EU Fluggastrechte / Annullierung

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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
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Nein, aber Wizzair auffordern mich auf einen OS/LH Flug am gleichen Tag umzubuchen und alternativ selber buchen und Kosten zurückverlangen.


Das geht. War denn der annullierte W6 Flug vor der Austrian-Umsteigeverbindung um 10:35/10:45 Uhr? Wann wäre der abgeflogen / angekommen?


Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst räumt die Airline den Flieger leer, indem sie die Passagiere ohne Einreiseerlaubnis am Flugtag abweist. Dann annulliert sie den Flug oder fliegt die Einreiseberechtigten (es soll ja auch heimkehrende US-Bürger geben) mit der Gulfstream.


Verstehe ich nicht. Wenn eine handvoll berechtigte Paxe geflogen werden ist die Sache ja klar. Flug hat stattgefunden. Wer nicht mit durfte hat Pech gehabt und kriegt weder Erstattung noch Ausgleichszahlung. Und nun? Was möchtest du damit sagen?


Da müsste ich den passenden Antwortbaustein von Wizzair noch irgendwo im E-Mail Postfach haben

Siehe Wizzair-Parallelthread. Flugzeiten seien unverbindlich und so...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.474
15.132
Es geht aber dem Kollegen nicht um eine Annullierung, sondern um ein IDB, oder!?

Um die Rueckerstattung, dachte ich.


Ungeachtet dessen: Wenn die Airline von ihrer Leistungspflicht frei wird und infolge dessen der Pax keinen Anspruch auf Beförderung hat, dann ist es doch egal, ob der Flug annulliert wird oder nicht, weil wir nicht (mehr) in der VO sind?

Ja, aber dann muessten sie mE zunaechst (berechtigterweise) die Befoerderung verweigern. Die Reihenfolge geben Wortlaut und Systematik der VO vor, wenn davon die Rede ist, dass die Passagiere "ueber eine bestaetigte Buchung für den betreffenden Flug verfuegen" muessen.


Wie so oft, wenn es einen Streit gibt, könnte man es ja illustrativer Weise mal auf die Spitze treiben und sich dann diese Extremsituation ansehen:

Flug DE-USA, auf dem Flug sind nur Leute gebucht, deren ESTA gecancelt wurde.

Ob man der Airline hier wirklich vorhalten kann, sie müsse bspw. mit einer leeren Gulfstream den Flug absolvieren, um von Erstattung und Ausgleichszahlung frei zu werden?


Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst räumt die Airline den Flieger leer, indem sie die Passagiere ohne Einreiseerlaubnis am Flugtag abweist. Dann annulliert sie den Flug

This. Wobei es keinen Unterschied machen duerfte, ob die Abweisung im Vorfeld oder "klassisch" am Gate erfolgt. Man muss sich halt ausreichend sicher sein, dass sich die Rechtslage bzgl. der Einreise nicht mehr aendert. Die Juwaitis konnten ziemlich sicher davon ausgehen, dass Israelis nicht wuerden einreisen duerfen. Wenn es um Erteilung oder Nicht-Erteilung eines Visums geht, kann man sich hingegen nicht mehr so sicher sein. Und die Frage, wie die US-Situation sein wird, ist wohl irgendwo dazwischen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
This. Wobei es keinen Unterschied machen duerfte, ob die Abweisung im Vorfeld oder "klassisch" am Gate erfolgt. Man muss sich halt ausreichend sicher sein, dass sich die Rechtslage bzgl. der Einreise nicht mehr aendert. Die Juwaitis konnten ziemlich sicher davon ausgehen, dass Israelis nicht wuerden einreisen duerfen. Wenn es um Erteilung oder Nicht-Erteilung eines Visums geht, kann man sich hingegen nicht mehr so sicher sein. Und die Frage, wie die US-Situation sein wird, ist wohl irgendwo dazwischen.

