EU Fluggastrechte / Annullierung

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
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Gerade eine "Verspätungsmitteilung" von 4Y bekommen für 4Y132 (WDH) für den 26.02.2022.
Anstatt Abflug abends um 21:40 am 26.02. jetzt neue Abflugzeit 7:20 am 27.02.2022.

Sind 4 C (Meilen)-Tickets: -> der Flug lässt sich aber immer noch zur eigentlichen Abflugszeit in der Economy buchen?!?!

Übernahme Hotelübernachtung und Verpflegungskosten steht außer Frage... kommen nicht aus Fra..

auch 4x 600€ sollten unstreitig sein?! außergewöhnliche Umstände??? 2 Tage vor Abflug?? sehe ich nicht...

weiteres Problem: für Namibia braucht man PCR Test bis zu 72 Stunden... weiß jetzt aber nicht genau ob vor Abflug oder bei Einreise?
Hatten heute einen gemacht...und der würde bei "Abflug" noch reichen.. für "Ankunft" jedoch nicht mehr... denke mal auch diese zusätzlich verursachten Kosten sollte 4Y übernehmen? (zumindest hatte LH mal notwendige neue Corona-Tests wegen Abflugverschiebung nach anwaltlichem Schreiben (ohne Klage) übernommen...

gibts hier Erfahrungen wie zickig 4Y sich bei Ausgleichszahlungen anstellt?

beziehe mich auf meinen oben beschriebenen Fall:

Hatte 4Y per Mail kontaktiert und warte nun die Frist ab... zeitgleich hatte ich vor dem Flug mit ein paar anderen Gästen über die Verspätung, Ausgleichszahlung etc. gesprochen und wir hatten Nummern ausgetauscht... diese haben mir nun erzählt, dass sie es über das Formular (https://www.eurowings.com/kontakt) auf der HP von Eurowings versucht haben und beim Abschicken immer eine Fehlermeldung erhalten: ("Anfrage fehlgeschlagen! Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage erneut").

Habe das ganze mit meinen Daten durchgespielt und bekomme die gleiche Fehlermeldung!
Im Anschluss habe ich mal "sinnfreie" eingegeben... also Name Donald Duck, Fake-Email, ausgedachter Buchungscode etc... und da ging die Anfrage durch...

4Y muss also irgendein System entwickelt haben, vllt mithilfe des Buchungscodes, um "ungewünschte" aber berechtigte Ansprüche nicht "empfangen zu können"
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Keine Formulare nutzen. E-Mails schicken

impressum.discover@lufthansa-group.com

BCC trick nicht vergessen:

genau so hatte ich es auch gemacht... nur halt wissen das die wenigsten..

übrigens, auf deiner HP steht noch als E-Mail für Discover discover.info@lufthansa-group.com
(https://www.drboese.de/blog/eurowings-discover-neuer-aerger-und-rechte-als-passagier/)
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Der sog. „BCC Trick“, was genau bewirkt der und hat das jemals irgendwen überzeugt? Das LAG Köln, Entscheidung vom 11.01.2022 - 4 Sa 315/21 hat ja gerade erst wieder die Gelegenheit wahrgenommen, zu Darlegung und Beweislast bei E-Mails Stellung zu nehmen. Und wenn man demzufolge als Absender den Zugang beim Empfänger nachweisen muss, dann nützt mE auch irgendein bcc Zugang nichts. Da gibt es auch keine Fiktion, keine Vermutung, kein gar nichts.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Es gibt § 286 ZPO. Und wenn der Richter kein Internetausdrucker ist, klappt das. In der Tat habe ich keine streitigen Urteile dazu, aber gerade die Kollegen mit üblicherweise hölzernen Nasen vor dem AG Hannover haben stets auf richterlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnis erklärt.

Zudem brauchen wir im Bereich der VO 261/2004/EG ja auch in vielen Fällen keinen Verzug, damit Kosten der anwaltlichen Vertretung erstattungsfähig sind.

Das Ganze ist deutlich besser, als ein Kontaktformular zu verwenden, wenn man es nicht richtig vorbereitet.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Na, § 286 ZPO ändert ja an Darlegungs- und Beweislast nichts. Ich denke, im Fall der Fälle wäre hier nichts zu holen. Denn wenn ich am Briefkasten zwei Kuverts einwerfe und der eine kommt an, dann sagt das über den Zugang des anderen nichts. Aber wenn das in der Praxis dennoch taugt, dann umso besser.
 

TPA

Aktives Mitglied
20.09.2012
243
50
FRA
Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen mit der Bearbeitungszeit von EU-Fluggastrecht Anfragen bei der Lufthansa?

Ich warte inzwischen seit gut 3 Monaten und auch nach einer Nachfrage des Lufthansa Teams hier aus dem Forum herrscht von Anfang an völlige Funkstille.

Habe das Kontaktformular abgeschickt und 4 Wochen später nochmal einen „Schriftsatz“ als PDF hinterher geschoben.

Gibt‘s da noch einen Trick, den man probieren könnte, um das ganze ins Rollen zu bringen, bevor man klagen muss?
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen mit der Bearbeitungszeit von EU-Fluggastrecht Anfragen bei der Lufthansa?

Ich warte inzwischen seit gut 3 Monaten und auch nach einer Nachfrage des Lufthansa Teams hier aus dem Forum herrscht von Anfang an völlige Funkstille.

Habe das Kontaktformular abgeschickt und 4 Wochen später nochmal einen „Schriftsatz“ als PDF hinterher geschoben.

