EU Fluggastrechte / Annullierung

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
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Ja, EW normaler Mitarbeiter kann wirklich nur auf EW umbuchen aufgrund technischer Gründe.
Aber habe ich letztens bei denen an der Hotline gelernt. Du musst dich zum GDS Support Team weiterleiten lassen, die haben GDS Zugriff und können dich auf alles umbuchen, die sind auch sehr viel geschulter und haben Ahnung.


danke, werde ich dann mal so probieren und dann berichten... das GDS-Support-Team hat wahrscheinlich keine eigene Rufnummer?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Hab ich leider bisher nicht rausgefunden, aber der Agent konnte mir wirklich weiterhelfen, die haben da volle Befehlsgewalt im back office und können nicht nur die vorgefertigten Knöpfe im EW System drücken.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Habe jetzt eine e-mail mit Umbuchungswunsch und Fristsetzung (2Wochen) an EW geschickt.
Habt ihr da Erfahrungen ob EW noch reagiert und muss ich sonst wirklich den Flug selbst buchen und dann die Kosten bei EW einklagen (lassen)?

Selbst als das LG Düsseldorf EW im
September 2019 zur Umbuchung verurteilte, bat mich die Anwältin der Gegenseite, der Mandant möge sich die Verbindung auf LH selbst buchen und die Rechnung einreichen, weil EW das nicht koenne.
Fun Fact: die Kosten der Ersatzbuchunh durften wir dann auch einklagen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
EW86 (CGN-MUC) für Dezember ersatzlos gestrichen. Automatische Umbuchung auf eine EW-Maschine mehr als 4 Stunden früher.
Hotline angerufen, Hinweis auf die EU-Verordnung und unserem Wahlrecht mit der Bitte auf Umbuchung auf die späte LH1987 des gleichen Tages.

O-Ton: Auf LH können wir nicht umbuchen. Kann Ihnen sonst nur eine Erstattung anbieten.

Habe jetzt eine e-mail mit Umbuchungswunsch und Fristsetzung (2Wochen) an EW geschickt.
Habt ihr da Erfahrungen ob EW noch reagiert und muss ich sonst wirklich den Flug selbst buchen und dann die Kosten bei EW einklagen (lassen)?

Same shit here. War bereits im September so. Siehe Beitrag von Anfang September (02. Oder 03.09
) Hier.

Nach drei mal anrufen einen Tag vorher haben sie dann doch noch Kontingente gefunden ...
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
darf ich mal fragen wie die Experten folgenden Fall einschätzen:
Bei BA mit Avios ein First Class Ticket DOH-FRA gebucht. QR streicht wie bekannt den A380, daher Downgrade in die Business. Ich wollte bei BA das Ticket stornieren und Avios und Steuern zurück. BA meint, dass es keine Flugstornierung sondern nur ein Downgrade ist, daher gibt es keinen Full Refund und muss ich Stornierungsgebühren zahlen. Eine Umbuchung auf BA First über LHR wurde nicht angeboten bzw. hätte zu einer Nachberechnung der Avios und Steuern geführt (und wollte ich auch nicht machen).
Ist es korrekt hierfür eine Stornierungsgebühr einzubehalten?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Also EU261 zählt schon mal nicht, da Abflug nicht EU Land und QR auch nicht EU carrier ist. Jetzt müsstest du schauen, ob es ein equivalentes Fluggastrecht in Qatar gibt, falls nicht, gehts nur nach den Airline Regeln.
Chargeback mit der cc bringt dir ja auch nichts, da du dadurch nicht die Avios zurückbekommst.

Was BA aber zustimmen sollte, wäre eine Tarifnachberechnung, so dass du nur die Avios für Biz statt First zahlen musst.
Wurde denn dein First Class Flug offiziell annulliert und als biz class neu eingebucht oder wirklich nur die Buchungsklasse runtergesetzt?
Ich schätze mal letzteres, dann wäre es nur ein "Schedule changes - Joint Business QR"
https://www.britishairways.com/en-g...licies/policies/standard-customer-guidelines#

"cabin downgrade policy for refunding redemption ticket", danach solltest du auch mal noch suchen, finde ich auf die schnelle nicht.

