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Man hat auch nicht unbedingt mit dem Willen des Gerichtes gerechnet, hier beide Zeugen persönlich zum Vernehmen vorzuladen.
Welche anderen Möglichkeiten hat denn das Gericht, wenn die Zeugen ordnungsgemäß als Beweis angeboten wurden?
Man hat auch nicht unbedingt mit dem Willen des Gerichtes gerechnet, hier beide Zeugen persönlich zum Vernehmen vorzuladen.
Wegen Ungeeignetheit des Beweismittels zurueckweisen. In den engen Grenzen, die der BGH auf Basis von Art. 103 Abs. 1 GG zieht.
Na, wer wars?
AG FFM 32 C 784/19
https://ordentliche-gerichtsbarkeit...von alkoholisierten Fluggästen rechtmäßig.pdf
Eine Zuständigkeit des deutschen Gerichtes wird schwer zu begründen sein, da weder Start, Ziel noch Zwischenstopp in Deutschland liegen.
Das sieht der LH Konzern aber anders.Der Fluggast wollte ja fliegen. Es war die Entscheidung der Airline, den Fluggast nicht zu befördern. Vor dem Hintergrund würde ich ganz klar sagen: nein.
Außer in Premiumreiseklassen, wenn der BGH (und ggf. der EuGH) konsequent sind und feststellen, dass bei Red-Eye-Flügen nicht nur eine Beförderung Gegenstand des Vertrages ist.Ersetze „schwer“ durch „unmöglich“. ;-)
LH dürfte auch in dem Fall der unruly pax die Beklagte gewesen sein, da sonst niemand BOG-FRA fliegt.Das sieht der LH Konzern aber anders.
Wenn du nicht fliegst, egal ob boarding denied oder Flug annulliert wurde, non refundable booking heißt non refundable.
Hier ein Chargeback dispute von der LH für annullierte Flüge:
https://www.rechteindeutig.de/lufth...-chargebacks-haette-eh-nicht-fliegen-koennen/
Verweisen auf ihre AGB, dass sie die Beförderung verweigert haben und da nach fare rules Ticket non refundable ist, gibts auch kein Geld zurück.
Unabhängig davon, ob Passagier fliegen konnte, durfte und/oder wollte.
und deshalb darf man niemals direkt auf der website der Airline buchen, da dort die AGB rechtskonform eingebunden sind, sondern immer bei einem Reisevermittler, der auf die AGB der Airline nicht rechtskonform verwiesen hat.
Dann kann sich die Airline später damit auch nicht rausreden.
Da gab es schon so einige Urteile bei unseren Forenanwälten, wo genau das so abgelaufen ist.Das halte ich im real life für weit hergeholt...
Das halte ich im real life für weit hergeholt...
Welche anderen Möglichkeiten hat denn das Gericht, wenn die Zeugen ordnungsgemäß als Beweis angeboten wurden?
Ist bekannt ob man die Ankündigung von Lufthansa ernst nehmen muss, dass nach minimalen Änderungen der Abflugzeit eine Rückmeldung erforderlich ist da sonst die Flüge gelöscht werden?
Nimmt LH die Flüge tatsächlich raus oder ist das nur eine leere Drohung zumindest in einer der drei Buchungen ist das Flugdatum am 30.7. und damit innerhalb der zwei wöchtigen Frist ich kann mir nicht vorstellen das LH wirklich einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung riskiert?
Interessant, hat LH die "Löschung" (oder wie man es nennen mag) selber kommuniziert oder fällt es eben nur aus wenn man sich in die Buchungsübersicht einloggt?
Denn das ganze scheint schon ein riskanntes Spiel zu sein, LH kann ja im Zweifel gar nicht nachweisen dass die E-Mail die zur Bestätigung auffordert angekommen ist.
Ich werde mal abwarten und sehen was passiert danke.