EU Fluggastrechte / Annullierung

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schattenwirt

Aktives Mitglied
09.09.2015
195
3
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Umbuchung eines Flugs nach EU Verordnung 261

Nicht ganz richtig. Hast Du über M&M Homepage oder über EW Homepage gebucht? Beginnt das Ticket mit 220? Dann kannst Du einfach bei LH anrufen und umbuchen.... Hab ich auch gemacht bei Dus-Mia.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Kurze Frage: Im Moment scheint EW gerne auch mal zu überbuchen. Ich habe im Moment einen Flug am Samstag HAM-FAO. Ich hätte aber, wenn das passiert, drei Möglichkeiten:

1: 6 Stunden früher mit Lufthansa
2: Drei Stunden früher mit KLM
3: 4 Stunden später mit TAP und Übernachtung in LIS

Kann ich alle Varianten nehmen (setz natürlich voraus das ich die Überbuchung rechtzeitg mitbekomme) und müsste bei Variante 3 Eurowings auch die Übernachtung in LIS und das Abendessen übernehmen.

Das das nur mit Klagen funktioniert ist logisch, ich bin mir nur etwas unsicher ob EW auch den früheren Flug (der aber durch umsteigen später ankommt) zahlen müsste. Und - um das Glück vollzumachen - ist das ein Flug auf Boomerang-Meilen - ist das ein Zusatzproblem ?

Gruß
Hans
 

bahnfahrer

Reguläres Mitglied
14.01.2015
26
0
Nicht ganz richtig. Hast Du über M&M Homepage oder über EW Homepage gebucht? Beginnt das Ticket mit 220? Dann kannst Du einfach bei LH anrufen und umbuchen.... Hab ich auch gemacht bei Dus-Mia.
Ich habe ein 220er Ticket und über M&M gebucht. Die M&M Hotline will aber erst umbuchen wenn der Flug annulliert würde, ob dies richtig oder falsch ist erstmal egal.

Was sie auf jeden Fall machen werden, ist die S&G neu berechnen und dies ist nicht gerade günstig. Bei vier Tickets 2400€ - 250€ ( die ich damals gezahlt hatte). Daher kam ich auf die "Ersatzbeförderung" nach EU Claim. Diese ist nach meinem Wissen nur streckenabhängig und es gäbe keine Neuberechnung der S&G.

Liege ich damit richtig?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Diese Sache ist hier halt dass es den Reisenden in so einem Fall die Entschädigung so ziemlich gar nicht interessiert, sondern halt wie man eine mögliche und zeitnahe​ Ersatzbeförderung bekommt.

@kexbox meinte die Verurteilung zur Erbringung der Beförderungsleistung samt Zwangsvollstreckung dieser. Dürfte aber an der o.g. Five-Ones-Regel scheitern m.E.n.

Sprechen wir jetzt von "Drittland nach China" oder von "Deutschland nach China"? Zuvor sprachst du von Variante 1, nicht von LH. ln Variante 1 ohnehin keine Rechte aus der VO.

Wobei wenn bspw. LH "unfreiwillig" überbucht wenn ein HON oder SEN die Buchungsgarantie zieht ist es doch ganz klar dass dass LH dies zu verschulden hat.

Kommt drauf an. Dem ist zuzustimmen, wenn du den Flug gebucht hast, zu einem Zeitpunkt, als klar war, dass die Five-Ones-Regel von der Airline beachtet werden muss. Wenn hingegen alle Paxe, die schon vor Monaten einen Flug gebucht hatten, auf den einen wöchentlichen Flug umgebucht werden müssen, weil es keine anderen Flüge geben darf, dann sehe ich da kein Verschulden, wenn du einer derjenigen bist, die nicht mitdürfen.
Wie liegt der Fall konkret?

Ich glaub ich hab die letzten Wochen noch nie einen geplanten Flug mit Verfügbarkeit von EU nach China gesehen.

Mir wird da was anderes angezeigt.

Kann ich alle Varianten nehmen (setz natürlich voraus das ich die Überbuchung rechtzeitg mitbekomme) und müsste bei Variante 3 Eurowings auch die Übernachtung in LIS und das Abendessen übernehmen.

