Was ja an sich korrekt ist, wenn es kein BA-Ticket war. Unter normalen Umständen wäre das auch der schnellste und einfachste Weg gewesen, eine Erstattung herbeizuführen - Reisebüro erstattet das Ticket auf INVOL-Basis nach der Flugstreichung und holt sich das ggf. erforderliche OK von der Airline, auf deren Ticketdokument die Reise ausgestellt wurde.
BA ist hier für die Erstattung zwar nach EU/261 als ausführende Airline der richtige Ansprechpartner, aber wer diesen Weg geht, der MUSS ihn auf dem Rechtsweg beschreiten. Denn kein normaler Airline-Mitarbeiter kann das Ticketdokument einer Fremdairline zur Erstattung bringen - das ist technisch nicht vorgesehen. Aus meiner Sicht wählt man hier freiwillig den größeren Eiertanz... außer man hat bei einem Reisebüro gebucht, das keinen Service bietet - oder ein Ticketdokument einer Airline, die wegen Corona nicht erstattet.
Ist natürlich immer schwierig, wenn sich hier im Nachhinein herausstellt, dass die Hälfte der Fakten gefehlt hat - u.a. unter wessen Codeshare gebucht wurde bzw. auf dem Ticketdokument welcher Airline die Reise ausgestellt wurde.