EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
ANZEIGE
Keine Anhnung. In meinem Fall war BA ausführende Airline in einer Code-Sharing-Kosntellation. BA hat also ständig auf die vertragliche Airline veriwsen, die wiederum auf das Reisebüro verwiesen hat. Den Tanz wollte ich nicht mitmachen und habe geklagt. Mal sehen, was dabei rauskommt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
Was ja an sich korrekt ist, wenn es kein BA-Ticket war. Unter normalen Umständen wäre das auch der schnellste und einfachste Weg gewesen, eine Erstattung herbeizuführen - Reisebüro erstattet das Ticket auf INVOL-Basis nach der Flugstreichung und holt sich das ggf. erforderliche OK von der Airline, auf deren Ticketdokument die Reise ausgestellt wurde.

BA ist hier für die Erstattung zwar nach EU/261 als ausführende Airline der richtige Ansprechpartner, aber wer diesen Weg geht, der MUSS ihn auf dem Rechtsweg beschreiten. Denn kein normaler Airline-Mitarbeiter kann das Ticketdokument einer Fremdairline zur Erstattung bringen - das ist technisch nicht vorgesehen. Aus meiner Sicht wählt man hier freiwillig den größeren Eiertanz... außer man hat bei einem Reisebüro gebucht, das keinen Service bietet - oder ein Ticketdokument einer Airline, die wegen Corona nicht erstattet.

Ist natürlich immer schwierig, wenn sich hier im Nachhinein herausstellt, dass die Hälfte der Fakten gefehlt hat - u.a. unter wessen Codeshare gebucht wurde bzw. auf dem Ticketdokument welcher Airline die Reise ausgestellt wurde.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Da BA erhebliche Callcenter- und Servicekapazitäten in Indien hat, und leider schwer vom dortigen Lockdown betroffen war, ist im Direktvertrieb eine nicht unerhebliche Zahl an Erstattungen noch nicht abgearbeitet. Im Gegensatz zu den Airlines der Lufthansa Group ist aber bei BA keine absichtliche Nichtbearbeitung der Erstattungen zu erkennen - was sich eben auch daran festmachen lässt, dass Reisebüros auch weiterhin BA-Tickets direkt erstatten können und dürfen.

Anscheinend tut sich was (zumindest bei LX) habe in den letzten Tagen für einige Flüge (storniert zwischen 17.-20.3.) per Mail Zahlungsbestätigungen bekommen. Lustigerweise bei zwei Tickets auf dem gleichen Flug, zusammen storniert, wurde von +1 ausgezahlt (oneway), von mir jedoch noch nicht (Return) :-D
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
...Aus meiner Sicht wählt man hier freiwillig den größeren Eiertanz...

Wie gesagt, wenn es wer anders vernünftig erstattet hätte, wäre alles kein Ding. Aber sowohl die eigentlich gebuchte Airline, als auch das Reisebüro haben abgewunken.

Insofern muss man offenbar klagen. Da das Prozessrisiko gering ist und ich als Anwalt noch ein paar Kröten dabei rausschlage, ist dieser Weg für mich am Ende akzeptabel. Ich gehe mal davon aus, dass nach Zugang der Klage gezahlt wird und ich mir für den Schwachsinn nicht noch die Robe über die Schultern hängen muss.
 
  • Like
Reaktionen: edi_man

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Insofern muss man offenbar klagen. Da das Prozessrisiko gering ist und ich als Anwalt noch ein paar Kröten dabei rausschlage, ist dieser Weg für mich am Ende akzeptabel. Ich gehe mal davon aus, dass nach Zugang der Klage gezahlt wird und ich mir für den Schwachsinn nicht noch die Robe über die Schultern hängen muss.

Oh! Sogar am Landgericht? Oder nur mangelnde Gerichtspraxis bzw. keine Ahnung von § 20 Satz 2 BORA?
 

