EU Fluggastrechte / Annullierung

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Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.515
1.277
Düsseldorf
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Gute Gelegenheit, das eigene Rechtsempfinden zu prüfen: Wäre es fair und richtig, müsste LH für den Streik des ihr nicht zugehörigen Sicherheitspersonals, auf den sie absolut keinerlei Einfluss hat und der sie genauso trifft wie ihre Passagiere, haften?
Also aus meiner Sicht ist hier der Bund eventuell in der Pflicht, da er seine hoheitliche Aufgabe der Sicherheitskontrolle einem Dienstleister übertragen hat. Dann stellt sich die Frage muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein, wird ähnlich der EU-Verordnung vorgegangen und fällt der Streik nicht unter außergwöhnliche Umstände. Denke,das müsste erst gerichtlich geklärt werden.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.460
8.423
Gute Gelegenheit, das eigene Rechtsempfinden zu prüfen: Wäre es fair und richtig, müsste LH für den Streik des ihr nicht zugehörigen Sicherheitspersonals, auf den sie absolut keinerlei Einfluss hat und der sie genauso trifft wie ihre Passagiere, haften?
Und wenn sie jetzt einen Flug als wet lease ausführen und die Mist bauen dann haben sie auch keinen Einfluss darauf und müssen dennoch haften.

Außerdem schließe ich den Vertrag mit diesem Unternehmen und nicht mit dem Flughafen. Dementsprechend kann ich mich nur dort schädlich halten. Die Airline wiederum kann sich bei ihrem „Dienstleister“ schädlich halten. So zumindest läuft es in der freien Wirtschaft. Bei staatlicher Beteiligung kann das ja auch mal schnell anders aussehen.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Falls du also im Bund kein
Und wenn sie jetzt einen Flug als wet lease ausführen und die Mist bauen dann haben sie auch keinen Einfluss darauf und müssen dennoch haften.

Außerdem schließe ich den Vertrag mit diesem Unternehmen und nicht mit dem Flughafen. Dementsprechend kann ich mich nur dort schädlich halten. Die Airline wiederum kann sich bei ihrem „Dienstleister“ schädlich halten. So zumindest läuft es in der freien Wirtschaft. Bei staatlicher Beteiligung kann das ja auch mal schnell anders aussehen.
So ein Blödsinn. Der Wet Lease Nehmer ist der Airline zurechenbar, weil er ihr Erfüllungsgehilfe ist. Die Security Boys + Girls werden im Rahmen hoheitlicher Aufgaben tätig, die mit der eigentlichen Beförderung nix zu tun haben. Nur, weil du dich nicht „schädlich“ halten kannst, muss die Airline trotzdem nicht dran glauben. Keine Ahnung, wie deine „freie Wirtschaft“ aussieht, aber in meiner muss man nur für das einstehen, das in der eigenen Risikosphäre liegt.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Ich finde die Idee schon gut.
Sie lässt aber einen wichtigen Aspekt außer Betracht: Das Streikrecht, was einige schuldrechtliche Grundsätze durchbricht und damit die Kette einer Haftung / von Regressen zerstört.

Ich denke, hier ist überwiegend der Ofen aus. Für LH-Abflüge ab FRA habe ich noch eine Idee, aber die muss ich noch in einem geeigneten Fall ausprobieren.
 
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mibroy

Aktives Mitglied
13.08.2015
110
28
Ich finde die Idee schon gut.
Sie lässt aber einen wichtigen Aspekt außer Betracht: Das Streikrecht, was einige schuldrechtliche Grundsätze durchbricht und damit die Kette einer Haftung / von Regressen zerstört.

Ich denke, hier ist überwiegend der Ofen aus. Für LH-Abflüge ab FRA habe ich noch eine Idee, aber die muss ich noch in einem geeigneten Fall ausprobieren.
Vielen Dank für die Einschätzung.
Aus Sicht eines Laien (meine Frau) ist die Unterscheidung zwischen Fluggesellschaft und sonstige Dienste am Flughafen jedoch schwer zu erklären. Man hat bei LH gebucht und die fliegen jetzt nicht. Urlaub geht einen Tag später los, hat Auswirkungen auf Unterkunft, Mietwagen und den ganzen Rattenschwanz hinten dran.