Brauchst du denn den Flug noch? Falls nicht, schon mal bei QR nachgefragt, ob du den Flug in der First auf ein anderes Datum umlegen kannst?
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Was BA aber zustimmen sollte, wäre eine Tarifnachberechnung, so dass du nur die Avios für Biz statt First zahlen musst.
Wurde denn dein First Class Flug offiziell annulliert und als biz class neu eingebucht oder wirklich nur die Buchungsklasse runtergesetzt?
...
Brauchst du denn den Flug noch? Falls nicht, schon mal bei QR nachgefragt, ob du den Flug in der First auf ein anderes Datum umlegen kannst?
Flugnummer ist gleichgeblieben, BA hat mich über eine Änderung der Reiseklasse von First auf Business informiert.

QR wird den A380 auf absehbare Zeit nicht fliegen, d.h. umbuchen auf ein späteres Datum ist aktuell nicht planbar.

Ich werde mich wohl mit der Stornierungsgebühr abfinden, mein Gerechtigkeitssinn ist aber ein wenig gestört, da ich First gebucht habe und man mir diese nicht anbieten kann und ich trotzdem zahlen soll. Ich hätte vom BAEC zumindest erwartet, dass sie mich - gratis - auf ihr eigenes Metall (BA First) umbuchen, aber nicht mal das war möglich.... Refund der Avios-Differenz Business-First auf dem QR Flug wurde selbstverständlich angeboten, aber daran war ich nicht interessiert, wollte eigentlich nur den QR A380 in First fliegen (gebucht war im Januar) bevor sich QR davon verabschiedet.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
LH hat scheinbar noch nichts von Kexbox' verlinktem Urteil zur unrechtmäßigen Verweisung an Vermittlungsportale für Erstattungen gehört oder ignoriert es einfach.

Hatte noch Tickets für Flüge im November in die USA, die (zum Glück) annulliert wurden. Gebucht bereits Anfang März, leider und zum letzten Mal über OTA.
Habe soeben 2 Mal mit der LH-Hotline telefoniert, sehr positiv: keinerlei Wartezeit. Negativ hingegen, dass ich beide Male an den (natürlich nicht erreichbaren) OTA verwiesen wurde. Auf meine Äußerung, dass das so nicht korrekt ist und gemäß EU VO die Airline erstattungspflichtig ist, wurde nur entgegnet "Das höre ich seit März ständig, besonders in Verbindung mit nicht erreichbaren OTAs, allerdings sind ihre Informationen nicht korrekt. Sie müssen sich an den Vermittler wenden".

Werde jetzt eine Mail an Customer Relations schicken mit Fristsetzung und dann gehts mal wieder an den Anwalt.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
  • Ticket Mitte Mai erworben.
  • Flug Anfang Juni wenige Tage zuvor annulliert.

Nun trägt die Airline vor, dass seit März das Land zu war.
Äh ja, toll, ich würde doch nicht nach Außen verkaufen, dass ich vorsätzlich Lufttickets verkaufe. Das liegt in der Sache parallel zu Königswusterhausen, bin schon sehr gespannt, ob das AG Düsseldorf sich da verhumpsen lässt. Voraussichtlich ist die Sache berufungsfähig. Ob man eine Berufungsentscheidung in Düsseldorf riskieren will?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Hat vielleicht jemand eine Faxnummer von der LOT Hauptzentrale?
Die Nummer die ich gefunden habe +48 22 606 73 99 funktioniert nicht, da es nur ewig klingelt.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
"Das höre ich seit März ständig, besonders in Verbindung mit nicht erreichbaren OTAs, allerdings sind ihre Informationen nicht korrekt. Sie müssen sich an den Vermittler wenden".
Wunderlich ist, dass da nicht selbst der letzte LH Call Center Agent irgendwann mal ins Zweifeln kommen könnte, dass da vielleicht wirklich was dran ist und die Paxe Recht haben, wenn die Paxe über 7 Monate alle immer das gleiche sagen.
Sehr seltsam, selbst der schlechteste geschulte Agent sollte doch da an sein Training zweifeln.

