EU Fluggastrechte / Annullierung

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
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Angenommen eine Airline ändert ca. 2 Monate im vor Abflug die Abflugzeit um 40min (einfache innereuropäische Kurzstrecke) und informiert darüber via E-Mail. Meiner Auffassung nach sollte das zu einem Storno mit voller Rückerstattung berechtigen. Bis wann müsste so eine Entscheidung denn gefällt werden und der Stornowunsch mitgeteilt werden? Gibt es da Fristen, wie viel Zeit man ab Mitteilung für die Entscheidung hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Ohne Änderung der Flugnummer? Aus 261/2004 gibts da nix. Nach nationalem Vertragsrecht könnte man daran denken, 100%ig ist das aber nicht. Fristen sehe ich da keine, ich würde aber dazu raten, vor Abflug die Erstattung anzufordern.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Selbe Flugnummer, genau. Vielen Dank, wusste gar nicht dass es so uneindeutig ist.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Zählt unter normale Flugplanänderung. Einige Airlines erlauben kostenlose Storno bei 2-3h verschieben der Flugzeit. UA hatte es kurzfristig auch 25h erhöht gehabt aber sind wieder zurückgegangen :D
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Der Reiseveranstalter LMX Touristik (ist wohl nicht das Gelbe vom Ei) hat mir nun 4 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt, dass mein Hotel zum Anreisezeitpunkt geschlossen sein wird und mir ein alternatives Hotel (ca. 15km weiter) angeboten. Grundsätzlich ist das Hotel vergleichbar. Muss ich das alternative Angebot akzeptieren oder darf ich kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten (§ 651 BGB)? Es handelt sich um eine vor drei Monaten gebuchte Pauschalreise. Bei Reiseantritt kann ggf. im Nachhinein eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden?
Bei LMX Touristik ist telefonisch niemand erreichbar und auf E-Mails hat man bislang auch noch nicht reagiert.
Danke, vorab!

Den Mangel musst du denen schon mitteilen, dass du nicht damit einverstanden bist, um zumindest hinterher einen Erstattung zu erhalten! Meistens ist ein Hotelwechsel ein Reisemangel und damit ein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung!
Der Teufel steckt aber im Detail! Wenn in den AGB steht, dass der Kunde ein vergleichbares oder sogar höherwertiges Hotel in der (unmittelbaren) Region zu akzeptieren hat, dann gilt dies i. d. R. auch und ist wohl rechtens.
Es kommt nun auf den Einzelfall an, ob aufgrund des Hotelwechsels ein Reisemangel vorliegt (z.B. beides 4 Sterne Häuser -ein Hotel hat aber anstatt des feinen Sandstrandes nur Felsstrand -das wäre dann ein Reisemangel!).
Wie gesagt - den "Mangel"- wie gravierend auch immer erstmal rügen und zumindest auf eine Reisepreisminderung bestehen! Und natürlich die AGB nochmal durchlesen!
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Zählt unter normale Flugplanänderung. Einige Airlines erlauben kostenlose Storno bei 2-3h verschieben der Flugzeit. UA hatte es kurzfristig auch 25h erhöht gehabt aber sind wieder zurückgegangen :D

Finde an der Stelle die rechtliche Situation tatsächlich verbraucherunfreundlich. Soll ja auch Leute geben, die nen zeitlich so passend buchen, dass es direkt nach Schulschluss der Kids am Freitag zum Flughafen geht, um die Oma übers Wochende zu besuchen. Wenn der Flug dann 1h vorverlegt wird, kanns zum echten Problem werden.
 

Basti81

Neues Mitglied
14.05.2018
3
0
Moin an die Community,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe für den 04.12.20 einen Flug mit Austrian AMS-VIE-BKK und später Retour gebucht, alles in PE bzw. Zubringer in Business. Dieser macht natürlich keinen Sinn, da die Grenzen nach Thailand wegen Corona geschlossen sind. Wenn ich jetzt umbuchen möchte, verlangt Austrian einen Aufpreis für das neue Ticket (kostet anscheinend zum neuen Termin mehr - war aber auch richtig günstig gebucht!)

Dürfen die einen Aufpreis nehmen und wenn ja, wie komme ich drum herum? Wenn die Airline den Flug storniert, kann ich dann kostenlos und ohne Aufpreis umbuchen?

Ich hätte dann noch eine weitere Frage und zwar, was wäre wenn ich jetzt einen Business Class Flug nach BKK buche für z.B. Januar (ich gehe davon aus dieser Flug wird storniert), bis wann muss ich dann den Ersatzflug antreten? Meine Idee ist, da die Ticket für AMS-BKK mit Lufthansa, Austrian, Swiss momentan sehr günstig sind (ca. 1.250 EUR), würde ich jetzt einen Flug buchen und auf ein Storno spekulieren. Würde aber dann gerne im Januar´22 fliegen und nicht bis zum 31.12.2021.

