EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
...ist wohl zuviel offen, als dass eine medienwirksame Vollstreckung in einen abflugbereiten Flieger Sinn machen würde...:p:


Beim Flieger stellt sich vor allem auch die Frage, ob das Teil überhaut der Airline hehört und ob man deshalb im Zweifel einer Drittwiderspruchsklage ausgesetzt wäre. Wenn die hier Konten haben, ist das doch eine viel bessere Lösung.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Beim Flieger stellt sich vor allem auch die Frage, ob das Teil überhaut der Airline hehört und ob man deshalb im Zweifel einer Drittwiderspruchsklage ausgesetzt wäre. Wenn die hier Konten haben, ist das doch eine viel bessere Lösung.

Naja, Du vollstreckst ja nicht in das Flugzeug (bzw. leitest die Pfändung in die Wege) um es zu verwerten, sondern um den magischen Geldkoffer der Airline zu öffnen.

https://www.flightright.de/flugzeugpfaendung-bulgaria-air
https://www.spiegel.de/reise/aktuel...ollte-condor-flugzeug-pfaenden-a-1085438.html
https://www.spiegel.de/politik/ausl...gibt-thailands-prinzen-jet-frei-a-779316.html
https://www.presseportal.de/pm/130313/4367630


Bei 750k EUR aber eher nicht zielführend.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: AirForce

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Naja, Du vollstreckst ja nicht in das Flugzeug (bzw. leitest die Pfändung in die Wege) um es zu verwerten, sondern um den magischen Geldkoffer der Airline zu öffnen.

Und an der Stelle steigt das ZV-Recht dann aus. Pfändung ist keine Maßnahme zur Ausübung von Druck, sie soll der Befriedigung durch die Verwertung der gepfändeten Sache dienen.

Früher hat man Kennzeichen von Leasingfahrzeugen gepfändet. Ein neues gab es nur, wenn an Eides statt der Verlust (!) versichert wurde. Da wurden Profischuldner dann recht schnell gefügig.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Die Sachpfändung zielt ja nicht auf einen konkreten Gegenstand. Man schaut halt, was sich so findet...
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.923
303
VIE
Ich war am Montag auf LH1153 welche nach einigen Runden diverted wurde nach Nürnberg. Nachdem sie nicht wussten was mit uns zu tun ist, wurde getankt und wir flogen irgendwann mal doch nach FRA.

Daheim bin ich knappe 5.5 Std zu spät angekommen!

Pech oder was machbar?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Ich nehme an, Wetter? Dann wird es wohl eher schwierig, wenn nicht naheliegt, dass der Weiterflug von Nürnberg nach Frankfurt schneller hätte erfolgen können
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ich war am Montag auf LH1153 welche nach einigen Runden diverted wurde nach Nürnberg. Nachdem sie nicht wussten was mit uns zu tun ist, wurde getankt und wir flogen irgendwann mal doch nach FRA.

Daheim bin ich knappe 5.5 Std zu spät angekommen!

Pech oder was machbar?


Lass mich überlegen. Pech oder was machbar, je nachdem was die Gründe für das Diverten war. Mit den gelieferten Informationen leider nur mit der Glaskugel zu beantworten.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.923
303
VIE
Grund war "starke Regenfälle"....was aber für mich das lange Kreisen und die anderen Landungen halt nicht erklärt! Für mich schaut es eher so aus als wollte das Cockpit nicht mit der Flugsicherung streiten und eine Landegenehmigung einfordern, oder es war nicht skilled genug um es bei Regen zu versuchen!
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Grund war "starke Regenfälle"....was aber für mich das lange Kreisen und die anderen Landungen halt nicht erklärt! Für mich schaut es eher so aus als wollte das Cockpit nicht mit der Flugsicherung streiten und eine Landegenehmigung einfordern, oder es war nicht skilled genug um es bei Regen zu versuchen!

