EU Fluggastrechte / Annullierung

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mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
187
0
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Haben wir hier Rechtsanwälte welche in den Niederlanden oder Schweiz tätig sind ?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Nur weil ein Unternehmen im Ausland sitzt, heißt das nicht, dass (bei Beteiligung von deutschen Verbrauchern) deutsches Recht nicht anwendbar wäre und deutsche Gerichte nicht zuständig wären.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Mal ganz ehrlich: Ticken die nicht mehr sauber???


Nein, sie ticken nicht mehr ganz sauber. Es ist richtig, dass die Airlines jetzt viel mehr Fälle abzuwickeln haben und finanziell hart angeschlagen sind. Das Krisenmanagement der Airlines ist aber eine blanke Katastrophe. Wie man einen Kunden so behandeln kann, ist mir vollkommen schleierhaft!
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Eurowings wird langsam auch mir immer unsympathischer:

EW82 11:05 CGN-MUC morgen annulliert, automatisch auf EW 90 um 06:55 umgebucht. Wenn man nicht gerade aus Köln kommt praktisch unmöglich zu erreichen.

Hotline verweigert nun sogar Umbuchung auf die Ersatzverbindung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine LH Maschine um 12:55 Uhr, und will nur auf eine EW Maschine am späten Abend umbuchen. Im Juni und Juli war Umbuchung auf LH wenige Tage vorher problemlos möglich. O-Ton Call Center Agent auf meinen Hinweis zur VO: "Ja dann verklagen Sie uns doch." Gerne.

Anscheinend kann man problemlos bei EW einfach einen Ersatzflug selber buchen. Zumindest bin ich mehr als überrascht, dass EW nun die Kosten ohne Schwierigkeiten übernimmt! Ich habe EW zunächst ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um Ersatzbeförderung mit Verweis auf EU261 etc.(geht auch per E-Mail, sofern man die mit der Eingangsbestätigung wählt wie ich herausgefunden habe). Keinerlei Reaktion und mir wurde auch telefonisch eine Absage erteilt -selbst auf LH könne man nicht umbuchen. Ich habe dann den genannten Flug (nicht mal LH!) selbst gebucht (übrigens 5-facher Preis als wie der ursprüngliche Flug mit EW). Nun ein Schreiben von EW, dass die Kosten komplett übernommen werden. Also keine Angst vor Selbstbuchung. Auch ohne Anwalt Geld zurück bekommen!
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
OS DUS-VIE-MOW gebucht, paar Tage später wird 2 Tage vor Abflug VIE-MOW von OS annulliert.
OS Hotline: "wir buchen nicht auf andere Airlines um, wenden Sie sich an die OTA"
Mein Hinweis auf EU261 und ich hätte einen Beförderungsvertrag mit OS kam als Antwort:"Sie brauchen mir nicht zu erzählen, wie ich meinen Job zu erledigen habe, ich mache das jeden Tag den ganzen Tag. Die OTA ist dafür zuständig." Mein Hinweis: "Gehen sie doch mal auf austrian.de und klicken Sie auf Fluggastrechte" fand sie nicht so lustig ;)
EW hatte ich natürlich auch angerufen, sogar mit 2nd level support gesprochen "GDS support", die sogar probiert haben auf EW+BA umzubuchen aber an der Technik scheiterten (kein Tarif in der GDS dafür geladen)
Hab dann auf eigene Kosten EW DUS-LHR und BA LHR-MOW gebucht.

Nun das Problem:
DUS-VIE OS op by EW --> normal durchgeführt
VIE-MOW OS op by OS --> seitens OS annulliert

EW hat sich ja nichts zu schaden kommen lassen, nur OS.
Aber OS Flug war erst ab VIE und Airline hat auch Sitz in Öst., kann ich jetzt wirklich nur in Öst. klagen weil annullierte Flug mit OS erst ab VIE war?
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Haben wir hier Rechtsanwälte welche in den Niederlanden oder Schweiz tätig sind ?
Ich schließe mich mal teilweise der Frage an:

Kennt jemand einen Anwalt in Spanien bzw der auch in Spanien tätig ist?
Alternativ Niederlande oder Frankreich?