Hoffe, ihr könnt mir ein bisschen Klarheit verschaffen.

Danke für eure Tipps!

Gruß

Bastian
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Moin an die Community,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe für den 04.12.20 einen Flug mit Austrian AMS-VIE-BKK und später Retour gebucht, alles in PE bzw. Zubringer in Business. Dieser macht natürlich keinen Sinn, da die Grenzen nach Thailand wegen Corona geschlossen sind. Wenn ich jetzt umbuchen möchte, verlangt Austrian einen Aufpreis für das neue Ticket (kostet anscheinend zum neuen Termin mehr - war aber auch richtig günstig gebucht!)

Dürfen die einen Aufpreis nehmen und wenn ja, wie komme ich drum herum?

Ja und gar nicht nach meiner Meinung. Leider habe ich für dich auch keine günstige Option in den Austrian ABB gefunden (kurz überflogen).

Wenn die Airline den Flug storniert, kann ich dann kostenlos und ohne Aufpreis umbuchen?

Ja, auf der gleichen Strecke, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, Art. 8 I c der VO.

Ansonsten gelten die Kulanz-Umbuchungsregeln von Austrian - die aktuellen müsstest du selbst in Erfahrung bringen.


Ich hätte dann noch eine weitere Frage und zwar, was wäre wenn ich jetzt einen Business Class Flug nach BKK buche für z.B. Januar (ich gehe davon aus dieser Flug wird storniert), bis wann muss ich dann den Ersatzflug antreten? Meine Idee ist, da die Ticket für AMS-BKK mit Lufthansa, Austrian, Swiss momentan sehr günstig sind (ca. 1.250 EUR), würde ich jetzt einen Flug buchen und auf ein Storno spekulieren. Würde aber dann gerne im Januar´22 fliegen und nicht bis zum 31.12.2021.

Das würde gehen, siehe oben, aber Vorsicht! Swiss beispielsweise fliegt quasi täglich nach BKK! Das Risiko wäre mir viel zu hoch.
 

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
Annullierung Ryanair / Follow-up

Vor fast zwei Wochen hatte ich Euch in diesem Post um Infos gebeten und daraufhin nützliche Hinweise erhalten. Kurz zusammengefasst: Ryanair annullierte ca. 20 Tage vor Abflug, mein Ziel ist es, mit der nächstmöglichen gleichwertigen Verbindung zu fliegen und die Auslagen dafür von Ryanair ersetzt zu bekommen.

Wie von Forum vorgeschlagen, forderte ich Ryanair zur Ersatzbeförderung zum gebuchten Ziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf. Die von mir gestellte Frist ist nun ohne Antwort seitens Ryanairs verstrichen.

Ich habe zur Sache jetzt Nachfragen und würde mich über weitere Tipps sehr freuen.

- Ich würde mich in der Sache gerne durch einen Anwalt aus dem Umfeld des Forums vertreten lassen. Stellt es ein Problem dar, dass es sich hierbei um ein Ticket handelt, dass ursprünglich als MAD-KRK gebucht war? Ryanair hatte den ursprünglich gebuchten Flug gestrichen und ich hatte freiwillig auf CGN-VIE umgebucht. Ersatzbeförderung suche ich nun für den ebenfalls annullierten CGN-VIE. Wenn der Rechtsstand nun in Spanien liegt, würde das die Vertretung durch einen deutschen Anwalt vielleicht erschweren.

- Die nächstmögliche Verbindung kostet Stand heute über 300€, dazu kämen Anwaltskosten. Ich bin bereit, damit in Vorlage zu treten, natürlich stellt es aber ein erhebliches Risiko dar, das ursprüngliche Ticket kostete nur 14,99€. Kann mir jemand einen Anwalt mit Verbindung zum Forum empfehlen? Oder kann ich einfach diejenigen in diesem Thread, die vermutlich Anwälte sind, unverbindlich per PN anschreiben? Ohne professionelle Vertretung ist mir die Angelegenheit zu heikel.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
- Ich würde mich in der Sache gerne durch einen Anwalt aus dem Umfeld des Forums vertreten lassen. Stellt es ein Problem dar, dass es sich hierbei um ein Ticket handelt, dass ursprünglich als MAD-KRK gebucht war? Ryanair hatte den ursprünglich gebuchten Flug gestrichen und ich hatte freiwillig auf CGN-VIE umgebucht. Ersatzbeförderung suche ich nun für den ebenfalls annullierten CGN-VIE. Wenn der Rechtsstand nun in Spanien liegt, würde das die Vertretung durch einen deutschen Anwalt vielleicht erschweren.
Es spielt keine Rolle, ob das Ticket ursprünglich so gebucht war oder durch Umbuchungen entstanden ist. Entscheidend ist, dass du ein bestätigtes Ticket für die Strecke CGN-VIE hattest und dieser Flug annulliert wurde. Damit ist auch Rechtsstand in Deutschland begründet.

