EU Fluggastrechte / Annullierung

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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
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Klarname der Mitreisenden ist sichtbar

gemeldet
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Dann lasst uns bitte genau dieses Thema noch einmal in 3 Monaten anschauen. Für Kiev besteht absolut keine Gefahr einer Invasion durch Russland.

Das Auswärtige Amt hat doch praktisch alle Länder coronabedingt zu Krisengebieten erklärt.

Fakt ist der: Die LH Gruppe möchte Kosten sparen und streicht deshalb Nightstops über das gesamte Netzwerk. Das ist kein außergewöhnlicher Grund.

In 2014 wurde im ukrainischen Luftraum die Malaysia Airlines Boeing 777-200ER abgeschossen. Trotzdem fliegt Lufthansa weiterhin in den ukrainischen Luftraum.

Wenn jetzt also die Invasion von Kiev unmittelbar bevorsteht, warum steuert die Lufthansa überhaupt noch Kiev an?
Bei einer luft- und bodengestützten Invasion wäre doch ein fliegendes Verkehrsflugzeug viel mehr in Gefahr eines Abschusses, als die Crew in einem Hotel.

Wie gesagt: Das ist eine rein kommerzielle Entscheidung der Lufthansa.

Die Verbote aufgrund einer Invasion von Russland wird es aber schlichtweg nicht geben.

In diesem Falle hätte ich mir gewünscht, dass Deine Papperlapappansichten zutreffend gewesen wären.

Keine Chance, vor einem Gericht noch da etwas durchzusetzen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.931
3.106
CGN / MUC / ZRH / EWR
In diesem Falle hätte ich mir gewünscht, dass Deine Papperlapappansichten zutreffend gewesen wären.

Keine Chance, vor einem Gericht noch da etwas durchzusetzen.
Bisher hat ja nur die LH Group (aus coronabedingten Gründen) ihre Flüge storniert, LOT und Wizz fliegen munter weiter, kann also nicht so wild sein. :D
 

Flugzeugliebhaber

Reguläres Mitglied
19.01.2019
28
18
Ich habe eine kurze Nachfrage zu folgendem Sachverhalt eines Bekannten:

Der Passagier bucht über LH einen Flug von Frankfurt via Zürich nach Johannesburg. Der Rückflug sollte in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden. LX sollte jeweils die Langstreckenflüge im Rahmen eines Code-Sharings ausführen. Allerdings storniert LH den Rückflug, sodass sich der Passagier gezwungen sieht, selbst einen Rückflug nach Deutschland zu buchen. Vorgerichtlich ist LH in Anspruch genommen worden und hat sowohl den Anspruch auf Erstattung des neu gebuchten Tickets als auch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-VO verneint.

Mittlerweile ist ein Klageverfahren anhängig und LH meint, nicht passivlegitimiert zu sein. Nach meiner laienhaften Einschätzung ist LH gleichwohl passivlegitimiert, da sie erst im Gerichtsverfahren behauptet, nicht die richtige Anspruchsgegnerin zu sein. Vorgerichtlich erfolgte kein Hinweis auf die mangelnde Passivlegitimation. Daher erweckt LH den Eindruck des ausführenden Luftfahrtunternehmens, sodass ausnahmsweise das vertragliche Luftfahrtunternehmen (hier: LH) als ausführendes Luftfahrtunternehmen agiert (vgl. LG Berlin, Urt. v. 16.03.2017, Az. 57 S 58/16).

Seid ihr ebenfalls der Ansicht, dass LH in dieser Fallkonstellation passivlegitimiert ist?

Vielen Dank für eure Mühe.
Kurzes Fazit zu obigem Sachverhalt:

Nachdem die Kammer im Verhandlungstermin darauf hingewiesen hat, dass auch LH neben LX passivlegitimiert sei und sich insbesondere auf die Rechtsprechung des EuGH bezogen hat, sodass in dieser Konstellation zwei ausführende Luftfahrtunternehmen vorhanden seien, hat LH zwischenzeitlich - vor Verkündung eines klagestattgebenden Urteils - die Klageforderung anerkannt, sodass mittlerweile ein entsprechendes Anerkenntnisurteil ergangen ist.
 
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Pitufo

Neues Mitglied
13.04.2021
10
1
Hallo zusammen,

bevor ich User kexbox (zum wiederholten Male, bisher erfolgreich) einschalte, würde mich Eure Einschätzung interessieren:

Am 08. Februar 2022 habe ich bei easyjet zwei Flüge gebucht (EZY8526 und EZY8525).