Abflug MAD, umgestiegen in CDG/AMS, keinerlei Kontakt mit Deutschland somit leider nicht durch Kexbox vertretbar.
 

mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
187
0
Ich schließe mich mal teilweise der Frage an:

Kennt jemand einen Anwalt in Spanien bzw der auch in Spanien tätig ist?
Alternativ Niederlande oder Frankreich?

Abflug MAD, umgestiegen in CDG/AMS, keinerlei Kontakt mit Deutschland somit leider nicht durch Kexbox vertretbar.

Meine Rechtschutz meinte " Berlinger Advocaten" in Amsterdam
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Ich gebe zu Bedenken, dass nur in den wenigsten Ländern der Erde die faire Regelung gilt, dass der bezahlt, der verliert. Auch weise ich darauf hin, dass in den meisten Ländern der Welt Anwälte teurer sind, als in .de.
Mit einer RSV mag das nicht so relevant sein, wenn die RSV grünes Licht gibt, im Übrigen....
 

mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
187
0
Ich gebe zu Bedenken, dass nur in den wenigsten Ländern der Erde die faire Regelung gilt, dass der bezahlt, der verliert. Auch weise ich darauf hin, dass in den meisten Ländern der Welt Anwälte teurer sind, als in .de.
Mit einer RSV mag das nicht so relevant sein, wenn die RSV grünes Licht gibt, im Übrigen....

Es gibt in
Holland
keine mit der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung vergleichbare Ordnung für Anwalts- bzw.
Gerichtskosten
. In den
Niederlanden
ist in der Regel auch bei gewonnenen Prozessen ein beträchtlicher Teil der eigenen Anwalts- oder
Gerichtskostenvom Mandanten zu tragen.

Schweiz
Welche Partei muss die
Gerichtskosten
bezahlen? Das legt das Gericht im Urteil fest. Grundsätzlich gilt: Die
Kosten
werden jener Partei auferlegt, die den Prozess verliert. Obsiegen beide Parteien zum Teil, werden die
Kosten
entsprechend auf beide verteilt
 
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mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
187
0
Ich gebe zu Bedenken, dass nur in den wenigsten Ländern der Erde die faire Regelung gilt, dass der bezahlt, der verliert. Auch weise ich darauf hin, dass in den meisten Ländern der Welt Anwälte teurer sind, als in .de.
Mit einer RSV mag das nicht so relevant sein, wenn die RSV grünes Licht gibt, im Übrigen....

Hallo kexbox,

Die Rechtsschutz hat ihr OK gegeben.
Aber was mir grad so in den Sinn kam, wie ist es eigentlich mit dem Selbstbehalt bei Klagen im Ausland, vorausgesetzt man hat einen.

Wird dieser immer Erstattet wenn die Klage Erfolg hat ? Hab so auf die schnelle nichts in den AGB meiner gefunden

Viele Grüße
 
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topperchris

Reguläres Mitglied
22.07.2012
58
16
Hatte schon mal jemand Erfolg mit der Durchsetzung von EU261 bei Corendon Europe.

Folgende Situation:
- Corendon fliegt die Kanaren letztmalig am 6. September an (Pause bis Oktober)
- Flugstorno
- FUE - CGN XR1071 am 10.09.2020
- Flug als Oneway Mitte August gebucht
- Keine Info über Storno (lt Corendon Call Center ging eine Email an das Reisebüro lastminute.de, die wussten aber bei meinem Anruf am 4.9 nichts von einer Email oder Storno)
- Selber von Storno erst <7 Tage vorher erfahren durch einloggen auf der Webseite der Airline
- Ziel am selben Tag in die Heimat ins Rheinland zu kommen, eigentlich gibt es nur DE1457 nach DUS. Dieser steht aber mit Gepäck bei 275 EUR.