Flyingdog

Aktives Mitglied
14.12.2017
217
32
Bodensee/Kapstadt
Weiss jemand,wo man eine Zahlungsaufforderung an die Swiss senden kann? Ich habe auf der Swiss Website Flpge gebucht,die vor zwei Wochen annuliert wurden.Daraufhin habe ich telefonisch um Rückerstattung gebeten, was bis heute nicht geschehen ist,obwohl es ja die 7 Tage Frist gibt. Nun möchte ich das per Einschreiben mit Fristsetzung machen. Aber wohin sende ich das Einschreiben. Es geht um eine Buchung ZRH - SFO,also nicht mit Zubringer ab Deutschland.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.184
Neuss
www.drboese.de
Weiss jemand,wo man eine Zahlungsaufforderung an die Swiss senden kann? Ich habe auf der Swiss Website Flpge gebucht,die vor zwei Wochen annuliert wurden.Daraufhin habe ich telefonisch um Rückerstattung gebeten, was bis heute nicht geschehen ist,obwohl es ja die 7 Tage Frist gibt. Nun möchte ich das per Einschreiben mit Fristsetzung machen. Aber wohin sende ich das Einschreiben. Es geht um eine Buchung ZRH - SFO,also nicht mit Zubringer ab Deutschland.
Ich bin mir nicht sicher, ob man nach schweizer Recht ein Einschreiben versenden muss, im Übrigen genügt contactus@swiss.com + BCC an Freunde / Bekannte als Nachweis der Versendung
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.079
939
unweit LSTA
Ich habe kürzlich (es geht um stornierte Meilenflüge wo ich noch keine Rückerstattung erhalten habe) ein Einschreiben an die im Impressum genannte Adresse in Basel geschickt.
 
  • Like
Reaktionen: Flyingdog

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Gebucht war mit LOT am 1. Juli (=Mittwoch in 2 Wochen)
LO 410 DUS-WAW 10:15-12:05
LO 3965 WAW-LUZ 13:45-14:35

Heute um 19:00 Uhr trudelte eine E-Mail ein, dass LO 3965 WAW-LUZ gestrichen wurde (Route wird erst zum 15. Juli aufgenommen). Davon abgesehen ist LO 410 DUS-WAW nicht mehr buchbar - allerdings wurde ich bis dato noch nicht über eine Stornierung dieses Fluges informiert.

Ist LOT somit zur Zahlung einer Entschädigung verplichtet? Rein rechnerisch erfolgte die Information über die Stornierung des Segments WAW-LUZ ja nicht 14 Tage, sondern 13 Tage und 18:45 h vor Abflug.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
http://tilman-hoppe.de/Hoppe_VuR_2019_Heft_1.pdf dürfte Deine Frage beantworten.

Wobei LOT wahrscheinlich nicht freiwillig zahlen wird, und außergewöhnliche Umstände geltend machen dürfte. Hier eine Kompensation vor Gericht einzufordern, birgt durchaus ein Prozesskostenrisiko. Ein Selbstläufer dürfte das für den ersten Tag, an dem LOT jetzt wieder den internationalen Flugbetrieb aufnehmen darf, denke ich nicht.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und global2011

DeJure

Aktives Mitglied
04.11.2019
187
0
Hallo Zusammen,

ich war heute auf der EW2043 gebucht, diese wurde gestrichen obwohl in STR zum gleichen Zeitpunkt diverse Flieger gestartet sind.
EW gibt keinen Grund an, hat jemand eine Idee woran das lag ?
Equipment und Crews muss es ja in massen geben im moment.
Gilt die EU-Fluggastverordnung auf in diesen Zeit oder kann die EW auf aussergewöhnliche Umstände aufgrund der Pandemie berufen ?
 