Am 22. Februar 2022 wurden diese Flüge durch easyjet annulliert. Mit der Annullierung verbunden war easyjets Angebot, den Preis zurückzuerstatten oder auf andere Flüge mit easyjet umzubuchen.

Da beides nicht in Frage kommt und ich zu den ursprünglichen Daten fliegen möchte, teilte ich easyjet mit, dass sie mich auf ihre Kosten auf British Airways umbuchen sollen; easyjet bietet für dieselben Tage keine Flüge von meinem Abflugort STR nach LON an.

Dies wird durch easjet abgelehnt.

Welche Möglichkeiten habe ich bitte? Danke.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Gerade eine "Verspätungsmitteilung" von 4Y bekommen für 4Y132 (WDH) für den 26.02.2022.
Anstatt Abflug abends um 21:40 am 26.02. jetzt neue Abflugzeit 7:20 am 27.02.2022.

Sind 4 C (Meilen)-Tickets: -> der Flug lässt sich aber immer noch zur eigentlichen Abflugszeit in der Economy buchen?!?!

Übernahme Hotelübernachtung und Verpflegungskosten steht außer Frage... kommen nicht aus Fra..

auch 4x 600€ sollten unstreitig sein?! außergewöhnliche Umstände??? 2 Tage vor Abflug?? sehe ich nicht...

weiteres Problem: für Namibia braucht man PCR Test bis zu 72 Stunden... weiß jetzt aber nicht genau ob vor Abflug oder bei Einreise?
Hatten heute einen gemacht...und der würde bei "Abflug" noch reichen.. für "Ankunft" jedoch nicht mehr... denke mal auch diese zusätzlich verursachten Kosten sollte 4Y übernehmen? (zumindest hatte LH mal notwendige neue Corona-Tests wegen Abflugverschiebung nach anwaltlichem Schreiben (ohne Klage) übernommen...

gibts hier Erfahrungen wie zickig 4Y sich bei Ausgleichszahlungen anstellt?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
gibts hier Erfahrungen wie zickig 4Y sich bei Ausgleichszahlungen anstellt?
Ziemlich, bei dem Betrag sowieso.

denke mal auch diese zusätzlich verursachten Kosten sollte 4Y übernehmen? (zumindest hatte LH mal notwendige neue Corona-Tests
Nein, genau dafür sind ja die pauschalen Ausgleichzahlungen. Natürlich solltest du das aber probieren und einreichen.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Ziemlich, bei dem Betrag sowieso.


Nein, genau dafür sind ja die pauschalen Ausgleichzahlungen. Natürlich solltest du das aber probieren und einreichen.

bin dann ja bald „Stammgast“ beim Rechtsanwalt..

gut, probieren werde ich es auf jeden Fall))) sind dann bei 2 Personen halt nur 500€ Entschädigung (abzüglich 100€ für neuen Test) und 1 Urlaubstag in Namibia geht für uns alle drauf…

gibt leider auch keine Alternativen bzgl Umbuchung :/
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Ist ja auch ein Vielfliegerforum. Wer da nicht auch Vielkläger ist, macht was falsch (oder lässt unnötig Geld liegen) ;-)

4Y zahlt teils nach anwaltlicher Aufforderung, meistens ist aber auch eine Klage erforderlich. Ist ja kein Problem: In der Regel zahlt ja die Airline sämtliche Mehrkosten.
Vorher bitte mit Fristsetzung bei impressum.discover@lufthansa-group.com geltend machen und nicht von dem Autoreply einschüchtern lassen.
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
245
57
Ja. Bei der Ersatzbeförderung aber behutsam den richtigen Flug auswählen und natürlich vorher Condor (wie immer vergeblich) auffordern, Muster z.B., bei mir:
Hatte Condor mit deinem Vordruck aufgefordert. Als Antwort kam, dass sie mir den nächstmögliche Flug am 2.4. anbieten. Gebucht war der 19.3. STR-FUE 6:15-9:40, umgebucht wurde ich auf MUC-LPA-FUE 7:05-12:25 am selben Tag.
Gefordert hatte ich nun die Umbuchung auf STR-MUC-FUE 6:35-12:35. Ist das so zulässig, also kann ich diese Verbindung so nun auf eigene Faust buchen und bekomme dann die Kosten von Condor wieder? Die zusätzlichen Flüge mit LH würden 450 € pro Person kosten.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Der nächstmögliche Flug am 2.4.