Boomerang ist kein Problem. Woher weißt du, dass du am Gate letztlich abgewiesen werden würdest? Ob laut VO Anspruch auf einen früheren Ersatzflug besteht? Siehe Post #8063 ff.
 
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bahnfahrer

Reguläres Mitglied
14.01.2015
26
0
Es ist mir im Prinzip egal, ob ich einen Gutschein von M&M (den es ja nicht gibt) oder von EW ( oder LH, die seit letzem Jahr die "[FONT=&quot]Vermarktung und betriebliche Verantwortung " von EW übernommen haben) bekomme.

[/FONT]Meine Frage ist:

Wäre dies möglich, wenn der Flug nicht 14 Tage vor Termin annulliert wurde?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Solange der Flug nicht von EW (!) annulliert ist, interessiert sich die VO nicht dafür, und die 14 Tage sind allenfalls für eine Entschädigungszahlung relevant. Ist es wirklich so schwierig, den von mir zitierten Master-Thread zu nutzen?
 
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schattenwirt

Aktives Mitglied
09.09.2015
195
3
Umbuchung eines Flugs nach EU Verordnung 261

Was die VO 261 anlangt, haben M&M und LH mit einem von EW durchgeführten Flug exakt gar nichts zu tun.

M&M hat exakt alles damit zu tun! Die haben das Ticket verkauft!
Deswegen auch exakter Quatsch, dass S&G neu berechnet werden bei Annullierung, falls wirklich über M&M gebucht! Wenn mit M&M über Eurowings.com gebucht schaut’s anders aus!
Das Problem im Moment: EW gibt Flugstreichungen nicht an LH weiter...
Abgesehen von Award-Buchung Dus-Mia, hab ich auch Muc-Fao Award-Ticket morgens mit EW über LH gebucht.
Weil EW annulliert, Umbuchung auf LH mittags OHNE Neuberechnung der S&G...
Exakt... [emoji23]
Schöne Grüße aus Arrifana...
 
Zuletzt bearbeitet:

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
@kexbox meinte die Verurteilung zur Erbringung der Beförderungsleistung samt Zwangsvollstreckung dieser. Dürfte aber an der o.g. Five-Ones-Regel scheitern m.E.n.

Sprechen wir jetzt von "Drittland nach China" oder von "Deutschland nach China"? Zuvor sprachst du von Variante 1, nicht von LH. ln Variante 1 ohnehin keine Rechte aus der VO.



Kommt drauf an. Dem ist zuzustimmen, wenn du den Flug gebucht hast, zu einem Zeitpunkt, als klar war, dass die Five-Ones-Regel von der Airline beachtet werden muss. Wenn hingegen alle Paxe, die schon vor Monaten einen Flug gebucht hatten, auf den einen wöchentlichen Flug umgebucht werden müssen, weil es keine anderen Flüge geben darf, dann sehe ich da kein Verschulden, wenn du einer derjenigen bist, die nicht mitdürfen.
Wie liegt der Fall konkret?



Mir wird da was anderes angezeigt.



Boomerang ist kein Problem. Woher weißt du, dass du am Gate letztlich abgewiesen werden würdest? Ob laut VO Anspruch auf einen früheren Ersatzflug besteht? Siehe Post #8063 ff.

Hintergrundinformation:

LH hat aktuell einen Wochenflug nach China genehmig bekommen. Die 728 und 729 Rotation wird am Mittwoch hin und kommt am Freitag wieder zurück. Allerdings ist es so das LH für die kommenden Wochen teilweise 2/7 7/7 und sogar 14/7 im System geladen haben und verkaufen.

Konkreter Fall jetzt:

Anscheinend wurde auf dem ersten LH728 von letzter Woche über 30 Plätzte überbucht und am Ende gab es für 10 Leute denied Boarding. LH bietet den Leuten, die teilweise keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder der extremste Fall aus andere Ländern angereist sind um in FRA umzusteigen nur die Stonierung oder alternativ eine Umbuchung auf einem Flug in September.


Ich finds halt persönlich sehr “interessant” was da die Rechtslage wäre...
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hintergrundinformation:

LH hat aktuell einen Wochenflug nach China genehmig bekommen. Die 728 und 729 Rotation wird am Mittwoch hin und kommt am Freitag wieder zurück. Allerdings ist es so das LH für die kommenden Wochen teilweise 2/7 7/7 und sogar 14/7 im System geladen haben und verkaufen.

