EU Fluggastrechte / Annullierung

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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
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Waren es billige Tickets ? Dann nicht nutzen und km Anschluss die S&G zurück fordern, bei günstigen Tickets kommt das einer Erstattung fast gleich.



Geht die frühestmögliche, von dir rausgesuchten Ersatzverbindung nach dem ursprünglichen Flug ?

Steht ja da :)09.30 Plan, 10.25 Uhr nächster Flug.
Steuern erstattbar ist so ne Sache. easyJet und Ryanair spielen da gerne die UK Karte, nach UK Recht müssen sie dann nämlich nicht die ungenutzten Steuern erstatten, gab es auch ein Verfahren zu in dem sie Recht bekommen haben.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Pardon, zu schnell gelesen.

Was die S&G angeht: Geld-für-Flug.de macht gelegentlich ganz gute Angebote, oder zu Weihnachten letztes Jahr gabs ja die "+20 € Amazon Gutschein"-Aktion, dann haben die das Problem an der Backe.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Bei Selbstbuchung der Ersatzbeförderung am besten immer ein Fax oder Einschreiben. Nur E- Mail ist etwas wenig, da hilft es auch nicht Freunde mit zu beteiligen.
Darüber hinaus dürfte es in seinem Fall egal sein, wann an jenem Tag die Ersatzbeförderung geht. Wäre es morgens um 8 Uhr, wäre dies mit großer Sicherheit auch kein Problem!
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Sorry, aber alles was du geschrieben hast stimmt nicht.
Email reicht sehr wohl aus!
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Da habe ich andere Infos aber wenn du eine Quelle dazu hast, wäre das natürlich für alle sehr hilfreich!
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Da habe ich andere Infos aber wenn du eine Quelle dazu hast, wäre das natürlich für alle sehr hilfreich!

Quelle: jedes einzelne Urteil, bei denen der Kläger als Nachweis die Email vorgelegt hat. Einige Airlines (z.b. EW) behaupten sogar, diese hätten sie niemals bekommen, damit sie die Anwaltskosten der Klägerseite nicht übernehmen muss, mit dem BCC Nachweis mussten sie es dann aber zahlen.

Im allgemeinen ist genau dafür ein Impressum ja da!
Kannst dir auch die Unterlassungserklärung von einigen Airlines anschauen, die VZ NRW erwirkt hat, nachdem sie die Flugärger App herausgebracht haben und die Airlines die eu261 Claims abgewiesen hat, weil man nicht ihr Formular verwendet hat und die Airlines meinten per Email kann man nicht seine Forderungen anmelden.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Bitte ein konkretes höchstrichterliches Urteil samt Aktenzeichen nennen. Würde mich auch interessieren.
Da jeder Sachverständige Aussagen wird, dass der Erhalt eines Mails von einem CC oder BCC nicht sicherstellt dass auch der Empfänger das Mail erhalten hat. (Details siehe Mailprotokoll)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Quelle: jedes einzelne Urteil, bei denen der Kläger als Nachweis die Email vorgelegt hat. Einige Airlines (z.b. EW) behaupten sogar, diese hätten sie niemals bekommen, damit sie die Anwaltskosten der Klägerseite nicht übernehmen muss, mit dem BCC Nachweis mussten sie es dann aber zahlen.

Interessante These die sich so aber wohl nicht bestäigen lässt, aber die Frage nach entsprechenden Aktenzeichen wurde ja schon gestellt.

Was aber zumindest das AG Nürtingen und AG Erding für ausreichend befunden haben ist, wenn nach Versand der E-Mail eine entsprechende auto response E-Mail versandt wurde und beim Versender einging.
Da haben beide Gerichte in verschiedenen meiner Fälle tatsächlich angenommen die E-Mails seien zugegangen.
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Gebucht war mit SK:
AES-OSL 16:30-17:25
OSL-CPH 18:00-19:10
CPH-DUS 20:50-22:05

Daraus wurde nach einem Streichkonzert:
AES-OSL 18:50-19:45
OSL-CPH 21:00-22:10
CPH-DUS 14:15-15:30

Müßig zu erwähnen, dass der Umstieg in CPH nur dann klappen würde, wenn sich ein Loch im Raum-Zeit-Kontinuum auftäte :D

Da es am gewünschten Reisetag (16. August) weder mit SK noch mit anderen *A-Carriern eine Möglichkeit gibt, ohne Übernachtung von AES nach DUS zu kommen, wurde bei SK telefonisch eine Umbuchung auf KL angefragt:

AES-AMS 16:50-18:55
AMS-FRA 20:35-21:45
+ Bahnticket FRA-DUS

Die mündliche Antwort hat SK mir auch nochmals schriftlich bestätigt:
Hiermit bestätigen wir bei der Buchung ABC123, dass Sie uns angerufen haben und eine Umbuchung an einen KLM Flug angefordert haben.
Wir haben es verweigert, weil wir keine Abmachung mit KLM haben. Wir haben empfohlen, dass Sie für ihr Ticket eine Erstattung bekommen und für die Preisdifferenz des KLM Tickets eine Entschädigung von unserer Customer Care Abteilung beantragen.
Ob Sie diese Entschädigung bekommen oder nicht liegt in der Hände unserer Customer Care Abteilung doch.

Da SAS Plus gebucht war, habe ich zudem angefragt, ob ich bei KL in C einbuchen dürfe. Mündlich wurde mir bestätigt, dass man bei Umbuchung eines Kont-Fluges in SAS-Plus auf einen anderen *A-Carrier in C umbuchen würde. Schriftlich wurde seitens SK festgehalten:
Wir haben auch bestätigt, dass Sie ein Business Klasse Ticket kaufen, weil ihr ursprüngliches Ticket mit SAS in Plus Klasse war.

Fragen ans Forum:
1. Kann/sollte ich den SK-Flug somit guten Gewissens stornieren?
2. Kann ich auf Basis des Schriftverkehrs (und den Regularien der EU-VO) davon ausgehen, dass mir die Mehrkosten für eine Umbuchung von KL in C vorbehaltlos erstattet werden?

Danke im Voraus!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Fragen ans Forum:
1. Kann/sollte ich den SK-Flug somit guten Gewissens stornieren?
2. Kann ich auf Basis des Schriftverkehrs (und den Regularien der EU-VO) davon ausgehen, dass mir die Mehrkosten für eine Umbuchung von KL in C vorbehaltlos erstattet werden?

Mit der Stornierung und Erstattung des SK-Tickets wäre ich sehr vorsichtig, weil Du dann ja Dein Wahlrecht (Erstattung oder Umbuchung) bereits ausgeübt hättest.
Die schriftlichen Antworten sind lt. Selbstbezeichnung unverbindlich und obendrein noch schlecht übersetzt oder in ungenauem Deutsch verfasst. Wenn Du die Um/Neubuchung möglichst einfach erreichen möchtest, solltest Du zunächst bei der Customer Care Abteilung Deine Umbuchungsforderung vortragen.

Davon abgesehen finde ich es geradezu abenteuerlich, wenn schriftliche Antworten im Namen von SK verschickt werden mit dem Disclaimer: Unsere Antwort hat keinerlei verbindlichen Wert.
 
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arail

Reguläres Mitglied
02.02.2011
54
22
DRS
EU Fluggastrechte

Habe im November 2020 einen Flug auf einem 724-Ticket Swiss von

LHR-ZRH-JNB-CPT und zurück.

Ich gehe davon aus, das mindestens der Abflughafen von LHR auf LCY umgebucht wird. Da wir sowieso nicht nach Südafrika zur Zeit wollen und möglicherweise gar nicht können, gehen wir davon aus, das mit dieser Änderung des Flughafens eine kostenlose Stornierung möglich ist. Sehe ich das richtig, auch wenn der Flughafen im gleichen Ort ist?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Habe im November 2020 einen Flug auf einem 724-Ticket Swiss von

LHR-ZRH-JNB-CPT und zurück.

Ich gehe davon aus, das mindestens der Abflughafen von LHR auf LCY umgebucht wird. Da wir sowieso nicht nach Südafrika zur Zeit wollen und möglicherweise gar nicht können, gehen wir davon aus, das mit dieser Änderung des Flughafens eine kostenlose Stornierung möglich ist. Sehe ich das richtig, auch wenn der Flughafen im gleichen Ort ist?

