EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Dazu hätte man auch einfach für neue Verfahren die Vollmachten an den einschlägigen AGen widerrufen können. Aber die Kanzlei scheint ganz raus zu sein.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ist doch längst bekannt, dass man die Pferde wechselt. Die Neukanzlei schlägt doch seit Monaten unüberhörbar die Trommel. Deren Headhunter dürfte ja an nahezu jedermanns Tür geklopft haben, der in dem Gebiet unterwegs ist.
 

Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
207
120
BRE
Erbitte nochmals kurze Hilfe für folgenden Fall:
12.01.2020 gebucht Lufthansa Webseite alles in ECO light: 25.09.2020 BRE-MUC LH2199 06:50 -08:05 27.09.2020 LH 2198 MUC-BRE 20:15 - 21:25
LH hat nun Mitteilung geschickt dass beide Flüge Annuliert wurden. Gleichzeitig wird mir angeboten : 25.09.2020 BRE-MUC LH 2201 06:00 - 07:15 27.09.2020 MUC-BRE LH 2200 21:40 - 22:50 (beide mit "Status Änderung" in der Buchung angezeigt.
Flug war wegen Oktoberfest gebucht (fällt ja nun aus) . Möchte eigentlich nun nicht mehr nach München. LH u.a. weist auf spätere Nutzungsmöglichkeit des Tickets hin.
Habe ich jedoch Anspruch auf Barerstattung auf dem vorgenommenen Zahlungsweg - das wäre mein Ziel- (LH M&M KK, mit Möglichkeit für Chargeback)) oder muss ich die vorgeschlagene Verbindung oder spätere Nutzung des Tickets oder Gutschein akzeptieren? Danke für kurze Hilfestellung
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten infolge Annullierung besteht mit den bekannten (gegenwärtigen) Schwierigkeiten bei der Durchsetzung. Wenn Geduld und Beharrlichkeit gegeben, dann geltend machen, ansonsten eine der anderen Optionen ziehen.
 
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Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
207
120
BRE
Ganz herzlichen Dank.
Der Mitarbeiter der LH Hotline hat mir eine Erstattung auf dem Zahlweg angeboten. Wegen der angeblich nur geringen Verschiebung der Flüge (unter 2 Stunden) hat er sich während des Telefonats (ich wurde auf hold gelegt) eine Autorisierung zur Erstattung eingeholt. Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass er es jetzt nach soeben erfolgreicher Autorisierung in die Rechnungs-Abteilung zur Erstattung (einschließlich Rechnungskorrektur) weiterleiten würde. Überlicherweise würde die Gutschrift etwa eine Woche dauern. In der gegenwärtigen Situation würde es länger dauern. Die im Telefonat zugesicherte email war denn lediglich eine Stornierungsbestätigung. Sicherheitshalber schicke ich jetzt einen Einschreibebrief mit Fristsetzung zur Zahlung (Zahlungseingang bis 28.07.2020). Danach werde ich sonst Chargeback über Mastercard LH M&M DKB starten.
Das sollte m.E. mit Geduld klappen.
Nochmals danke für die Einschätzung/ Hilfe!
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Neue Masche (siehe Thread "Wizzair Erfahrungen"):

Auszug:

Dear miamitraffic,


We regret to inform you that there has been a schedule change that affects your flight(s) under confirmation code XXXXXX. Please accept our sincere apologies for the inconvenience this change may cause.


The new flight details are:

(...)


Please check the route, the travel date, and the departure time carefully!

(...)



If the new schedule is acceptable, please log in on wizzair.com, retrieve your booking and click on the "Accept" option. If you accept the changes in any form, the contract between you and us will be deemed amended accordingly.


Please note that your confirmation code remains the same.

If the new flight schedule is not acceptable, you may choose from the following options in accordance with section 15.1.2 of our General Conditions of Carriage.

REBOOK YOUR FLIGHT(s)


RECEIVE 120% WIZZ CREDIT

Please be aware that you should choose one of the above options no later than three hours before the scheduled departure time of your new flight.


Thank you for your understanding.
Wizz Air Customer Service

Beim Versuch einzuchecken ohne die Vertragsänderung zu akzeptieren dann folgendes Bild.

