EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
ANZEIGE
Würde es dir nicht der erste Post auf dieser Seite erlauben in D zu klagen?
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Da die airline aus einem Nicht-EU-Land kommt, ist EU/261 ja nur für den Hinflug anwendbar, somit Gerichtsstand F.

edit:
Habe mal in F nachgefragt, leider wurde dort die Ticketerstattung vom Staat per Erlaß auf Eis gelegt, nur Gutscheine werden angeboten. Sie widersetzen sich also geltendem EU-Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich würde mal mutmaßen, dass der französische Staat sich auch nicht über geltendes EU-Recht hinwegsetzen kann. Aber der Rechtsweg könnte dann langwierig werden. Zunächst in Frankreich durch die Instanzen kämpfen bis der EuGH letztlich entscheiden muss und die Wahrscheinlichkeit groß ist, am Ende doch zu gewinnen. Frage ist halt, ob man das alleine durchziehen möchte. Vielleicht gibt es aber in F schon Zusammenschlüsse von Verbraucherschützern?
 
  • Like
Reaktionen: Afreaka

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Ja, das wäre ein langer Weg. Zudem ist es wohl im französischen Recht so, dass der Richter beliebig die Klagekosten für beide Parteien festsetzen kann. Also bleibt man selbst beim Gewinn einer Klage u.U. auf Kosten sitzen, je nach Laune des Richters (wurde mir erklärt...).
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Leider nicht, wäre die Strecke ETZ-ALG-NIM-ALG-FRA gewesen mit AH. Bleibt dann eigentlich "nur" der Gutschein.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Leider nicht, wäre die Strecke ETZ-ALG-NIM-ALG-FRA gewesen mit AH. Bleibt dann eigentlich "nur" der Gutschein.
Ja, AH hat Refund per GDS und BSP Link gesperrt, aktuell nur Gutschein gültig bis 21.12.2021, der danach offiziell ausgezahlt werden kann.
Falls Zahlung per Kreditkarte --> chargeback
 
  • Like
Reaktionen: Afreaka

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Ist eigentlich feststellbar ob die MCTs angepasst wurden?

Mir ist jetzt bei mehreren Flügen aufgefallen, dass das Aussteigen erheblich länger dauert als sonst.
Wenn ich jetzt an die 30 Minuten in VIE denke könnte ja ein Sitzplatz in der hintersten Reihe die Garantie darstellen, dass der Anschluss nicht erreicht wird.

Daher ist es auch interessant die Frage zu klären ob die Fluggesellschaft dann verpflichtet ist Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen zu stellen und gegebenenfalls sogar die Ausgleichszahlung zu leisten wenn der Flug eigentlich pünktlich angekommen ist.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Für den Transfer sind die Airlines auch zuständig, das ist ja das schöne, 1 Ticket, Anschlussflug verpasst, Airline ist dran Schuld.
MCT kann man in der GDS nachschauen. Wenn du es für eine Verbindung wissen willst, dann schreib hier einfach für welche Flüge, dann kann ich es posten
 

Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
207
120
BRE
Hat jemand Erfahrung wie lange zur Zeit das Chargeback Verfahren mit LH Miles& More Mastercard DKB gegen Lufthansa dauert?

Mein Fall: Flug HAM- HND/NRT - HAM 20.7. - 27.7. 2020 Olympische Spiele) wurde mir bereits Anfang Juni annulliert. Nach 14 Tage Fristsetzung gegenüber LH zur Rückerstattung auf dem Zahlweg habe ich am 30.07. Chargeback bei LH DKB per email eingeleitet. Eingangsbestätigung kam am 7.7. per Brief. Am Telefon immer wieder - auch jetzt nach 4 Wochen- “Vertröstung”. .....
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Frag nach, wielange die allgemeine Einspruchsfrist des Händlers ggü. MasterCard ist. Bei einer meiner MC waren es 45 Tage. Dann kannst du es selber ausrechnen, wenn bis zum Tag x du nichts zurückhörst.
LH hat bei meinen chargebacks aber Einspruch erhoben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Für den Transfer sind die Airlines auch zuständig, das ist ja das schöne, 1 Ticket, Anschlussflug verpasst, Airline ist dran Schuld.
MCT kann man in der GDS nachschauen. Wenn du es für eine Verbindung wissen willst, dann schreib hier einfach für welche Flüge, dann kann ich es posten


EIn Beispiel wäre von OS810 auf OS187.

