Wie sieht es mit Streiks beim Sicherheitspersonal am Flughafen aus? Da ich an FRA geflogen bin, musste ich einen Tag später fliegen.
Besteht da die Aussicht auf Entschädigung, oder sind es tatsächlich außergewöhnliche Umstände, für die die Fluggesllschaft nicht aufkommen muss?
Auf meine erste Anfrage hat mir die Lufthansa doch tatsächlich was von Coronavirus erzählt. Das bestätigt ja die Erfahrung von kexbox
In dem Falle, dass LH sich auf Corona rausreden möchte, hatten sie ja zwei Jahre Zeit, sich auf die Situation einzustellen, das kann man nun wahrscheinlich sicher nicht mehr als aussergewöhnlichen Umstand werten und so sollte man wahrscheinlich auch argumentieren. Auch wurde ja die "epidemische Notlage von nationaler Tragweite" mit Ablauf des 25. November 2021" bereits beendet.
Persönlich habe ich ja mit LH keine guten Erfahrungen gemacht, deshalb setze ich mehr auf Premium-Airlines, wo Kompensations-Ansprüche in weniger als einer Woche positiv beschieden werden, nachzulesen hier:
TP: Bei Flugunregelmässigkeiten nun Service in neuen Dimensionen TP hatte damals im vollen Schwall der Omikron-Welle den Flugplan kurzfristig recht ausgedünnt, sowohl wegen der geringeren Nachfrage, als auch weil viel fliegendes Personal in Quarantäne oder Isolation war. Dennoch hat TP nicht versucht, sich mit aussergewöhnlichen Umständen herauszureden.
Beim Streik des eigenen Personals ist die Rechtssprechung wohl so, dass dies nicht mehr als aussergewöhnlicher Umstand akzeptiert wird, Juser kexbox mag mich da gerne korrigieren. Wenn aber an besagtem Tag durch den Streik der Sicherheitskontrolle weite Teile des Flugbetriebes in FRA lahmgelegt worden wären, läge die Verantwortlichkeit natürlich nicht bei der Airline, sondern beim Flughafen.