EU Fluggastrechte / Annullierung

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
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Jetzt zeichnet sich aber ab, dass wir die Reise Ende Oktober wahrscheinlich nicht antreten werden, da PMI nun auch zum Risikogebiet gehört. Was würde passieren, wenn wir das LH-Ticket nach PMI buchen, bei OE/FR zur Erstattung einreichen und später (aber noch vor Beginn der Reise) auf ein anderes Ziel ändern, da LH ja im Moment eine flexible Umbuchung für alle Tickets erlaubt? Könnte OE/FR dann die Erstattung der neuen Tickets verweigern? Oder hat es OE/FR nicht zu interessieren, was wir mit den neuen LH-Tickets machen?

IANAL aber vom Grundverständnis der EU-Regeln geht es in meinen Augen um eine Ersatzbeförderung zum ursprünglich gebuchten Ziel. Da kann dann in meinen Augen der Ersatzflug nach LHR statt wie ursprünglich gebucht nach LCY gehen - aber ein ganz anderes Ziel, womöglich noch in einem anderen Land würde ich ausschließen.

Nun kann man natürlich sagen "Wie soll FR das erfahren? Wir haben denen ja einen Ausdruck der neuen Buchungsbesätigung/Rechnung für den Ersatzflug nach PMI zur Erstattung eingereicht und erst viel später umgebucht...". Ja, kann klappen. Aber wenn so eine Nummer vor Gericht geht, fliegt Euch das um die Ohren, wenn FR das irgendwie mitbekommt...
 
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keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
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Ende Januar hätte ich mit OS die Strecke NUE - VIE - MSQ fliegen sollen.

Letztendlich wurde mir (wie auch anderen Passagieren) das Boarding in VIE verwehrt - wir wären zu spät. Doch warum kalkuliert OS mit standardmäßigen, riskanten Umstiegen von nur 25 Minuten? Wir kamen letztendlich mit mehr als 5 Stunden Verspätung inkl. Umstieg in WAW in MSQ an.

Die söp unterbreitete einen Schlichtungsvorschlag, doch OS lehnte aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" ab - es hätte eine Umlaufverspätung von 20 Minuten und eine 2 minütige Verspätung aufgrund von Restriktionen gegeben.

ClaimFlights wäre der Fall "zu riskant". Gibt es hier noch eine Chance eine Entschädigung zu erhalten?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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3.064
HAM, LBC
Da bleibt wohl nur die Klage auf eigenes Risiko. Btw: Meine persönliche Minimum-MCT liegt recht deutlich über den hier angebotenen 25 Minuten – natürlich nur, wenn es eine machbare Alternative gibt...
 

keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
55
0
Da bleibt wohl nur die Klage auf eigenes Risiko. Btw: Meine persönliche Minimum-MCT liegt recht deutlich über den hier angebotenen 25 Minuten – natürlich nur, wenn es eine machbare Alternative gibt...

Das absurde an dieser Sache ist - es gab nur diese einzige Verbindung von OS mit der MCT von 25 Minuten. Und damit wurde meines Wissens nach (vor Corona) auch noch offiziell und "stolz" geworben!

Ab FRA, MUC usw. gibt es schließlich mehr Verbindungen, als ab NUE.
 

keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
55
0
Was waren denn die "außergewöhnlichen Umstände"?

„Zur Glaubhaftmachung ihrer Angaben legt die Beschwerdegegnerin Auszüge aus ihrer internen
Flugdokumentation vor. Hieraus geht hervor, dass die Maschine auf dem Vorflug OS 135 die
Parkposition mit einer Verspätung von drei Minuten verlassen hat. Die Ankunftsverspätung be-
trug 25 Minuten. Der streitgegenständliche Flug wies eine Umlaufverspätung von 20 Minuten
und eine zweiminütige Verspätung wegen erneuten Restriktionen der Flugsicherung auf“

Dies habe ich 1:1 aus dem Schreiben der söp übernommen...
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Hieraus geht hervor, dass die Maschine auf dem Vorflug OS 135 die
Parkposition mit einer Verspätung von drei Minuten verlassen hat. Die Ankunftsverspätung be-
trug 25 Minuten. Der streitgegenständliche Flug wies eine Umlaufverspätung von 20 Minuten
und eine zweiminütige Verspätung wegen erneuten Restriktionen der Flugsicherung auf“

Umlaufverspätung also 20 Minuten und 2 Minuten warten auf die Flugsicherung. Davor quasi ebenso. Das sollen außergewöhnliche Umstände sein? :cool:

Ich denke da sollte man jetzt einfach nen Anwalt beauftragen und den machen lassen. Pleite gehen werden sie ja nicht so schnell, also werden sie zahlen.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
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Umlaufverspätung also 20 Minuten und 2 Minuten warten auf die Flugsicherung. Davor quasi ebenso. Das sollen außergewöhnliche Umstände sein? :cool:

Ich denke da sollte man jetzt einfach nen Anwalt beauftragen und den machen lassen. Pleite gehen werden sie ja nicht so schnell, also werden sie zahlen.