Am besten wäre es natürlich gleich den Fall auch an die VZ NRW weiterzuleiten und LH hier zu melden: https://www2.lba.de/lip/action/invoke.do?id=fluggastanzeige_de
Dann müssen sie evtl einmal Strafe ans LBA zahlen und an die Staatskasse für Verletzung der Unterlassungserklärung (oder gibts gegen LH noch keine, komme da nicht mehr mit wer nun wie schon abgemahnt wurde)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Ich habe gerade den Chat mit LOT ausprobiert, die Versuchen tatsächlich die alte Masche dass es keine Ersatzbeförderung gibt wenn der Flug früher als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.

Changing the carrier is only possible if the cancellation occurs less than 24h before the flight. As the flight has been cancelled more than 14 days before scheduled departure, we may only offer one rebookingfree of charge +/- 7 days within the original date of travel, without changing the carrier and route or a full refund forthe booking. Unfortunately, there is no possibility to offer any additional form of compensation.

Sobald die Frist im Fax welches an die LOT Direktion in Frankfurt ging um ist, werde ich den LH Flug buchen und dann wird das AG Nürtigen wohl LOT die Rechtslage erklären dürfen
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Jüngere Erfahrungen: LOT zeigt nicht mal die Verteidigungsbereitschaft an. Da ist dann wenig zu klären...

Hmm dann schicke ich denen vielleicht erstmal einen Mahnbescheid, das ist viel weniger Schreibarbeit.

Wir waren ja oben schon mal beim Thema §254 BGB ich habe festgestellt, dass der LH als Return Ticket nur einen Bruchteil kosten würde.
Könnte man eigentlich statthaft argumentieren, dass in dem Fall auch die Buchung eines Return Tickets mit Erstattung der S&G für den Rückflug zugemutet werden kann um den §254 gerecht zu werden?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Wunderlich ist, dass da nicht selbst der letzte LH Call Center Agent irgendwann mal ins Zweifeln kommen könnte, dass da vielleicht wirklich was dran ist und die Paxe Recht haben, wenn die Paxe über 7 Monate alle immer das gleiche sagen.
Sehr seltsam, selbst der schlechteste geschulte Agent sollte doch da an sein Training zweifeln.

Der zweifelt nicht. Er weiß, daß es Unsinn ist, den er erzählen muß (sic!). Er hat Anweisungen und ein Skript, an das er sich halten muß, wenn er kein Ärger bekommen will. Die Leute im Callcenter sind nicht gerade die Spitze der Nahrungskette...
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ab zur VZ NRW damit, dann können die LOT auch gleich noch abmahnen ;)
Wäre ja super, wenn am Ende von Corona es gegen fast jede Deutschland anfliegende Airline eine Unterlassungserklärung geben würde.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Ja, EW normaler Mitarbeiter kann wirklich nur auf EW umbuchen aufgrund technischer Gründe.
Aber habe ich letztens bei denen an der Hotline gelernt. Du musst dich zum GDS Support Team weiterleiten lassen, die haben GDS Zugriff und können dich auf alles umbuchen, die sind auch sehr viel geschulter und haben Ahnung.


habe heute es nochmal probiert: Direkt gesagt, bitte leiten Sie mich an das GDS Support-Team weiter... klappte auch ohne Probleme.
Aussage dort: Man habe dort keinen Zugriff darauf, weil es eine reine EW-Buchung ist. Ich solle mich wieder an die EW-Abteilung wenden, die würden "weiterhelfen" :D

also bringt einem eine Weiterleitung nur, wenn man das Ticket über LH gebucht hat... ansonsten muss man sich mit EW rumärgern
 
A

Anonym70281

Guest
Nicht umsonst habe ich ein "Grob gesagt" vorangestellt...

