EU Fluggastrechte / Annullierung

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Silker67

Neues Mitglied
27.06.2020
2
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Also den LH Hinflug gibt es im Flugplan nicht mehr, das sieht für mich schon nach Annullierung aus. Aber verstehe ich es richtig, dass wir dann auch nur eine Erstattung des Hinflugs verlangen könnten?
Und das generelle Einreiseverbot in die USA ist unser Problem. Würde ja bedeuten, der Flug wird no show, da wir ja nicht mitdürfen, wir können Gebühren und Steuern zurückverlangen und ggf. den Hinflug erstattet bekommen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Also den LH Hinflug gibt es im Flugplan nicht mehr, das sieht für mich schon nach Annullierung aus. Aber verstehe ich es richtig, dass wir dann auch nur eine Erstattung des Hinflugs verlangen könnten?
Und das generelle Einreiseverbot in die USA ist unser Problem. Würde ja bedeuten, der Flug wird no show, da wir ja nicht mitdürfen, wir können Gebühren und Steuern zurückverlangen und ggf. den Hinflug erstattet bekommen.

Auch nicht zurückgelegte Reiseabschnitte (hier: der Rückflug) müssen erstattet werden, Art. 8 Abs. 1 lit. a) FluggastrechteVO. LH verteidigt sich gegen die Erstattungspflicht allerdings seit einigen Wochen tatsächlich damit, dass der Fluggast sowieso nicht einreiseberechtigt sei und LH deshalb die Beförderung verweigern könne. Wer einreiseberechtigt ist, entscheiden aber die USA im Einzelfall und nicht LH für jedermann.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
LH verteidigt sich gegen die Erstattungspflicht allerdings seit einigen Wochen tatsächlich damit, dass der Fluggast sowieso nicht einreiseberechtigt sei und LH deshalb die Beförderung verweigern könne. Wer einreiseberechtigt ist, entscheiden aber die USA im Einzelfall und nicht LH für jedermann.
Obwohl sich hier schon - unter Geltung deutschen Rechts - die Frage der Unmöglichkeit nach § 275 BGB bzw. der Unzumutbarkeit der Beförderungspflicht gem. § 21 Abs. 1 LuftVG stellt. Wenn Einreisebestimmungen nicht erfüllt sind, kann die Airline womöglich aufgrund eines Beförderungsverweigerungsrechts von ihrer vertraglichen Pflicht befreit sein; so schließlich das OLG Frankfurt/M. - Az. 16 U 209/17, wonach eine Airline aufgrund "faktischer Unmöglichkeit" nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet war, weil ein Pax nicht hätte einreisen dürfen am Bestimmungsziel.

Dann aber dürfte auch für die VO (EG) Nr. 261/2004 kein Platz mehr bleiben...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.132
Im Falle eines (wie gebucht) stattfindenden Fluges mag die Argumentation tragen, bei einer Streichung nicht.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Im Falle eines (wie gebucht) stattfindenden Fluges mag die Argumentation tragen, bei einer Streichung nicht.

Es geht aber dem Kollegen nicht um eine Annullierung, sondern um ein IDB, oder!?

Ungeachtet dessen: Wenn die Airline von ihrer Leistungspflicht frei wird und infolge dessen der Pax keinen Anspruch auf Beförderung hat, dann ist es doch egal, ob der Flug annulliert wird oder nicht, weil wir nicht (mehr) in der VO sind?
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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678
Im Falle eines (wie gebucht) stattfindenden Fluges mag die Argumentation tragen, bei einer Streichung nicht.

Wie so oft, wenn es einen Streit gibt, könnte man es ja illustrativer Weise mal auf die Spitze treiben und sich dann diese Extremsituation ansehen:

Flug DE-USA, auf dem Flug sind nur Leute gebucht, deren ESTA gecancelt wurde.

Ob man der Airline hier wirklich vorhalten kann, sie müsse bspw. mit einer leeren Gulfstream den Flug absolvieren, um von Erstattung und Ausgleichszahlung frei zu werden?
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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entweder fliegen oder Entschädigung.