Nur aus Interesse:
Geht es bei der Idee um einen anderen Abflugort als FRA, oder liege ich da falsch?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.699
2.435
PIX, BER, ZRH
Sie lässt aber einen wichtigen Aspekt außer Betracht: Das Streikrecht, was einige schuldrechtliche Grundsätze durchbricht und damit die Kette einer Haftung / von Regressen zerstört.
Im Falle der aktuellen 261/2004 Rechtsprechung gegenüber Airlines wird aber schon die Kette von Haftung bzw. Regress aufrechterhalten, was ja auch Sinn macht. Immerhin liegt es schon im Einflussbereich des Unternehmens, seine Beschäftigten angemessen zu entlohnen, für vernünftige Arbeitsbedingungen und damit Betriebsfrieden zu sorgen, so dass vertragliche Ansprüche des Kunden (Lieferung von Waren oder Dienstleistungen) erfüllt werden können.

Bezüglich der Sicherheitskontrolle stellt sich die Frage, ob sich mit der beim Ticketkauf entrichteten Flughafengebühr ein Rechts- und damit Haftungs- respektive Regressanspruch auf die zu erbringende Leistung der Sicherheitskontrolle ergibt. Immerhin werden ja auch die Flughafengebühren bei annuliertem Ticket zurückerstattet.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Frage: Wenn ich eine LH Buchung habe und auf dem Weg zum Airport (a) habe ich eine Reifenpanne, (b) ketten sich ein paar Demonstrationswillige auf der Zufahrt fest oder (c) fällt mir beim Betreten des Terminals ein Ziegel auf den Kopf, kann ich da nicht auch LH in Regress nehmen? Meine Unterkunft, mein Mietwagen und der Schwanz der Ratte…
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.699
2.435
PIX, BER, ZRH
Frage: Wenn ich eine LH Buchung habe und auf dem Weg zum Airport (a) habe ich eine Reifenpanne, (b) ketten sich ein paar Demonstrationswillige auf der Zufahrt fest oder (c) fällt mir beim Betreten des Terminals ein Ziegel auf den Kopf, kann ich da nicht auch LH in Regress nehmen? Meine Unterkunft, mein Mietwagen und der Schwanz der Ratte…
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Man müsste klären, ob die Reifenpanne durch ein abgefallenes LH Flugzeug-Bauteil verursacht wurde, ob die Demonstrationswilligen streikende LH-Beschäftigte sind und ob der Dachziegel nicht durch den Jetblast einer LH-Maschine auf den Kopf geblasen wurde.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
975
743
Einige scheinen hier nicht verstanden zu haben, dass es ja gerade Wesen und Charakter des sogenannten "Streikrechts" ist, die normalerweise mit dem damit begangenen Unrecht einhergehenden Rechtsfolgen und Ansprüche gerade nicht zuzulassen, sondern die erfolgenden Rechtsbrüche werden dadurch de facto legitimiert bzw. sanktionsfrei gestellt. Gäbe es die Gesetzgebung rund um das "Streikrecht" nicht, wären Gewerkschaften als Bildung einer kriminellen Vereinigung einzustufen - mit allen Konsequenzen für sie als Organisation und natürlich auch ihre Mitglieder.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Wenn LH nach Klageerhebung, angezeigter Klageverteidigung, beantragter Fristverlängerung um 4 Wochen und dann am letzten Tag vor Fristablauf sich noch meldet, ob man sich denn noch gütlich einigen kann.... mit der netten Bitte das Verfahren doch zum Ruhen zubringen...

jaaaa, natürlichhhh... :D
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Heute in der Kundenpost:
WizzAir hat den Check in nach Deutschland verweigert, weil das Pax-Ehepaar keine Heiratsurkunde und keine Geburtsurkunden vorlegen konnte, wie es die deutsche Botschaft vorschreibt.

