EU Fluggastrechte / Annullierung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
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Eine Fluggesellschaft muss ihren Gästen nach einer mindestens zweistündigen Verspätung Informationen über die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche aushändigen. Tut sie das nicht, muss sie die Kosten ersetzen, die durch ein erstes Anwaltsschreiben entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.09.2020 entschieden.

Informationspflicht der Fluggesellschaft

Beförderungsunternehmen müssen ihren Gästen bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden schriftliche Informationen über deren Ausgleichsrechte aushändigen (Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO). Nach Ansicht des X. Zivilsenats muss der Reisende diese Informationen auch nicht erst anfordern, sondern muss die ausführlichen Hinweise über die Voraussetzungen und Höhe der ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsansprüche auf Initiative des Unternehmens erhalten. Die Hinweise haben dem Bundesgerichtshof zufolge den Zweck, den betroffenen Gast in die Lage zu versetzen, seine Ansprüche zu beurteilen und einzufordern - und das eigenständig und ohne anwaltliche Hilfe.

Folgen der Pflichtverletzung


Sei das Luftverkehrsunternehmen dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen, sei die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erforderlich, erklärte der BGH. In diesem Fall seien die Kosten in angemessener Höhe zu ersetzen. Eine Ausnahme davon gelte nur, wenn der Gast seine Rechte auch ohne die Hinweise kenne.

BGH, Urteil vom 01.09.2020 - X ZR 97/19
 

ChrizZz

Aktives Mitglied
09.09.2016
145
2
STR/FRA
meine.flugstatistik.de
Wird wohl trotzdem günstiger sein nicht über die Rechte hinzuweisen und potenzielle Kosten zu übernehmen, anstatt mit dem Zaunpfahl zu winken.

Auch interessant ist der letzte Satz. Wie der wohl ausgelegt wird: Muss ich als Vielflieger die Rechte kennen? Oder wenn ich in der Vergangenheit schonmal einen solchen Fall hatte?
 
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DaFu

Neues Mitglied
01.06.2016
15
0
Hallo zusammen,

auch ich habe nun mal eine Frage bzgl. Annulierung in folgendem Fall und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Flug mit EW2004 am 05.August von STR-TXL, Abflug 14:10. Flug wird am Gate annuliert, Grund (leider nur mündlich): technische Störung.
Umbuchungsversuche am Gate/Hotline/Online scheiterten, da nur noch 1 Flug am selben Tag (18Uhr) verfügbar war und dieser bereits voll war (auch nichts mehr mit Lufthansa etc.). Daher umgebucht auf den nächsten Morgen und dort auch geflogen.

Lage war danach für mich klar, daher bei EW 250€ p.P. beantragt, sowie die Kosten für die nicht mehr stornierbar Hotelnacht in Berlin.
Nun kam heute folgende Antwort: "Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihren Flug EW2004 wie geplant durchzuführen. Ursächlich hierfür war ein Vogelschlag." ...aufgrund dessen sei EW von der Zahlung der Ausgleichsleistung und weitergehenden Kosten befreit.

Hier stellen sich mir nun Fragen auf:
- Ich konnte nirgendwo eine Meldung eines Vogelschlags finden (z.b. avherald), konnte aber auch nicht die geplante Maschine ausfindig machen (z.b. über flightradar, dort ist der Flug nicht mehr gelistet), welche hier betroffen gewesen sein soll. --> Lässt sich das irgendwie herausfinden um die Aussage von EW zu überprüfen?
- Selbst wenn das mit dem Vogelschlag stimmt, kann sich EW dann auf dem Recht des "außergewöhnlichen Umstands" ausruhen und nicht für eine Ersatzmaschine sorgen? Immerhin war die Situation ja um 14 Uhr ersichtlich, sollte also eigentlich genug Zeit sein noch am selben Tag ein Ersatzflug zu organisieren, vor allem von einem Hub an welchem im August sicherlich genug Flugzeuge rumstanden.
- Wie würdet in diesem Fall weiter vorgehen?

Vielen Dank für eure Meinungen!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Hallo,
dein Hotel in Berlin gibts nicht erstattet, wohl aber ggf. Übernachtungskostem in Köln.
Was die 250 € angeht, habe ich es selten erlebt, dass gelogen wird, wenn konkrete Gründe genannt werden. Richtig ist aber Dein Gedanke, dass das Ganze nicht an einer Außenstation passierte UND noch eine Menge Zeit war, um das bis zum Nachtflugverbot zu fixen (ok, so spät dann hätte es auch 250 € gegeben).
Das wirst Du außergerichtlich aber nicht detaillierter bekommen, weil sie es nicht müssen und damit Paxe abschrecken können. Schwierig für Passagiere, aber das ist so leider die prozessuale Problemlage.