Airline muss rechnen was sich mehr lohnt
 

bahnfahrer

Reguläres Mitglied
14.01.2015
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Sobald die operating airline, in deinem Fall also EW, den Flug annulliert, wendest du dich an EW und forderst Ersatzbeförderung, entweder auf nächstmöglichen Flug (Übernahme Hotel+Verpflegung von EW) oder dein neues Wunschdatum. LH, m&m,... hat damit absolut nichts zu tun nach EU261, da EU261 zwischen operating carrier und pax ist, nicht Marketing Carrier oder issueing Ticket Agency.
EW kann nur auf EW umbuchen, da die Ticketless arbeiten, d.h. falls du auf den nächsten Flug, z.b. mit AF, LH,... willst, wird EW verweigern, dann buchst du selber und klagst den Preis für den neuen Flug ein. Das geht aber erst, nachdem du EW aufgefordert hast zur Ersatzbeförderung und Kostenerstattung ist

Hey Sweet,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich vermute das Eurowings mich als Passagier noch nicht einmal kennt und daher mir keine Informationen über die Annullierung hat zukommen lassen. Bis vor ein paar Wochen war der Flug noch via LH.com buchbar, zu dieser Zeit waren meine reservierten vier Sitzplätze jedoch als frei buchbar angegeben. Bei M&M war man sich sicher es weitergegeben zu haben und EW hat nicht auf Mails reagiert. Da ich zu diesem Zeitpunkt schon annahm, dass der Flug nicht stattfindet hat mich das jedoch nicht gestört.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich vermute das Eurowings mich als Passagier noch nicht einmal kennt und daher mir keine Informationen über die Annullierung hat zukommen lassen.

Kannst du die Buchung nicht mit dem EW Buchungscode aufrufen und dort prüfen?
 

bahnfahrer

Reguläres Mitglied
14.01.2015
26
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Kannst du die Buchung nicht mit dem EW Buchungscode aufrufen und dort prüfen?

Vielen Dank für den Tipp, ich hatte den Flug jeweils nur auf der M&M / LH Seite überprüft. Bei EW ist die Annullierung sichtbar. EW-annullierung.jpg

Hätte mich EW denn über die Annullierung persönlich per Mail / Anruf 14 vor Abflug informieren müssen oder reich es das es für mich in deren Portal abrufbar gewesen wäre, um eine Ersatzbeförderung nach VO nicht fordern zu können?
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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4.721
München
Eine Ersatzbeförderung nach EU/261 steht dem Passagier nach einer Flugstreichung immer zu. Die 14 Tage sind nur relevant, ob die Airline ggf. auch noch kompensationspflichtig wird. Den Nachweis, wann und wie der Fluggast über die Annullierung informiert wurde, muss die Airline erbringen. Die Airline ist in der Bringschuld, nicht der Kunde in der Holschuld.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Du musst zwei Sachen trennen:

a) Ausgleichszahlung -> Entfällt, wenn 14 Tage vor Abflug informiert, dass Flug gecancelt ist. Beweispflichtig ist aber die Airline. Entfällt auch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (Heißes Eisen derzeit)
b) Anspruch auf Ersatzbeförderung (zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder späteren Zeitpunkt) oder auf Erstattung binnen sieben Tagen -> Besteht immer.

Ich schätze mal es war (wie bei mir) ein "Meilenschnäppchen-Schnäppchen", das du ungern verlieren möchtest?
 

bahnfahrer

Reguläres Mitglied
14.01.2015
26
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Ich schätze mal es war (wie bei mir) ein "Meilenschnäppchen-Schnäppchen", das du ungern verlieren möchtest?

Genau so ist es 55K Meilen + ca 80€ S&G in C sind ein echtes Schnäppchen. M&M Will mich nur mit Neuberechnung der S&G umbuchen und das mach bei ca 600€ Differenz mal vier Tickets doch was aus. Daher hatte ich die Idee das ganze per Ersatzbeförderung zu umgehen.

Hat EW bei dir schon reagiert und seid ihr euch einig geworden?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Da bin ich bei dir.

Nein, noch keine Reaktion, ich habe zeitnah nach Annullierung mein Wahlrecht auf Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt und seitdem nichts mehr davon gehört. Macht aber nichts, aktuell fliegt ja eh nichts.

Interessant wirds dann, wenn die Flüge wieder aufgenommen werden können, aber der Vorbehalt "verfügbarer Plätze" greift, weil EW auf der Route gar keine Plätze mehr anbietet. Vielleicht lebt das Wahlrecht erneut auf? Oder bleibt nur nationales Recht? ... Spannend...
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Das ist in der Tat ein spannender Fall. Hab hier auch ein Ding liegen auf FRA-LAS mit EW-Metall, die Strecke wird ja bereits seit Monaten nicht mehr bedient.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Das ist in der Tat ein spannender Fall. Hab hier auch ein Ding liegen auf FRA-LAS mit EW-Metall, die Strecke wird ja bereits seit Monaten nicht mehr bedient.
Ist das überhaupt schon mal entschieden worden, dass "vorbehaltlich verfügbarer Plätze" meint, dass die Ersatzbeförderung durch dasselbe Luftfahrtunternehmen stattfinden muss?
 