Nein, danach schaut es ganz gewiss nicht aus. Holdings fliegt man, weil man annimmt oder hofft, dass die Lage sich verbessert und eine Landung zulässt. Und nur weil andere landen, heißt es nicht, dass man es selbst auch könnte: Schließlich reduziert die Flugsicherung in der Regel Starts und Landungen bei schlechten Witterungsbedingungen. Über Können und Wollen des Cockpits würde ich mir da weniger Gedanken machen; auch die Crew hat kein gesteigertes Interesse daran, Stunden verspätet nach Hause zu kommen...
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.923
303
VIE
Die wurde von anderen Piloten (im Freundeskreis) aufgestellt! Bei genug Diskussionsfreude darf man laut denen immer landen!


Aber anyway:

Wenn Ryanair statt Lauda nun selber fliegen will...ist das eine Annulierung, da sich die Flugnummer ändert?
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch: es geht um diesen Fall.

Kurzfassung:
SAS ändert meine Flugzeiten auf AES-OSL-CPH-DUS für den 16. August derart ab, dass das Ticket nicht mehr abfliegbar ist (negative Umstiegszeit in CPH von fast 8 h). Alternativen sind an dem Tag weder mit SAS noch mit *A verfügbar. Einzig sinnvolle Alternative ist KLM auf AES-AMS-FRA mit Bahnticket nach DUS. SAS Customer Care empfiehlt, dies selbst einzubuchen (da kein Agreement mit KLM vorhanden) und sich die Mehrkosten erstatten zu lassen.

Die ursprüngliche SAS-Buchung (via OTA in SAS Plus für 173,41 €) habe ich bestehen lassen. Ich habe das KLM-Ticket (in C für 750,08 €) sowie ein Bahnticket (27,90 €) gekauft und die entsprechenden Belege bei SAS eingereicht.

SAS Customer Care schlägt nun folgendes Vorgehen vor:
Kindly get in touch with your travel agent and get the refund of your SAS unused ticket. Send the refund receipt to me and I will reimburse you the price difference between the alternate transport cost and refund of SAS ticket.

Ich würde also einerseits die Steuern und Gebühren für den ungenutzten SAS-Flug zurückerhalten (88,54 € abzgl. einer möglichen Bearbeitungsgebühr durch das OTA).
Und andererseits gelobt SAS Customer Care, mir die entstandenen Mehrkosten (777,98 €) zu erstatten.

Kann ich - ob der vorliegenden schriftlichen Aussage - jetzt wirklich hingehen und mir die Steuern und Gebühren für den ungenutzten SAS-Flug zurückerstatten lassen? Frage auch im Hinblick auf einen möglichen original routing credit der Meilen (die Antwort hierzu ist mir SAS Customer Care leider schuldig geblieben).
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Ich verstehe die Aussage so, dass Du die Kosten des Alternativtransports abzüglich der Kosten des SAS-Tickets ("price difference between..." bekommst ("refund of your SAS unused ticket")
 

GerneFlieger

Aktives Mitglied
19.08.2013
144
5
CGN
Hallo zusammen!

Eigentlich bin ich mir sicher, dass ich zu einem ähnlichen Sachverhalt hier schon etwas gelesen habe, jedoch kann ich es auch nach längerer Suche nicht finden...

Es geht um die Frage, ob ich bei folgender Konstellation trotz Non-EU-Carrier gemäß der EU Fluggastrechte Verordnung kostenlos stornieren kann.

gebucht über LH.com auf einem Ticket (22er Ticketstock) - nicht stornierbarer Tarif

Hinflug QKL-FRA-BOG-LIM, wird wie gebucht ausgeführt.

Rückflug LIM-BOG-FRA-QKL ursprüngliche Buchung:

LIM-BOG 16.30 - 19.25 AV24 (Avianca)
BOG-FRA 21.10 - 14.15 LH543
FRA-QKL 16.09 - 17.05 LH362

Der Flug LIM-BOG AV24 wurde gestrichen und wir wurden auf den Flug LIM-BOG AV50 10.25 - 14.28 Uhr umgebucht. Somit würden wir über sechs Stunden früher abfliegen und hätten einen entsprechend langen Aufenthalt in Bogota. Die Weiterflüge wurden nicht geändert, sodass die Ankunfstzeit in Köln unverändert bleibt.

