EU Fluggastrechte / Annullierung

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
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Man hat auch nicht unbedingt mit dem Willen des Gerichtes gerechnet, hier beide Zeugen persönlich zum Vernehmen vorzuladen.

Welche anderen Möglichkeiten hat denn das Gericht, wenn die Zeugen ordnungsgemäß als Beweis angeboten wurden?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.475
15.128
Wegen Ungeeignetheit des Beweismittels zurueckweisen. In den engen Grenzen, die der BGH auf Basis von Art. 103 Abs. 1 GG zieht.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Manchmal ergeben sich in eigentlich "klaren" Fällen auch überraschend ungeahnte Wendungen:

-Mehrere Straftatbeteiligte haben sich inzwischen zerstritten und decken sich nicht mehr gegenseitig
-Eindeutige Beweismittel sind bei der anderen Partei plötzlich nicht mehr auffindbar (habe ich schon selbst zweimal gehabt)
-Arbeitnehmern wurde zwischenzeitlich gekündigt und aus Hass erinnern sie sich plötzlich nicht mehr
-...

Vielleicht dachte man sich, man lässt es mal drauf ankommen.
 

wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
277
1
Habe folgendes Problem noch aus Vor-Corona-Zeiten: BA streicht auf der gebuchten Strecke MXP-LHR-MIA den Abschnitt LHR-MIA aus kommerziellen Gründen und bucht auf einen späteren Flug, der 6 Stunden später als ursprünglich gebucht in MIA ankommt. Gem. 261/2004 ist hier eine Kompensation fällig. BA reagiert aber nicht. Muss ich jetzt vor einem italienischen bzw. englischen Gericht Klage einreichen oder sind hier auch deutsche Gerichte zuständig ?
 

wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
277
1
Gäbe es denn eine andere Möglichkeit, BA dazu zu bewegen, eine Kompensation zu zahlen, wenn es offenbar nicht über den Rechtsweg geht ? An einem SÖP-Schlichtungsverfahren beteiligt sich BA ja leider nicht und das Luftfahrt-Bundesamt vertritt ja keine individuellen Interessen.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Der Fluggast wollte ja fliegen. Es war die Entscheidung der Airline, den Fluggast nicht zu befördern. Vor dem Hintergrund würde ich ganz klar sagen: nein.
Das sieht der LH Konzern aber anders.
Wenn du nicht fliegst, egal ob boarding denied oder Flug annulliert wurde, non refundable booking heißt non refundable.
Hier ein Chargeback dispute von der LH für annullierte Flüge:
https://www.rechteindeutig.de/lufth...-chargebacks-haette-eh-nicht-fliegen-koennen/

Verweisen auf ihre AGB, dass sie die Beförderung verweigert haben und da nach fare rules Ticket non refundable ist, gibts auch kein Geld zurück.
Unabhängig davon, ob Passagier fliegen konnte, durfte und/oder wollte.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Das sieht der LH Konzern aber anders.
Wenn du nicht fliegst, egal ob boarding denied oder Flug annulliert wurde, non refundable booking heißt non refundable.
Hier ein Chargeback dispute von der LH für annullierte Flüge:
https://www.rechteindeutig.de/lufth...-chargebacks-haette-eh-nicht-fliegen-koennen/

Verweisen auf ihre AGB, dass sie die Beförderung verweigert haben und da nach fare rules Ticket non refundable ist, gibts auch kein Geld zurück.
Unabhängig davon, ob Passagier fliegen konnte, durfte und/oder wollte.
LH dürfte auch in dem Fall der unruly pax die Beklagte gewesen sein, da sonst niemand BOG-FRA fliegt.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
und deshalb darf man niemals direkt auf der website der Airline buchen, da dort die AGB rechtskonform eingebunden sind, sondern immer bei einem Reisevermittler, der auf die AGB der Airline nicht rechtskonform verwiesen hat.
Dann kann sich die Airline später damit auch nicht rausreden.
 
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Reaktionen: KvR und kexbox

wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
277
1
Hier noch eine Zuständigkeitsfrage: QR streicht auf der Verbindung CAI-DOH-KUL den Leg CAI-DOH und ersetzt diesen durch AMM-DOH ohne eine andere Alternative zu akzeptieren. Die zusätzlichen Flugkosten CAI-AMM-CAI will QR nicht erstatten. Ein Schlichtungsverfahren bei der SÖP ist gescheitert, da QR auf die Schlichtungsempfehlung "Erstattung der Kosten für den Flug CAI-AMM-CAI" trotz mehrmaliger Mahnung nicht reagiert. Müsste ich jetzt in Ägypten Klage einreichen, um den vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen oder kann ich das auch über ein deutsches Gericht erwirken ?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Das halte ich im real life für weit hergeholt...