Im Grunde: ja! Die Änderung eines Start-/Endziels lässt sich nicht anders verstehen als die Aufgabe des ursprünglichen (gebuchten) Flugs, sodass eine Annullierung vorliegt. Hier kommt natürlich die Besonderheit hinzu, dass ausgerechnet UK/CH im Fall der Fälle Gerichtsstand wären, wenn sich LX der Erstattung verweigerte.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
985
Als Germanwings seinerzeit LGW aufgab, haben die mich ungefragt nach STN umgebucht. Da es nur um ein paar Euro ging, habe ich das nicht eskaliert, aber der Standpunkt von denen war damals "London ist London". Was natürlich neben der Sache liegt, es ändert ja nichts daran, dass der ursprünglich gebuchte Flug annulliert ist.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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6.116
Habt ihr schon erste Erfahrungen, wie es aktuell mit EU261-Claims während Corona aussieht? Ich habe versucht, über Compensation2Go einen Claim gegen Easyjet durchzusetzen, da diese einen Inlandsflug return zu spät gestrichen haben, der Fall wurde aber abgelehnt, da die EU-Kommission laut der Mail die Sicht vertrete, dass Cancellations aktuell immer höhere Gewalt sind.

Diese Bedingung sollte nach Auffassung der EU-Kommission im Hinblick auf die aktuelle Pandemie als erfüllt gelten, wenn Behörden bestimmte Flüge entweder von Rechts wegen verbieten oder den Personenverkehr in einer Weise untersagen, die de facto die Durchführung des betreffenden Flugs ausschließt.

Waren denn jemals Reisen innerhalb Deutschlands de jure oder de facto verboten? Klar, Hotels durften keine touristischen Übernachtungen anbieten, aber ich kann ja auch Airbnb, Couchsurfing etc. machen, und da kann dann der Staat mehr als dumm schauen nicht machen.

Würde mich mal interessieren, ob hier jemand so einen Fall schon erfolgreich abschließen konnte, unabhängig von welcher Airline.
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Guten Abend zusammen,

ich habe eine LH Buchung bei der es heute eine Buchungsänderung gegeben hat.
Es soll am 25.08 von DUS via ZRH und FRA nach BUD gehen.
Heute wurde die LX Maschine um 13:05 gestrichen und ich wurde nun auf die Maschine um 17:40 umgebucht.

Hätte ich jetzt die Möglichkeit das Ticket kostenlos zu stornieren?

Viele Dank und einen schönen Abend noch
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Habt ihr schon erste Erfahrungen, wie es aktuell mit EU261-Claims während Corona aussieht?

Was claimst du denn? Erstattung? Ersatzbeförderung? b oder c? Übernachtung? Transfer? Mahlzeiten? Kommunikation? Kompensation?

Guten Abend zusammen,

ich habe eine LH Buchung bei der es heute eine Buchungsänderung gegeben hat.
Es soll am 25.08 von DUS via ZRH und FRA nach BUD gehen.
Heute wurde die LX Maschine um 13:05 gestrichen und ich wurde nun auf die Maschine um 17:40 umgebucht.

Hätte ich jetzt die Möglichkeit das Ticket kostenlos zu stornieren?

Viele Dank und einen schönen Abend noch

Praktisch gesprochen ja, vielleicht bei der Wortwahl der Airline ggü. darauf achten, dass du Erstattung der Flugscheinkosten gem. VO EG 261/2004 verlangst, nicht aber dein Ticket gemäß Tarifbedingungen stornierst.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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99
Berlin
Was claimst du denn? Erstattung? Ersatzbeförderung? b oder c? Übernachtung? Transfer? Mahlzeiten? Kommunikation? Kompensation?
Da der Fragestellende ja davon spricht, dass er schon Compensation2Go beschäftigt hat und außerdem auf die Kommissionsrichtlinie zur Frage „außergewöhnlicher Umstände“ verweist, ist doch ziemlich klar, was er eigentlich will.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Da der Fragestellende ja davon spricht, dass er schon Compensation2Go beschäftigt hat und außerdem auf die Kommissionsrichtlinie zur Frage „außergewöhnlicher Umstände“ verweist, ist doch ziemlich klar, was er eigentlich will.


Reise abgesagt, Flug verspätet?Mit wenigen Klicks zur Erstattung


Wie können wir Ihnen helfen?
-Erstattung für abgesagten Flug
-Mein Flug war verspätet

Quelle: Compensation2go Webseite.

Die Seite ist voll mit Keywords für Google, sodass nicht auf den ersten Blick klar wird, was die so anbieten...

Zudem sind mir auch schon zwei Airlines untergekommen, die versuchen, Ersatzverbindungen, Betreuungsleistungen usw. mit Hinweis auf höhere Gewalt abzuwimmeln.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.719
6.116
Was Berlin_Lawyer sagt. 500€ (- Provision) für die stornierten Flüge.