Und dass die Airline "haftet" ist im ersten Moment richtig, auf der anderen Seite war der Vorflug nicht verspätet und dann heißt es schnell die Paxe sind Schuld.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
EIn Beispiel wäre von OS810 auf OS187.

Und dass die Airline "haftet" ist im ersten Moment richtig, auf der anderen Seite war der Vorflug nicht verspätet und dann heißt es schnell die Paxe sind Schuld.

Wer hat denn die Beweislast? Die Sachlage wäre ja dann:
Passagier behauptet: Airline ist Schuld
Airline behauptet: Passagier ist Schuld

Generell bekommt derjenige das größte Problem, bei dem die Beweislast liegt.
Der Passagier könnte vielleicht noch dokumentieren, wann er das Flugzeug tatsächlich verlassen konnte. Die Fluggesellschaft müsste das ja dann im Zweifelsfall auch machen, wäre aber für die Gesellschaft eher schwierig, es sei denn aus irgendeinem Logbuch ergibt sich einen Zeitpunkt für "Deboarding completed".
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Wer hat denn die Beweislast? Die Sachlage wäre ja dann:
Passagier behauptet: Airline ist Schuld
Airline behauptet: Passagier ist Schuld

Generell bekommt derjenige das größte Problem, bei dem die Beweislast liegt.
Der Passagier könnte vielleicht noch dokumentieren, wann er das Flugzeug tatsächlich verlassen konnte. Die Fluggesellschaft müsste das ja dann im Zweifelsfall auch machen, wäre aber für die Gesellschaft eher schwierig, es sei denn aus irgendeinem Logbuch ergibt sich einen Zeitpunkt für "Deboarding completed".

Dann haben wir noch das Problem der Diskussion was hat der Pax unternommen um den Schaden zu vermeiden, hatten wir es nicht beim Thema Check-in/SiKo dass dem Pax im Zweifel zugemutet wird sich nach vorne zu drängeln?

Als ganz so eindeutig und klar würde ich diese Thematik einstufen, allerdings könnte man auf Pax Seite das Argument bringen, dass der Fluggesellschaft bekannt ist dass die aktuellen Prozesse länger dauern als sonst und daher Anpassungen vornehmen müssten.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Hab da auch mal eine Frage, habe ein Flug für 5 von HAM-ALC mit FR gebucht! Auf Grund der Lage wollen meine Mitreisenden nicht mehr fliegen. FR gibt ja an das man keine Flüge stornieren kann, gibt es eine Möglichkeit trotzdem an das Geld zu bekommen? Gebucht direkt über FR mit AMEX somit mit Reiserücktritt!
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Seit wann ist denn „ich mag nicht mehr“ durch eine Reistücktrittversicherung gedeckt?!
Kannst du die entsprechenden Versicherungsbedingungen posten - wäre ziemlich einmalig.
 
  • Like
Reaktionen: bere

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Hab da auch mal eine Frage, habe ein Flug für 5 von HAM-ALC mit FR gebucht! Auf Grund der Lage wollen meine Mitreisenden nicht mehr fliegen. FR gibt ja an das man keine Flüge stornieren kann, gibt es eine Möglichkeit trotzdem an das Geld zu bekommen? Gebucht direkt über FR mit AMEX somit mit Reiserücktritt!

Du kannst eigentlich nur hoffen, dass der Flug noch von der Airline gestrichen wird. Solange der wie geplant fliegt, ist es Eurer privates Problem, daß Ihr nicht mehr fliegen wollt. Da wird auch keine Rücktrittsversicherung einspringen.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ich hätte auch eine Frage zum richtigen Vorgehen nach der Annullierung.

Gebucht war über Ryanair ein Oneway-Flug mit Lauda für 2 Personen FDH-PMI (OE5404) am 29.10.2020 um 09:30. Der Flug wurde vor ein paar Tagen annulliert, wir wurden automatisch auf den gleichen Flug am 31.10.2020 um 16:30 umgebucht, also 2,5 Tage später! Das wollen wir natürlich auf keinen Fall akzeptieren, wir möchten am gleichen Tag fliegen. Die einzige Möglichkeit an dem Tag wäre der Verbindung FDH-FRA-PMI mit LH (Abflug 10:25), andere Alternativen ab FDH gibt es nicht.