Dazu habe ich vor 8-9 Jahren eine Entscheidung des AG Köln (eine der ersten Entscheidungen mit der Idee) veröffentlicht. In der Folge hagelte es hier der Reihe nach Anerkenntnisse. Zuletzt auch vom deutschen Platzhirschen. Es gibt da zwar noch ein aber, aber ich wäre ja doof, das auszubreiten, solange auf Seiten der Airlines eher oberflächlich gearbeitet wird.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Welche anderen Möglichkeiten hat denn das Gericht, wenn die Zeugen ordnungsgemäß als Beweis angeboten wurden?

Es soll Gerüchteweise ein gern genutztes Stilmittel eines Rechtsanwaltes sein, in einer Replik mit Zeugen nur so um sich zu werfen, um seine Ausführungen zu festigen. Und wenn man über genügend Prozesserfahrung verfügt, wird man wissen, dass es eher selten bis zu dem Punkt "persönliche Zeugenvernehmung zur Beweisaufnahme" kommt (auf Fluggastrechte bezogenen Fälle), sondern es vorher schon zu eine der diversen Ausfahrtsmöglichkeiten kommt.
 

cokurwa

Erfahrenes Mitglied
31.05.2017
420
135
Ist bekannt ob man die Ankündigung von Lufthansa ernst nehmen muss, dass nach minimalen Änderungen der Abflugzeit eine Rückmeldung erforderlich ist da sonst die Flüge gelöscht werden?

Nimmt LH die Flüge tatsächlich raus oder ist das nur eine leere Drohung zumindest in einer der drei Buchungen ist das Flugdatum am 30.7. und damit innerhalb der zwei wöchtigen Frist ich kann mir nicht vorstellen das LH wirklich einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung riskiert?

Bei mir wurde ein Flug mit einer Flugzeitenänderung (welche ich innerhalb der von LH gesetzten Frist nicht bestätigt habe) tatsächlich aus der Buchung genommen. (Meldung "Diese Reise wurde annulliert" bei Aufrufen des Buchungscodes). Hotline hat jedoch problemlos denselben Flug wieder eingebucht. LH möchte mit diesem Vorgehen aus meiner Sicht dem vielfachen Kundenwunsch nach höheren Meilengutschriften entsprechen (BK ging hoch von L auf B). (y) Ich hoffe nur, dass es beim problemlosen Wiedereinbuchen durch die Hotline bleibt und man nicht tatsächlich irgendwann strandet.

Interessant ist übrigens, dass die normale (Werbe-) Kommunikation für diesen Flug ganz normal weiter lief "Unser Service-Angebot für Ihren Flug nach..." (4 Tage vor Reise) und "Reiseinformationen für Ihren Lufthansaflug.." (3 Tage vor Reise). In dieser Kommunikation aber keinerlei Hinweis auf eine drohende oder tatsächlich bereits erfolgte Stornierung.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
Interessant, hat LH die "Löschung" (oder wie man es nennen mag) selber kommuniziert oder fällt es eben nur aus wenn man sich in die Buchungsübersicht einloggt?

Denn das ganze scheint schon ein riskanntes Spiel zu sein, LH kann ja im Zweifel gar nicht nachweisen dass die E-Mail die zur Bestätigung auffordert angekommen ist.

Ich werde mal abwarten und sehen was passiert danke.
 

cokurwa

Erfahrenes Mitglied
31.05.2017
420
135
Interessant, hat LH die "Löschung" (oder wie man es nennen mag) selber kommuniziert oder fällt es eben nur aus wenn man sich in die Buchungsübersicht einloggt?

Denn das ganze scheint schon ein riskanntes Spiel zu sein, LH kann ja im Zweifel gar nicht nachweisen dass die E-Mail die zur Bestätigung auffordert angekommen ist.

Ich werde mal abwarten und sehen was passiert danke.

Das sieht man nur nach Login auf lh.com. Eine gesonderte Nachricht über die tatsächlich erfolgte Löschung wird nicht versandt.
Noch ein nettes Detail am Rande: Es wird nach gutdünken gelöscht. Eine Buchung mit Frist 17.7. ist noch vollständig aktiv, während eine andere mit Frist 19.7. bereits annulliert ist.