EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

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04.02.2010
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AirForce

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alinakl

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15.07.2016
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gibt es eigentlich Entscheidungen dazu wie es sich verhält wenn die Fluggesellschaft die rechtlich gebotene Ersatzbeförderung verweigert und daher der Reisende selbst neu buchen und in Vorleistung gehen muss aber dann die Buchung der höheren Businessklasse zum günstigeren Preis angeboten wird als das Eco Ticket?

Ursprünglicher Abflug von LO372 war 10:35 Uhr und LH 133 geht um 10:50 Uhr raus, spontan würde ich sagen es ist kein Problem das LH C Ticket für 350 Euro zu buchen, da LH für das Y Ticket 400 Euro haben möchte.

Das sauber dokumentiert dem AG Nürtingen vorgelegt sollte kein Problem sein?

Die Fluggesellschaft will natürlich nur auf die nächsten eigenen Flüge umbuchen die zwei Tage später statt finden.
 

Oliigel

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02.03.2019
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Easyjet hatte mir damals auch ohne zu Murren C bezahlt. Hatte lediglich einen Screenshot beigefügt, auf dem ersichtlich ist dass C und Y das Gleiche kosten.
 
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alinakl

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15.07.2016
4.944
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§ 254 BGB gebietet es gerade zu, in diesem Fall C zu buchen. Aber die Diskussion ist in der Tat vorprogrammiert...

Eben und gerade bei möglichen 495a ZPO Sachen will ich meinen Fall gleich am Anfang wasserdicht haben umd keine Brieffreundschaften zu beginnen.

Schickt Lufthansa eigenlich Preisangebote schriftlich also per E-Mail raus?
Delta hat das vor ein paar Jahren gemacht da war die C über ATL billiger als ein Eco Ticket über JFK.

Ansonsten würde ich das einfach im Reisebüro machen, wenn LOT nicht reagiert.
 

Berlin_Lawyer

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10.10.2017
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Berlin
Eben und gerade bei möglichen 495a ZPO Sachen will ich meinen Fall gleich am Anfang wasserdicht haben umd keine Brieffreundschaften zu beginnen.
Verständlich. Bei 495a ZPO fehlt ja vermutlich auch die Rechtsmittelinstanz und wenn am AG wieder irgendwer das unsägliche LG Landshut Urteil (C statt Y? Auf keinen Fall!) rauskramt...
 

alinakl

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15.07.2016
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Verständlich. Bei 495a ZPO fehlt ja vermutlich auch die Rechtsmittelinstanz und wenn am AG wieder irgendwer das unsägliche LG Landshut Urteil (C statt Y? Auf keinen Fall!) rauskramt...


Oh sehr guter Punkt, den hatte ich gar nicht auf der Liste.

Der Streitwert besteht dann ja nur im Preis des neuen Tickets also 350 Euro damit kann die Berufung ja ausgeschlossen werden.
Ich hatte eher das Schriftsatz hin und her im Auge.

Hast du zufällig das LG Az zur Hand? dann werde ich mir das anschauen und versuchen gleich Arugmente zu bringen warum dieses Urteil dafür völlig egal ist.

In der ersten Runde hat LOT sich ja stur gestellt erste Antwort:
"I kindly inform you that tickets can be rebooked only to flights operated by LOT. Unfortunately on October 22 there are no available connections, we can offer you rebooking to October 24. "

Ich habe es mit einer Antwort versucht dass die doch mal den Art. 8 der EU-VO lesen sollten und das für ein Abflug ab Stuttgart das deutsche Amtsgericht in Nürtingen zuständig wäre, mal sehen was für eine Reaktion kommt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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www.drboese.de
Das Urteil ist egal, weil sich der Anspruch auf Ersatzbeförderung nach Fristablauf / Verweigerung in einen SchE-Anspruch wandelt. Der besteht in Höhe der Kosten für den nächstmöglichen Flug zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Mal so streng-juristische im SchE-Recht: Mit dem Geld kann man dann auch nen anderen Flug buchen, aber das würde ich nicht riskieren...
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Das Urteil ist egal, weil sich der Anspruch auf Ersatzbeförderung nach Fristablauf / Verweigerung in einen SchE-Anspruch wandelt. Der besteht in Höhe der Kosten für den nächstmöglichen Flug zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Mal so streng-juristische im SchE-Recht: Mit dem Geld kann man dann auch nen anderen Flug buchen, aber das würde ich nicht riskieren...