- Die nächstmögliche Verbindung kostet Stand heute über 300€, dazu kämen Anwaltskosten. Ich bin bereit, damit in Vorlage zu treten, natürlich stellt es aber ein erhebliches Risiko dar, das ursprüngliche Ticket kostete nur 14,99€. Kann mir jemand einen Anwalt mit Verbindung zum Forum empfehlen? Oder kann ich einfach diejenigen in diesem Thread, die vermutlich Anwälte sind, unverbindlich per PN anschreiben? Ohne professionelle Vertretung ist mir die Angelegenheit zu heikel.
Du wirst sicher in Vorleistung gehen müssen, FR wird dich freiwillig nicht auf eine Verbindung mit einer anderen Airline umbuchen. Was das ursprüngliche Ticket gekostet hat und was das neue Ticket kostet, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die neue Abflugzeit nach der Abflugzeit vom annullierten Flug liegt. Kontaktiere den User kexbox hier im Forum, er hilft dir sicher gerne.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
- Ich würde mich in der Sache gerne durch einen Anwalt aus dem Umfeld des Forums vertreten lassen. Stellt es ein Problem dar, dass es sich hierbei um ein Ticket handelt, dass ursprünglich als MAD-KRK gebucht war? Ryanair hatte den ursprünglich gebuchten Flug gestrichen und ich hatte freiwillig auf CGN-VIE umgebucht. Ersatzbeförderung suche ich nun für den ebenfalls annullierten CGN-VIE. Wenn der Rechtsstand nun in Spanien liegt, würde das die Vertretung durch einen deutschen Anwalt vielleicht erschweren.

- Die nächstmögliche Verbindung kostet Stand heute über 300€, dazu kämen Anwaltskosten. Ich bin bereit, damit in Vorlage zu treten, natürlich stellt es aber ein erhebliches Risiko dar, das ursprüngliche Ticket kostete nur 14,99€. Kann mir jemand einen Anwalt mit Verbindung zum Forum empfehlen? Oder kann ich einfach diejenigen in diesem Thread, die vermutlich Anwälte sind, unverbindlich per PN anschreiben? Ohne professionelle Vertretung ist mir die Angelegenheit zu heikel.

Frage 1: Nein, alles gut. CGN ist dann zuständiges Gericht. Auf MAD-KRK betreuen wir und wohl auch die meisten weiteren Kollegen die Fälle nicht.
Frage 2: Bitte auf richtige zu buchende Verbindung achten, nicht "irgendein" gut passender Flug, da das das Risiko erhöht, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 
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Kiwi29

Aktives Mitglied
08.09.2010
211
31
Ich habe eine Frage zu einer Flugplanänderung von Eurowings.

Eurowings teilt mir 11 Tage vor Abflug mit, dass mein gestriger Flug 3 Stunden und 25 Minuten früher startet als gebucht. Da mir die neue Abflugzeit nicht passt, lasse ich mich auf den nächsten Morgen (heute) umbuchen.

EW 4062 Abflug alt 18:30 h Ankunft alt 19:40 h
Abflug neu 15:05 h Ankunft neu 16:15 h

Sehe ich das richtig, dass ich nach den EU Fluggastrechten einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 125 € habe?
 
Zuletzt bearbeitet:

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Ich hatte ZRH-LHR-DXB mit BA Avios im Dreamliner in First gebucht. Nun hat BA auf A350 umgestellt und mich auf Business runtergestuft. Hat jemand Erfahrung ob und wie man die 75% Downgrade Kompensation bei BA durchsetzen kann (die mit meiner Interpretation nach zusteht)? Hat hier jemand bei BA Erfahrung? Ich gehe davon aus, das wäre eine Meilengutschrift für den LHR-DXB Leg.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
1. Schreibe BA an und setze eine Frist von z.B. einer Woche. Die 75% beziehen sich dabei auf die anteiligen Avios für die Langstrecke und auf S&G, die von der Reiseklasse abhängen, das würde ich aber gar nicht beziffern, sondern schlicht dazu auffordern.


EDIT: AB HIER BITTE NICHT MEHR LESEN


2. Nach z.B. 10 Tagen mahnst Du das nochmal an und drohst die Ablehnung einer Meilengutschrift an, § 250 BGB, da setzt du eine weitere Wochenfrist.

3. Wenn auch dann nichts geschieht, verlangst Du Schadensersatz statt der Leistung (statt der Avios-Gutschrift) und wirst ein glücklicher Mensch.

Klar, BA wird vermutlich schon beim ersten Schritt aussteigen, das wäre aber ein runder Weg, damit nachher aus Avios möglicherweise Geld wird.

