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Falls Dein Anwalt geneigt ist, für die gesetzlichen Gebühren tätig zu werden, dh für 150 EUR außergerichtlich zu korrespondieren, Klage zu schreiben, Gerichtstermin wahrzunehmen usw.: Ja. Falls nein und Du "aufzahlen" musst, bekommst Du vom Gegner ggf. nur diese gesetzlichen Gebühren erstattet.
Wald & Wiese (Erkennbar an @t-online.de), der sich erstmal einarbeiten muss, macht das nicht. Und wenn er es macht, kann er offenbar mit richtiger Arbeit kein Geld verdienen, das ist ein Warnhinweis.
Wer im Thema tief drin ist, hat das Thema in nicht mal 5 Minuten anwaltlicher Arbeitszeit abgefrühstückt. In den fünf Minuten enthalten sind: Aufforderung ggf. Klage und Replik auf unsinnige "ABER ES IST DOCH CORONA"-Klageerwiderung. Grund: Alles liegt schon in der Schublade, weil die letzten Monate schon dutzende oder hunderte Male verwendet.