Zudem sind mir auch schon zwei Airlines untergekommen, die versuchen, Ersatzverbindungen, Betreuungsleistungen usw. mit Hinweis auf höhere Gewalt abzuwimmeln.

Compensation2Go hat den Fall schon von selbst abgelehnt, die haben sich vermutlich gar nicht mit der Airline in Verbindung gesetzt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Dienstleister lehnen unbequeme Fälle immer ab.
Für die Hochzeit von Corona bei vorher gebuchten Flügen und Reisebeschränkungen wird es fummelig. Etwas einfacher für die Anfangsphase. Deutlich einfacher wird es in der Zeit ab Mitte/Ende Mai bei frisch gebuchten Flügen. Da haben sich Airlines in der Regel schlicht mit ihren Flugplänen verkaspert und ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen Flüge zusammengestrichen. Ich habe da schon ein paar Klagen raus (u.a. auch gleich zum LG am Standort einer größeren deutschen Airline, weil noch mehr auf dem Spiel steht)
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.719
6.116
Konkret gesagt ging es um einen Inlandsflug Mitte Mai (16.05/17.05), gebucht letztes Jahr ca. im November, und gerade dass Easyjet ja alle innerdeutschen Flüge jetzt komplett gestrichen hat, deutet ja schon daraufhin, dass sie sich mit dem Flugplan verschätzt haben, oder? Wie gesagt, dass Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken verboten sind, ist ja kein Reiseverbot und hat die Airline auch nicht zu interessieren, ich hab ja kein Hotel bei denen gebucht.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
...dass Easyjet ja alle innerdeutschen Flüge jetzt komplett gestrichen hat, deutet ja schon daraufhin, dass sie sich mit dem Flugplan verschätzt haben, oder? Wie gesagt, dass Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken verboten sind, ist ja kein Reiseverbot und hat die Airline auch nicht zu interessieren, ich hab ja kein Hotel bei denen gebucht.

Sehe ich genau so.

Auch bei einem Einreiseverbot im Ausland müsste man nochmal abwarten, inwiefern das ein außergewöhnlicher Umstand sein kann. Immerhin dürfen ja allenfalls Ausländer nicht einreisen, Inländer allerdings schon. Den gesamten Flug zu annullieren und Ausländern zu sagen, sie hätte je eh nicht einreisen dürfen, ist deshalb m.E. kein außergewöhnlicher Umstand.

Eine Nichtbeförderung ließe sich evtl. rechtfertigen, wenn der betroffene Fluggast nicht einreisen darf.

Ich bin auf die ersten Corona-Urteile gespannt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Konkret gesagt ging es um einen Inlandsflug Mitte Mai (16.05/17.05), gebucht letztes Jahr ca. im November, und gerade dass Easyjet ja alle innerdeutschen Flüge jetzt komplett gestrichen hat, deutet ja schon daraufhin, dass sie sich mit dem Flugplan verschätzt haben, oder?
Verschätzt, weil man im November 2019 nicht vorhergesehen hat, dass im Mai 2020 ein Corona Virus die Welt im Atem hält? Ich kann schon verstehen, dass ein Dienstleister der Sache mit Zurückhaltung begegnet. Wir haben das Für und Wider hier ja mehrfach besprochen: Ich würde weiterhin abwarten, bis man eine Rechtsprechungstendenz erkennen kann. Die Verjährung droht noch lange nicht und die Geduldigen werden mit (mehr) Rechtssicherheit belohnt.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Dienstleister lehnen unbequeme Fälle immer ab.
Na ja, es wurde hier ja auch schon mal festgestellt: Eine erhebliche Anzahl jüngerer (passagierfreundlicher) Urteile des EuGH geht zurück auf Fälle, in denen z.B. Flightright geklagt hatte. Die Rs. C-274/16 (Air Nostrum), C-532/17 (Wet Lease), C-606/19 (Iberia), das sind ja alles (unbequeme) Sachverhalte aus dem Hause Kadelbach. In dessen Windschatten profitieren sicherlich nicht wenige Verbraucheranwälte, die ansonsten sehr portalkritisch sind...
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Leseempfehlung:

„Innerdeutsche Einreiseverbote wegen Corona- Pandemie“ von Dirk Wüstenberg in Reiserecht Aktuell (RRa) Heft 3 Jahr 2020 Seite 106-110

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