Überbuchung auf die dreiste Art gelöst.
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
ich habe mit KLM folgende Flüge gebucht
28.03. BRE-AMS-WAW Ankunft in WAW um 22:10 Uhr
29.03. WAW-AMS-BRE Abflug in WAW um 17:10 Uhr

Nun hat KLM die Flug am AMS-BRE am 29.03. annulliert und mich umgebucht auf einen Abflug am 29.03. um 06:00 Uhr.
Habe daraufhin mit der Hotline telefoniert, da die Umbuchung ja nichts bringt. Hotline bietet nur Umbuchung auf den ursprünglichen Abflug und dann eine Übernachtung in AMS oder Abflug am 30.03 mit Extra-Übernachtung in WAW. Beides suboptimal, da ich am 30.03. vormittags Termine in BRE habe.
Eine Umbuchung auf LH am 29.03. abends wird verweigert, da (angeblich) kein Abkommen mit Cityline besteht, die den Flug FRA-BRE durchführen.

Ich würde das Ticket WAW-FRA-BRE bei LH jetzt selber buchen und die Kosten bei KLM einreichen. Der One-Way(WAW-FRA-BRE) kostet EUR 400,00. Mit Rückflug nur EUR 275,00. Ich befürchte aber, dass KLM den Rückfluganteil nicht erstatten wird obwohl es günstiger ist, oder? Erstattet KLM überhaupt freiwillig oder nur nach anwaltlicher Aufforderung?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
1. Vorher KLM schriftlich dazu auffordern, Musterschreiben z.B. hier https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben/; geht auch z.B. per Whatsapp mit kurzer Frist
2. Risiko, was die "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" ist. Zur Sicherheit würde ich einen Flug um 17:10 oder den nächstmöglichen danach nehmen.


Gibt es diese Verbindung nicht mehr?
1648126093001.png

Wenn der Return billiger ist, mache Screenshots, das lässt sich dann schon regeln.

KLM wirst Du nach eigener Fristsetzung mit RA angehen und ggf. danach verklagen müssen, die Mehrkosten tragen die dann aber auch.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
Danke. Die LOT Verbindung hatte ich nicht auf dem Schirm. Werde ich so machen und mich dann bei Dir melden.
 

holg

Neues Mitglied
25.03.2022
2
0
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe bereits einige Threads durchsucht.

Mein Problem ist, dass ich eine Buchung über den OTA flugladen.de für die Fluggesellschaft Aer Lingus mit vier Flugsegmenten für zwei Personen auf einem Ticket abgeschlossen habe. Nun wurde der "Haupthinflug" EI0125 gestrichen und wir auf den früheren Flug am gleichen Tag EI0123 umgebucht - erstmal kein Problem.

Allerdings wurde der Zubringer nicht angepasst, wodurch der Zubringer ca. 2 Stunden NACH Abflug von EI0123 ankommt. OTA reagiert nicht und in einem langen Messenger-Chart mit Aer Lingus weist die Airline die Verantwortung auf die OTA. Hinzu kommt, dass aufgrund von Nationalitäten ein Transfer ohne Transitvisum in Dublin nur in Terminal 2 zwischen 4 und 16 Uhr am gleichen Tag möglich ist.

Wie sollen wir verfahren? Sollen wir, wie in einer Antwort beschrieben, der Airline ein ausgefülltes Musterschreiben zur Ersatzbeförderung zukommen lassen oder gleich das Formular zur Ankunftsverspätung, da es aktuell nicht möglich ist mehr als den Zubringerflug anzutreten? Vielen Dank für eure Hilfe
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.487
445
Sorry für die Ungenauigkeit. Nochmal: BER-AMS-MSP-CWA, wobei BER-AMS mit KLM, der Rest mit Delta. Nach CWA ging es wetterbedingt nicht, sodass wir eine Nacht in der Nähe von MSP übernachtet haben und am nächsten morgen den Flug nach CWA genommen haben. Ich habe in der Lounge (Delta) in MSP gefragt ob etwas erstattet wird / es einen Voucher gibt und mir wurde gesagt, dass es bei Wetterproblemen nichts gibt. Deshalb stelle ich die Frage auch nochmal hier, es geht am Ende des Tages ehe nur um USD 100 ... ;)
Ergebnis: Nach einer E-Mail an Delta wurde mir heute ein USD 150 Voucher zugeschickt. Passt - vielen lieben Dank nochmal für eure Tipps! :)
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
636
Wie sollen wir verfahren?
Wie sollen wir verfahren?
Zunaechst einmal: ein paar mehr Informationen waeren hilfreich, z.B. Flugdatum, Strecke.
Bei der Suche in anderen Threads wirst Du vermutlich schon selbst gesehen haben, dass Buchungen bei OTAs sehr risikoreich sind im Falle von Umbuchungen, Streichungen, Refunds usw. Das wirst Du sicher bei der naechsten Buchung beherzigen.