Du hast es etwas falsch gelesen. Der Hinflug hatte 3min Verspätung + 22min durch Flugsicherung. Dann hat man 5 min in NUE aufholen können und es kamen 3 weitere Minuten dank vollem Luftraum hinzu. Ich würde also schon folgen, dass der volle Luftraum der Grund war. Ob das jedoch ein außergewöhnlicher Umstand ist, überlasse ich den Fachleuten :)
 
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GerneFlieger

Aktives Mitglied
19.08.2013
144
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CGN
Hallo zusammen!

Eigentlich bin ich mir sicher, dass ich zu einem ähnlichen Sachverhalt hier schon etwas gelesen habe, jedoch kann ich es auch nach längerer Suche nicht finden...

Es geht um die Frage, ob ich bei folgender Konstellation trotz Non-EU-Carrier gemäß der EU Fluggastrechte Verordnung kostenlos stornieren kann.

gebucht über LH.com auf einem Ticket (22er Ticketstock) - nicht stornierbarer Tarif

Hinflug QKL-FRA-BOG-LIM, wird wie gebucht ausgeführt.

Rückflug LIM-BOG-FRA-QKL ursprüngliche Buchung:

LIM-BOG 16.30 - 19.25 AV24 (Avianca)
BOG-FRA 21.10 - 14.15 LH543
FRA-QKL 16.09 - 17.05 LH362

Der Flug LIM-BOG AV24 wurde gestrichen und wir wurden auf den Flug LIM-BOG AV50 10.25 - 14.28 Uhr umgebucht. Somit würden wir über sechs Stunden früher abfliegen und hätten einen entsprechend langen Aufenthalt in Bogota. Die Weiterflüge wurden nicht geändert, sodass die Ankunfstzeit in Köln unverändert bleibt.

Ist es aufgrund der erheblichen Abflugzeit-Änderung möglich, die bei LH erworbenen Tickets gegen vollständige Erstattung zu stornieren, auch wenn die Verschiebung eine nicht EU Teilstrecke einer nicht EU Airline betrifft?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Gerneflieger

Update:

Nachdem ich auf meine schriftliche Stornierungsanfrage und nochmailge Nachfrage mehrere Wochen keine Antwort erhalten habe, habe ich am Montag bei der FTL Hotline angerufen und hatte ohne Wartezeit eine Mitarbeiterin am Apparat.

Aufgrund der Annullierung des Avianca Fluges und Umbuchung auf einen anderen Flug war die Stornierung problemlos möglich und innerhalb von fünf Minuten erledigt. Ich war echt baff. Und noch erstaunter war ich, als am Mittwoch der komplette Betrag aller fünf Tickets bereits auf meinem Kreditkartenkonto war.

Nach all den Berichten hier zu den Problemen bei Stornierungen und Erstattungen hätte ich niemals gedacht, dass das am Ende so schnell und reibungslos klappt. :)
 

BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
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Bei Ankunft um 3 Uhr ist die Nachtruhe stark beeinträchtigt und es liegt ein erheblicher Reisemangel vor, der zur kostenlosen Stornierung berechtigen würde.

Wir konnten kostenlos stornieren Aufgrund der gestörten Nachtruhe. Der Rückflug wurde auch noch vorverlegt auf 06.30 Uhr. Da hätten wir gegen 02.00 Uhr das Hotel verlassen müssen.
 
A

Anonym70281

Guest
Folgender Sachverhalt:
Es wurde ein Ticket gebucht (Hin- und Rückflug, grundsätzlich nicht erstattungsfähig weil Spezialpreis, Umbuchung ist gegen Gebühr möglich + Preisdifferenz) vor dem Ausbruch von Corona. Der Flug wird voraussichtlich aber stattfinden (weil in der Weihnachtszeit), allerdings stehen die Chancen, in das Zielland einreisen zu dürfen (also generell Einreise, nicht das Thema 14 Tage Quarantäne), extrem niedrig. Abflug ist Frankfurt, Ziel ist ausserhalb der EU.

