EU Fluggastrechte / Annullierung

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Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
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Ich glaube, du musst uns hier mehr Infos geben. Musst du dich bis zu einem gewissen Zeitpunkt entscheiden? Werden die Flüge aus der Buchung entfernt, bist du zumindesten darauf angewiesen, dass auf diesen Flügen noch Plätze frei sind. Die EU/VO sieht eigentlich keinen fixen Zeitpunkt vor, bis wann du dein Wahlrecht ausüben musst. Monatelanges Schweigen könnte aber auch als Zustimmung zum Vorgehen der Airline ausgelegt werden. Ich kann aber in der jetzigen Zeit auch den Wunsch nach etwas Planungssicherheit bei den Airlines verstehen. Aber einmal annullierte Flüge wieder herzustellen dürfte recht schwierig werden und vermutlich nur auf dem Klageweg zu erreichen sein.

Also die Flüge sind für den 25.08 geplant. Die neuen Flüge müssen bis heute, den 13.08 bestätigt werden.

Ich mache mir eben ein wenig Sorgen, dass Polen oder Ungarn eine Quarantäne für Deutsche verhängen.
Sollte das der Fall sein, könnte ich aktuell die Flüge stornieren und das Geld zurückverlangen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Warum zeigen die Anwälte der Airlines eigentlich die Verteidigung an, wenn man sie auf Flugscheinkostenrückerstattung verklagt und vollkommen im Recht ist? In ein paar Wochen werde ich es sehen. Ich frage mich nur was da kommen soll.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Warum zeigen die Anwälte der Airlines eigentlich die Verteidigung an, wenn man sie auf Flugscheinkostenrückerstattung verklagt und vollkommen im Recht ist? In ein paar Wochen werde ich es sehen. Ich frage mich nur was da kommen soll.

Um kein VU zu bekommen?

Nur weil die Verteidigungsbereitschaft angezeigt wird, folgt ja noch lange keine Klageerwiderung...
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
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HAM - PRM
Warum zeigen die Anwälte der Airlines eigentlich die Verteidigung an, wenn man sie auf Flugscheinkostenrückerstattung verklagt und vollkommen im Recht ist? In ein paar Wochen werde ich es sehen. Ich frage mich nur was da kommen soll.

Grins, das habe ich mich vor ein paar Tagen gefragt als ich das Schreiben vom Gericht über meinen Anwalt bekommen habe. Das schlimmste ist das es bei mir nur noch um die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren geht - der eigentliche Flugpreis ist bereits zurückbezahlt.

Hans
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Warum zeigen die Anwälte der Airlines eigentlich die Verteidigung an, wenn man sie auf Flugscheinkostenrückerstattung verklagt und vollkommen im Recht ist? In ein paar Wochen werde ich es sehen. Ich frage mich nur was da kommen soll.
Weil die Airlines mit dem weiteren Verfahren vollkommen überfordert wären. Wenn Gericht, dann Kanzlei. Teils bearbeiten Kanzleien sogar die DOT claims und erstatten für die Airlines.
Und weil man so schön Zeit schinden kann, indem man nochmal ne Fristverlängerung wegen der aktuellen Überlastung beantragt (1. wird i.d.R. gewährt) und dann Blödsinn erwidert, den Gerichte teils nicht als Blödsinn entlarven
 
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Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
FR hat nun sehr kurzfristig die Flüge SXF-EVN gestrichen... teilweise erst 4 Tage vor geplantem Abflug.

Begründet wurde das mit neuen, kurzfristigen Änderungen der Reisebestimmungen... ja, die gabs auch aber in die Richtung, dass jetzt auch Ausländer einreisen dürfen.
Alternativen gibts nicht bzw werden von FR nicht angeboten.

Lächerlich ist auch folgende Text-Passage:
"Da Sie über die Annullierung mehr als 14 Tage im Voraus informiert wurden, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261."

Können anscheinend nicht zählen. Nunja, habe EU-Claim Kompensation über deren Website gestellt und zeitgleich noch eine Frist von 2 Wochen gesetzt, das Geld zubezahlen.


Was ich nicht verstehe:
FR hätte doch wissen müssen, dass die Flüge nicht gut gebucht waren. Warum hat man den Leuten das nicht früher mitgeteilt und die Flüge entsprechend eher gestrichen?
Unvorhersebare Umstände sehe ich hier einfach nicht.

Falls FR nicht zahlen will, wird wohl geklagt werden müssen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ich habe einen Fall, in dem meine Bekannten auf einem Ersatzflug nicht befördert wurden. Sie wurden per E-Mail über die Umbuchung auf den Ersatzflug informiert. Allerdings hat man ihnen dann Bordkarten ausgehändigt, auf denen "stand by" stand. Jetzt meint die Fluggesellschaft, die Reisenden hätten über keine bestätigte Buchung verfügt, so dass sie keine Ausgleichzahlung leisten müsse.

