EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
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Könnte die Auslastung der Grund sein?
Mir ist aufgefallen, dass (was ja völlig sinnvoll ist) kleinere Maschinen eingesetzt werden.
In einigen Buchungen von mir taucht nun eine E195 oder eine Dash auf, ich könnte mir vorstellen, dass dann LH besonders gerne löscht um die Paxe weg zu bekommen, was auch die hohen BKs erklären würde.

Eigentlich habe ich schon lange kein Gericht mehr von innen gesehen ich glaube ich lasse es drauf ankommen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.475
15.128
Eine gewisse Mitwirkungspflicht des Passagiers, in welche Richtung er sein Wahlrecht ausueben moechte, sehe ich aber doch durchaus. Nicht im Rahmen einer Erklaerungsfrist, nein, aber einfach nur hinzugehen und zu sagen "halllo, hier bin ich", halte ich fuer gefaehrlich. Wenn man dann naemlich keine freien Plaetze mehr bekommt, ist man ja sofort im Kapazitaetsvorbehalt.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Schon schade, sobald alles wieder beim alten ist, wird die Politik wieder daraus nicht gelernt haben und die Flugticketkosten werden immer noch nicht via Treuhandkonto abgesichert werden. Bei jeder Krise kommt die Forderung wieder hoch (ich erinnere an AirBerlin), aber die Politik wird nicht aktiv, sehr schade.

Wenn die LH die Staatshilfe nicht bekommen hätte, dann wären alle Kunden leer ausgegangen. Es wird Zeit, dass endlich erst bei Leistungserbringung die Airlines das Geld erhalten.
 

cokurwa

Erfahrenes Mitglied
31.05.2017
420
135
Eine gewisse Mitwirkungspflicht des Passagiers, in welche Richtung er sein Wahlrecht ausueben moechte, sehe ich aber doch durchaus. Nicht im Rahmen einer Erklaerungsfrist, nein, aber einfach nur hinzugehen und zu sagen "halllo, hier bin ich", halte ich fuer gefaehrlich. Wenn man dann naemlich keine freien Plaetze mehr bekommt, ist man ja sofort im Kapazitaetsvorbehalt.

Das Problem in der Akzeptanz der Mitwirkung für den Passagier sehe ich dabei vor allem in 2 Punkten:
- Monatelang hat LH den Passagieren nichtssagende Mails "Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Krise muss Lufthansa noch immer vermehrt Flugstreichungen vornehmen. Daher haben sich auch bei Ihrer Buchung Änderungen ergeben. Neueste Informationen zum Stand Ihrer Buchung finden Sie hier." zugesandt. Der Klick auf "hier" führte dabei ins Nichts und bis zum Flug wurde von LH noch mindestens 5x umdisponiert. Hierdurch habe ich als Passagier mitgenommen: Kümmere Dich 2-3 Tage vor Flug um Deine Reise, ignoriere die Müll-Mails von LH ohne Inhalt. Warum sollte mich ich als Passagier nun auf einmal wieder direkt mit den LH-Mails befassen?

- viel gravierender ist jedoch: Es sind in der Mail gar nicht alle dem Passagier rechtlich zustehenden Optionen aufgezeigt (stimme zu oder nimm (sofern er dir zusteht) den Voucher) / Umbuchung auf Wunschtermin nach EU-RIL gibt es nicht als Button
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Seht ihr Chancen, einen Ausgleichanspruch für eine Annullierung durchzusetzen, die sich auf einen Flug nach Spanien knapp nach dem 23.03.2020 bezieht? Die Gegenargumentation ist offensichtlich: Bei Ausgangssperre und Einreisebeschränkungen wird wohl ein außergewöhnlicher Umstand vorgetragen werden.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
Eine gewisse Mitwirkungspflicht des Passagiers, in welche Richtung er sein Wahlrecht ausueben moechte, sehe ich aber doch durchaus.

Stimme ich voll und ganz zu, aber LH schickt nur eine einzige E-Mail die auch mal übersehen als vermeintlicher Spam gelöscht werden kann usw usw.

In dem Fall ist die Buchung aber um ganze fünf! Minuten geändert worden im Hinflug findet das zweite Segment 5 Minuten später statt und auf dem Rückflug findet das erste Segment 5 Minuten später statt und die Ankunft verschiebt sich um 10 Minuten, was zur einer Reduzierung der Umsteigezeit von 40 auf 30 Minuten führt.
Da aber die MCT von OS auf OS immer noch passt gibt es keinen Grund die Buchung aktiv zu ändern.