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ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.146
692
ZRH
Folgender Fall: Wizzair verschiebt meinen Flug vom Freitag 16:10 auf Samstag 21:20, Sollte ein Wochenendausflug sein, von daher ist die neue Zeit inakzeptabel. Gilt das schon als Annullierung und habe ich entsprechend Anrecht auf eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Zeitpunkt?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ja, nach nationalem Recht prinzipiell zum ursprünglichen Zeitpunkt, aber das wirst du so schnell wahrscheinlich ohnehin nicht durchgesetzt bekommen...

Nach VO zum "frühestmöglichen" Zeitpunkt, das meintest du wohl. Was das bedeutet? Schau mal in Beiträgen #8247 oder #8063 ff.

Alternativ Anspruch auf Erstattung binnen sieben Tagen oder Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehaltlich verfügbarer Plätze, hierzu siehe #8290 ff.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Es geht aber dem Kollegen nicht um eine Annullierung, sondern um ein IDB, oder!?

Ungeachtet dessen: Wenn die Airline von ihrer Leistungspflicht frei wird und infolge dessen der Pax keinen Anspruch auf Beförderung hat, dann ist es doch egal, ob der Flug annulliert wird oder nicht, weil wir nicht (mehr) in der VO sind?

Ich meine: IDB gibt's nicht, wenn am Flugtag für den einzelnen Passagier ein Einreiseverbot für den Zielort besteht. Wenn die Fluglinie aber vorher annulliert, dann ist das ihre Entscheidung und unabhängig vom Bestand oder Erlöschen des Beförderungsanspruch des Fluggasts. Der hat dann einfach Glück gehabt - so, wie wir hier ja über Wochen empfohlen haben, nicht die sog. "Kulanzumbuchung" zu wählen, sondern abzuwarten, ob die Fluglinie nicht ohnehin annulliert. Im Fall von UA(LH) kommt hinzu, dass in erster Linie UA dem Beförderungsanspruch das Einreiseverbot entgegensetzen müsste. Das scheint bislang nicht geschehen zu sein. Im Gegenteil: Sie haben auf einen anderen Flug umgebucht.
 
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ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.146
692
ZRH
Ja, nach nationalem Recht prinzipiell zum ursprünglichen Zeitpunkt, aber das wirst du so schnell wahrscheinlich ohnehin nicht durchgesetzt bekommen...

Nach VO zum "frühestmöglichen" Zeitpunkt, das meintest du wohl. Was das bedeutet? Schau mal in Beiträgen #8247 oder #8063 ff.

Alternativ Anspruch auf Erstattung binnen sieben Tagen oder Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehaltlich verfügbarer Plätze, hierzu siehe #8290 ff.

Danke für die Antwort, es geht dabei jedoch nicht um diesen Freitag, sondern um den Flug BSL-WAW Mitte August. Zeit hätte ich daher noch.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Zeit, die Airline zur Durchführung des ursprünglichen Fluges zu verklagen und das ganze dann womöglich noch zu vollstrecken?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wie so oft, wenn es einen Streit gibt, könnte man es ja illustrativer Weise mal auf die Spitze treiben und sich dann diese Extremsituation ansehen:

Flug DE-USA, auf dem Flug sind nur Leute gebucht, deren ESTA gecancelt wurde.

Ob man der Airline hier wirklich vorhalten kann, sie müsse bspw. mit einer leeren Gulfstream den Flug absolvieren, um von Erstattung und Ausgleichszahlung frei zu werden?

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst räumt die Airline den Flieger leer, indem sie die Passagiere ohne Einreiseerlaubnis am Flugtag abweist. Dann annulliert sie den Flug oder fliegt die Einreiseberechtigten (es soll ja auch heimkehrende US-Bürger geben) mit der Gulfstream.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.146
692
ZRH
Nein, aber Wizzair auffordern mich auf einen OS/LH Flug am gleichen Tag umzubuchen und alternativ selber buchen und Kosten zurückverlangen.
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
201
113
Nein, aber Wizzair auffordern mich auf einen OS/LH Flug am gleichen Tag umzubuchen und alternativ selber buchen und Kosten zurückverlangen.

da müsste ich den passenden Antwortbaustein von Wizzair noch irgendwo im E-Mail Postfach haben ;).

Also ich hatte ne ähnliche Situation (Umbuchung von Montag Nachmittag auf Dienstag in aller Herrgottsfrühe). Austrian wäre ca zur ursprünglichen Zeit geflogen, aber da waren sie zu keiner Umbuchung zu bewegen. (zum zweiten Teil kann ich nix sagen, da sich das dann durch Corona eh alles von selbst erledigt hatte).