Ich stalke den Fragesteller nicht, daher kann ich nur nach seinen Angaben hier im Thread gehen
Nur weil man aus irgendwo aus der Tiefe der Systeme irgendwelche "Schattenflugnummern" ziehen kann, macht das noch lange nicht Lufthansa CityLine, Malta Air oder Rossiya zur ausführenden Airline. Gretchenfrage ist doch: Kann man unter der Flugnummer der technisch ausführenden Airline einen Flug buchen, nur dann ist sie auch die ausführende Airline im fluggastrechtlichen Sinne. Kann man dies bei dem Rede stehenden Flug? Ich meine - nach mehr als drei Sekunden Recherche - nein.
Dass wir allerdings über diese Frage überhaupt reden, illustriert (leider), dass auch ein Amtsrichter ähnlichen DIskussionsbedarf haben könnte.