Hat die Fluglinie irgendwelche Verpflichtungen, eine Anpassung vorzunehmen, z.B. in Form von kostenfreier Umbuchung oder völlständiger Erstattung (unabhängig davon, welche Angebote die Fluggsellschaft ohnehin macht)? Oder ist die unmögliche Einreise ein Risiko, dass auf den Kunden umgewälzt wird?
 
A

Anonym70281

Guest
Grob gesagt dein Risiko. Um welche Airline geht es?

Es geht um JAL. JAL ist aber - soweit ich das bisher erfahren habe - extrem kulant und zahlt einem den Ticketpreis zurück (oder bietet kostenfreie Umbuchung an), wenn man aktuell nicht einreisen kann. Aber nicht jede Fluggsellschaft ist so kulant.
Ein Freund von mir hat z.B. über AY gebucht, die erlauben nur Umbuchung, wenn ich das richtig gelesen habe. Nur was hilft einem Umbuchung, wenn man keinen anderen Zeitraum für die Reise findet!?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
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Hat die Fluglinie irgendwelche Verpflichtungen, eine Anpassung vorzunehmen, z.B. in Form von kostenfreier Umbuchung oder völlständiger Erstattung (unabhängig davon, welche Angebote die Fluggsellschaft ohnehin macht)? Oder ist die unmögliche Einreise ein Risiko, dass auf den Kunden umgewälzt wird?

Die unmögliche Einreise ist ein Risiko, dass du bewusst eingehst, wenn du ein nicht erstattbares und nicht umbuchbares Ticket kaufst. Gerade diese Umstand hat uns Cororna vor Augen geführt. Für mich ist das kein Abwälzen des Risikos auf den Passagier, da ansonsten die Airline ja schon beim Kauf abchecken müsste, ob der entsprechende Passagier überhaupt einreisen darf. In aller Regel ist das sogar ein sehr überschaubares Risiko.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Wie ist es eigentlich, wenn ein Fluggast einen Flug von Mallorca nach Hamburg in der Corona-Zeit bucht und dann auf einen Flug nach Köln umgebucht wird und ihm eine Bahnfahrkarte nach Hamburg von der Fluggesellschaft gegeben wird und der Fluggast dann mit einem Mietwagen fährt, weil er sich nicht nochmal in einem weiteren öffentlichen Verkehrsmittel der Ansteckungsgefahr aussetzen will? Kann er die Mietwagenkosten dann als Schadensersatz geltend machen?
 
A

Anonym70281

Guest
Die unmögliche Einreise ist ein Risiko, dass du bewusst eingehst, wenn du ein nicht erstattbares und nicht umbuchbares Ticket kaufst. Gerade diese Umstand hat uns Cororna vor Augen geführt. Für mich ist das kein Abwälzen des Risikos auf den Passagier, da ansonsten die Airline ja schon beim Kauf abchecken müsste, ob der entsprechende Passagier überhaupt einreisen darf. In aller Regel ist das sogar ein sehr überschaubares Risiko.
Ich glaube, es ist schon ein erheblicher Unterschied vorhanden, ob ein Passagier aus eigenem Missverhalten nicht einreisen darf oder weil eine weltweite Pandemie das Zielland dazu veranlasst, die Einreise zu verweigern.
Ansonsten wären alle Fluggesellschaften dieser Welt doch fein raus gewesen. Warum Flüge stornieren und somit Rückzahlungen provozieren, wenn es auch einfacher geht?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie schon mehrfach hier im Forum erläutert, ist das so nicht richtig. Dieses „Das-ist-das- Risiko-des-Passagiers“-Gerede ist in seiner Pauschalität nicht richtig.

Nicht umsonst habe ich ein "Grob gesagt" vorangestellt...

Vielleicht ein pragmatischer Lösungsansatz:

Hier die ABB von JAL: https://www.jal.co.jp/del/de/world/carriage/index_c001.html

-Gem. § 13 C 1 gibt es den bezahlten Tarif zurück, wenn JAL mit Recht die Beförderung verweigert
-§ 10 A 3 a verweist auf § 16 B 1 b, wonach die Beförderung verweigert werden kann bei unvollständigen Einreisedokumenten.