A Das einfachste ist die Stornierung und Neubuchung. Allerdings duerfte sich das OTA beim Refund taub bzw. unkooperativ stellen.
B Formal zustaendig bei Flugplanaenderungen und Streichungen ist die Airline. Du musst sie also zwingen zur Umbuchung ggfs. durch In-Verzug-Setzen und Ankuendigung, dass Du Dir selbst einen Ersatzflug buchen wirst und die Kosten EI in Rechnung stellen wirst. Allerdings wirst Du in Vorleistung gehen muessen und vielleicht klagen muessen.
C Die Verantwortung fuer die Buchung und die Fluege geht 24 Stunden vor Abflug auf die Airline ueber. Falls Du solange Geduld hast und ueber einen validen Plan B verfuegst, koenntest Du diesen Weg beschreiten. Schliesslich steht die Airline in der Befoerderungspflicht. Allerdings sind so kurzfristig nicht mehr viele Optionen moeglich bis hin zur Unmoeglichkeit einer adaequaten Loesung.

Du siehst, jede Idee hat einen Pferdefuss, und ob Du tatsaechlich einigermassen zeitnah zur urspruenglichen Buchung fliegst, ist tatsaechlich fraglich. Anfangen wuerde ich mit der Suche nach Alternativen auch mit anderen Airlines, die Du EI vorschlagen koenntest.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.990
1.047
Ich finde die Idee schon gut.
Sie lässt aber einen wichtigen Aspekt außer Betracht: Das Streikrecht, was einige schuldrechtliche Grundsätze durchbricht und damit die Kette einer Haftung / von Regressen zerstört.

Nur mal so prinzipiell:
Das ist sicher richtig, aber wenn der Staat für diese sicherheitsrelevante hoheitliche Aufgabe Polizisten einsetzen würde, könnte und würde niemand streiken.
Habe ich als Bürger ein Anrecht darauf, dass der Staat Beamte für hoheitliche Aufgaben einsetzt und ergibt sich dann aus dem Einsatz nicht-verbeamteten Personals für solche hoheitlichen Aufgaben dann ein Schadensersatzanspruch, wenn die dann streiken und mir dadurch ein Schaden entsteht?
 
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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Handelt es sich denn um eine hoheitliche Maßnahme?
Und wie ist „in der Regel“ im Art. 33 Abs. 4 GG zu lesen?

 
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Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
Nur mal so prinzipiell:
Das ist sicher richtig, aber wenn der Staat für diese sicherheitsrelevante hoheitliche Aufgabe Polizisten einsetzen würde, könnte und würde niemand streiken.
Habe ich als Bürger ein Anrecht darauf, dass der Staat Beamte für hoheitliche Aufgaben einsetzt und ergibt sich dann aus dem Einsatz nicht-verbeamteten Personals für solche hoheitlichen Aufgaben dann ein Schadensersatzanspruch, wenn die dann streiken und mir dadurch ein Schaden entsteht?
Danke für diese Frage ! Das habe ich mich nämlich auch schon öfter gerfragt: obliegt hier nicht eine Schadensminderungspflicht seitens der BPol, die ihre Aufgabe ja (aus Kostengründen ?) abgegeben hat...
 

holg

Neues Mitglied
25.03.2022
2
0
Wie sollen wir verfahren?

Zunaechst einmal: ein paar mehr Informationen waeren hilfreich, z.B. Flugdatum, Strecke.
Bei der Suche in anderen Threads wirst Du vermutlich schon selbst gesehen haben, dass Buchungen bei OTAs sehr risikoreich sind im Falle von Umbuchungen, Streichungen, Refunds usw. Das wirst Du sicher bei der naechsten Buchung beherzigen.