Es waren doch gerade die Fluggesellschaften die in solchen Fällen das Argument vorgebracht haben dass solche minimalen Änderungen unbedeuteten sind und damit der Reisende nicht in den Genuss des Art. 8 der EU-VO kommen kann.
 

Heimweh

Gesperrt
27.07.2020
92
1
Ich bin von einer Annullierung betroffen.

Am 4. Juli, also nur wenige Tage, nachdem BA die Wiederaufnahme der Strecke bekanntgab, buchte ich in Economy FRA nach Heathrow. Hin am 4.8., zurück am 5.8. Heute, also 8 Tage vor Abreise, informiert mich BA per Mail, dass er Hinflug auf BA903 am 4.8. annulliert wurde.

Die Buchungsmaske sowie die Hotline erlauben keine Umbuchung auf Lufthansa. Trotz meinem ausdrücklichem Hinweis, dass ich die nächstmögliche gleichwertige Verbindung mit freien Sitzen will, wird mir nur ein Hinflug am 5.8. mit BA angeboten. Da dieser erst nach dem geplanten Rückflug ankommt, müsste der Rückflug zudem auf den 7.8. geschoben werden, das ist die nächste Möglichkeit mit BA.

Ich würde gerne wie geplant vom 4. auf den 5.8. fliegen, möchte als Student aber nicht auf eigene Tasche einen LH-Flug buchen in der Hoffnung, das Geld im Rechtsstreit zurückzubekommen.

Seht Ihr sinnvolle Möglichkeiten außer der Stornierung der Reise, was schade wäre? Mir geht es nicht darum, Kompensation herauszuschlagen, sondern ich will möglichst zu den gebuchten Daten fliegen. Und zwar ohne mit Hunderten von Euro für auf eigene Faust gebuchten Lufthansaflug und hohe Anwaltskosten in Vorleistung zu treten.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hatten wir den schon?

BGH X ZR 10/19 - Urteil des X. Zivilsenats vom 12.5.2020 - X ZR 10/19 -

Art. 7 Nr. 1 Buchst. b Brüssel-Ia-VO begründet einen einheitlichen Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dem Dienstleistungsvertrag. Bei einem Vertrag, der einen Hinflug zu einem bestimmten Endziel und einen Rückflug zueinem vom ersten Abflugort verschiedenen Ankunftsort vorsieht, ist deshalban allen drei Orten der Gerichtsstand des Erfüllungsorts für alle nach demVertrag geschuldeten Leistungen begründet

Okay. Soweit so gut.

Aber: Entscheidung durch Versäumnisurteil, Beklagte nicht durch BGH-Anwalt vertreten... :rolleyes::resp:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
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Reaktionen: KvR und frabkk

sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
6
MUC
Ich bin von einer Annullierung betroffen.

Am 4. Juli, also nur wenige Tage, nachdem BA die Wiederaufnahme der Strecke bekanntgab, buchte ich in Economy FRA nach Heathrow. Hin am 4.8., zurück am 5.8. Heute, also 8 Tage vor Abreise, informiert mich BA per Mail, dass er Hinflug auf BA903 am 4.8. annulliert wurde.

[...]

Seht Ihr sinnvolle Möglichkeiten außer der Stornierung der Reise, was schade wäre?

Auf der Maschine wäre ich auch gewesen. Ich habe nach der Annullierung bei BA angerufen und um eine Änderung des Reiseziels gebeten. Jetzt fliege ich wie geplant am 04.08., allerdings nach MUC statt FRA, was mir persönlich aber ganz gut passt.

In deinem Fall dürfte eine Umbuchung auf BA936 LHR-DUS und dann per Zug nach FRA wohl am einfachsten sein? Die Umbuchung ist kostenlos, den Zug müsstest du dann aber laut BA zunächst selbst bezahlen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.600
1.660
Auf der Maschine wäre ich auch gewesen. Ich habe nach der Annullierung bei BA angerufen und um eine Änderung des Reiseziels gebeten. Jetzt fliege ich wie geplant am 04.08., allerdings nach MUC statt FRA, was mir persönlich aber ganz gut passt.