...aber hier sind es eben NICHT vergleichbare Beförderungsbedingungen. Und wenn das Urteil auch falsch sein mag, geht es darin um genau das: Eine Ersatzbuchung in C (weil Y nicht verfügbar) anstatt der ursprünglich gebuchten Y. Und da sagt das LG: ist nicht geschuldet, also kein Schadenersatz. Die Besonderheit im hier diskutierten Fall ist, dass C tatsächlich auch billiger ist als Y.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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So ich habe bei LOT noch eine günstigere Alternative angefragt, dieses mal mit KLM die fliegen später wäre also nicht die nächste Möglichkeit aber Kostet nur ein Drittel.

Eigentlich hatte ich ja eher erwartet, das LOT auf LH weil *A umbucht aber wir werden sehen.

Wie ich feststellen musste habe ich einen Anruf in Abwesenheit vom LOT Callcenter die scheinen auf meine Nachrichten zumindest zu reagieren, mal sehen was dabei raus kommt.

Im Antworten ist LOT wirklich schnell aber die Qualität lässt zu wünschen übrig:
"As I mentionrd before I can offer you a flight only with LOT. In case of booking made via third party please contact the agency where you bought the ticket in order to get a refund"

Gibt es eigentlich die Adresse von LOT in Frankfurt noch? dann würde ich denen per PZA die Aufforderung zur Ersatzbeförderung mit Frist von einer Woche zustellen lassen und danach eben selbst den Ersatzflug buchen.
 
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FS7081

Reguläres Mitglied
01.03.2015
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Dortmund, Deutschland
Grüße an alle. Mich würde eure Einschätzung bezüglich eines etwaigen Entschädigungsanspruchs nach EU 261/04 interessieren - gerade im Hinblick auf die aktuelle Lage

Sachverhalt: Verbindung DUS-ZRH-MLE (Swiss/ Edelweiss Air) für den 08.10.20 gebucht am 28.09.20 ist heute aus den Buchungssystemen und dem Flugplan verschwunden. ZRH-MLE wohl verlegt auf 10.10.20. Airline hat mich aber noch nicht kontaktiert (d.h. bisher weder Umbuchung noch irgendeine Mitteilung erfolgt). Alternative wäre über IST mit TK und am Ende ca. 5 Std. Verspätung. Besteht hier ein Entschädigungsanspruch wegen Annullierung und Ersatzbeförderung mit Verspätung am Zielort? Außergewöhnliche Umstände in Form von Flugverboten zwischen ZRH und MLE bestehen nicht.

:help:
 

west-crushing

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03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Grüße an alle. Mich würde eure Einschätzung bezüglich eines etwaigen Entschädigungsanspruchs nach EU 261/04 interessieren - gerade im Hinblick auf die aktuelle Lage

Sachverhalt: Verbindung DUS-ZRH-MLE (Swiss/ Edelweiss Air) für den 08.10.20 gebucht am 28.09.20 ist heute aus den Buchungssystemen und dem Flugplan verschwunden. ZRH-MLE wohl verlegt auf 10.10.20. Airline hat mich aber noch nicht kontaktiert (d.h. bisher weder Umbuchung noch irgendeine Mitteilung erfolgt). Alternative wäre über IST mit TK und am Ende ca. 5 Std. Verspätung. Besteht hier ein Entschädigungsanspruch wegen Annullierung und Ersatzbeförderung mit Verspätung am Zielort? Außergewöhnliche Umstände in Form von Flugverboten zwischen ZRH und MLE bestehen nicht.