Okay, sie dürfen nur einen Flug je Woche fliegen, bieten aber 2, 7 oder 14 an? Wer unter dieser Konstellation (aktuell !) bucht und nicht mitgenommen wird, dürfte LH wohl tatsächlich Verschulden bzgl. der Nichtbeförderung vorwerfen können, weil sie mehr Plätze verkauft haben als sie Paxe befördern zu gedenken. Anders sieht es m.E.n. aus, wer schon vor längerer Zeit gebucht hatte und nun nicht mitkommt, weil sie ursprünglich auch all diese Paxe befördern konnten und wollten, nun aber nicht mehr dürfen. § 278 BGB.

Konkreter Fall jetzt:
Anscheinend wurde auf dem ersten LH728 von letzter Woche über 30 Plätzte überbucht und am Ende gab es für 10 Leute denied Boarding. LH bietet den Leuten, die teilweise keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder der extremste Fall aus andere Ländern angereist sind um in FRA umzusteigen nur die Stonierung oder alternativ eine Umbuchung auf einem Flug in September. Ich finds halt persönlich sehr “interessant” was da die Rechtslage wäre...

Nun, was die Ansprüche aus der Verordnung angeht, wurde ja oben bereits von mehreren Leuten alles gesagt.

Was die darüber hinaus gehenden Ansprüche nach BGB (soweit anwendbar) anbelangt, wenn der abgewiesene Pax weiterhin nach China will, hängt es wie gesagt davon ab, welcher Personengruppe der Pax zuzuordnen ist (verschuldet nicht befördert oder unverschuldet nicht befördert).

Mal von praktischer Seite gedacht - kriegst du wirklich kein Ticket auf einem Flug nach China?
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
M&M hat exakt alles damit zu tun! Die haben das Ticket verkauft!
Deswegen auch exakter Quatsch, dass S&G neu berechnet werden bei Annullierung, falls wirklich über M&M gebucht! Wenn mit M&M über Eurowings.com gebucht schaut’s anders aus!
Das Problem im Moment: EW gibt Flugstreichungen nicht an LH weiter...
Abgesehen von Award-Buchung Dus-Mia, hab ich auch Muc-Fao Award-Ticket morgens mit EW über LH gebucht.
Weil EW annulliert, Umbuchung auf LH mittags OHNE Neuberechnung der S&G...
Exakt... [emoji23]
Schöne Grüße aus Arrifana...

Wenn du in einem Einzelthread dein Unwissen verbreitest, muss der TO damit leben. Hier, wo Profis am Werk sind, hältst du dich als Möchtegern-Jurist besser bedeckt. M&M ist Vermittler und nichts mehr. Um das zu erkennen, braucht man nicht mal Jurist zu sein. Es genügt die Fähigkeit, deren AGB zu lesen.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Mal von praktischer Seite gedacht - kriegst du wirklich kein Ticket auf einem Flug nach China?

Über die Buchungsgarantie von M&M bei LH schon, aber als Statusloser absolut keine Chance das man ein Ticket bekommt für einen Flug der nach dem aktuellen Stand auch abfliegen wird.

Hab halt gelesen dass es teilweise ein riesiges Fiasko dann am Flughafen gab, weil es anscheinend Leute dabei waren die nicht mehr in Deutschland einreisen durften und die Grenzbeamten natürlich bisschen dumm geschaut haben dass der umgebuchte Flug in 3 Monaten wäre.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Pardon, muss nochmal präzisieren. Hast du nur bei LH geschaut? Der Ersatzbeförderungsanspruch erstreckt sich auch auf Fremdmetall.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Pardon, muss nochmal präzisieren. Hast du nur bei LH geschaut? Der Ersatzbeförderungsanspruch erstreckt sich auch auf Fremdmetall.

Wie gesagt mich persönlich trifft es nicht.
Hab mal vorhin in Google Flights den ganzen Juli durchgeblättert. Bis auf einen einzigen Flug mit Aeroflot (bin mir da nicht sicher wie die aktuellen Transitregeln in Russland sind) gibt es absolut nichts was funktionieren würde. (HKG erlaubt keine Transits von und nach China)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.474
15.132
LH bietet den Leuten, die teilweise keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder der extremste Fall aus andere Ländern angereist sind um in FRA umzusteigen nur die Stonierung oder alternativ eine Umbuchung auf einem Flug in September.