- Lastminute.de gibt keine Hilfe, wollen nur erstatten.
Corendon Hotline und Facebook Messenger Support boten nur Umbuchung auf 6.9 an. Auch Verweis auf EU Richtlinie, drohende 600 EUR führten nicht zur gewünschten Umbuchung

Deswegen meine Fragen:
- wie responsive sind die in Bezug auf Erstattung eines selber gebuchten Ersatzfluges?
- wie Seht Ihr die Chancen auf 600 EUR - alle anderen Airlines (X3, DE, FR/ OE) holen auch brav Ihre Leute nach Hause
- würdet Ihr den Condor Flug buchen oder auf einen Flug 1 oder 2 Tage später ausweichen bei niedrigeren Gesamtkosten?
- Flightright oder Forenanwalt, wenn es im ersten Versuch nicht klappt, die Kosten einzutreiben?

Danke im Voraus

topperchris
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Möchte mal eine positive Rückmeldung aus dem Bekanntenkreis geben: Annulliert wurde seitens der Airline U2 ein Flug VCE-NCE (75,- EUR), Pax bucht Ersatzflug für 286,- EUR, wurde jetzt, 6 Wochen nach Einreichung erstattet.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Deswegen meine Fragen:
- wie responsive sind die in Bezug auf Erstattung eines selber gebuchten Ersatzfluges?
- wie Seht Ihr die Chancen auf 600 EUR - alle anderen Airlines (X3, DE, FR/ OE) holen auch brav Ihre Leute nach Hause
- würdet Ihr den Condor Flug buchen oder auf einen Flug 1 oder 2 Tage später ausweichen bei niedrigeren Gesamtkosten?
- Flightright oder Forenanwalt, wenn es im ersten Versuch nicht klappt, die Kosten einzutreiben?

Corendon Airlines ist ne Türkische Billigairline. Von daher ist das Risiko, daß sie die Kosten erst mal abblocken wollen relativ hoch.

Andererseits sind die Ersatzvornahmekosten von 275 EUR mit Gepäck jetzt nix, was mich 4 Urlaubstage wegschmeißen ließe. Und auch die Rechtsanwalts und Gerichtskosten sind in Deutschland bei den Streitwerten überschaubar und deine Rechtsposition ist relativ gut, hast vor allem das Insolvenzrisiko zu tragen.
Das mußt Du einwandfrei dokumentieren, daß sie die Umbuchung verweigern und dann einfach machen und in Rechnung stellen. Wohlgemerkt, den ersten Flug nach deinem buchen, keinen Früheren.

Die EU Entschädigung kann man so und so sehen. Wie du sagst fliegen andere Airlines weiter. Andererseits gibt es erst seit kurzem eine Reisewarnung. Das würde ich als Bonus sehen, wenn es denn klappt. Solche etwas unsicheren Fälle kann man die Portale machen lassen, wenn sie ihn denn annehmen. Die 275 EUR würde ich auf eigenes Risiko durchsetzen wollen.
 
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topperchris

Reguläres Mitglied
22.07.2012
58
16
Danke.

Sauber dokumentiert ist alles via Facebook Messenger und den nochmal gescreenshotet. Habe Ihnen die EU Richtlinie nochmal auszugsweise geschickt und mich sogar brav verabschiedet und bedauert, dass man den Flug aus kommerziellen (!) Gründen nicht mehr durchführen will :D

Wir reden übrigens über den Maltesischen Ableger, aber das ändert wahrscheinlich nichts.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wenn, würde es nur 400Euro geben da unter 3500 km. Aber aufgrund der Reisewarnung sehe ich die Chancen eher schlecht, dass die Airline hier die Entschädigung in jedem Fall bezahlen muss -nur mal so als Vorwarnung. Flug also selber buchen und die Kosten einfordern, was durchaus von Airlines schon öfters auch ohne Probleme hinterher erstattet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

topperchris

Reguläres Mitglied
22.07.2012
58
16
Wenn, würde es nur 400Euro geben da unter 3500 km. Aber aufgrund der Reisewarnung sehe ich die Chancen eher schlecht, dass die Airline hier die Entschädigung in jedem Fall bezahlen muss -nur mal so als Vorwarnung. Flug also selber buchen und die Kosten einfordern, was durchaus von Airlines schon öfters auch ohne Probleme hinterher erstattet wurde.