A Das einfachste ist die Stornierung und Neubuchung. Allerdings duerfte sich das OTA beim Refund taub bzw. unkooperativ stellen.
B Formal zustaendig bei Flugplanaenderungen und Streichungen ist die Airline. Du musst sie also zwingen zur Umbuchung ggfs. durch In-Verzug-Setzen und Ankuendigung, dass Du Dir selbst einen Ersatzflug buchen wirst und die Kosten EI in Rechnung stellen wirst. Allerdings wirst Du in Vorleistung gehen muessen und vielleicht klagen muessen.
C Die Verantwortung fuer die Buchung und die Fluege geht 24 Stunden vor Abflug auf die Airline ueber. Falls Du solange Geduld hast und ueber einen validen Plan B verfuegst, koenntest Du diesen Weg beschreiten. Schliesslich steht die Airline in der Befoerderungspflicht. Allerdings sind so kurzfristig nicht mehr viele Optionen moeglich bis hin zur Unmoeglichkeit einer adaequaten Loesung.

Du siehst, jede Idee hat einen Pferdefuss, und ob Du tatsaechlich einigermassen zeitnah zur urspruenglichen Buchung fliegst, ist tatsaechlich fraglich. Anfangen wuerde ich mit der Suche nach Alternativen auch mit anderen Airlines, die Du EI vorschlagen koenntest.

Vielen Dank für die Informationen und Empfehlungen. Mittlerweile haben wir eine Beschwerde über das US DOT gestellt, welche heute die Beschwerde an flughafen.de und Aer Lingus weitergeleitet haben. Ein Telefonat mit der Airline ergab, wie erwartet, leider wieder nichts Konstruktives.

Aktuell hoffen wir durch das DOT-Schreiben auf eine Antwort der Airline, wodurch es am wahrscheinlichsten, sofern es vorab keine Lösung gibt, auf Variante C hinauslaufen wird. Hierzu haben wir zwei Frage:

1. Der Ersatz-Anschlussflug wurde so weit vorverlegt, dass nun laut Ticket der Zubringer nach Ortszeit erst 15 Minuten nach Abflug des Zubringers abfliegt. Wird hierdurch die gesamte Buchung storniert bzw. zählt bei einem Ticket die Flugreihenfolge wie im Flugplan angegeben?

2. Sollte meine Frau vorsichtshalber ein Transitvisum für Dublin beantragen, da Aer Lingus bei der Buchung eines Ersatzfluges auf einen andere Airline ausweichen könnte und wir hierdurch das Terminal wechseln müssten?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
636
Aktuell hoffen wir durch das DOT-Schreiben auf eine Antwort der Airline, wodurch es am wahrscheinlichsten, sofern es vorab keine Lösung gibt, auf Variante C hinauslaufen wird. Hierzu haben wir zwei Frage:
Welche Antworten erwartest Du? Das DOT wird sich irgendwie der Sache annehmen.
Offensichtlich liegt der Flug noch in weiter zeitlicher Ferne. Bis dahin wird sich EI's Flugplan moeglicherweise noch mehrmals aendern.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Nun wurde der "Haupthinflug" EI0125 gestrichen und wir auf den früheren Flug am gleichen Tag EI0123 umgebucht - erstmal kein Problem.

Allerdings wurde der Zubringer nicht angepasst, wodurch der Zubringer ca. 2 Stunden NACH Abflug von EI0123 ankommt.

Gehen wir doch mal auf das Kernproblem zurück.

Ihr wollt XXX-DUB-ORD fliegen.

EI125 DUB-ORD geht um 16:10 Uhr aus Dublin raus.

Ihr seid umgebucht worden auf EI123 DUB-ORD, der aber schon um 11:35 Uhr ab DUB geht.

Da Du immer noch nicht verraten hast, von welchem Flughafen in DE ihr abfliegen wollt (und an welchem Datum), kann hier auch keiner beantworten, ob es denn überhaupt einen Flug nach Dublin gibt, der rechtzeitig für den 11:35 Uhr Abflug von EI123 dort ist.

Wie wäre es, wenn Du erst einmal diese Basisinfos gibst? Dann wird auch nicht mehr herumtheoretisiert sondern man könnte Dir helfen...