Gibt‘s da noch einen Trick, den man probieren könnte, um das ganze ins Rollen zu bringen, bevor man klagen muss?
Wieder über das Social Media Team gehen und einen Hinweis geben, dass man sonst einen Anwalt einschaltet. Da brauchst jetzt noch keinen Anwalt einschaltet. Über Social Media wäre das aktuell in einer höheren Prio.
 
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wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
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Hi,
Ich fliege Gründonnerstag mit Aer Lingus nach Irland und wo es eigentlich mal zwei Flüge am Tag gab, wurde jetzt einfach unser gebuchter gestrichen und wir wurden auf den 11 Stunden späteren gelegt, mit dem man erst nach 23 Uhr ankommt und der erste Tag quasi für die Tonne ist. Hab ich da irgendwelche Rechte für Teilerstattungen o.ä. oder ist das einfach hinzunehmen? Danke euch
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Du meinst Ersatz im Sinne von andere Airline? Ryanair fliegt auch und zwar zu ner ähnlichen Zeit wie mein ursprünglicher Flug.

Laut flug-verspaetet.de sieht es aber schlecht aus:
Sollte die Fluggesellschaft Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über die Umbuchung Ihres Flugs informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Umbuchung leider hinnehmen.

Eventuell könnt ich aber wohl stornieren und neu buchen, fragt sich nur ob das dann nicht deutlich mehr kostet.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Du meinst Ersatz im Sinne von andere Airline? Ryanair fliegt auch und zwar zu ner ähnlichen Zeit wie mein ursprünglicher Flug.

Laut flug-verspaetet.de sieht es aber schlecht aus:


Eventuell könnt ich aber wohl stornieren und neu buchen, fragt sich nur ob das dann nicht deutlich mehr kostet.
Ist unsinn. Du riegst zwar keine pauschale Entschädigung trotzdem besitzt du gewisse Rechte und musst die Umbuchung nicht einfach hinnehmen. Eines dieser Rechte hat dir User Kexbox genannt und das heisst Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen.
Hmm, dann musst Du wohl nochmal jemanden fragen, der richtig Ahnung hat ;-)
Ich würde da user Kexbox oder user Umsteiger empfehlen...
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Tja wenn man dort nur irgendwo Kontaktinformationen finden würde. Wie würde das funktionieren, ich schreibe denen dass ich auf Ersatzbeförderung bestehe, buche einen anderen Flug und reiche die Rechnung ein? Oder müssen die das organisieren?
Ich könnt auch auf den Abend vorher umbuchen. Da verliere ich wenigstens den Tag nicht komplett.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Tja wenn man dort nur irgendwo Kontaktinformationen finden würde. Wie würde das funktionieren, ich schreibe denen dass ich auf Ersatzbeförderung bestehe, buche einen anderen Flug und reiche die Rechnung ein? Oder müssen die das organisieren?
Ich könnt auch auf den Abend vorher umbuchen. Da verliere ich wenigstens den Tag nicht komplett.
Muster unter https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben/

dann per Facebook Messenger an Aer Lingus.
Bevor dann ein Flug gebucht wird, unbedingt prüfen ob es der „frühestmögliche“ Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen ist.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Bevor dann ein Flug gebucht wird, unbedingt prüfen ob es der „frühestmögliche“ Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen ist.

dazu ein paar Anmerkungen bzw. Ideen:

Flug um 10:00 früh wird gestrichen...
es gibt Alternativflüge um 10:30 und einen um 11:00...

der Flug um 10:30 kostet 500€... der um 11:00 aber nur 200€..

muss ich nun "zwangsweise" den teuren Flug um 10:30 für mich buchen, damit die Fluggesellschaft den übernimmt?
könnte mir vorstellen, dass vor Gericht das Argument mit der Schadensminderungspflicht kommt?

und wählt man nun den "günstigen" Flug, zahlt die Fluggesellschaft nicht, weil es ja eine frühere Alternative gab, die man hätte nehmen können? (sprich: man bekommt nur das bezahlte Geld für den 10:00 Flug zurück?) etwaige Entschädigungsansprüche bei Flugannullierung außen vorgelassen..
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
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Neuss
www.drboese.de
Spannende akademische Fragen.
In der Praxis wird das niemals thematisiert. Weil der Anspruch auf Erstattung der Kosten ein Schadenersatz Anspruch nach dem nationalen Recht ist, könnte man hier durchaus daran denken, dass man mit dem späteren Flug seiner Schadenminderungsobliegenheit nachgekommen ist.
Die Grundregel darf aber meines Erachtens nicht aus dem
Blick geraten: fremdes Metall gibt es nicht zur WunschZeit
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
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Neuss
www.drboese.de
Die Zusammenfassung ist grob irreführend.
Kurz: Die Entscheidung überrascht nicht und ist auf der Linie dessen, was bisher auch stets geltend gemacht wurde.
 

pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
180
138
Ersatzbeförderung könnte bei 11 Stunden ein Thema sein, wenn es etwas deutlich früheres gibt.
Dazu hatte ich auch schon mehrmals Diskussion mit Airlines: wenn ein Flug Verspätung hat und ich deswegen einen kurzen inländischen Anschussflug verpasse, mir die Airline einen alternativen Flug anbietet, der erst 11 Stunden später geht, darf ich dann selbst auf Kosten der Airline einen Mietwagen buchen?
Die EU-Richtlinie schreibt ja Ersatzbeförderung "unter vergleichbaren Reisebedingungen" vor, aber was passiert, wenn andere Reisebedingungen wesentlich schneller sind (z.B. 2 Stunden Fahrt statt 11 Stunden Wartezeit + 1 Stunde Flug).

Ist dann wohn eine Sache für die nationalen Gerichte, oder?