Die ersten Klagen in solchen Angelegenheiten, die ich angestoßen habe, sind rechtshängig, da erwarte ich Anfang 2021 die ersten Urteile.



EDIT: Abflug Schweiz, das wird fummelig. Viel Spaß dabei, BA freiwillig zur Gutschrift zu überzeugen (die natürlich geschuldet ist)
 
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pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Heute ist etwas komisches passiert: Eurowings hat eben 2 Flüge von mir erstattet, wo ich dies nicht angefordert habe. (Rückerstattung ging natürlich auf die OTA-CC)...
Allerdings wollte ich diese Flüge (da sie gecancelt wurden) flexibel in den nächsten Jahren nutzen.

Wie gehe ich dagegen am besten vor?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Same here. Da wird ohne Aufforderung erstattet. Vermutung: Das machen die (nicht nur EW!) proaktiv, damit der Pax gar nicht erst auf die Idee kommt, etwas anderes (oder gar: mehr!) zu fordern. Die Erstattung der Flugscheinkosten dürfte in der Regel günstiger kommen als die Umbuchung auf einen anderen Flug oder aber die Kostenübernahme für eine selbst getätigte Neubuchung durch den Pax.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Bei mir auch heute Erstattung für zwei Flüge. Allerdings nach Aufforderung. Allerdings an OTA. In einem laufenden Verfahren, in dem sie anerkannt haben.
 

Valle44

Reguläres Mitglied
06.06.2019
45
13
Ich hoffe es gab schon ähnliche Fälle und jemand kann mir hier weiterhelfen:

Gebucht war in einer Buchung
DRS - FRA 06.11. 10: 45 - 11:50
FRA - FNC 07.11. 10:55 - 14:10

Heute, also 8 Tage vorher, Umbuchung für den Teil DRS - FRA bekommen auf 07.11. 07:15 - 8:20 weil der Flug am 06.11. ausfällt

D.h. die geplante Übernachtung in Frankfurt entfällt, Ankunft in Frankfurt ist knapp 20 h später als gebucht. Allerdings ist die Ankunft am endgültigen Ziel noch die gleiche. Besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach Fluggastrechte-Verordnung oder hab ich mit dem ausfallenden längeren Zwischenstopp einfach Pech gehabt?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.270
5.508
MUC/INN
Frage an die Kollegen: Gibt es eine Telefonnummer oder Faxnummer auf kurzem Dienstweg an die LH? Gerne auch per PN.
Hintergrund ist, dass ich diese Annullierungs und Fluggastrechte-Gedönse nur aus Freundschaftsdiensten mache, jetzt aber ein Haufen Fremdgeld auf unseren Konten liegt, weil Madame Lufthansa doppelt auszahlt, nämlich an die Mandanten selbst und dann nochmal an uns.

Die können es nicht einmal richtig machen.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.684
781
Frage an die Kollegen: Gibt es eine Telefonnummer oder Faxnummer auf kurzem Dienstweg an die LH? Gerne auch per PN.
Hintergrund ist, dass ich diese Annullierungs und Fluggastrechte-Gedönse nur aus Freundschaftsdiensten mache, jetzt aber ein Haufen Fremdgeld auf unseren Konten liegt, weil Madame Lufthansa doppelt auszahlt, nämlich an die Mandanten selbst und dann nochmal an uns.

Die können es nicht einmal richtig machen.
Sofern ich dir auch als nicht-Anwalt helfen darf, schicke ich dir eine PN.
Die Fax Nummer hat mir gute Dienste geleistet, ist jedoch nicht direkt von der Rechtsabteilung.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Beim Abfassen einer Klage in eigener Sache gegen Wizz wegen nicht erbrachter Betreuungsleistungen ist mir noch eine kleine Unsauberkeit meinerseits aufgefallen.

Ich habe mir von meinem Mitreisenden seine Ansprüche gegen Wizz abtreten lassen. In einem Passus des Abtretungsvertrages "zeigt der Zedent mit der Unterschrift die Abtretung der Forderungen an den Zessionar gegenüber der Fluggesellschaft an". Den Abtretungsvertrag habe ich anschließend kopiert und zusammen mit einer Kostenaufstellung unter Fristsetzung zur Zahlung an Wizz geschickt.

-Geht das als schriftliche Abtretungsanzeige nach § 409 I durch, sodass § 410 I wegen § 410 II nicht gilt?
-Falls nicht: Geht die Kopie des Vertrages als Urkundenaushändigung durch, sodass § 410 I direkt erfüllt wird? Rechtsprechung scheint das wohl zu bejahen, habe da aber keine Erfahrung.

Ansonsten würde ich natürlich nochmal eine Urkunde in Urschrift anfertigen lassen und zusenden, aber von 3 Einschreiben an Wizz kam bisher nur eines an und das auch erst nach X Wochen...