Hat einer Erfahrungen mit dieser Konstellation? Meines Erachtens reicht die Umbuchung per E-Mail für eine bestätigte Buchung aus und kann nicht durch den Aufdruck "stand by" auf den Bordkarten aufgehoben werden.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich habe einen Fall, in dem meine Bekannten auf einem Ersatzflug nicht befördert wurden. Sie wurden per E-Mail über die Umbuchung auf den Ersatzflug informiert. Allerdings hat man ihnen dann Bordkarten ausgehändigt, auf denen "stand by" stand. Jetzt meint die Fluggesellschaft, die Reisenden hätten über keine bestätigte Buchung verfügt, so dass sie keine Ausgleichzahlung leisten müsse.

Hat einer Erfahrungen mit dieser Konstellation? Meines Erachtens reicht die Umbuchung per E-Mail für eine bestätigte Buchung aus und kann nicht durch den Aufdruck "stand by" auf den Bordkarten aufgehoben werden.

Das sehe ich wie du.

Eine ähnlich gelagerte Frage lag dem EuGH schonmal vor ( C-161/16 ), der Gast hatte eine Reservierungsbestätigung, aber keine Sitzplatzreservierung (oder keine Boardkarte mit Sitz?). Die Frage dort war anscheinend (leider nicht eindeutig formuliert), ob man auch ohne vorab reservierten, eigenen, bestimmten Sitzplatz (ergo Vergabe bei Checkin) eine bestätigte Buchung hat.

Die Sache wurde jedoch nicht entschieden, ich würde die Frage aber mit ja beantworten, da sich anderenfalls ein unterschiedlicher Fluggastschutz ergäbe. Fluggäste, die bereit sind, z.B. für einen bestimmten Sitzplatz zu (extra) zahlen, könnten so ihre nicht-bestätigte Buchung in eine bestätigte verwandeln, alle anderen verfügten bis zur Sitzplatzvergabe beim Checkin über eine nicht-bestätigte Buchung und wären bis dahin schutzlos.

Bei dir liegt die Sache zwar etwas anders, da es nicht um vorab aus Komfortgründen zu reservierende Sitzplätze durch den Passagier selbst geht, wie scheinbar in C-161/16, sondern um eine Ersatzbeförderung, wo die Passagiere u.U. gar keinen Einfluss auf die Auswahl irgendwelcher Sitze gehabt haben. Im Ergebnis dürfte dies aber nichts ändern, es würde dem Sinn der VO zuwiderlaufen, wenn der Schutz erst beim Checkin und der dortigen Sitzplatzvergabe beginnt, und durch die Verweigerung des Checkins die Fluggastrechte ausgehebelt werden könnten.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Vielen Dank. Notfalls muss man auch mal auf Sinn und Zweck der VO und auf die Rechtsprechung, dass auch auf Ersatzflügen ein Ausgleichsanspruch anfallen kann, reflektieren. Immerhin haben sich die Reisenden mit der Umbuchung auf den neuen Reiseverlauf eingestellt und mussten ihre Pläne abermals neu ausrichten. Genau davor sollen sie aber geschützt werden. Dass die Airline "Stand By" Tickets ausstellt, die eigentlich nur für Mitareiter und ihre Angehörigen ausgegeben werden, kann nicht zur Aufhebung des Schutzes der VO führen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Dass die Airline "Stand By" Tickets ausstellt, die eigentlich nur für Mitareiter und ihre Angehörigen ausgegeben werden, kann nicht zur Aufhebung des Schutzes der VO führen.

Stand-by Tickets werden auch ausgegeben für Passagiere auf der Warteliste. Losgelöst von Deinem konkreten Fall: Wenn von Anfang an klar kommuniziert wird, dass nur ein Wartelistenticket vergeben wird, dann kann eine „bestätigte Buchung“ mE nicht bejaht werden, weil dann die Beförderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Plätze steht.

Eine andere Lesart wäre auch nicht passagierfreundlich: Wenn Pax des annullierten Flugs 1 auf die Warteliste von Flug 2 gesetzt werden, können sie richtigerweise im Falle der Nichtbeförderung durch Flug 2 keine Ansprüche geltend machen. Andernfalls wird die Airline von Anfang an auf (den späteren) Flug 3 umbuchen und den Pax die Chance nehmen, durch „Nachrücken“ früher an ihr Ziel zu gelangen. Kurzum: Wer die Chance auf Stand-by erhalten will, darf der Airline nicht den Anreiz nehmen, Wartelistenplätze zu vergeben.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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1.659
Eine andere Lesart wäre auch nicht passagierfreundlich: Wenn Pax des annullierten Flugs 1 auf die Warteliste von Flug 2 gesetzt werden, können sie richtigerweise im Falle der Nichtbeförderung durch Flug 2 keine Ansprüche geltend machen. Andernfalls wird die Airline von Anfang an auf (den späteren) Flug 3 umbuchen und den Pax die Chance nehmen, durch „Nachrücken“ früher an ihr Ziel zu gelangen. Kurzum: Wer die Chance auf Stand-by erhalten will, darf der Airline nicht den Anreiz nehmen, Wartelistenplätze zu vergeben.