Screenshot_2020-07-13-14-18-53-254_com.wizzair.WizzAirApp.jpg

Screenshot_2020-07-13-14-18-15-725_com.wizzair.WizzAirApp.jpg

Screenshot_2020-07-13-14-18-35-054_com.wizzair.WizzAirApp.jpg

Ich habe nicht vor die Vertragsänderung zu akzeptieren, da ich sonst die Fluggastrechte aus der ersten, vorangegangenen Annullierung verlieren würde, wenn ich das so richtig sehe (Namentlich Hotel für eine Nacht, Verpflegung, für einen Tag, Transfers

Ich frage mich derzeit:

-Stellt dieses Vorgehen eine Nichtbeförderung dar, die die Ausgleichszahlung entstehen lässt (ich denke schon), und wenn ja, schon jetzt, oder erst, wenn ich am Flughafen tatsächlich abgewiesen werde?

-Ändert sich daran etwas, wenn ich kurzfristig neue Flüge auf der selben Maschine buche? Immerhin habe ich ja dann keine Unannehmlichkeiten gehabt, sodass ich denke, dann nur Schadenersatz für die Ersatzbuchung verlangen zu können

-Hat jemand sonstige Ideen? Änderung doch akzeptieren? Oder Checkin am Flughafen versuchen, aber Zustimmung zur Vertragsänderung verweigern?
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.475
15.128
Ich habe nicht vor die Vertragsänderung zu akzeptieren, da ich sonst die Fluggastrechte aus der ersten, vorangegangenen Annullierung verlieren würde, wenn ich das so richtig sehe (Namentlich Hotel für eine Nacht, Verpflegung, für einen Tag, Transfers

Wieso das? Du uebst doch nur Dein Wahlrecht aus Art. 8 aus. Die Rechte aus Art. 9 sollten davon nicht betroffen sein. Klar, der Anspruch auf anderweitige Befoerderung ist sehr verkuerzt dargestellt, und der auf Erstattung gar nicht. Alles nicht fein, boese Trickserei etc. und vielleicht auch justitiabel. Dass man sich durch einen Klick seiner Rechte aus Art. 9 begibt, sehe ich aber nicht. (Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.)
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Neue Masche (siehe Thread "Wizzair Erfahrungen"):

Auszug:



Beim Versuch einzuchecken ohne die Vertragsänderung zu akzeptieren dann folgendes Bild.

Anhang anzeigen 140384

Anhang anzeigen 140385

Anhang anzeigen 140386

Ich habe nicht vor die Vertragsänderung zu akzeptieren, da ich sonst die Fluggastrechte aus der ersten, vorangegangenen Annullierung verlieren würde, wenn ich das so richtig sehe (Namentlich Hotel für eine Nacht, Verpflegung, für einen Tag, Transfers

Ich frage mich derzeit:

-Stellt dieses Vorgehen eine Nichtbeförderung dar, die die Ausgleichszahlung entstehen lässt (ich denke schon), und wenn ja, schon jetzt, oder erst, wenn ich am Flughafen tatsächlich abgewiesen werde?

-Ändert sich daran etwas, wenn ich kurzfristig neue Flüge auf der selben Maschine buche? Immerhin habe ich ja dann keine Unannehmlichkeiten gehabt, sodass ich denke, dann nur Schadenersatz für die Ersatzbuchung verlangen zu können

-Hat jemand sonstige Ideen? Änderung doch akzeptieren? Oder Checkin am Flughafen versuchen, aber Zustimmung zur Vertragsänderung verweigern?


Neu ist die Masche nicht! Den gleichen Vers hatte ich mal 2016 bei Vueling. Die Ansprüche verfallen darüber hinaus mit Sicherheit bei solchen "Knebelverträgen"nicht.
Bei einer Nichtbeförderung muss man nicht am Flughafen erscheinen, wenn klar ist, dass der ursprüngliche Flug nicht mehr existiert. Darüber hinaus besrechtigt auch eine Alternativbeförderung dazu, Ausgleichszahlungen zu erhalten, da man natürlich Unannehmlichkeiten hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Neu ist die Masche nicht! Den gleichen Vers hatte ich mal 2016 bei Vueling. Die Ansprüche verfallen darüber hinaus mit Sicherheit bei solchen "Knebelverträgen"nicht.
Bei einer Nichtbeförderung muss man nicht am Flughafen erscheinen, wenn klar ist, dass der ursprüngliche Flug nicht mehr existiert. Darüber hinaus berechtigt auch eine Alternativbeföderung dazu, Ausgleichszahlungen zu erhalten, da man natürlich Unannehlichkeiten hatte.
Nichtbeförderung (im Sinne einer Beförderungsverweigerung) kann m.E. nur vorliegen, wenn der ursprüngliche Flug stattfindet. Ein vorher geplanter Flug, bei dem ursprüngliche Planung aufgegeben wird, ist dann eine Annullierung...
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Stimmt natürlich - es ging mir hier in diesem Zusammenhang allg. auch eher darum, dass man in diesem Fall nicht am Flughafen zur ursprünglichen Zeit erscheint.
Aber die Sache ist ja eigentlich klar, Rechte auf Ausgleichszahlungen bestehen!
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Kann man die Fluggastrechte überhaupt verlieren, wenn die Fluggesellschaft einen gar nicht auf die Rechte nach EU-Verordnung hingewiesen hat?

