EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Na ja, es wurde hier ja auch schon mal festgestellt: Eine erhebliche Anzahl jüngerer (passagierfreundlicher) Urteile des EuGH geht zurück auf Fälle, in denen z.B. Flightright geklagt hatte. Die Rs. C-274/16 (Air Nostrum), C-532/17 (Wet Lease), C-606/19 (Iberia), das sind ja alles (unbequeme) Sachverhalte aus dem Hause Kadelbach. In dessen Windschatten profitieren sicherlich nicht wenige Verbraucheranwälte, die ansonsten sehr portalkritisch sind...
Widerspricht nicht meiner Einschätzung. Ja, man erschließt neue Geschäftsfelder, indem man mal etwas vorantreibt, das mag auch hier geschehen. Aber bis soetwas geklärt ist, macht man vielleicht Testballons.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Also nicht Luftwaffe, sondern Student, Referendar, oder wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ich wusste gar nicht, dass nur Studenten, Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter Zugang zu juris haben.

Nichtsdestotrotz sind Leseempfehlungen aus kaum verbreiteten Fachzwitschriften in einem Vielfliegerforum natürlich wenig hilfreich, wenn man sich nichtmal die Mühe macht, den wesentlichen Knhalt zusammenzufassen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.475
15.127
Es sei denn, [...] man hat Zugang zu [...] Juris!

Da gibt's auch nur ein sehr duerres "Abstract".

Immerhin, Quintessenz ist, um

den wesentlichen nhalt zusammenzufassen


Ich hatte recht :D

Just kidding. Also er sagt offenbar, dass das, was ich hier im Stammtischmodus seit Monaten aus dem Bauch heraus lospoltere, naemlich dass diverse Massnahmen, insbesondere die, welche die innerdeutsche Freizuegigkeit einschraenken, nicht erforderlich und damit rechtswidrig sind.
 
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Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
207
120
BRE
Tagesschau.de berichtet aktuell über den Druck der Bundesregierung auf Lufthansa wegen der Ticketerstattungen. Auch sei das Luftfahrtbundesamt nun tätig geworden und hätte ein Verfahren eingeleitet.
Hoffentlich kommt nun bald die lang ersehnte Erstattung!
 
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pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Tagesschau.de berichtet aktuell über den Druck der Bundesregierung auf Lufthansa wegen der Ticketerstattungen. Auch sei das Luftfahrtbundesamt nun tätig geworden und hätte ein Verfahren eingeleitet.
Hoffentlich kommt nun bald die lang ersehnte Erstattung!
Mich wundert es sowieso, warum das LBA nicht einfach allen Fluggesellschaften eine 2-3 Wochenfrist einräumt und beim versäumen der Frist einfach das AOC entzieht...
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Hallo zusammen,

habe nochmal eine Frage zu einer LH Buchung.
Heute Morgen habe ich wieder eine Buchungsänderung bekommen.

Habe dazu zwei Fragen:

1) Klicke ich jetzt auf „Ich stimme zu“. Kann ich danach trotzdem noch mein Ticket stornieren aufgrund der Flugstornierung.

2) Ich ignoriere die Mail und melde mich nicht zurück. Kann ich dann darauf bestehen, dass ich die ursprünglich gebuchten Flüge wieder bekomme?
 

ChristianW

Erfahrenes Mitglied
10.05.2016
1.611
342
Brisbane
Ich hoffe ich bin in diesem Thread richtig.

Wir haben Flüge mit AirMalta von TelAviv nach Malta gebucht.
Logge ich mich bei AirMalta ein, steht die Buchung dort noch als 'bestätigt', allerdings gibt es die Flüge auf der Webseite nicht mehr und Israel selber steht ja aktuell auch nicht gut da.

Wie weit im voraus streicht AirMalta die Flüge (in 4 Wochen) und müssen wir wirkich einen Gutschein nehmen oder muss man uns das Geld zurückerstatten?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Mich wundert es sowieso, warum das LBA nicht einfach allen Fluggesellschaften eine 2-3 Wochenfrist einräumt und beim versäumen der Frist einfach das AOC entzieht...
AOC entziehen ist vielleicht auch ein bisschen krass, aber wenn man daran die Vergabe von Slots knüpft, dann geht das bei der Lufthansa mit der Bezahlung vermutlich ziemlich schnell.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Dummerweise hat das LBA mit den Spots gar nichts zu tun sondern zuständig ist der Scheuer Andi.
Dummerweise schrieb ich auch nichts davon, dass das LBA die Slots (die heißen nicht Spots, in Deutsch wenn dann noch Zeitnischen) vergeben soll. Aber die EU könnte ja die EWG 95/93 noch einmal um eine Verordnung erweitern, die genau die Vergabe bzw. das Behalten der Slots an solche Bedingungen knüpft.
 