:help:

Die Frage, ob die Coronapandemie an sich ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann man, wie auch hier im Faden bereits mehrfach diskutiert, unterschiedlich beantwortet werden. Insofern: Freiwillig zahlt der Schweizer weder ne Mark noch n Fränkli. Die Erfolgsaussichten einer Klage dürfte man wohl als offen bezeichnen.
 
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FS7081

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01.03.2015
30
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Dortmund, Deutschland
Zumindest das AG Dortmund hat mir die Frage, ob Corona Mitte März einen außergewöhnlichen Umstand dargestellt hat, als Eurowings zwar Flüge gestrichen, im gleichen Zeitraum auf der gleichen Relation allerdings Flüge durchgeführt hat, im September mehr oder weniger beantwortet. Ergebnis: Eurowings hat verloren - (Corona außergewöhnlicher Umstand laut AG Dortmund zu diesem Zeitpunkt - ja/nein/vielleicht) - Eurowings ist meinem Vortrag nicht entgegengetreten. Ähnlich ist es jetzt auch, da der Flug ZRH-MLE heute Abend wohl pünktlich starten wird, gleiches gilt für nächsten Samstag 10.10.
 
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west-crushing

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03.08.2010
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CGN
Zumindest das AG Dortmund hat mir die Frage, ob Corona Mitte März einen außergewöhnlichen Umstand dargestellt hat, als Eurowings zwar Flüge gestrichen, im gleichen Zeitraum auf der gleichen Relation allerdings Flüge durchgeführt hat, im September bereits beantwortet. Ergebnis: Eurowings hat verloren - Corona außergewöhnlicher Umstand laut AG Dortmund zu diesem Zeitpunkt - nein. Ähnlich ist es jetzt auch, da der Flug ZRH-MLE heute Abend wohl pünktlich starten wird, gleiches gilt für nächsten Samstag 10.10.

Dann steht einem Test, ob das AG Düsseldorf das auch so sieht, ja nichts mehr im Wege.
 
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FS7081

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01.03.2015
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Dortmund, Deutschland
Darauf wird es wohl leider hinauslaufen. Zumal sich die Swiss über die Hotline gerade auch weigert auf TK umzubuchen (y). Habe absichtlich weniger als 2 Wochen vor Abflug erst gebucht um "sicher" zu gehen... Wie man sich täuscht.
 

deecee

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11.12.2018
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HAM, LBC
Die Sache mit "Corona" halte ich für ein mindestens zweifelhaftes und fadenscheiniges Argument bei Flügen, die nicht mal zwei Wochen vorher gebucht wurden...
 
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kexbox

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04.02.2010
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Die Sache mit "Corona" halte ich für ein mindestens zweifelhaftes und fadenscheiniges Argument bei Flügen, die nicht mal zwei Wochen vorher gebucht wurden...
so pauschal schwierig. Selbst wenn du heute einen Flug für morgen buchst, kann eine Annullierung morgen noch auf außergewöhnliche umstände zurückzuführen sein, sollte die Zielregion z.B. zum Risikogebiet erklärt werden. So zumindest würde ich die airlinefreundliche Stellungnahme der EU-Kommission aus März deuten. Wenn sich aber Einreisemöglichkeiten, Reisehinweise und Lage vor Ort nicht drastisch verändert haben seit der Buchung, halte ich das auch für recht aussichtsreich. Das AG Königswusterhausen ist mein erster solcher Fall Anfang November.

Zur Umbuchung: Da ist der Grund egal, aber vermutlich wird LX einen Teufel tun und dich freiwillig auf Fremdmetall setzen. Das läuft wohl auf Auslegen und Einklagen hinaus.
 
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insofern

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29.08.2017
1.158
687
jwd
Wenn sich aber Einreisemöglichkeiten, Reisehinweise und Lage vor Ort nicht drastisch verändert haben seit der Buchung, halte ich das auch für recht aussichtsreich. Das AG Königswusterhausen ist mein erster solcher Fall Anfang November.