Vielleicht ein pragmatischer Lösungsansatz:

Hier die ABB von JAL: https://www.jal.co.jp/del/de/world/carriage/index_c001.html

-Gem. § 13 C 1 gibt es den bezahlten Tarif zurück, wenn JAL mit Recht die Beförderung verweigert
-§ 10 A 3 a verweist auf § 16 B 1 b, wonach die Beförderung verweigert werden kann bei unvollständigen Einreisedokumenten.

Zwar kenne ich die aktuellen Bedingungen für eine Einreise nach Japan nicht, aber ich würde zum Flughafen fahren, mich abweisen lassen und dann die Erstattung beantragen.

JAL hat die Möglichkeit, Tickets zu stornieren und sich den Flugpreis zurückerstatten zu lassen, verlängert, insofern wäre das Thema damit eigentlich erledigt.
Der Hinflug, den wir gebucht hatten, ist aber mittlerweile annuliert. JAL hat angeboten, uns auf einen Tag später umzubuchen, diesem Vorgehen müsste ich nun zustimmen oder ablehnen (im Falle einer Ablehnung gibts auch eine Rückerstattung).
Das blöde ist aktuell nur, dass ich die Buchung auf der JAL-Seite zwar sehe (mit Info "Unterbrechung"), aber wenn ich die Detailansicht öffnen will (auf der ich wohl die Zustimmung oder Ablehnung durchführen kann), bekomme ich eine Fehlermeldung.

Muss ich wohl doch bei der englischen Hotline in London anrufen *seufz*
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
habe heute es nochmal probiert: Direkt gesagt, bitte leiten Sie mich an das GDS Support-Team weiter... klappte auch ohne Probleme.
Aussage dort: Man habe dort keinen Zugriff darauf, weil es eine reine EW-Buchung ist. Ich solle mich wieder an die EW-Abteilung wenden, die würden "weiterhelfen" :D

also bringt einem eine Weiterleitung nur, wenn man das Ticket über LH gebucht hat... ansonsten muss man sich mit EW rumärgern
Danke für die Rückmeldung, also ab sofort EW nicht mehr per Direktbuchung sondern nur noch über OTAs ohne screenscraping buchen, damit es normal in der GDS gebucht wird.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
habe EW nun per Mail aufgefordert mich umzubuchen, denke da wird aber nichts weiter passieren.
Der user miamitraffic berichtete ja vom ähnlichen Problem und das eine Umbuchung, wenn man 1 Tag vorher anruft, dann doch geklappt hat.
Werde das auch so machen und bei einer Ablehnung sonst selbst buchen und dann muss EW halt im Nachhinein die Kosten tragen...
 

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
Liebe Foristen,

als Mitleser hat mir dieser Thread bereits einmal geholfen. Jetzt ist aber eine Situation, wo ich aktiv um Hilfe fragen möchte. Ich war etwas blauäugig, in diesen Zeiten Billigflieger zu buchen.

Folgender Fall:

Gebucht Ryanair für Ende Oktober CGN-VIE. Abflug 16.10 Uhr. Ich erhielt per eine Mitteilung über die Cancellation.

Am gleichen Tag bietet Ryanair noch DTM-VIE an. Geht wegen Abflug 12.50 Uhr nicht. CGN-VIE nur am nächsten Tag. Mir ist soweit klar, dass ich beides nicht wahrnehmen muss.

Ab CGN geht am gleichen Tag nur noch CGN-MUC-VIE ab 16.45 Uhr, an 20.25 Uhr. Anderfalls wäre ich noch bereit, DUS-VIE ab 16.45 mit EW (knapp) oder DUS-VIE ab 19.45 mit OS (besser) zu fliegen.

