EU Fluggastrechte / Annullierung

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.473
15.124
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-Geht das als schriftliche Abtretungsanzeige nach § 409 I durch, sodass § 410 I wegen § 410 II nicht gilt

Aus dem Bauch (ich im Home Office und Literatur im Office Office ;)): Schwierig:

Der Wortlaut spricht dafuer, dass der Zedent anzeigen muss, hier zeigt aber der Zessionar an. Auf der anderen Seite steht aber im Vertrag ausdruecklich, dass der Zedent anzeigt. Wenn man nun konstruiert, dass Teil des Abtretungsvertrages auch war, dass der Zedent den Zessionar beauftragt, in seinem Namen die Zession anzuzeigen, koennte es klappen. Ich weiss aber nicht, inwieweit das dann als unzulaessige Umgehung des Wortlauts goelte.

-Falls nicht: Geht die Kopie des Vertrages als Urkundenaushändigung durch, sodass § 410 I direkt erfüllt wird? Rechtsprechung scheint das wohl zu bejahen

Ich finde auf die schnelle hoechstrichterlich nur das BSG: Urteil vom 29. Juni 1995 – 11 RAr 109/94, Rn. 32: Ja, geht.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Aus dem Bauch (ich im Home Office und Literatur im Office Office ;)): Schwierig:
Der Wortlaut spricht dafuer, dass der Zedent anzeigen muss, hier zeigt aber der Zessionar an.

Ich hatte gedacht, es so drehen zu können, dass der Zedent in dem Abtretungsvertrag selbige anzeigt und ich als Zessionar der Bote bin, der mit einer (kopierten) Erklärung des Zedenten um die Ecke kommt...

Auf der anderen Seite steht aber im Vertrag ausdruecklich, dass der Zedent anzeigt. Wenn man nun konstruiert, dass Teil des Abtretungsvertrages auch war, dass der Zedent den Zessionar beauftragt, in seinem Namen die Zession anzuzeigen, koennte es klappen. Ich weiss aber nicht, inwieweit das dann als unzulaessige Umgehung des Wortlauts goelte.

Daran hatte ich bisher noch nicht gedacht.

Ich könnte natürlich noch in die Wizzair Buchung des Zedenten reingehen und darüber anzeigen, allerdings ist die Buchung - man ahnt es schon - über OTA erfolgt...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Das AG Königs Wusterhausen hat es aber noch einfacher, weil sich die Lage zwischen Buchung und Stornierung nicht nur nicht drastisch verändert hat, sondern überhaupt nicht.
Das AG Königs Wusterhausen hatte es noch einfacher: Wizz Air hat eingesehen, dass das Blödsinn war und ein Anerkenntnis erklärt. Der Weg dahin ist aber durchaus bemerkenswert, ich hätte mich so eine Verteidigung als Rechtsanwalt nicht getraut.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Wobei der Rechtsanwalt doch sicherlich gutgläubig war - Mandant hat ihm das passende NOTAM vorgelegt und nicht gesagt, dass es quasi ein Dauer-NOTAM ist.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
https://www.lufthansagroup.com/de/n...elauf-fuer-covid-19-antigen-schnelltests.html
ist ja cool:
Dürfen wir Sie testen, oder sollen wir Ihnen lieber 125,00 € / 250,00 € geben, weil sie erst zwei Stunden später fliegen?

Erst dachte ich, cool, PCR Test, die sind ja recht teuer. Aber sind nur die Antigen Schnelltests, das kostet nur 12€ / Test im Einkauf.
Aber wirklich sehr interessant, die Tests verpflichtend zu machen, gibts da denn schon irgendeine Rechtsgrundlage?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
"Fluggäste, die sich nicht testen lassen möchten, werden ohne Zusatzkosten auf einen Alternativflug umgebucht."
Was passiert denn, wenn ich beim Alternativflug mich wieder weigere testen zu lassen? Bekomme ich dann nochmal eine kostenlose Umbuchung? Das wäre ja 125€ pro Tag steuerfreie Kompensation, für Leute, die Flughafennah wohnen, lohnt sich das dort einmal am Tag hinzufahren.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
"Fluggäste, die sich nicht testen lassen möchten, werden ohne Zusatzkosten auf einen Alternativflug umgebucht."
Was passiert denn, wenn ich beim Alternativflug mich wieder weigere testen zu lassen? Bekomme ich dann nochmal eine kostenlose Umbuchung? Das wäre ja 125€ pro Tag steuerfreie Kompensation, für Leute, die Flughafennah wohnen, lohnt sich das dort einmal am Tag hinzufahren.


