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-Geht das als schriftliche Abtretungsanzeige nach § 409 I durch, sodass § 410 I wegen § 410 II nicht gilt
Aus dem Bauch (ich im Home Office und Literatur im Office Office ): Schwierig:
Der Wortlaut spricht dafuer, dass der Zedent anzeigen muss, hier zeigt aber der Zessionar an. Auf der anderen Seite steht aber im Vertrag ausdruecklich, dass der Zedent anzeigt. Wenn man nun konstruiert, dass Teil des Abtretungsvertrages auch war, dass der Zedent den Zessionar beauftragt, in seinem Namen die Zession anzuzeigen, koennte es klappen. Ich weiss aber nicht, inwieweit das dann als unzulaessige Umgehung des Wortlauts goelte.
-Falls nicht: Geht die Kopie des Vertrages als Urkundenaushändigung durch, sodass § 410 I direkt erfüllt wird? Rechtsprechung scheint das wohl zu bejahen
Ich finde auf die schnelle hoechstrichterlich nur das BSG: Urteil vom 29. Juni 1995 – 11 RAr 109/94, Rn. 32: Ja, geht.