Genau dieser Fall ist nun eingetreten, wie bereits von einigen von euch vermutet.
Kann mir jemand helfen mit einer passenden Antwort? Wie so viele andere, hätte ich eigentlich nur gerne die 1.200€ die mir ja anscheinend hier auch zustehen.
Dann lasst uns bitte genau dieses Thema noch einmal in 3 Monaten anschauen. Für Kiev besteht absolut keine Gefahr einer Invasion durch Russland.
Das Auswärtige Amt hat doch praktisch alle Länder coronabedingt zu Krisengebieten erklärt.
Fakt ist der: Die LH Gruppe möchte Kosten sparen und streicht deshalb Nightstops über das gesamte Netzwerk. Das ist kein außergewöhnlicher Grund.
In 2014 wurde im ukrainischen Luftraum die Malaysia Airlines Boeing 777-200ER abgeschossen. Trotzdem fliegt Lufthansa weiterhin in den ukrainischen Luftraum.
Wenn jetzt also die Invasion von Kiev unmittelbar bevorsteht, warum steuert die Lufthansa überhaupt noch Kiev an?
Bei einer luft- und bodengestützten Invasion wäre doch ein fliegendes Verkehrsflugzeug viel mehr in Gefahr eines Abschusses, als die Crew in einem Hotel.
Wie gesagt: Das ist eine rein kommerzielle Entscheidung der Lufthansa.
Die Verbote aufgrund einer Invasion von Russland wird es aber schlichtweg nicht geben.
Bisher hat ja nur die LH Group (aus coronabedingten Gründen) ihre Flüge storniert, LOT und Wizz fliegen munter weiter, kann also nicht so wild sein.In diesem Falle hätte ich mir gewünscht, dass Deine Papperlapappansichten zutreffend gewesen wären.
Deutsche sollen Ukraine sofort verlassen | DW | 19.02.2022
Die Bundesregierung verschärft ihre Reisewarnung für das Land. Bundeskanzler Olaf Scholz warnt Russland abermals eindringlich vor einem Angriff auf die Ukraine.www.dw.com
Keine Chance, vor einem Gericht noch da etwas durchzusetzen.
Kurzes Fazit zu obigem Sachverhalt:Ich habe eine kurze Nachfrage zu folgendem Sachverhalt eines Bekannten:
Der Passagier bucht über LH einen Flug von Frankfurt via Zürich nach Johannesburg. Der Rückflug sollte in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden. LX sollte jeweils die Langstreckenflüge im Rahmen eines Code-Sharings ausführen. Allerdings storniert LH den Rückflug, sodass sich der Passagier gezwungen sieht, selbst einen Rückflug nach Deutschland zu buchen. Vorgerichtlich ist LH in Anspruch genommen worden und hat sowohl den Anspruch auf Erstattung des neu gebuchten Tickets als auch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-VO verneint.
Mittlerweile ist ein Klageverfahren anhängig und LH meint, nicht passivlegitimiert zu sein. Nach meiner laienhaften Einschätzung ist LH gleichwohl passivlegitimiert, da sie erst im Gerichtsverfahren behauptet, nicht die richtige Anspruchsgegnerin zu sein. Vorgerichtlich erfolgte kein Hinweis auf die mangelnde Passivlegitimation. Daher erweckt LH den Eindruck des ausführenden Luftfahrtunternehmens, sodass ausnahmsweise das vertragliche Luftfahrtunternehmen (hier: LH) als ausführendes Luftfahrtunternehmen agiert (vgl. LG Berlin, Urt. v. 16.03.2017, Az. 57 S 58/16).
Seid ihr ebenfalls der Ansicht, dass LH in dieser Fallkonstellation passivlegitimiert ist?
Vielen Dank für eure Mühe.
Ziemlich, bei dem Betrag sowieso.gibts hier Erfahrungen wie zickig 4Y sich bei Ausgleichszahlungen anstellt?
Nein, genau dafür sind ja die pauschalen Ausgleichzahlungen. Natürlich solltest du das aber probieren und einreichen.denke mal auch diese zusätzlich verursachten Kosten sollte 4Y übernehmen? (zumindest hatte LH mal notwendige neue Corona-Tests
Ziemlich, bei dem Betrag sowieso.
Nein, genau dafür sind ja die pauschalen Ausgleichzahlungen. Natürlich solltest du das aber probieren und einreichen.
Hatte Condor mit deinem Vordruck aufgefordert. Als Antwort kam, dass sie mir den nächstmögliche Flug am 2.4. anbieten. Gebucht war der 19.3. STR-FUE 6:15-9:40, umgebucht wurde ich auf MUC-LPA-FUE 7:05-12:25 am selben Tag.Ja. Bei der Ersatzbeförderung aber behutsam den richtigen Flug auswählen und natürlich vorher Condor (wie immer vergeblich) auffordern, Muster z.B., bei mir:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse | Gewerblicher Rechtsschutz
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht.www.drboese.de
Gibt es einen besseren Weg, der auf jeden Fall funktioniert?Das dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit funktionieren.
Schade... ;-)