Ist es aufgrund der erheblichen Abflugzeit-Änderung möglich, die bei LH erworbenen Tickets gegen vollständige Erstattung zu stornieren, auch wenn die Verschiebung eine nicht EU Teilstrecke einer nicht EU Airline betrifft?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Gerneflieger
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Nach der VO sehe ich da keine Grundlage. Diese Randbereiche der Anwendbarkeit sind aber nicht ausreichend ergründet. Aber vielleicht ist LH ja kulant, wenigstens mit einem Gutschein.
 
  • Like
Reaktionen: GerneFlieger

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Ich habe im März 2020 CPH-SEA für Mai 2020 in Business Class gebucht. Flug wurde storniert und ich habe ihn auf Sept 2020 umgebucht. Jetzt ist auch dieser Flug seitens Airline storniert worden und ich wollte auf Mai 2021 umbuchen. Ich habe gemeint gemäss EU-Verordnung kann ich nach Verfügbarkeit auf ein späteres Datum umbuchen, die Airline sagt aber dass die Ticketgültigkeit nur 1 Jahr (d.h. von Kauf März 2020 bis März 2021) ist und sie mich daher nicht umbuchen können. Die Airline hat einen Gutschein angeboten, mit dem ich dann im Mai (zu einem teureren Preis) neu buchen kann - was ich aber nicht möchte, da ich einen günstigen Tarif gebucht habe (kein Errorfare).
Kann mir hier jemand mit der Interpretation der EU-Verordnung helfen und ob die Airline hier recht hat mit der Beschränkung auf die Ticketgültigkeit? Persönlich glaube ich nicht daran, dass ich im Winter realistischerweise in die USA fliegen kann, daher mein Umbuchungswunsch auf Mai 2021.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Die EU261 kennt keinerlei Jahresbeschränkung.
Das ist wieder eine Erfindung der Airlines und der IATA.

Noch extremer, sie gehen mit der 1 Jahresfrist nicht nach Reisedatum, sondern nach Ticketdatum. Einige Airlines haben das auf 2 Jahre für Gutscheine (Ural schon 3 Jahre) jetzt erweitert, aber generell würde nach Airline Sicht für dein Bsp gelten:
Hättest du deinen Flug im Juni 2019 gebucht (=Ticket ausgestellt) und der wird annulliert, könntest du nur bis Juni 2020 reisen, noch nicht mal Sept 2020.

Ist natürlich kompletter Humbug, Airline per Einschreiben oder email mit Nachweis auf Umbuchung auffordern auf gewünschtes Wunschdatum.
Danach weiter an den Anwalt geben und fertig.

Auf keinen Fall Gutschein akzeptieren! Da musst du am Ende nur draufzahlen mit der Tarifdifferenz.
 
  • Like
Reaktionen: gkl und mayday

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Das sehe ich auch so.
a.A.: Juristen einer Großkanzlei, die derzeit eine sehr bedeutende Airline vor einem deutschen Gericht vertreten und sonst keine Argumente haben. Nächste Woche wissen wir mehr.
 
  • Like
Reaktionen: gkl und mayday

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Die EU261 kennt keinerlei Jahresbeschränkung.
Das ist wieder eine Erfindung der Airlines und der IATA.

Noch extremer, sie gehen mit der 1 Jahresfrist nicht nach Reisedatum, sondern nach Ticketdatum. Einige Airlines haben das auf 2 Jahre für Gutscheine (Ural schon 3 Jahre) jetzt erweitert, aber generell würde nach Airline Sicht für dein Bsp gelten:
Hättest du deinen Flug im Juni 2019 gebucht (=Ticket ausgestellt) und der wird annulliert, könntest du nur bis Juni 2020 reisen, noch nicht mal Sept 2020.

Ist natürlich kompletter Humbug, Airline per Einschreiben oder email mit Nachweis auf Umbuchung auffordern auf gewünschtes Wunschdatum.
Danach weiter an den Anwalt geben und fertig.

Auf keinen Fall Gutschein akzeptieren! Da musst du am Ende nur draufzahlen mit der Tarifdifferenz.

Wobei man hier vermutlich das Argument bemühen wird, dass man ja sehr gerne helfen würde, aber leider leider weiter als 360 Tage im voraus nichts einbuchen kann....

Letztlich bräuchte es also eine Art Naturalgutschein statt des von den Airlines angebotenen Wertgutscheins, der nicht gegen Preisänderungen absichert.