Es gibt immer wieder Richter an Amtsgerichten, die entweder keine Ahnung haben, oder sich keine Mühe geben, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Gerade das für unseren neuen Hauptstadtflughafen zuständige Amtsgericht überrascht gerne mit spannenden Rechtsansichten. Davor ist man auch in Nürtingen nicht vollständig gefeit.

In Rüsselsheim klappt es aber eigentlich ganz gut, wo man ja auch gegen Condor klagen kann.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Muss jetzt nochmal auf meinen 4Y 132 Flug zurück kommen:
Hotelgutscheine gabs am Schalter...teilweise gab es ordentliche Hotels in Flughafennähe (Steigenberger)... manche Mitreisenden wurden aber auch in billigste Unterkünfte in Rüsselsheim abgeschoben mit einem Shuttle auf den man teilweise mehr als 30min warten musste.

Lustig wurde es dann am Morgen des 27.02.
Flug war überbucht, in BIZ als auch in Eco.
Erst wurde gefragt, ob sich C Passagiere "freiwillig" in die Y setzen wollen...gegen Entschädigung natürlich. So wie ich das mitbekam wollte keiner und die Leute, die halt als letztes eingecheckt hatten, wurden dann zwangsweise in die Eco verfrachtet.

Als dann die Eco auch voll war, wurde wieder nach 3-4 Passagieren gesucht, die auf eine Verbindung 15 Stunden später mit ET über ADD fliegen wollen... 600€ sollte es dafür geben... direkt auf die Kreditkarte... nunja, eig. hatte ja jeder Passagier eh schon Anspruch auf die 600€ wegen der Verspätung, aber ein paar Leute hatten sich dann doch wohl gefunden... und hier meine Frage:

Kann man für ein und den selben Flug 2x eine Entschädigung in Höhe von 600€ erhalten?

1. Ursprünglicher Flug 10h verspätet (=600€)
2. Dann auf dem verspäteten Flug denied boarding wegen Überbuchung (=ebenfalls 600€)?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Ich müsste es eigentlich wissen, aber vielleicht gibt es eine neuere Rechtssprechnung dazu?

Ist Vogelschlag immer ein außergewöhnliches Ereignis das eine Ausgleichzahlung ausschliesst?

In diesem Fall passierte die Begegnung mit dem Vogel beim Start in Deutschland, der Flug wurde nach Spanien (3 std Dauer) fortgesetzt. In Spanien wurde dann eingehend das Triebwerk untersucht und der Rückflug wegen Beschädigungen an diesem Triebwerk annulliert.

War das dann noch „unvorhergesehen“?
 

Roo

Aktives Mitglied
19.05.2018
117
18
CGN
Hält sich British eigentlich immernoch an die EU Regularien?
Mein Flug wurde kürzlich spontan vor Ort annuliert (IT Schwierigkeiten bei BA), ich konnte am nächsten Tag mit dem alten Buchungscode einen Ersatzflug buchen der dann aber auch verspätet abflog, sodass ich insgesamt ganz knapp unter 24h verspätet in Düsseldorf landete (mein Koffer blieb in LHR und kam 2 Tage später an). Was kann ich fordern, neben den Taxifahrten zurück zu meiner privaten Unterkunft und wieder zum Flughafen?
 

Polymatrix

Reguläres Mitglied
06.08.2020
71
245
Ich habe da auch mal eine Frage:

habe noch offene Flüge in F nach Sin, nun endlich auch mal wieder ein Datum gefunden an dem ich auch reisen kann/will und bei LH/Swiss auf der HP spuckt es mir auch Flüge aus mit freien Kapazitäten...Wenn ich aber bei der LH First Hotline dann eine Buchung auf den Flug wünsche heisst es dass ist Codeshare mit SQ, das könne man mir nicht geben nur erst wieder 3 Tage später. Wie gehe ich denn jetzt vor? Wenn ich als jur. Laie das Urlteil vom AG Köln v29.10.21 richtig verstanden habe, dann müssten ich SQ doch auch bekommen? geht nur um den Rückflug... Email mit Frist und dann Klage oder wie komme ich zur Buchung? Hat da jemand Erfahrung?