Gilt ja nur für zwei Flugnummern. Auf den anderen Flügen wird auch ohne Test befördert. Aber so lange ich den Flug ohne Hinweis kaufen kann, müsste mich LH für ein IDB bezahlen.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Gilt ja nur für zwei Flugnummern. Auf den anderen Flügen wird auch ohne Test befördert. Aber so lange ich den Flug ohne Hinweis kaufen kann, müsste mich LH für ein IDB bezahlen.
Eco full flex Ticket buchen und immer wieder auf diesen Covid Test Flug umbuchen lassen und IDB abholen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Vermutlich kommst du inzwischen nicht mehr auf diese Flüge drauf, ohne vorab die Bedingung des Tests zu akzeptieren?
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Jetzt auch im LH b2b newsletter und es soll sogar eine Ticketerstattung möglich sein.
Sie sprechen aber von "kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen", da steht nicht kostenfreie Erstattung, vielleicht wollen sie sich extra die Lücke offen lassen um dann später zu sagen, es wurde erstattet, aber eben nur der ersttbare Teil (Steuern)
LH Covid.PNG
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
520
219
Planet Earth
Krieg dich wieder ein, ich sagte doch nur dass ich es lustig finde.
Kann ja sein dass man in unterschiedlichen Ländern zulassungsbedingt einen anderen Test benutzen muss.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
In Dtld ist auf jeden Fall der Antigen Test von Roche zugelassen, selber schon gemacht, Ergebnis nach 15-30min. Liegt also nicht am Test, dass es länger dauert bei uns.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.023
1.132
so pauschal schwierig. Selbst wenn du heute einen Flug für morgen buchst, kann eine Annullierung morgen noch auf außergewöhnliche umstände zurückzuführen sein, sollte die Zielregion z.B. zum Risikogebiet erklärt werden. So zumindest würde ich die airlinefreundliche Stellungnahme der EU-Kommission aus März deuten. Wenn sich aber Einreisemöglichkeiten, Reisehinweise und Lage vor Ort nicht drastisch verändert haben seit der Buchung, halte ich das auch für recht aussichtsreich. Das AG Königswusterhausen ist mein erster solcher Fall Anfang November.

FR hat mir gerade einen Flug ex-UK am Sonntag storniert, so dass ich eine andere Airline buchen musste. Wenn es es richtig verstehe, sind meine Chances arg begrenzt, was EU261 angeht? Was würde mich der Spaß ungefähr kosten, wenn ich FR verklagen und in erster Instanz verlieren würde?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Was willst du denn haben? Kompensation und Schadensersatz? Kommt auf den Streitwert an? Rechne mit ca. 400-700€.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.023
1.132
Schaden müsste ich erstmal ausrechnen. Mir geht es um die 250€. Hätte sich der Ire früher überlegen sollen, den Flug zu stornieren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
FR hat mir gerade einen Flug ex-UK am Sonntag storniert, so dass ich eine andere Airline buchen musste. Wenn es es richtig verstehe, sind meine Chances arg begrenzt, was EU261 angeht? Was würde mich der Spaß ungefähr kosten, wenn ich FR verklagen und in erster Instanz verlieren würde?

Och, das könnte durchaus was werden. Wenn nicht: ca. 105,00 € Gerichtskosten und ca. 150,00 € für die RAe von FR riskierst du, das ist also kein Vermögen
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.023
1.132
OK, danke. Ich möchte das nicht von Anfang an versauen, d.h. würde mir auch einen RA nehmen, d.h. ca. 2*150€ RAe + 105€ Gerichtskosten = 405 € (netto?). Richtig?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.455
985
Falls Dein Anwalt geneigt ist, für die gesetzlichen Gebühren tätig zu werden, dh für 150 EUR außergerichtlich zu korrespondieren, Klage zu schreiben, Gerichtstermin wahrzunehmen usw.: Ja. Falls nein und Du "aufzahlen" musst, bekommst Du vom Gegner ggf. nur diese gesetzlichen Gebühren erstattet.