Ich habe OE/FR über den Chat kontaktiert und auf die Umbuchung auf diese Verbindung gebeten. Das wurde (wie erwartet) abgelehnt, es wird nur die Umbuchung auf einen anderen FR/OE-Flug oder die Erstattung angeboten.

Meine Fragen wären:

- stellt die Umsteigeverbindung über FRA mit LH eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" im Sinne der EU261 dar (denn einen Direktflug FDH-PMI gibt es an diesem Tag nicht)?

- reicht die Aussage im Chat aus (Screenshots vorhanden), um die Verbindung FDH-FRA-PMI selbst zu buchen und bei OE/FR zur Erstattung einzureichen? Wenn nicht, was kann ich noch machen um ggf. einen Beweis zu haben, dass OE/FR uns nicht auf diese Verbindung umbuchen wollte?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Du musst dich an den operating carrier wenden, ich weiß, OE hat selber keinen Chat, weil alles über die website von FR läuft, aber trotzdem ist OE und nicht FR dein Ansprechpartner (außer der Flug wird von FR durchgeführt)
Schreib OE ne email an:
https://www.laudamotion.com/la/de/nutzliche-infos/uber-uns/imprint
impressum@laudamotion.com
Setze einen Freund / Familie in BCC als Nachweis
Und fordere OE zur Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug nach EU EC261/2004 um mit Fristsetzung von 14 Tagen zum xx.yy.zzzz
14 Tage ist vertretbat da Flug noch lange hin und aufgrund der aktuellen Lage.

Danach selber buchen, Forderung an OE rausschicken, wieder wie oben (per email+bcc+inhalt) und danach an einen Anwalt übergeben, OE/FR mag ja besonders Anwalt user kexbox ;)
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Du kannst eigentlich nur hoffen, dass der Flug noch von der Airline gestrichen wird. Solange der wie geplant fliegt, ist es Eurer privates Problem, daß Ihr nicht mehr fliegen wollt. Da wird auch keine Rücktrittsversicherung einspringen.

Ja danke für deine Sichtweise, sehe ich leider auch so und FR fliegt die Strecke aktuell wieder, daher glaube ich auch nicht das sie den Flug streichen werden!

Werde dann wohl erstmal auf nächstes Jahr umbuchen, das bietet FR kostenlos an.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hab da auch mal eine Frage, habe ein Flug für 5 von HAM-ALC mit FR gebucht! Auf Grund der Lage wollen meine Mitreisenden nicht mehr fliegen. FR gibt ja an das man keine Flüge stornieren kann, gibt es eine Möglichkeit trotzdem an das Geld zu bekommen? Gebucht direkt über FR mit AMEX somit mit Reiserücktritt!

Waren es billige Tickets ? Dann nicht nutzen und km Anschluss die S&G zurück fordern, bei günstigen Tickets kommt das einer Erstattung fast gleich.

Ich hätte auch eine Frage zum richtigen Vorgehen nach der Annullierung.

Gebucht war über Ryanair ein Oneway-Flug mit Lauda für 2 Personen FDH-PMI (OE5404) am 29.10.2020 um 09:30. Der Flug wurde vor ein paar Tagen annulliert, wir wurden automatisch auf den gleichen Flug am 31.10.2020 um 16:30 umgebucht, also 2,5 Tage später! Das wollen wir natürlich auf keinen Fall akzeptieren, wir möchten am gleichen Tag fliegen. Die einzige Möglichkeit an dem Tag wäre der Verbindung FDH-FRA-PMI mit LH (Abflug 10:25), andere Alternativen ab FDH gibt es nicht.

Ich habe OE/FR über den Chat kontaktiert und auf die Umbuchung auf diese Verbindung gebeten. Das wurde (wie erwartet) abgelehnt, es wird nur die Umbuchung auf einen anderen FR/OE-Flug oder die Erstattung angeboten.

Meine Fragen wären:

- stellt die Umsteigeverbindung über FRA mit LH eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" im Sinne der EU261 dar (denn einen Direktflug FDH-PMI gibt es an diesem Tag nicht)?

- reicht die Aussage im Chat aus (Screenshots vorhanden), um die Verbindung FDH-FRA-PMI selbst zu buchen und bei OE/FR zur Erstattung einzureichen? Wenn nicht, was kann ich noch machen um ggf. einen Beweis zu haben, dass OE/FR uns nicht auf diese Verbindung umbuchen wollte?

Geht die frühestmögliche, von dir rausgesuchten Ersatzverbindung nach dem ursprünglichen Flug ?