Die Frage ist aber, wurde in der Mail klar komuniziert, dass es sich um Wartelistenplätze handelt oder wurde der Flug einfach wie üblich überbucht? Bei ersterem würde ich auch eine Kompensation verneinen. Wenn aber halt überbucht wurde mit der Annahme, dass am Ende genügend Plätze vorhanden sind, dann würde ich schon eine Kompensation als gerechtfertig ansehen.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Genau davor sollen sie aber geschützt werden. Dass die Airline "Stand By" Tickets ausstellt, die eigentlich nur für Mitareiter und ihre Angehörigen ausgegeben werden, kann nicht zur Aufhebung des Schutzes der VO führen.

Stand-by Tickets werden auch ausgegeben für Passagiere auf der Warteliste.

Vielleicht sollte man etwas genauer bei der Wortwahl unterscheiden:

a) Standby-Ticket: Buchung von Anfang an unter Vorbehalt verfügbarer Plätze, z.B. wie beschrieben bei Wartelistenplätzen, Mitarbeiterbuchungen usw.
b) Bordkarte mit Sitzplatz "XXX" (oder wie bei dir "Stand By"): Buchung anfänglich bestätigt, beim Checkin oder vor Ort stellt sich aber abweichend heraus, dass man keinen Platz mehr frei hat und abwarten muss.

Da deine Bekannten scheinbar eine reguläre Buchungsbestätigung ohne irgendeinen Hinweis erhalten haben, wäre Fall b) vorliegend mit den hier mehrfach erläuterten Konsequenzen.

Was sagt denn die Buchungsbestätigung eigentlich zum Sitzplatz?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Die Frage ist aber, wurde in der Mail klar komuniziert, dass es sich um Wartelistenplätze handelt oder wurde der Flug einfach wie üblich überbucht? Bei ersterem würde ich auch eine Kompensation verneinen. Wenn aber halt überbucht wurde mit der Annahme, dass am Ende genügend Plätze vorhanden sind, dann würde ich schon eine Kompensation als gerechtfertig ansehen.

Nichts anderes habe ich gesagt.

Vielleicht sollte man etwas genauer bei der Wortwahl unterscheiden:

a) Standby-Ticket: Buchung von Anfang an unter Vorbehalt verfügbarer Plätze, z.B. wie beschrieben bei Wartelistenplätzen, Mitarbeiterbuchungen usw.
b) Bordkarte mit Sitzplatz "XXX" (oder wie bei dir "Stand By"): Buchung anfänglich bestätigt, beim Checkin oder vor Ort stellt sich aber abweichend heraus, dass man keinen Platz mehr frei hat und abwarten muss.

Da deine Bekannten scheinbar eine reguläre Buchungsbestätigung ohne irgendeinen Hinweis erhalten haben, wäre Fall b) vorliegend mit den hier mehrfach erläuterten Konsequenzen.

Richtig. Das ist die mE treffende Lösung.

Und den Fall b) hatte ich erst jüngst, und zwar ohne Sitzplatzzuweisung: Da hatte LH umgebucht, aber beim Check-In gab es zur Überraschung der Pax nur Stand-by Bordkarten. Es kam wie es kommen musste und man wurde am Gate stehengelassen. Kompensation musste eingeklagt werden.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.023
1.132
Mahlzeit,

folgende Situation: Ich habe mit Ryanair zwei separate Flüge gebucht (analog Gabelflug). Der Hinflug ist nun annulliert worden und es wird mir angeboten, das Ticket zu stornieren oder einen früheren Flug zu nehmen. Der frühere Flug passt mir zwar nicht in den Kram, kann ich aber ermöglichen.

Ich befürchte aber, dass der Rückflug auch storniert bzw. auf einen mir nicht möglichen Termin gelegt wird. Dann würde ich aber lieber gar nicht fliegen.

Wenn ich jetzt den Hinflug auf den früheren Flug umbuche und dann der Rückflug ebenfalls ausfällt, kann ich wahrscheinlich meine Entscheidung bzgl. des Hinflugs nicht mehr rückgängig machen, oder?

Wie lange sollte ich warten, bis ich den Hinflug umbuche oder storniere? Ich würde tendenziell bis nach 14 Tagen vor dem Rückflug warten. Wenn dieser dann storniert oder wesentlich geändert wird, könnte ich wenigstens die 250 € einklagen.