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ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.146
691
ZRH
Folgende Situation: Easyjet hat endgültig meine Flüge BSL-WAW (18.9, 12:55) und WAW-BSL (20.9, 15:50) gecancelt. Ersatzbeförderung muss ich ja selber suchen und im Anschluss erstatten lassen. Es gibt ab Basel ab 12:55 keine Verbindungen mehr und auch früher nur Umsteigeverbindungen. Daher würde ich gerne ZRH-WAW-ZRH mit LX (18.9, 16:55 und 20.9, 19:50) buchen. Kann ich das problemlos machen oder wird es da Probleme geben wegen dem Flughafenwechsel?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Dir steht eine adäquate Ersatzbeföderung zu! Das kann nach meiner Einschätzung auch einen Flughafenwechsel begründen!
Es kommt jetzt aber auch auf die Alternativen in BSL an. Man muss nicht erst ab der ursprünglichen Zeit fliegen wenn danach nur noch unzumutbare Verbindungen existieren! Im Umkehrschluss muss man schließlich ggf. auch mit Zeiten einverstanden sein, wenn man denn fliegen möchte, die auch bis zu ein paar Stunden vor der ursprünglichen Zeit liegen.
Ich würde Preise vergleichen und dokumentieren! Sind die Preise nicht extrem viel teurer ab ZRH würde ich da buchen - zur Not muss man eventuell die Differenz bezahlen...
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Hallo zusammen,

habe nochmal eine Frage zu einer LH Buchung.
Heute Morgen habe ich wieder eine Buchungsänderung bekommen.

Habe dazu zwei Fragen:

1) Klicke ich jetzt auf „Ich stimme zu“. Kann ich danach trotzdem noch mein Ticket stornieren aufgrund der Flugstornierung.

2) Ich ignoriere die Mail und melde mich nicht zurück. Kann ich dann darauf bestehen, dass ich die ursprünglich gebuchten Flüge wieder bekomme?


Zu 1) wenn du auf ich stimme zu klickst, dann hast du das Wahlrecht ausgeübt und damit wird ohne eine neue Zeitenänderung eine Stornierung auf Grundlage der EU/VO 261 nicht mehr möglich sein.

2) Du kannst die Mail erstmal ignorieren. Wenn ich das aber jetzt richtig überblicke, wurden die ursprünglichen Flüge annuliert? Dann wirst du die so nicht abfliegen können.
 
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Dougy

Aktives Mitglied
05.02.2012
216
0
CGN
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem mit der Swiss. Gebucht habe ich AMS-ZRH-BKK. Unabhängig davon das eine Einreise in Thailand im Oktober in den Sternen steht verschiebt die Swiss den Flug ständig. Ursprünglich war der Hinflug für den 05.10.20 und der Rückflug für den 19.10.20 geplant. Nun ist der 06.10.20 und der 18.10.20 mit auch geänderten Flugzeiten geworden. Die Benachrichtigung kam gestern um 18:35 Uhr mit einer Fristsetzung bis zum 15.08.20. Ansonsten würde die Buchung gestrichen. In meinen Augen sportlich zumal nach meinem Rechtsempfinden ein Vertrag nicht nur von einer Seite geändert werden kann. Heute habe ich mit deren Premium Travel geschrieben. Eine alternative Beförderung (Umbuchung) wie z.B mit der LH wird abgelehnt. Ist mein Rechtsempfinden falsch das mir die Ersatz/alternativ Beförderung zusteht?

Grüße
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Zu 1) wenn du auf ich stimme zu klickst, dann hast du das Wahlrecht ausgeübt und damit wird ohne eine neue Zeitenänderung eine Stornierung auf Grundlage der EU/VO 261 nicht mehr möglich sein.

2) Du kannst die Mail erstmal ignorieren. Wenn ich das aber jetzt richtig überblicke, wurden die ursprünglichen Flüge annuliert? Dann wirst du die so nicht abfliegen können.

Zu 2)
Die ursprünglichen Flüge wurden storniert. Ich habe ja bereits neue Flüge in der Buchung drin. Würden diese dann wiederhergestellt werden?
Hat damit schon einer Erfahrung gemacht?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Zu 2)
Die ursprünglichen Flüge wurden storniert. Ich habe ja bereits neue Flüge in der Buchung drin. Würden diese dann wiederhergestellt werden?
Hat damit schon einer Erfahrung gemacht?


Ich glaube, du musst uns hier mehr Infos geben. Musst du dich bis zu einem gewissen Zeitpunkt entscheiden? Werden die Flüge aus der Buchung entfernt, bist du zumindesten darauf angewiesen, dass auf diesen Flügen noch Plätze frei sind. Die EU/VO sieht eigentlich keinen fixen Zeitpunkt vor, bis wann du dein Wahlrecht ausüben musst. Monatelanges Schweigen könnte aber auch als Zustimmung zum Vorgehen der Airline ausgelegt werden. Ich kann aber in der jetzigen Zeit auch den Wunsch nach etwas Planungssicherheit bei den Airlines verstehen. Aber einmal annullierte Flüge wieder herzustellen dürfte recht schwierig werden und vermutlich nur auf dem Klageweg zu erreichen sein.