Tja, aber wie kriege ich Ryanair zur Umbuchung?

Ich vermute angesagt ist zunächst eine Fristsetzung mit Bitte zur Umbuchung auf die nächstmögliche gleichwertige Verbindung. Dazu finde ich auf der Ryanair-Seite keine Mailadresse, nur ein Onlineformular. Mit dem habe ich doch sicher keinen Sendungsnachweis? Bleibt also der Versand der Forderung mit Fristsetzung an die Adresse in Irland?

Und wie geht es weiter? Wird Ryanair die Umbuchung auf eine andere Airline ablehnen?

Dankeschön bereits im Voraus!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Liebe Foristen,

als Mitleser hat mir dieser Thread bereits einmal geholfen. Jetzt ist aber eine Situation, wo ich aktiv um Hilfe fragen möchte. Ich war etwas blauäugig, in diesen Zeiten Billigflieger zu buchen.

Folgender Fall:

Gebucht Ryanair für Ende Oktober CGN-VIE. Abflug 16.10 Uhr. Ich erhielt per eine Mitteilung über die Cancellation.

Am gleichen Tag bietet Ryanair noch DTM-VIE an. Geht wegen Abflug 12.50 Uhr nicht. CGN-VIE nur am nächsten Tag. Mir ist soweit klar, dass ich beides nicht wahrnehmen muss.

Ab CGN geht am gleichen Tag nur noch CGN-MUC-VIE ab 16.45 Uhr, an 20.25 Uhr. Anderfalls wäre ich noch bereit, DUS-VIE ab 16.45 mit EW (knapp) oder DUS-VIE ab 19.45 mit OS (besser) zu fliegen.

Tja, aber wie kriege ich Ryanair zur Umbuchung?

Ich vermute angesagt ist zunächst eine Fristsetzung mit Bitte zur Umbuchung auf die nächstmögliche gleichwertige Verbindung. Dazu finde ich auf der Ryanair-Seite keine Mailadresse, nur ein Onlineformular. Mit dem habe ich doch sicher keinen Sendungsnachweis? Bleibt also der Versand der Forderung mit Fristsetzung an die Adresse in Irland?

Und wie geht es weiter? Wird Ryanair die Umbuchung auf eine andere Airline ablehnen?

Dankeschön bereits im Voraus!

Aufforderung mit Fristsetzung per email an Adresse im Impressum - Selber buchen - Aufforderung zur Zahlung des verauslagten Flugpreises - Klage erheben.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
  • Ticket Mitte Mai erworben.
  • Flug Anfang Juni wenige Tage zuvor annulliert.

Nun trägt die Airline vor, dass seit März das Land zu war.
Äh ja, toll, ich würde doch nicht nach Außen verkaufen, dass ich vorsätzlich Lufttickets verkaufe. Das liegt in der Sache parallel zu Königswusterhausen, bin schon sehr gespannt, ob das AG Düsseldorf sich da verhumpsen lässt. Voraussichtlich ist die Sache berufungsfähig. Ob man eine Berufungsentscheidung in Düsseldorf riskieren will?

Für Deinen Fall viel schöner und die Beklagte viel doofer: Die Grenzen sind für Ausländer erst seit dem 9. Juni wieder offen.
 
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Reaktionen: kexbox

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Tja, aber wie kriege ich Ryanair zur Umbuchung?

Gar nicht. Daher alles sauber machen, um
Später die Mehrkosten ersetzt zu verlangen.
Zur Umbuchung auf nächsten Flug ab ursprünglichen Abflug auffordern mit angemessener Frist, dann selbst buchen und ersetzt verlangen. Nach Ablauf der Frist klagen. Auch bei Ersatzbeförderung gibts zuverlässig Anerkenntnisse.