Ich habe mal ein wenig geschaut: Die https://www.flightradar24.com/data/aircraft/d-aizq landete um 15:10 und ging dann nach DUS und stand dort bis zum 7. August rum. Mit der hätte man doch... Das aber nur mal als erster Ansatzpunkt
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
IN welcher Sprache muss man eigentlich mit den Airlines schreiben?
Wenn ich einen CSA Flug ab Deutschland habe kann ich denen dann eigentlich schreiben auf Deutsch schicken oder muss das unbedingt englich gar tschechisch sein?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Klar ist, dass der Gast nicht zwei Nächte kostenlos erhält, aber jedenfalls auf BGB-Basis sollte es doch Schadenersatz geben, etwa, wenn das Hotel in Berlin sehr teuer und jenes in Stuttgart sehr günstig gewesen ist, nicht ?
 
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DaFu

Neues Mitglied
01.06.2016
15
0
Danke für eure Meinungen!
Klar ist, dass der Gast nicht zwei Nächte kostenlos erhält, aber jedenfalls auf BGB-Basis sollte es doch Schadenersatz geben, etwa, wenn das Hotel in Berlin sehr teuer und jenes in Stuttgart sehr günstig gewesen ist, nicht ?
Das Hotel in Stuttgart war das eigene Bett, ich glaube da wird es sowieso schwierig mit einer Rechnung:confused:
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
IN welcher Sprache muss man eigentlich mit den Airlines schreiben?
Wenn ich einen CSA Flug ab Deutschland habe kann ich denen dann eigentlich schreiben auf Deutsch schicken oder muss das unbedingt englich gar tschechisch sein?

Kannst Du als Privatkunde in Deutsch machen. Sie verkaufen den Flug ja in und ab Deutschland. Wenn Du nett sein willst auch Englisch.

Und selbst wenn Du in Tschechisch schreiben würdest, wären sie zu keiner Antwort wirklich verpflichtet. Sie tragen dann nur ggf. die Anwaltskosten. Wirklich reagieren müssen sie erst auf eine Klage.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Die Schlichtungsstelle hat mir mir ne gute Mail geschrieben!
Lufthansa erkennt die 400 Euro die ich haben will an.

Jetzt die Frage wie komme ich jetzt zu meiner Kohle gibt es ein Verfahren für solche Sachen? weil ein Titel mit dem ich zum Gerichtsvollzieher gehen ist das ja nicht?
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Kannst Du als Privatkunde in Deutsch machen. Sie verkaufen den Flug ja in und ab Deutschland. Wenn Du nett sein willst auch Englisch.

Und selbst wenn Du in Tschechisch schreiben würdest, wären sie zu keiner Antwort wirklich verpflichtet. Sie tragen dann nur ggf. die Anwaltskosten. Wirklich reagieren müssen sie erst auf eine Klage.

Hast du da auch eine feste Grundlage?
Mir gehts darum das ich denen jetzt eben den letzten Brief schreib und dann das ganze an nen Anwalt gebe.
Mir gehts nur darum das die nicht später kommen wie: hättest du uns in Englisch geschrieben hätten wir gezahlt

oder ähnliche Dinger
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Die Schlichtungsstelle hat mir mir ne gute Mail geschrieben!
Lufthansa erkennt die 400 Euro die ich haben will an.

Jetzt die Frage wie komme ich jetzt zu meiner Kohle gibt es ein Verfahren für solche Sachen? weil ein Titel mit dem ich zum Gerichtsvollzieher gehen ist das ja nicht?

Also bei Ryanair war die Vorgehensweise damals so, dass die Schlichtungsstelle mir mitgeteilt hat, dass Ryanair dem Schlichtungsergebnis zugestimmt hat und dass Ryanair sich bei mir melden würde. Das ist dann auch passiert, ich habe denen daraufhin meine Bankverbindung mitgeteilt und etwa eine Woche später habe ich das Geld erhalten. Zur gleichen Zeit ist eine Mail von Ryanair eingegangen, mit der Mitteilung dass das Geld überwiesen wurde.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.235
672
Bei Eurowings war es vor ein paar Jahren ähnlich wie von Gulliver mit Ryanair beschrieben. Hat mich sehr verwundert, im Vorfeld wurden sämtliche Kontaktversuche meinerseits ignoriert.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.705
4.588
DTM
Der Reiseveranstalter LMX Touristik (ist wohl nicht das Gelbe vom Ei) hat mir nun 4 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt, dass mein Hotel zum Anreisezeitpunkt geschlossen sein wird und mir ein alternatives Hotel (ca. 15km weiter) angeboten. Grundsätzlich ist das Hotel vergleichbar. Muss ich das alternative Angebot akzeptieren oder darf ich kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten (§ 651 BGB)? Es handelt sich um eine vor drei Monaten gebuchte Pauschalreise. Bei Reiseantritt kann ggf. im Nachhinein eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden?
Bei LMX Touristik ist telefonisch niemand erreichbar und auf E-Mails hat man bislang auch noch nicht reagiert.
Danke, vorab!
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Mir gehts nur darum das die nicht später kommen wie: hättest du uns in Englisch geschrieben hätten wir gezahlt