Das AG Königs Wusterhausen hat es aber noch einfacher, weil sich die Lage zwischen Buchung und Stornierung nicht nur nicht drastisch verändert hat, sondern überhaupt nicht.
 
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Höhenrausch

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09.04.2019
207
120
BRE
Lufthansa hatte per email "Buchungsänderung" am 15. Juni 2020 mir Flug nach Tokio (20. Juli 2020 Hinflug / 27. Juli 2020) Rückflug annuliert. Meine Aufforderung nach Rückerstattung per Einschreiben Rückschein (Fristsetzung bis 30.Juni 2020) wurde nicht fristgerecht und auch bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen. Habe dann am 30.06.2020 LH Miles & More Credit Card (DKB) Mastercard Chargeback Verfahren online (Formular "Reklamation von Umsätzen" : ... vertraglich vereinbarte Leistung wurde/wird von Lufthansa nicht erbracht, chargeback condition "purchased services were not received"....) auf den Weg gebracht. Eingangsbestätigung per Brief vom 02. Juli 2020 ( ... benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage aktuell etwas mehr Zeit...). Im Telefonat vom 30. Juli 2020 weitere Vertröstung. Nach Telefonat vom 09. September 2020 folgte ein Brief "... bitte seien Sie versichert, dass wir Ihre Reklation nicht vergessen haben .... Dann hab ich noch mal eine email an Lufthansacard geschickt und mich beschwert, dass man wiederholt Zeit für Vertröstungsemails, - Briefe und -Telefonate findet aber bei einer derartig klaren Sachlage nicht erstattet. Habe appeliert ".. bitte zeigen Sie mir nicht nur Ihren guten Willen sondern überzeugen Sie mich von Ihrem Kundenservice, indem Sie bei dieser sonnenklaren Lage jetzt die unverzügliche Erstattung im Rahmen des Chargeback-Verfahrens vornehmen.."
Am 01.10.2020 war dann der vollständige Betrag ( 1.600 EUR "Zahlung unter Vorbehalt") auf meinem Lufthansa Credit Card Konto gutgeschrieben. Mit Datum vom 30.09.2020 traf dann der Brief zur Erstattung ein: "..vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Geduld. Ihre Verärgerung können wir gut verstehen.... Die von Ihnen reklamierten Umsätze ... werden wir Ihrem Kartenkonto bis zur endgültigen Klärung gutschreiben. Sollte sich nachträglich ein anderer Sachverhalt ergeben oder es sich um eine unberechtigte Reklamation handeln wird die vorläufige Gutschrift storniert ...

Fazit: Immer hart am Ball bleiben!

Bin froh. dass ich zumindest eine vorläufige Erstattung habe. Vielleicht hilft es anderen, die im Chargeback-Verfahren sind.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
EW86 (CGN-MUC) für Dezember ersatzlos gestrichen. Automatische Umbuchung auf eine EW-Maschine mehr als 4 Stunden früher.
Hotline angerufen, Hinweis auf die EU-Verordnung und unserem Wahlrecht mit der Bitte auf Umbuchung auf die späte LH1987 des gleichen Tages.

O-Ton: Auf LH können wir nicht umbuchen. Kann Ihnen sonst nur eine Erstattung anbieten.

Habe jetzt eine e-mail mit Umbuchungswunsch und Fristsetzung (2Wochen) an EW geschickt.
Habt ihr da Erfahrungen ob EW noch reagiert und muss ich sonst wirklich den Flug selbst buchen und dann die Kosten bei EW einklagen (lassen)?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ja, EW normaler Mitarbeiter kann wirklich nur auf EW umbuchen aufgrund technischer Gründe.
Aber habe ich letztens bei denen an der Hotline gelernt. Du musst dich zum GDS Support Team weiterleiten lassen, die haben GDS Zugriff und können dich auf alles umbuchen, die sind auch sehr viel geschulter und haben Ahnung.
 
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