In deinem Fall dürfte eine Umbuchung auf BA936 LHR-DUS und dann per Zug nach FRA wohl am einfachsten sein? Die Umbuchung ist kostenlos, den Zug müsstest du dann aber laut BA zunächst selbst bezahlen.

Ich würde eher BA 937 vorschlagen, da passt dann die Flugrichtung zum gestrichenen Hinflug.
 

Heimweh

Gesperrt
27.07.2020
92
1
Ich würde eher BA 937 vorschlagen, da passt dann die Flugrichtung zum gestrichenen Hinflug.
Danke euch für die Lösungsvorschläge, malschauen und sermon. Leider fliegt BA937 am 4.8. nicht.

Es ist wirklich schwierig, einen Ersatz auf BA zu finden. Schade, dass keine Umbuchung auf LH möglich ist.

Wie gesagt, BA hatte die Wiederaufnahme der Bedienung von FRA und DUS erst vor wenigen Wochen für August angekündigt. Im August sollte es 5x pro Woche von FRA, 6x pro Woche von DUS nach London gehen. Das haben sie jetzt sehr kurzfristig auf 3x ab FRA und 4x ab DUS reduziert.

Wie gesagt, gebucht war

4.8. ab 11:05 FRA-LHR und 5.8. ab 15:05 LHR-FRA und ich wurde gestern Nachmittag über die Annullierung des Hinflugs informiert.

Sehe überhaupt gar keine vernünftige Alternative auf BA. Es gibt nur Flüge von München und Berlin aus, die jeweils am späten Vormittag rausgehen. Die aus Frankfurt zu erreichen wäre aber sehr schwer.
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Danke euch für die Lösungsvorschläge, malschauen und sermon. Leider fliegt BA937 am 4.8. nicht.

Es ist wirklich schwierig, einen Ersatz auf BA zu finden. Schade, dass keine Umbuchung auf LH möglich ist.

Wie gesagt, BA hatte die Wiederaufnahme der Bedienung von FRA und DUS erst vor wenigen Wochen für August angekündigt. Im August sollte es 5x pro Woche von FRA, 6x pro Woche von DUS nach London gehen. Das haben sie jetzt sehr kurzfristig auf 3x ab FRA und 4x ab DUS reduziert.

Wie gesagt, gebucht war

4.8. ab 11:05 FRA-LHR und 5.8. ab 15:05 LHR-FRA und ich wurde gestern Nachmittag über die Annullierung des Hinflugs informiert.

Sehe überhaupt gar keine vernünftige Alternative auf BA. Es gibt nur Flüge von München und Berlin aus, die jeweils am späten Vormittag rausgehen. Die aus Frankfurt zu erreichen wäre aber sehr schwer.
Die Sache ist doch recht einfach.

Option 1: Auf tatsächlich operierenden BA Flug ab irgendeinem Flughafen ex-D (bei BRU oder AMS würden sie wahrscheinlich auch mit sich reden lassen) umbuchen.

Option 2: BA zur Umbuchung auf LH innerhalb kurzer Frist auffordern, nach Ablauf der Frist LH buchen, Aufforderung zur Zahlung der der Kosten nebst umgehender Klageerhebung.

Option 2 willst du nicht, also bleibt nur Option 1. Da hilft alles lamentieren nicht. Freiwillig werden sie dich nicht auf LH umbuchen.
 

Heimweh

Gesperrt
27.07.2020
92
1
Die Sache ist doch recht einfach.
Für mich mangels Erfahrung nicht. Sorry, falls die Frage naiv war.

Option 1 scheidet nach eingehender Suche aus. Es gibt keinen in Anbetracht des Reisezwecks sinnvollen BA Flug, auf den ich umbuchen könnte.

Wie würdet ihr denn zwecks Ticketpreiserstattung und Ausgleichszahlung vorgehen? Als Laie sehe ich jetzt keine außergewöhnlichen Umstände (Details zur Situation gab ich in Post 8558). Oder sehr ihr das anders?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Für mich mangels Erfahrung nicht. Sorry, falls die Frage naiv war.

Option 1 scheidet nach eingehender Suche aus. Es gibt keinen in Anbetracht des Reisezwecks sinnvollen BA Flug, auf den ich umbuchen könnte.