Nachdem der EuGH jüngst verlangt hat, dass der Fluggast zur Abfertigung am Flughafen erscheint, auch wenn die Airline - in den Worten des BGH - die Beförderungsverweigerung vorweggenommen hat durch eine Umbuchung Tage im Voraus, finde ich: das muss dann auch umgekehrt gelten. Der Rechtfertigungsgrund für ein IDB muss also zum Zeitpunkt des Abfertigungs- bzw. Einsteigewunsches bestehen und bewiesen werden.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wizzair wäre um 14:10 geflogen, also ca. 3.5h früher. Ist das problematisch?

Kann problematisch sein, muss aber nicht. Hängt damit zusammen, was es für konkrete Alternativen gibt! Es wird ja immer von Vergleichbarkeit und Zumutbarkeit diesem Kontext gesprochen! Also der von dir genannte Ersatzflug mit OS ist schon mal derjenige Flug, der von der Flugzeit am ehesten deinem entspricht! Wenn andere Alternativen erst viele Stunden später angeboten werden, die dazu noch erheblich länger unterwegs sind, wäre das nach meinem Verständnis unzumutbar und nicht vergleichbar, so dass man allg. auch einen früheren Flug geltend machen kann! Einen Ausschluss von früheren Flügen sehe ich daher grundsätzlich nicht - es kann ja schließlich nicht sein, wenn im Extrembeispiel der nächste Flug erst spätabends oder gar am nächsten Tag geht -dies ist ohne Zweifel unzumutbar! Aber ich glaube bei dir gibt es Verbindungen, die hinzunehmen sind....!
Alternativflüge von bis zu 5 Std. Verspätung vom ursprüngliechen Flug sind jedenfalls hinzunehmen, sofern es dazu noch ein wirklich günstigerer Flug ist!
Nach meiner Einschätzung kommt zwar der OS-Flug deinem Flug insgesamt am nächsten, da andere Verbindungen länger dauern, aber trotzdem gibt es noch andere zumutbare Verbindungen (so wie ich das sehe z.B. der BA-Flug,der nur ca. 1:30 später ankommt und auch günstiger ist). Von daher sehe ich den OS-Flug kritisch! Nimm lieber den BA-Flug - da kriegst du das Geld vermutlich zurück! Die anderen Verbindungen sind entweder teurer oder die billigen kommen 5 Std. und später an, mit dazu erheblicher Flugzeitverlängerung, was du aber, wie beschrieben, mit ziemlicher Sicherheit nicht hinnehmen musst! Willst du mit 0% Risiko aus der Sache rauskommen, musst du allerdings einen Flug buchen, der erst nach der usprünglichen Abflugzeit geht - leider gibts da nicht wirklich Urteile zu! Viel Glück!
 
Zuletzt bearbeitet:

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Hallo.
Wie ist hier die rechtliche Lage bitte?
Gebucht bei United, operated Airline LH, Abflug in 36 Tagen.
CPH-FRA-SEA SEA-FRA-CPH
Heute sehen wir, dass FRA-CPH bei LH aus dem Buchungsportal rausgeflogen ist. Aktuell steht dort CPH-FRA-SEA SEA-FRA
Es gab weder Informationen von United noch LH zu diesem Umstand.

Reicht das nun, um diesen Flug zu stornieren und 100% sein Geld von United oder LH zurückzufordern?
Danke schön.

Nachtrag:
Jetzt existiert nur noch CPH-FRA.
Alle anderen Segmente sind aus dem Buchungsportal verschwunden.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
432
Für den typischen CPH Bucher ist das doch der Jackpot - endlich in Frankfurt ohne Vortäuschen von plötzlicher Erkrankung oder Sorge vor versuchten Nachbelastungen aussteigen!
 