  • Like
Reaktionen: dorfjunge

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.146
692
ZRH
Kurze Frage: Mir wurde mein Flug ZRH-WAW in einem Monat gestrichen. Ich weiss schon, mehr als zwei Wochen vorher, daher Voucher oder Geld zurück. Das spezielle ist aber, dass der Flug theoretisch ein "Rückflug" ist. Im Februar fand der Hinflug WAW-ZRH statt. Muss mich jetzt LOT bzw. der OTA auf LH/LX umbuchen, um mich "nach Hause" zu bringen? LOT fliegt leider nicht wirklich viel an im Juli.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
ZRH-WAW in einem Monat wird von LOT mit höherer Frequenz bedient, als von LX. LOT hat den Flug 2x täglich im Flugplan, LX nur 2x die Woche.

Von daher würde eine Umbuchung von LOT auf LOT eigentlich die naheliegendste Option, wenn Du keine Erstattung sondern eine Umbuchung möchtest.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.146
692
ZRH
Danke für die schnelle Antwort, ich war leider etwas ungenau. Ich hätte meinen Flug am 10. Juli, etwas weniger als einen Monat. Bis am 15. Juli scheint LOT ZRH nicht zu bedienen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
Nach EU/261 hättest Du einen Anspruch auf eine Umbuchung auf die SWISS, wenn Du weiterhin am 10.07.2020 fliegen willst. Eine Umbuchung auf eine Fremdairline kann wenn nur LOT selbst, Reisebüros sind dazu von LOT nicht autorisiert. Von daher wäre in dem Fall dann der nächste Schritt, dass Du mal bei LOT anrufen müsstest.
 
  • Like
Reaktionen: ICPUI

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Muss eine Ersatzbeförderung zwingend in der selben Reiseklasse sein?

Mein Ersatzflug (den ich zu 99% selbst buchen muss) kostet in C auf den Cent genau das gleiche wie in Y. Man könnte doch argumentieren, dass sich easyJet sogar noch etwas spart, da ich durch den Loungezugang und die Mahlzeit keine zusätzliche Verpflegung in Anspruch nehmen muss ;)

Wenn ja, genügt ein Screenshot wie dieser, der eindeutig zeigt dass Y und C preislich genau gleich sind?

[img=https://abload.de/thumb/screenshot_20200618-1kdjur.png]
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Wen verklagt man eigentlich wegen eines Anspruchs auf Ticketrückerstattung im Falle Ryanair?

Ryanair Ltd. oder Ryanair DAC?
 
Zuletzt bearbeitet:

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Hallo zusammen,

ich habe nochmal kurz eine Verständnisfrage.
Der Flug LX1013 Düsseldorf nach Zürich (Abflug 10:55) ist nicht mehr buchbar und wird wahrscheinlich gestrichen.
Die Alternative wäre die LX1017 Abflug um 10:40 Uhr.

Sollte man auf diesen Flug automatisch umgebucht werden, würde man dann von einer Annullierung des eigentlichen Fluges sprechen?
Wäre das dann ein Grund den Flug umzubuchen?

Viele Grüße
Philipp
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Richtig, Airline hätte nicht via original form of payment erstatten dürfen sondern nach EU261 es an dich auszahlen müssen.
Ist natürlich IATA Standard, dass es an die original FOP zurückgeht, aber das ist dem Gesetz ja egal.
Nächster Schritt wäre dann Übergabe an Anwalt, EW kann sich das Geld dann selber zurück von der OTA holen.
Es muss wohl wieder so weit gehen... einfach lächerlich, denken die ich habe keinen Beförderungsvertrag mit denen?:

Eurowings meinte:
Sehr geehrter Herr pcfabian,


vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin enthaltenen Informationen.


Wir weisen Sie freundlichst darauf hin, dass Sie sich einer Buchungsplattform bedienten, um die PNR ****** zu erstellen. Somit haben Sie einen Vertrag mit der Buchungsplattform abgeschlossen, welches die Nutzung des Zahlungsmittels vorsieht, welche die Plattform verwendet. Eurowings ist im Falle einer Rückerstattung lediglich zur Nutzung eines gültigen Zahlungsmittels verpflichtet, welches hier die American Express mit den letzten vier Ziffern ******** ist. Sollte Sie nicht Inhaber dieser Kreditkarte sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.


Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche und beste Gesundheit.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Customer Relations Team