Bessere Ideen?
 
Zuletzt bearbeitet:

BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
7
Hallo,

wir hatten letztes Jahr eine Pauschalreise gebucht. Restzahlung ging vor 2 Wochen raus, die Reiseunterlagen kamen kurz danach. Letzte Woche kam dann eine Flugänderung. Der Hinflug nach Antalya am 06.09. wurde von 09.50 Uhr auf 18.55 Uhr geändert. Mit Transfer wären wir dann so gegen 03.00 Uhr im Hotel. :mad: Grund ist wohl die Streichung des Ursprungsfluges. Können wir aufgrund der 9 Stunden Flugverschiebung kostenlos stornieren?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Wie lange sollte ich warten, bis ich den Hinflug umbuche oder storniere? Ich würde tendenziell bis nach 14 Tagen vor dem Rückflug warten. Wenn dieser dann storniert oder wesentlich geändert wird, könnte ich wenigstens die 250 € einklagen.

Bessere Ideen?

Wenn Hin- und Rückflug getrennte Tickets sind, habe ich keine bessere Idee. Damit hast du ein wenig die A-Karte. Die beiden Buchungen sind dann als unabhängige Verträge zu sehen. Und wenn du bereit bist, das auch rechtlich durchzusetzen, kannst Du für einen verschobenen Flug auch eine Ersatzbeförderung durch eine andere Airline durchsetzen, wenn die besser geeignet ist.

wir hatten letztes Jahr eine Pauschalreise gebucht. Restzahlung ging vor 2 Wochen raus, die Reiseunterlagen kamen kurz danach. Letzte Woche kam dann eine Flugänderung.

Bei Pauschalreisen führt nicht jeder verschobene Flug zu einem Stornorecht oder Ansprüchen. Wenn jedoch ein ganzer Urlaubstag dadurch wegfällt (ist das hier so?), wäre es ein Reisemangel. Mit dem Hebel läßt sich dann vermutlich auch ein kostenloses Storno durchsetzen.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Hallo,

wir hatten letztes Jahr eine Pauschalreise gebucht. Restzahlung ging vor 2 Wochen raus, die Reiseunterlagen kamen kurz danach. Letzte Woche kam dann eine Flugänderung. Der Hinflug nach Antalya am 06.09. wurde von 09.50 Uhr auf 18.55 Uhr geändert. Mit Transfer wären wir dann so gegen 03.00 Uhr im Hotel. :mad: Grund ist wohl die Streichung des Ursprungsfluges. Können wir aufgrund der 9 Stunden Flugverschiebung kostenlos stornieren?

Bei Ankunft um 3 Uhr ist die Nachtruhe stark beeinträchtigt und es liegt ein erheblicher Reisemangel vor, der zur kostenlosen Stornierung berechtigen würde. Ist ja immer eine Einzelfallentscheidung aber hier stehen die Chancen nach meiner Einschätzung gut! Die 9 Std. allein führen noch nicht zwingend dazu, auf jeden Fall kostenlos stornieren zu können. Du kannst aber theoretisch auch hier ab 4 Std. Verschiebung 5% des Tagessatz je Stunde anfragen, sofern du denn doch fliegen möchtest.
Einfach den Zeiten widersprechen und den erheblichen Reisemangel anzeigen und auf kostenlose Stornierung bestehen!
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ich glaube, man muss Gelegenheit zur Nachbesserung gewähren.

Ja, stimmt natürlich. Also Reisemangel aufzeigen und wichtig Abhilfe verlangen mit angemessener Fristsetzung. Wenn diese abläuft, könnte man theoretisch auch selbst einen Flug zu angemessenen Zeiten buchen oder halt kostenfrei stornieren.
 

indigoo

Neues Mitglied
18.08.2020
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0
Island führt wieder eine Quarantänepflicht bei der Einreise ein:

https://www.reisevor9.de/destination...nde-wieder-ein

Gilt ab dem 19.08.2020




Hallo, diesbezüglich meine Frage. Habe einen Flug über Wizzair 26.8-Dortmund - Reykjavik-2.9 gebucht, insgesamt 7 Tage und vier Personen für 640Euro, kein Flexxtarif.

Bei Wizzair sind die Stornogebühren, bei unter 14 Tage vor Abflug 80 Euro p. P.

Den Flug kann ich auch Stornieren, allerdings bleiben durch die ganzen Stornierungsgebühren etc. noch 120 Euro übrig, die ich als Reiseguthaben gutgeschrieben bekomme.

Natürlich kann ich jetzt hoffen, dass der Flug annulliert wird, da keiner mehr nach Island fliegen wird, wenn er 5 Tage in Quarantäne muss.. aber kann auch sein, dass Wizzair trotzdem fliegt.

Meine Frage, was sind meine Möglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.