Ja, z.B. indem man sich vom Vertrag löst (tarifliches Recht zur Stornierung, oder gesetzliches Rücktrittsrecht oder ...)

Nein, selbstverständlich nicht, sonst bräuchte einfach jede Fluggesellschaft nicht darauf hinweisen.

Dein Schluss klappt logisch nicht. Die Frage war nicht, ob durch Unterlassen der Unterrichtung die Fluggastrechte nicht entstehen (hast du richtig beantwortet, sie entstehen natürlich dennoch), sondern ob sie auch untergehen können.

Wieso das? Du uebst doch nur Dein Wahlrecht aus Art. 8 aus. Die Rechte aus Art. 9 sollten davon nicht betroffen sein. Klar, der Anspruch auf anderweitige Befoerderung ist sehr verkuerzt dargestellt, und der auf Erstattung gar nicht. Alles nicht fein, boese Trickserei etc. und vielleicht auch justitiabel. Dass man sich durch einen Klick seiner Rechte aus Art. 9 begibt, sehe ich aber nicht. (Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.)

Da es lediglich eine Flugvorverlegung von 1,5 Stunden ist, betrachte ich meinen Flug nicht als annulliert (ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten), aber selbst wenn, wäre fraglich, ob ein früherer Flug ein tauglicher Flug i.S.v. Art. 8 I b ist, aber selbst wenn das der Fall wäre, wäre es fraglich, ob ich durch das Klicken auf "AKZEPTIEREN" mein Wahlrecht ausübe, oder nicht doch einvernehmlich ("gezwungenermaßen", da sonst kein Checkin möglich, obwohl bestätigte Flugbuchung vorhanden) mit der Airline den Beförderungsvertrag anpasse:

Konsensuale UmbuchungenAuch im Bereich der Luftbeförderung bleibt es den Parteien unbenommen, freiwillig und einvernehmlich Umbuchungen vorzunehmen und den Transport auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Für den Passagier besteht aber keine Pflicht, sich darauf einzulassen.

(...gekürzt...)

Einseitige Umbuchung bzw. Verlegung von Flügen
Während der Corona-Krise mag es durch den Vertragspartner des Passagiers oder das ausführende Luftfahrtunternehmen zu einseitigen Umbuchungen durch Flugzusammenlegungen kommen. Dabei liegt die Zustimmung des Reisenden gerade nicht vor, sodass keine konsensuale Vertragsänderung besteht. Vielmehr kann ein solches Vorgehen nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur als (antizipierte) Beförderungsverweigerung i. S. d. Art. 4 Fluggastrechte-VO für den ursprünglich gebuchten Flug zu qualifizieren sein. Das gilt gleichermaßen bei einer einseitigen Vorverlegung von Flügen.

Quelle: Staudinger/Ruks, Rechtsfragen zu Pauschal- und Flugreisen in Zeiten der Corona-Krise, DAR 2020, S. 314 ff.

Die Ansprüche verfallen darüber hinaus mit Sicherheit bei solchen "Knebelverträgen" nicht.

Das ist eine solide Auffassung, aber kannst du sie auch begründen?

Bei einer Nichtbeförderung muss man nicht am Flughafen erscheinen, wenn klar ist, dass der ursprüngliche Flug nicht mehr existiert.

Wenn der ursprüngliche Flug nicht mehr existiert, liegt eine Annullierung vor, zu diesem Flug muss man nicht mehr erscheinen, soweit korrekt. Meiner existiert jedoch noch, wurde aber 1,5 Stunden vorverlegt, es ist höchst umstritten, ob dies eine Annullierung ist, ich tendiere insb. wegen der geringen Verlegung zu nein. Im Übrigen siehe meinen dritten Absatz in diesem Beitrag.