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mast

Reguläres Mitglied
24.12.2019
42
5
Ist Entschädigung möglich in folgendem Fall ?
Reise: ZRH - MUC - Sevilla, 11.7 - 25.7
Am 29.6, 12 Tage vor Reisestart, wurde Teil-Strecke des Rückflugs vom 25.7, MUC - ZRH, annulliert, ich bekam neuer Rückflug am 24.7.
Entschädigung bei Annullierung gibt es, falls es 7-14 Tage vor Abflug eine Annullierung gibt, und man mehr als 2 Std früher oder 4 Std später ankommt beim Ersatzflug.
Frage: Beziehen sich die 7-14 Tage auf den Start der Reise, d.h. 11.7, oder auf das Rückflug-Datum ?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Ist Entschädigung möglich in folgendem Fall ?
Reise: ZRH - MUC - Sevilla, 11.7 - 25.7
Am 29.6, 12 Tage vor Reisestart, wurde Teil-Strecke des Rückflugs vom 25.7, MUC - ZRH, annulliert, ich bekam neuer Rückflug am 24.7.
Entschädigung bei Annullierung gibt es, falls es 7-14 Tage vor Abflug eine Annullierung gibt, und man mehr als 2 Std früher oder 4 Std später ankommt beim Ersatzflug.
Frage: Beziehen sich die 7-14 Tage auf den Start der Reise, d.h. 11.7, oder auf das Rückflug-Datum ?
Auf das Rückflugdatum
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Wizzair hat heute meinen Flug MXP-VIE für 12.07. storniert (12 Tage davor). Es wurde kein Grund und keine Alternative angegeben. Von COVID-Einschränkungen oder so ist mir nix bekannt.

Klarer Fall für eine Entschädigung nach Fluggastverordnung, ja?


Zusatzfrage: muss ich eine (billigere) Ersatzbeförderung fordern oder die Fluglinie drauf hinweisen, dass es evtl. eine solche gäbe?
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Kommt drauf an. Wegen Erstattung oder Ersatzbeförderung ja. Ausgleichszahlung fraglich.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wann hast du gebucht? Dann wäre es ganz sicher..... Normalerweise sollte aber 261/04 möglich sein. Es gibt aktuell keine neuen Beschränkungen und die Stornierung beruht nur aufgrund wirtschaftlicher Faktoren. Aber bei dem Verein musst du mit Sicherheit klagen!
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Euch ist schon klar, dass Mailand die Hauptstadt der Lombardei ist und bis 15.7. dürfen von dort kommende Flüge nicht in Österreich landen. Entschädigung also sicher nicht, Ersatzbeförderung auch eher nicht. Geld zurück ja. Bitte für die Lombardei gibt es eine Reisewarnung der Stufe 5. Fahr dort nicht hin und wenn du schon dort bist wende dich vertrauensvoll an die nächste Botschaft.

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/italien/


Edit: Ersatzbeförderung sobald wieder geflogen werden darf, wenn ich so darüber nachdenke
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Nur weil OS diese Flüge nach wie vor anbietet, heißt das noch lange nicht, dass sie auch durchgeführt werden. Schau mal auf die HP des VIE bei Abflüge/Ankünfte. Das einzige Suchergebnis bei Mailand ist der Korean Air Frachtflug VIE-MXP-ICN.

PS: Wie war nochmal der juristische Fachbegriff, wenn man eine Dienstleistung verkauft, von der man genau weiss, dass man sie weder erbringen kann noch darf?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
PS: Wie war nochmal der juristische Fachbegriff, wenn man eine Dienstleistung verkauft, von der man genau weiss, dass man sie weder erbringen kann noch darf?

Anfängliche Unmöglichkeit - nicht weiter schlimm.

§ 311a BGB - Leistungshindernis bei Vertragsschluss
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt.

https://www.austrianaviation.net/de...eiterhin-tickets-auf-untersagten-strecken-an/
 

de50ae

Reguläres Mitglied
09.08.2018
36
0
Hab hier schon bisschen gelesen, aber steige noch nicht ganz durch.

Wizz Air schickt mir heute eine Flugplanänderung.