Können sie sagen. Ist nur egal. Ob sie "Anlaß gegeben haben einen Anwalt einzuschalten" beurteilt letztendlich der Richter. Und dessen Amtssprache ist Deutsch in Deutschland. Was auch sonst.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Bei Eurowings war es vor ein paar Jahren ähnlich wie von Gulliver mit Ryanair beschrieben. Hat mich sehr verwundert, im Vorfeld wurden sämtliche Kontaktversuche meinerseits ignoriert.

Eben hat mein Smartphone sich gemeldet die Bankapp hat eine Gutschrift von 400 Euro gemeldet! So schnell hätt ich das nicht erwartet da hätten die aber auch gleich zahlen können.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Na dann kram ich auch mal meine ganzen annullierten Flüge raus und probiere noch zusätzlich die Kompensation zu bekommen :)

Kannste machen ich krieg dann 10% weil ich dich auf die Idee gebracht hab ok?

Aber das keine Anullierung eine Verspätung zuerst war irgendwas kaputt dann durfte jemand von der Crew nicht mehr arbeiten oder musste Pause machen und dann kam schlechtes Wetter, Dominoklassiker also.
War noch ein Ding aus dem letzten November Hotel haben sie irgendwann im Januar erstattet und den Zug dann Anfang März bei den 400 Euro kam immer die Ausrede schlechtes Wetter.
Jo der Vogel hätt aber schon Mittags bei besten Wetter raus gehen sollen! Na egal Geld ist da Sache erledigt.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
294
236
HAM / GOT
Ich bräuchte mal Beratung bzgl. meiner Möglichkeiten:

Gebucht war VIE-BER am 5.11.20 um 19:15 auf EJU5848. Dieser wurde Anfang Oktober annulliert und von Easyjet auf EJU5850 um 20:45 (gleicher Tag) umgebucht. Jetzt kam gestern dann die Annullierung für EJU5850 und man möchte mich auf den 6.11.20 umbuchen. Mir würde die Stornierung ganz gut passen, da ich sowieso überlegt hatte mit einem Mietwagen zu fahren (VIE-BER-VIE) und ich hatte insofern auf ein unkompliziertes Arrangement (Easyjet zahlt Benzin für Hin-/Rückweg, mit der Begründung dass das Fahrzeug ja wieder zurück muss) gehofft.

Im Gespräch mit der Hotline haben die Agents natürlich argumentiert dass Easyjet nur Kosten übernimmt wenn sie innerhalb von 24 Stunden keinen Ersatzflug stellen können. Das ist natürlich Blödsinn, macht aber die Abwicklung wahrscheinlich komplizierter.

Gibt es eine Möglichkeit die Kosten für die Fahrt nach Berlin dennoch irgendwie zum Ansatz zu bekommen? Also evtl. über Vergleich mit Ticketkosten bei Austrian?

Danke

Andreas
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Das wird fummelig.
Du kannst mal schauen, ob's nen früheren Flug gibt, der aber nach 20:45 Uhr geht. Wenn ja, hast Du Anspruch auf Umbuchung auf den Flug. Wenn Dir das verweigert wird, entsteht en SchE-Anspruch. Wenn man dann den Mietwagen nimmt, dürften die Kosten bis zu der Höhe ersatzfähig sein. Ich würde das aber an Deiner Stelle nicht wagen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Der Reiseveranstalter LMX Touristik (ist wohl nicht das Gelbe vom Ei) hat mir nun 4 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt, dass mein Hotel zum Anreisezeitpunkt geschlossen sein wird und mir ein alternatives Hotel (ca. 15km weiter) angeboten. Grundsätzlich ist das Hotel vergleichbar. Muss ich das alternative Angebot akzeptieren oder darf ich kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten (§ 651 BGB)? Es handelt sich um eine vor drei Monaten gebuchte Pauschalreise. Bei Reiseantritt kann ggf. im Nachhinein eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden?
Bei LMX Touristik ist telefonisch niemand erreichbar und auf E-Mails hat man bislang auch noch nicht reagiert.
Danke, vorab!
In diesem Fall dürfte die EU-Fluggastrechteverordnung nicht zutreffen. Vielleicht ist die Frage in einem anderen Thread besser aufgehoben? Die Antwort würde mich aber auch interessieren.