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Gerade eine "Verspätungsmitteilung" von 4Y bekommen für 4Y132 (WDH) für den 26.02.2022.
Anstatt Abflug abends um 21:40 am 26.02. jetzt neue Abflugzeit 7:20 am 27.02.2022.
Sind 4 C (Meilen)-Tickets: -> der Flug lässt sich aber immer noch zur eigentlichen Abflugszeit in der Economy buchen?!?!
Übernahme Hotelübernachtung und Verpflegungskosten steht außer Frage... kommen nicht aus Fra..
auch 4x 600€ sollten unstreitig sein?! außergewöhnliche Umstände??? 2 Tage vor Abflug?? sehe ich nicht...
weiteres Problem: für Namibia braucht man PCR Test bis zu 72 Stunden... weiß jetzt aber nicht genau ob vor Abflug oder bei Einreise?
Hatten heute einen gemacht...und der würde bei "Abflug" noch reichen.. für "Ankunft" jedoch nicht mehr... denke mal auch diese zusätzlich verursachten Kosten sollte 4Y übernehmen? (zumindest hatte LH mal notwendige neue Corona-Tests wegen Abflugverschiebung nach anwaltlichem Schreiben (ohne Klage) übernommen...
gibts hier Erfahrungen wie zickig 4Y sich bei Ausgleichszahlungen anstellt?
beziehe mich auf meinen oben beschriebenen Fall:
Hatte 4Y per Mail kontaktiert und warte nun die Frist ab... zeitgleich hatte ich vor dem Flug mit ein paar anderen Gästen über die Verspätung, Ausgleichszahlung etc. gesprochen und wir hatten Nummern ausgetauscht... diese haben mir nun erzählt, dass sie es über das Formular (https://www.eurowings.com/kontakt) auf der HP von Eurowings versucht haben und beim Abschicken immer eine Fehlermeldung erhalten: ("Anfrage fehlgeschlagen! Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage erneut").
Habe das ganze mit meinen Daten durchgespielt und bekomme die gleiche Fehlermeldung!
Im Anschluss habe ich mal "sinnfreie" eingegeben... also Name Donald Duck, Fake-Email, ausgedachter Buchungscode etc... und da ging die Anfrage durch...
4Y muss also irgendein System entwickelt haben, vllt mithilfe des Buchungscodes, um "ungewünschte" aber berechtigte Ansprüche nicht "empfangen zu können"