Zwar kenne ich die aktuellen Bedingungen für eine Einreise nach Japan nicht, aber ich würde zum Flughafen fahren, mich abweisen lassen und dann die Erstattung beantragen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie ist es eigentlich, wenn ein Fluggast einen Flug von Mallorca nach Hamburg in der Corona-Zeit bucht und dann auf einen Flug nach Köln umgebucht wird und ihm eine Bahnfahrkarte nach Hamburg von der Fluggesellschaft gegeben wird und der Fluggast dann mit einem Mietwagen fährt, weil er sich nicht nochmal in einem weiteren öffentlichen Verkehrsmittel der Ansteckungsgefahr aussetzen will? Kann er die Mietwagenkosten dann als Schadensersatz geltend machen?

Vermutlich nicht mit dem Argument einer möglichen Ansteckung in der Bahn nach einem vorherigen Flug - das ist ein Rohrkrepierer. Vielleicht aus anderen Gründen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Zwar kenne ich die aktuellen Bedingungen für eine Einreise nach Japan nicht, aber ich würde zum Flughafen fahren, mich abweisen lassen und dann die Erstattung beantragen.

Ob es so einfach ist? Wenn ich dann doch keine Lust mehr auf die USA/AUS/$YOUNAMEIT habe, beantrage ich einfach nicht das ESTA, Visum etc. und lasse mich dann am Flughafen abweisen?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ob es so einfach ist? Wenn ich dann doch keine Lust mehr auf die USA/AUS/$YOUNAMEIT habe, beantrage ich einfach nicht das ESTA, Visum etc. und lasse mich dann am Flughafen abweisen?
Tja, das ist wahrscheinlich etwas, was noch keiner so probiert hat zu argumentieren vor Gericht. Aber ich gehe mal davon aus, dass jeder Richter sagen wird, wer zu spät sich um ein Visum / Aufenthaltsgenehmigung kümmert und am Ende deshalb nicht fliegen darf, hat selber Pech.

Gerade auf Flügen von/in die USA steht oft in den Tarifbedingungen drinnen, dass refund möglich ist bei "rejection of visa, embassy statement required", da würde man dann bei ESTA natürlich dran scheitern.

Konkret kann ich dir bei LH Group aber sagen, dass sie bei einem meiner Chargeback Verfahren schon argumentiert haben, dass der Pax hätte gar nicht reisen dürfen, weil er nicht Staatsbürger des Ziellandes sein und mit Corona travel restrictions gar nicht reisen konnten und sie daher die Buchung für ihn annulliert habe und da non ref booking es kein Geld zurückgibt.
Zum Glück hatte ich Schwarz-auf-weiß dass der Flug von LH annulliert wurde, bevor es überhaupt Reisebeschränkungen gab, dadurch hab ich den chargeback am Ende gewonnen.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ich glaube, es ist schon ein erheblicher Unterschied vorhanden, ob ein Passagier aus eigenem Missverhalten nicht einreisen darf oder weil eine weltweite Pandemie das Zielland dazu veranlasst, die Einreise zu verweigern.
Ansonsten wären alle Fluggesellschaften dieser Welt doch fein raus gewesen. Warum Flüge stornieren und somit Rückzahlungen provozieren, wenn es auch einfacher geht?

Das kann noch ein ganz heikles Eisen werden in den nächsten 3 Jahren sobald es die 1. EU261 Kompensationsklagen gibt.
Falls die Gerichte es ansehen, dass die Airlines aus wirtschaftlichen Gründen die Flüge annulliert haben und nicht aufgrund Flugverboten, was ja eindeutig der Fall war/ist, und eine Pandemie nicht als höhere Macht einschätzt und die Airlines alle EU261 Kompensationen zahlen müssen, wird es richtig teuer werden.
Dann wäre es am Ende evtl billiger gewesen den Flug durchzuführen, auch wenn er komplett leer gewesen wäre, anstatt x * 250€/400€/600€ auszahlen zu müssen.

Auf jeden Fall werden die Gerichte nicht Kompensationen verweigern für Corona annullierte Flüge, wenn diese während der Corona Zeit gebucht wurden.
Ich selber habe so einige Buchungen in den letzten Wochen gemacht, bei denen die Flüge alle Ersatzlos annulliert wurden und die Airline(s) sich mit Corona rausreden, so als ob es das nicht schon seit März geben würde ;)
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Vermutlich nicht mit dem Argument einer möglichen Ansteckung in der Bahn nach einem vorherigen Flug - das ist ein Rohrkrepierer. Vielleicht aus anderen Gründen.


Welche Gründe könnten das sein? Ich sehe es schon so, dass eine anschließende Bahnfahrt gerade nach einem Flug ein zusätzliches Ansteckungsrisiko für die Fluggäste selbst, aber vor allem auch für andere Bahnreisende darstellen kann.