mal meine Erfahrungswerte bzgl. Ausgleichszahlung gegen FR in einem Zeitstrahl:
Anfang August 2020: One-way Flug SXF - EVN für gebucht 25.08.2020
14.08.20 - Annullierung auf Grund "Aktueller Regierungsbeschränkungen" (gabs nicht)
Zudem: "Da Sie über die Annullierung mehr als 14 Tage im Voraus informiert wurden, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261"
Aha, 11 Tage ist mehr als 14
17.08.20 - Aufforderung zur Bezahlung der 400€ Entschädigung unter Fristsetzung von 14 Tagen an FR verschickt.
16.09.20 - E-Mail von FR mit der Anleitung wie ich einen Gutschein für den gestrichenen Flug beantrage
23.10.20 - Beauftragung RA und Übersendung der Unterlagen (Flugbuchung, Streichung etc)
27.10.20 - RA verschickt eigenes Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung -> keine Antwort
03.12.20 - RA erstellt Klageformulierung und reicht Klage beim Amtsgericht Königs Wusterhausen ein
01.02.21 - Gericht entscheidet, dass im schriftlichen Verfahren entschieden wird und FR 2 Wochen Zeit zur Klageerwiderung hat
15.02.21 - FR (vertreten durch Oracle British Solicitors) beantragt Verlängerung zur Klageerwiderung um 4 Wochen
08.03.21 - Klageerwiderung von FR -> in keinster Weise wird substantiiert vorgetragen welche außergewöhnlichen Umstände die Streichung veranlasst haben sollen.. nur Wischi-Waschi Zeug mit Corona, Risikogebiet und Hinweis auf die Richtlinien der EU-Kommission aus März 2020
06.04.21 - Erwiderung unsererseits, u.a. dass FR immer noch weitere Risikogebiete anfliegt, selbst Hochrisikogebiete. Zudem wurden am 12.08.20 die Grenzen seitens Armenien für Ausländer aktiv geöffnet, sodass auch nicht Staatsbürger einreisen können. Zudem keine Veränderung des Status "Risikogebiet" Armeniens zwischen Buchung, Stornierung und geplantem Abflug.
21.04.21 - FR schießt sich selbst ins Bein in der erneuten Erwiderung... zitiert was von der Deutschen Botschaft in Jerewan: (Seit dem 12.08.20 ist die Einreise von Ausländern wieder erlaubt) -> jedoch NUR unter besonderen Bedingungen! (Stichwort: negativer Covid-Test in englischer, russischer oder armenischer Sprache).
Achso, weil man für die Einreise einen Corona-Test braucht, kann die Airline den Flug einfach annullieren?!
Des Weiteren: Die Annullierung geschah zum Schutz der Passagiere und des eigenen Personals, da Armenien ja ein Risikogebiet ist
jaaaaa, dann dürfte ja FR in kein Land der Welt mehr fliegen, welches Risikogebiet ist (zum Zeitpunkt August 2020 waren mind. 90% der durchgeführten FR-Flüge mind. in Risikogebiete)
03.05.21 - Erneuter Schriftsatz ans Gericht in dem die oben genannten Argumente widerlegt werden
16.07.21 - Anfrage am Gericht zwecks Sachstandsmitteilung
03.08.21 - Gericht entscheidet zu unseren Gunsten, FR muss 400€ + Gerichtskosten + Zinsen zahlen
04.08.21 - Antrag Kostenfestsetzungsbeschluss bei Gericht (praktisch meine Anwaltskosten die FR ebenfalls übernehmen muss)
30.08.21 - Geld geht beim Konto des RA ein
07.10.21 - Nachfrage bei Gericht zwecks Kostenfestsetzungsbeschluss
03.12.21 - Amtsgericht Königswusterhausen hat zu wenig Personal, deswegen noch keine Bearbeitung möglich. Das Amtsgericht Cottbus wird um Hilfe gebeten.
17.12.21 - nach knapp 5 Monaten noch immer nichts... RA schreibt das Gericht an und droht mit Dienstaufsichtsbeschwerde.
28.01.22 - Endlich ist der Beschluss da, alles soweit in Ordnung. FR hat 2 Wochen Zeit zu bezahlen, ansonsten Zwangsvollstreckung.
16.02.22 - Geld ist beim RA eingetroffen... also doch keine Pfändung eines Flugzeugs
Conclusion: dauert rund 1 1/2 Jahre um sein Recht in Deutschland durchzusetzen... ist für den ein oder anderen hier vllt interessant der überlegt, das ebenfalls durchzufechten.