ANZEIGE
Auf dem neuen Ticket steht aber ausdrücklich der Hinweis, dass a) nur auf A3-Flügen gültig, und b) kostenloses Upgrade, und auch unter "fare details" und "fare basis" steht klar und deutlich der Tarif des zugrundeliegenden Eco-Tickets.Nach erfolgreichem Einsatz eines A3 Upgrade-Vouchers, den ich naturlich nur bei A3 und OA einsetzen kann, habe ich einen gültigen Flugschein in C. So kann ich es bei checkmytrip lesen und auch in der Buchung bei A3, wenn der Voucher angewendet wurde. Sofern ich mich erinnere, gibt es bei A3 sogar ein Re-Issue des Tickets, das heisst es gibt eine neue Ticketnummer. Kommt es nun zu einer Anullierung, hat eine Ersatzbeförderung in der Buchungsklasse zu erfolgen, für den der Passagier einen gültigen Flugschein hat. Nach dem Voucher-Upgrade sehe ich in meiner Buchung keinen gültigen Flugschein mehr in Y. Und die EU-Verordnung ist eindeutig.
Wobei A3 bei Umbuchung auf eigene Flüge in der Regel ja auch I wieder freigibt (es wird aber zunächst das Eco-Ticket umgebucht, und dann erneut upgegradet), zumindest bei den ganzen längerfristigen Streichungen wegen Flugplanänderungen. Nur spätestens, wenn A3 selber keine Alternative hat und Du auf andere Airlines umgebucht wirst, wäre ich mir nicht so sicher, ob Du da wirklich noch einen Rechtsanspruch auf Umbuchung in C hättest (egal, ob langfristige Flugplanänderung oder kurzfristige Irreg-Umbuchung).
Während bei der LH-Gruppe bei Streichungen länger im Voraus ja grundsätzlich gilt, dass Umbuchung in Eco (und Du das Upgrade erneut anfragen musst), bei Irregs am Flugtag dagegen wurde ich auch bei Umbuchung auf andere Airlines schon in C umgebucht.
Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, wie hier die Rechtslage aussieht bzw. ob es dazu überhaupt schon Urteile gibt.