Gebucht am 18.06.: Berlin-Budapest am 21.7., Abflug 8:10, Ankunft 9:40
Rückflug mit Ryan Air um 13 Uhr.

Heute Flugplanänderung mit Abflug 12:40, Ankunft 14:10 (+4,5 Stunden).
Passt natürlich nicht mehr mit dem Rückflug!

Wizz Air möchte, dass ich die Umbuchung bestätige. Alternativ darf ich auf einen Ausweichflug von denen innerhalb von 14 Tagen umbuchen oder Rückerstattung des Tickets.

Ich will aber keine Rückerstattung sondern an dem Tag noch Budapest und zurück! Andere Flüge sind natürlich deutlich teurer.

Welche Rechte habe ich und vorallem wie muss ich mich jetzt verhalten, um diese zu wahren?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Auf der Seite findet sich unter dem Punkt "Informieren" ein Kontaktbereich, dort wiederum ein Button für Beschwerden / Complaints. Dieses Formular nutzen, um deine Rechte einzufordern, also dir die Ersatzbeförderung anzubieten und zu erfüllen:

https://wizzair.com/de-de/informationen-und-serviceleistungen/lob-und-beschwerden/

Du erhältst eine Eingangsbestätigung und nach bis zu 5 Tagen eine Antwort. Wenn diese negative ausfällt, also dir kein Flug angeboten wird, der den Anforderungen der VO gerecht wird, selbst buchen und im Nachgang klagen.

Alles weitere hier, insbesondere auch das Problem, dass man neuerdings wohl nur noch einchecken kann, wenn man bei einer an sich passenden W6-Ersatzbeförderung eine Vertragsanpassung akzeptiert!

https://www.vielfliegertreff.de/rei...-flugverschiebung-akzeptieren-oder-nicht.html
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Hab hier schon bisschen gelesen, aber steige noch nicht ganz durch.

Wizz Air schickt mir heute eine Flugplanänderung.

Gebucht am 18.06.: Berlin-Budapest am 21.7., Abflug 8:10, Ankunft 9:40
Rückflug mit Ryan Air um 13 Uhr.

Heute Flugplanänderung mit Abflug 12:40, Ankunft 14:10 (+4,5 Stunden).
Passt natürlich nicht mehr mit dem Rückflug!

Wizz Air möchte, dass ich die Umbuchung bestätige. Alternativ darf ich auf einen Ausweichflug von denen innerhalb von 14 Tagen umbuchen oder Rückerstattung des Tickets.

Ich will aber keine Rückerstattung sondern an dem Tag noch Budapest und zurück! Andere Flüge sind natürlich deutlich teurer.

Welche Rechte habe ich und vorallem wie muss ich mich jetzt verhalten, um diese zu wahren?

Handelt es sich um eine Annullierung(neue Flug-Nr.) oder Verschiebung? Sollte es eine Verschiebung sein, dann kannst du es leider vergessen! Aber auch bei Annullierung frage ich mich, wie du umgebucht werden möchtest? Allein der KLM-Flug ab TXL (statt SXF) würde zeitlich passen und eventuell mit dickem Fragezeichen! rechtlich eventuell in Betracht kommen -ob dir das zusteht, ist aber wirklich mehr als fraglich! Naja wenn würde dir der Ryanairflug bei Annullierung zustehen. Aber mit denen gleich wieder zurückfliegen geht in BUD nicht!
Von daher würde ich lieber die 25 Euro für den Rückflug in den Sand setzen und auf Erstattung klicken -alles andere wäre mir der Aufwand nicht wert, da du so oder so klagen müsstest und am Ende vermutlich noch nicht einmal Recht bekommst mit dem KLM-Flug. Diese Verbindung ist darüber hinaus auch noch riskant bzgl. deines Rückflugs - da zahlt dann wirklich keiner wenn du den verpasst....! Aber ist natürlich deine Entscheidung! Viel Glück!
 
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