Darüber hinaus besrechtigt auch eine Alternativbeförderung dazu, Ausgleichszahlungen zu erhalten, da man natürlich Unannehmlichkeiten hatte.

Natürlich. Darauf hatte ich mich ja ursprünglich auch eingestellt:

Ursprünglicher Flug 17.07. 12:25 Uhr. (annuliert)
Ersatzbeförderung 18.07. 12:25 Uhr

Klar ist, dass trotz, ja gerade erst wegen der Ersatzbeförderung am folgenden Tag natürlich Hotel, Verpflegung, Transfers zu leisten sind. Jetzt wurde meine Ersatzbeförderung aber vorverlegt:

Ersatzbeförderung 18.07. 10:00 Uhr (Checkin nicht möglich)

Wenn ich mich jetzt aber der Airline durch Klick gegenüber erkläre, ich sei einverstanden, am 18.07.2020 um 10:00 Uhr befördert zu werden, sehe ich die Gefahr, dass mir dies als konsensuale Vertragsänderung ausgelegt wird, und zwar bezüglich meines ursprünglichen Vertrages, der auf den 17.07. geschlossen war.

Nichtbeförderung (im Sinne einer Beförderungsverweigerung) kann m.E. nur vorliegen, wenn der ursprüngliche Flug stattfindet. Ein vorher geplanter Flug, bei dem ursprüngliche Planung aufgegeben wird, ist dann eine Annullierung...

Ja, wie oben geschrieben, ist aber strittig, ob auch schon eine geringfügige Zeitenänderung zu einer Annullierung führt. Beispiel:

A) Fluggesellschaft verschiebt Flug um eine Stunde nach hinten -> Unter deiner Ansicht wäre dies eine Annullierung und löst den vollen Kanon an Ansprüchen aus der VO aus.
B) Fluggesellschaft verschiebt den Flug nicht, lässt die Passagiere pünktlich antanzen, boardet aber erst eine Stunde später -> Folgenlose Verspätung.

Zum Nachlesen:

Für deine Ansicht: AG Hannover, RRa 2011, 146
Differenzierend: BeckOK-FluggastVO/Hopperdietzel, 14. Ed. v. 1.4.2020, Art. 2 Rdnr. 38 ff.

Aber die Sache ist ja eigentlich klar, Rechte auf Ausgleichszahlungen bestehen!

Die Sache ist alles andere als klar.

Ich überlege weiterhin, wie ich mich am geschicktesten verhalte.

Ich tendiere derzeit dazu, mich per E-Mail oder unter Zeugen telefonisch zu melden (W6 zeichnet nach eigener Ansage eh alle Gespräche auf), mich über den unmöglichen Checkin zu beschweren, zu sagen, dass ich die Flugzeitenänderung (als mangelhafte Leistung) hinnehme, einer Vertragsänderung aber nicht zustimme. Mal sehen was passiert.
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Easyjet hat meinen Flug storniert. Kosten für Ersatzbeförderung werden übernommen. Laut Hotline muss ich selber buchen, easyjet hat keine Möglichkeit dies für mich zu tun.
Mir ist jetzt nicht klar nach welchen Kriterien ich buchen darf. Preis oder nonstop Flug? Telefonisch wird alles versprochen, auf Mails reagiert man aber nicht. Somit habe ich nichts schriftlich und bleibe möglicherweise auf den Kosten sitzen.

Theoretisch könnte man so buchen, dass easyjet nach Fluggastrechten eine Entschädigung zahlen muss.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
Funktioniert auch der umgekehrte Weg, zu Beginn des Gesprächs mitteilen, dass das Gespräch zu Sicherungszwecken aufgezeichnet wird ?
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
Bin unsicher mit Umbuchung / Stornierung....

Hallo ihr Lieben...
Auch ich bekam diese Mail, dass sich meine ursprünglich gebuchten Flüge geändert haben- jedoch sind nur der Zu- und Wegbringer nach/von FRA betroffen; der TATL-Flug FRA-MCO-FRA wurde nicht geändert, nur das Equipment: von 744 auf A343.
Ursprünglich gebucht ab HAM am 4.9.2020 um 10:00 - neu: 9:30; ab FRA 26.9.20 um 13:00 - neu 14:00. Gebucht alles in Business P

In der Mail heißt es:

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Krise muss Lufthansa noch immer vermehrt Flugplanänderungen vornehmen. Daher haben sich auch bei Ihrer Buchung Änderungen ergeben.