Ok, danke an alle!

Hatte irgend einen Rechner falsch bedient, da kam 3507 km raus, was ja nur um grob 500km falsch ist.

Habe jetzt über Involatus noch den Condor Flug nach Düsseldorf für 137 EUR inkl Gepäck geschossen. Der geht 20 min vor der eigentlichen Corendon Abflugzeit raus. Hoffe, dass das nicht zum Problem wird, aber es war der einzige Flug an dem Tag. Sonst hätte ich einen Privatjet chartern müssen. ;)

Am Mittwoch fliegen sie noch vom viel stärker betroffenen Gran Canaria nach Köln. Da wird es schwer zu argumentieren, dass es am Donnerstag unmöglich war zu fliegen. TUI lässt auch seinen Gästen Zeit zur Abreise bis Donnerstag (zB aus den Robinson Clubs Esquinzo und Jandia). Wir werden sehen...
 
Zuletzt bearbeitet:

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.961
4.412
50
MUC
www.oliver2002.com
Die werden einfach den Beweis bringen, das sie Dein Reisebüro rechzeitig informiert haben. Du kriegst deinen Flugpreis zurück und gut ist. Nur keine großen Hoffnungen machen...
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ich hätte auch eine Frage zum richtigen Vorgehen nach der Annullierung.

Gebucht war über Ryanair ein Oneway-Flug mit Lauda für 2 Personen FDH-PMI (OE5404) am 29.10.2020 um 09:30. Der Flug wurde vor ein paar Tagen annulliert, wir wurden automatisch auf den gleichen Flug am 31.10.2020 um 16:30 umgebucht, also 2,5 Tage später! Das wollen wir natürlich auf keinen Fall akzeptieren, wir möchten am gleichen Tag fliegen. Die einzige Möglichkeit an dem Tag wäre der Verbindung FDH-FRA-PMI mit LH (Abflug 10:25), andere Alternativen ab FDH gibt es nicht.

Ich habe OE/FR über den Chat kontaktiert und auf die Umbuchung auf diese Verbindung gebeten. Das wurde (wie erwartet) abgelehnt, es wird nur die Umbuchung auf einen anderen FR/OE-Flug oder die Erstattung angeboten.

Meine Fragen wären:

- stellt die Umsteigeverbindung über FRA mit LH eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" im Sinne der EU261 dar (denn einen Direktflug FDH-PMI gibt es an diesem Tag nicht)?

- reicht die Aussage im Chat aus (Screenshots vorhanden), um die Verbindung FDH-FRA-PMI selbst zu buchen und bei OE/FR zur Erstattung einzureichen? Wenn nicht, was kann ich noch machen um ggf. einen Beweis zu haben, dass OE/FR uns nicht auf diese Verbindung umbuchen wollte?

Zum oben erwähnten Fall habe ich Lauda vor über einem Monat per E-Mail aufgefordert uns auf die Verbindung mit LH umzubuchen. Bisher keinerlei Reaktion, nur die automatische Eingangsbestätigung mit Angabe der Referenznummer. Ich denke, das sollte ausreichen um das neue Ticket mit LH selbst zu buchen und bei Lauda zur Erstattung einzureichen (sehr wahrscheinlich mit Hilfe der Forumsanwälte).

Jetzt zeichnet sich aber ab, dass wir die Reise Ende Oktober wahrscheinlich nicht antreten werden, da PMI nun auch zum Risikogebiet gehört. Was würde passieren, wenn wir das LH-Ticket nach PMI buchen, bei OE/FR zur Erstattung einreichen und später (aber noch vor Beginn der Reise) auf ein anderes Ziel ändern, da LH ja im Moment eine flexible Umbuchung für alle Tickets erlaubt? Könnte OE/FR dann die Erstattung der neuen Tickets verweigern? Oder hat es OE/FR nicht zu interessieren, was wir mit den neuen LH-Tickets machen?