ja hemmt das die Rechtskraft des ursprünglichen Urteil ?

Erstinstanzliches Urteil beim AG wegen Flugannulierung zu Gunsten des PAX. Airline legt Berufung ein, bittet um Fristverlängerung der Begründung. Als die Frist abläuft, wird vom Gericht angekündigt die Berufung zu verwerfen. Airline meldet sich weiterhin nicht. Dann Beschluss Berufung verworfen.

Kann das Urteil nun sofort ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden ?
 
Zuletzt bearbeitet:

lutscha123

Reguläres Mitglied
26.10.2016
38
4
Hallo,

wie würdet ihr in folgendem Fall vorgehen:

Gebucht: GRZ-MUC-BRU-YUL-YTZ am 22.07.2020 via priceline mit Air Canada Ticketstock.

GRZ-MUC (operated Air Dolomiti) storniert, MUC-BRU (operated LH Cityline) storniert, BRU-YUL-YTZ (operated AC) umgebucht auf BRU-YUL-YYZ am 23.07.2020.

Anspruch auf Rückerstattung sollte klar sein, aber da alle ursprünglich gebuchten Flüge storniert wurden, stellt sich mir die Frage, an wen ich die Forderung richten soll? Oder einfach bei allen probieren?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
Viel Spaß damit. Air Canada wehrt sich unter Berufung auf die von den kanadischen Behörden abgenickte Gutscheinlösung sehr wehement gegen jegliche Erstattungen; für Flüge von/nach USA bestreiten sie sogar die Zuständigkeit des US DOT.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Hallo,

wie würdet ihr in folgendem Fall vorgehen:

Gebucht: GRZ-MUC-BRU-YUL-YTZ am 22.07.2020 via priceline mit Air Canada Ticketstock.

GRZ-MUC (operated Air Dolomiti) storniert, MUC-BRU (operated LH Cityline) storniert, BRU-YUL-YTZ (operated AC) umgebucht auf BRU-YUL-YYZ am 23.07.2020.

Anspruch auf Rückerstattung sollte klar sein, aber da alle ursprünglich gebuchten Flüge storniert wurden, stellt sich mir die Frage, an wen ich die Forderung richten soll? Oder einfach bei allen probieren?

Wie ist eigentlich überhaupt die Lage derzeit in solchen Fällen, in denen eine Beförderung mit verbundenen Flügen durch mehrere Fluggesellschaften geschieht und alle Segmente der Buchung gestrichen sind? Kann man im Beispielsfall die Lufthansa auf Rückerstattung der gesamten Flugscheinkosten verklagen?

Meiner Kenntnis nach beschränken sich Entscheidungen auf Fälle, in denen der Fluggast mit Airline A pünktlich und auch sonst ordnunsgemäß zum Hub geflogen wurde und dann auf dem Anschlussflug vom Hub mit Airline B eine Störung auftrat. Versuchen von Fluggästen, jetzt Airline A am Abflugort auf die Ausgleichszahlung zu verklagen, standen Gerichte - zu Recht - eher skeptisch gegenüber.

Der Fall liegt jetzt ja aber anders, wenn auch die Lufthansa Flüge gestrichen sind, weil dann auch hier eine Annullierung vorliegt, die zum Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten führt.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Ich vermute einfach mal, dass der Kläger wohl die Sache so darstellen wollte, dass die Airline nur einen Grund gesucht hatte, die beiden wegen der Überbuchungssituation als unruly passengers abzuweisen um eben nicht noch die Entschädigung, die bei einem IDB bzw. Downgrade fällig gewesen wäre, zahlen zu müssen. Den Braten hat der Richter aber wohl gerochen.

Den Nerv muss man aber echt erst mal haben nach der Situation noch zu klagen. Da ist es schon fast wieder egal ob die Alte haubenvoll war oder nicht, das was die abgezogen hat langt von sich aus bereits dicke.
 
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Reaktionen: Gulliver

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Die sind ja aber noch gut davon gekommen: "DasTicketentgelt für den Flug wurde dem Kläger abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von100,00 Euro gutgeschrieben."
Hätte die Airline nicht das Recht, den vollen Ticketpreis für den Biz Rückflug wieder in Rechnung zu stellen?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
Hätte die Airline nicht das Recht, den vollen Ticketpreis für den Biz Rückflug wieder in Rechnung zu stellen?
Der Fluggast wollte ja fliegen. Es war die Entscheidung der Airline, den Fluggast nicht zu befördern. Vor dem Hintergrund würde ich ganz klar sagen: nein.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Weil man an einen Anwalt geraten ist, der einem dies empfohlen hat? ;)

Man hat auch nicht unbedingt mit dem Willen des Gerichtes gerechnet, hier beide Zeugen persönlich zum Vernehmen vorzuladen. Da waren die Avocados auf jeden Fall mal ihre 3 Euro Fünfzig wert. ;-)