Wir haben versucht, die bestmögliche Verbindung für Sie zu finden. Leider ist es nicht in jedem Fall möglich, Ihnen eine Alternative anzubieten. Ihren neuen Reiseverlauf finden Sie unten zu Ihrer Information. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Reise wie jetzt gebucht in Anspruch nehmen werden oder ob Sie von unseren flexiblen
Umbuchungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchten, um Ihre Reise zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten.

Über die unten aufgeführten Auswahlfelder können Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir Ihr Ticket ohne weiteren Aufwand für Sie aktualisieren können. Bitte geben Sie uns bis zum 17. Juli 2020, eine Rückmeldung, andernfalls werden Ihre Flüge gestrichen. Selbstverständlich bleiben Ihre Buchungsnummer und Ihr Ticket für eine spätere Nutzung gültig. Sie können uns bis spätestens 31. Januar 2021 kontaktieren und Ihre neuen Flüge einbuchen lassen*.


Nun ist es aktuell so, dass wir im Moment eigentlich gar nicht nach Florida wollen. Hintergrund: meine +1 erkrankte im Februar an Nierenkrebs (Gott sei Dank erfolgreich operiert) und ist somit schon Risikopatient. Im Normalfall dürfte sie auch problemlos fliegen. Hinzu kommt erschwerend, dass sie, nach 31 Jahren, von den Schließungen bei Karstadt zum 31.10. direkt betroffen ist. Es ist also nahezu unmöglich, jetzt zu sagen, wann wir 2021 fliegen können. Leider landete die Mail im SPAM (sic!), so dass ich ja nun kurzfristig reagieren muss.
Was wäre das sinnvollste Vorgehen, um eine Erstattung zu erhalten, bzw ist das überhaupt möglich ? Oder soll ich spekulieren, dass das Einreiseverbot bestehen bleibt ? Sieht ja aktuell danach aus, wo der Corona-Hotspot in FL zu finden ist. Gutschein würde ich in dem Fall auch nehmen...
Bin für eure Hilfe und/oder Empfehlungen sehr dankbar, da ich irgendwie durch das ganze Erstattungs- und Umbuchungprozedere nicht mehr durch steige... Ist wohl auch der berufl. Situation meiner +1 geschuldet....
@Kexbox: hast Du eine Idee ???
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Hallo ihr Lieben...
Auch ich bekam diese Mail, dass sich meine ursprünglich gebuchten Flüge geändert haben- jedoch sind nur der Zu- und Wegbringer nach/von FRA betroffen; der TATL-Flug FRA-MCO-FRA wurde nicht geändert, nur das Equipment: von 744 auf A343.
Ursprünglich gebucht ab HAM am 4.9.2020 um 10:00 - neu: 9:30; ab FRA 26.9.20 um 13:00 - neu 14:00. Gebucht alles in Business P

.....

Bin für eure Hilfe und/oder Empfehlungen sehr dankbar, da ich irgendwie durch das ganze Erstattungs- und Umbuchungprozedere nicht mehr durch steige... Ist wohl auch der berufl. Situation meiner +1 geschuldet....
@Kexbox: hast Du eine Idee ???

Entscheidend ist doch erstmal: sind die Zubringer Flüge storniert worden, also sind neue Flugnummern in der Buchung oder handelt es sich lediglich um eine Zeitenänderung?
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
Entscheidend ist doch erstmal: sind die Zubringer Flüge storniert worden, also sind neue Flugnummern in der Buchung oder handelt es sich lediglich um eine Zeitenänderung?

Gebucht war hin: HAM-FRA LH13; neu: LH11, zurück: FRA-HAM LH16, neu: LH18

Nachtrag: gebucht wurden die Flüge am 19.12.2019
 
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A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Gebucht war hin: HAM-FRA LH13; neu: LH11, zurück: FRA-HAM LH16, neu: LH18

Nachtrag: gebucht wurden die Flüge am 19.12.2019

Demnach handelt es sich um eine Annullierung und du hast das Recht auf Rückerstattung.
Meine Empfehlung: schriftlich Lufthansa mitteilen das du aufgrund der Annullierung auf die Rückerstattung des Flugpreises bestehst. Diese innerhalb von 7 Tagen abzuwickeln ist. Das ganze per Mail an LH mit einigen Freunden, Arbeitskollegen in bcc.

Wenn nach 7 Tagen keine Rückerstattung erfolgt ist, an z.B. User @kexbox wenden. Es gibt bestimmt aber auch andere gute Anwälte hier im Forum.