Ich finds halt persönlich sehr “interessant” was da die Rechtslage wäre...

Es gibt Rechtsprechung, dass man keinen Anspruch auf Stellung eines Privatflugzeuges hat. Ich bekomme es nicht mehr zusammen, ich meine, das waere ueber die Schadensminderungspflicht geloest worden. Das betraf aber eine Strecke, auf der alle Naselang etwas flog. PMI, iirc. Das koennte man bei einer naechsten Flugmoeglichkeit, die weit in der Zukunft liegt, auch anders sehen.


Anders sieht es m.E.n. aus, wer schon vor längerer Zeit gebucht hatte und nun nicht mitkommt, weil sie ursprünglich auch all diese Paxe befördern konnten und wollten, nun aber nicht mehr dürfen. § 278 BGB.

[...]

Was die darüber hinaus gehenden Ansprüche nach BGB (soweit anwendbar) anbelangt, wenn der abgewiesene Pax weiterhin nach China will, hängt es wie gesagt davon ab, welcher Personengruppe der Pax zuzuordnen ist (verschuldet nicht befördert oder unverschuldet nicht befördert).

Dem stimme ich allenfalls fuer die (wenigen, falls ueberhaupt) Fluggaeste zu, die auf genau dem nun durchgefuehrten Flug gebucht waren. Alle anderen wurden von der Airline wissentlich und willentlich dorthin (ueber-)bucht.
 
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nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Es gibt Rechtsprechung, dass man keinen Anspruch auf Stellung eines Privatflugzeuges hat. Ich bekomme es nicht mehr zusammen, ich meine, das waere ueber die Schadensminderungspflicht geloest worden. Das betraf aber eine Strecke, auf der alle Naselang etwas flog. PMI, iirc. Das koennte man bei einer naechsten Flugmoeglichkeit, die weit in der Zukunft liegt, auch anders sehen.

Ich meine bei 11h Privat Jet chartern kann ich schon verstehen, wenn man sagt dass die Kosten unverhältnismäßig zum Ticketpreis sind. Aber was denkt Ihr sieht es mit den mehr pragmatischeren Sachen aus wie Logis und Verpflegung.

EU261 schreibt ja nur von:
Artikel 9 Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist​
Ich kann mir nicht vorstellen dass LH da Leute bei Bedarf für über einen Monat ins Hotel schicken:eek:
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ich meine bei 11h Privat Jet chartern kann ich schon verstehen, wenn man sagt dass die Kosten unverhältnismäßig zum Ticketpreis sind. Aber was denkt Ihr sieht es mit den mehr pragmatischeren Sachen aus wie Logis und Verpflegung.

EU261 schreibt ja nur von:

Ich kann mir nicht vorstellen dass LH da Leute bei Bedarf für über einen Monat ins Hotel schicken:eek:

Wenn es nicht das Wunschdatum des Pax ist sondern die Airline selber den Pax auf diesen nächsten Flug packt, muss sie auch für einen Monat das Hotel + Verpflegung zahlen. Als der Vulkan in Island ausgebrochen ist , saßen die Leute ja auch länger fest
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Moin!

Bei dem EW-Meilenschnäppchen im letzten Jahr (55K Meilen + 85 € S&G) hatte ich Tickets für den Flug DUS-MIA erworben. Dieser Flug war für den 8.7.2020 geplant und wird sicherlich nicht stattfinden. Leider sind die Segmente jedoch bei M&M immer noch bestätigt und eine Umbuchung ist somit (noch) nicht möglich.

Hätte M&M nicht 14 Tage mit mir Kontakt aufnehmen und den Flug annullieren müssen?

Ist es möglich den Flug -nach EU Verordnung 261- auch in das nächste Jahr zu verschieben ohne die € 600.-- / Ticket zu fordern?