Wie würdet ihr denn zwecks Ticketpreiserstattung und Ausgleichszahlung vorgehen? Als Laie sehe ich jetzt keine außergewöhnlichen Umstände (Details zur Situation gab ich in Post 8558). Oder sehr ihr das anders?

Außergewöhnliche Umstände haben keine Bedeutung für den Anspruch auf Ersatzbeförderung. Zum Vorgehen siehe mein vorheriger Post.

Ob dir eine Ausgleichszahlung zusteht, kann man unterschiedlich beurteilen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Er fragt ja nicht (mehr) nach der Ersatzbeförderung, sondern nach der Flugpreiserstattung und der Ausgleichszahlung, und jedenfalls für letztere sind die außergewöhnlichen Umständen relevant. Ich würde meinen: beides ggü BA geltend machen. Und dann zurücklehnen und ganz britisch Tee trinken...
 
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sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
6
MUC
Ich würde eher BA 937 vorschlagen, da passt dann die Flugrichtung zum gestrichenen Hinflug.

Stimmt. Habe überlesen, dass es sich um den Hinflug handelt.



Danke euch für die Lösungsvorschläge, malschauen und sermon. Leider fliegt BA937 am 4.8. nicht.

Unglaublich - als ich vorher geschaut habe, gab es den für den 04.08. noch.


Dann würde ich erstatten lassen und neu bei LH buchen, wenn du die Konfrontation mit BA umgehen möchtest. Im Gegensatz zur Hansa erstattet BA erfahrungsgemäß zügig innerhalb von 48h (Stichprobe: 4/4 stornierte BA-Buchungen).
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Im Gegensatz zur Hansa erstattet BA erfahrungsgemäß zügig innerhalb von 48h (Stichprobe: 4/4 stornierte BA-Buchungen).
Dort hat die CAA ja auch schon frühzeitig die Airlines angezählt und darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind innerhalb von 7 Tagen zu erstatten. Man war zwar wegen der ungewöhnlich hohen Menge an Erstattung schon etwas nachsichtig was die 7 Tage angeht, aber Kunden wurden direkt darauf hingewiesen, dass sie sich nicht mit Gutscheinen zufrieden geben müssen. In UK ist die CAA aber eben auch eine für den Schutz der Kunden zuständige Behörde, anders als das LBA, dass ausschließlich dafür zuständig ist die Lufthansa zu schützen.
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.120
125
München
Ich würde mal die Einschätzung der Experten hier interessieren. Folgender Fall: Qatar Frei Flüge für medizinisches Personal gebucht Muc-Sez- Muc im Oktober.
Gerade eben Stornierungsmitteilung bekommen. Besteht Anspruch auf alternative Beförderung? Etihad und Emirates würden laut aktuellem Stand zu den gleichen Daten fliegen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
VO EG 261/2004:

Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.

Musstest du die Steuern und Gebühren bezahlen?
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.120
125
München
Steuern und Gebühren gezahlt.
Lt 261 gilt aber auch:
Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.
Stellt sich mir nun die Frage, kostenloses beziehungsweise reduziertes Ticket oder handelt sich bei dem ganzen um eine Werbeaktion?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Steuern und Gebühren gezahlt.
Lt 261 gilt aber auch:
Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.
Stellt sich mir nun die Frage, kostenloses beziehungsweise reduziertes Ticket oder handelt sich bei dem ganzen um eine Werbeaktion?

Nach Deiner Darstellung war es eine Sonderaktion speziell für medizinisches Personal und Du hast nur die S&G gezahlt. Nach meinem Laienverständnis ist das weder eine Werbeaktion noch ein Award.
 
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Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Hat jemand Erfahrungen, ob das Einklagen der Ticketerstattung in Frankreich erfolgversprechend im Ablauf ist?

Hintergrund ist, dass ich einen Gabelflug einer nicht-EU airline mit 4 legs habe, beginnend in Frankreich, zurück nach FRA (umsteigen + Ziel nicht-EU außerhalb EU). Alle 4 legs wurden nun annulliert, airline seit März auf Tauchstation und Deutschland dann kein Gerichtsstand für Klage nach EU261 bzgl. Hinflug. Allerdings wohne ich in Grenznähe und könnte einen Anwalt in F mandatieren.

Alternative wäre natürlich noch einer der Dienstleister auf Provisionsbasis.