Sobald die operating airline, in deinem Fall also EW, den Flug annulliert, wendest du dich an EW und forderst Ersatzbeförderung, entweder auf nächstmöglichen Flug (Übernahme Hotel+Verpflegung von EW) oder dein neues Wunschdatum. LH, m&m,... hat damit absolut nichts zu tun nach EU261, da EU261 zwischen operating carrier und pax ist, nicht Marketing Carrier oder issueing Ticket Agency.
EW kann nur auf EW umbuchen, da die Ticketless arbeiten, d.h. falls du auf den nächsten Flug, z.b. mit AF, LH,... willst, wird EW verweigern, dann buchst du selber und klagst den Preis für den neuen Flug ein. Das geht aber erst, nachdem du EW aufgefordert hast zur Ersatzbeförderung und Kostenerstattung ist
 
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chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.334
1.283
Zürich
Über die Buchungsgarantie von M&M bei LH schon, aber als Statusloser absolut keine Chance das man ein Ticket bekommt für einen Flug der nach dem aktuellen Stand auch abfliegen wird.

Hab halt gelesen dass es teilweise ein riesiges Fiasko dann am Flughafen gab, weil es anscheinend Leute dabei waren die nicht mehr in Deutschland einreisen durften und die Grenzbeamten natürlich bisschen dumm geschaut haben dass der umgebuchte Flug in 3 Monaten wäre.
Was ich mich bei der China Regel frage ist, ob es sich da deshalb nicht dennoch lohnen würde mit A380 zu fliegen um die Kapazität zu erhöhen? Bedarf scheint ja anscheinend vorhanden zu sein.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Was ich mich bei der China Regel frage ist, ob es sich da deshalb nicht dennoch lohnen würde mit A380 zu fliegen um die Kapazität zu erhöhen? Bedarf scheint ja anscheinend vorhanden zu sein.

Es lohnt sich halt nicht einen einzigen A380 dafür zu reaktiven, die Nebenkosten dafür würden die Vorteile um mehrfaches übersteigern.
Außerdem ist die Rotation nicht besonders effizient, da der Flieger über 24h in PVG rumsteht damit die Crew Pause bekommt.
 
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Silker67

Neues Mitglied
27.06.2020
2
0
Hallo zusammen,

ich bin neu hier, also entschuldigt, falls ich hier im falschen Forum poste.
Folgender Fall:
Im Januar bei UA Flüge nach Las Vegas gebucht. Hinflug am 9.7. FRA-LAX (Operated by LH), LAX-LAS (UA), Rückflug LAS-DEN (UA) DEN-MUC-FRA (LH)
UA hat uns nun ohne zu fragen umgebucht auf FRA-SFO-LAS und gleiche Strecke zurück, alle Flüge mit UA. Es gab dazu keine Informationen, wir haben es nur unter „Meine Flüge“ entdeckt.
Entspricht das einer Annullierung? Hätten wir Anrecht auf Erstattung?
Wie sollten wir in diesem Fall vorgehen? Aufgrund des Einreiseverbots werden wir ja auf keinen Fall fliegen können. Refund beantragen über United.com? Und wenn uns dieser nicht gewährt wird, verlieren wir dann das Geld. United bietet angeblich auch die Gutscheinoption nur noch bis 30.6. an.

Viele Grüße
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Das ist eine Annullierung, die Erstattung würde ich mindestens bei LH (annullierter Hinflug) geltend machen, gerne auch zusätzlich bei UA.

Fraglich. Von Annullierung des Hinflugs steht hier erstmal gar nichts. Nur weil der Vertragspartner UA umgebucht hat, heißt es ja nicht, dass die - ursprünglich - ausführende Airline LH den gegenständlichen Flug auch gestrichen hat.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nur weil der Vertragspartner UA umgebucht hat, heißt es ja nicht, dass die - ursprünglich - ausführende Airline LH den gegenständlichen Flug auch gestrichen hat.

Im Frühjahr habe ich 600 € IDB-Entschädigung ausgeurteilt bekommen, nachdem das Reisebüro ohne Einverständnis des Mandanten das Ticket storniert hatte. Das könnte man hier auf die Spitze treiben: der Vertragspartner storniert willkürlich, und in der Folge haftet die ausführende Airline wegen IDB. :p

Das Problem dabei: die neueste Rechtsprechung des EuGH zum Anspruch auf Nichtbeförderung, wonach der Fluggast (wohl) tatsächlich am Flughafen erscheinen muss.
 
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