Wertes Forum,
mir schwant, mein am kommenden Montag geplanter BA3272 (DUS-LCY 10:15-10:30) wird annuliert.
Alternativ wäre BA0937 (DUS-LHR 10:45-11:15).
Alternativen nach LCY gibt es nur um 6:40 und 18:00, also inakzeptabel.
Der Ursprungsflug wäre also annuliert, ich würde nach LON befördert werden, aber nicht nach City, sondern Heathrow.
250 Euro ja/nein?
Kosten Transport LHR nach LCY ja/nein? Heathrow Express ist jetzt natürlich so kurzfristig teuer.
Seit wann beschreibt die Formel "fair und richtig" den Umgang von Lufthansa mit ihren Kunden?Gute Gelegenheit, das eigene Rechtsempfinden zu prüfen: Wäre es fair und richtig, müsste LH für den Streik des ihr nicht zugehörigen Sicherheitspersonals, auf den sie absolut keinerlei Einfluss hat und der sie genauso trifft wie ihre Passagiere, haften?
Also maximal nur Hotelkosten trotz des ganzen Aufwands und Ärgers. Alles klar, danke261/2004/EG dürfte auf diese Störung nicht anwendbar sein, daher gibts keine 600,00 €. Hotelkosten kann man mal versuchen, aber das hat nichts mit 261/2004/EG zu tun, würde ich bei AS anfragen und danach ne Beschwerde beim DOT (Link zum eigenen Blog) aufmachen.
Auge um Auge, Zahn um Zahn?Seit wann beschreibt die Formel "fair und richtig" den Umgang von Lufthansa mit ihren Kunden?
Ich habe darauf hingewiesen, dass Anstand keine Einbahnstrasse istAuge um Auge, Zahn um Zahn?
Hinweg mit Immanuel Kant und seinem kategorischen Imperativ?
Warum ist die EU Richtlinie eigentlich raus?
Falls der AS-Flug Teil einer Pauschalreise ist, steht der Veranstalter in der Pflicht.Also maximal nur Hotelkosten trotz des ganzen Aufwands und Ärgers. Alles klar, danke
Danke für den Hinweis, in dem Fall selbst gebuchtFalls der AS-Flug Teil einer Pauschalreise ist, steht der Veranstalter in der Pflicht.
Eine Bekannte von mir hat mir einen interessanten Fall geschildert, bei dem mich die Meinung der Profis interessieren würde:
Gebucht war 2x ZRH-MLE auf LX8066 (durchgeführt von WK) bzw. MLE-ZRH auf LX8067 (durchgeführt von WK), gebucht über Miles & More in Business Class auf Meilen.
Die Flüge haben wie geplant stattgefunden, allerdings nicht wie geplant für meine Bekannte: Beim Check-In wurde sie darüber informiert, dass es angeblich Probleme mit der Bezahlung der S&Gs mit der M&M Kreditkarte gegeben hätte, und man sie darüber per Mail informiert hat. Deshalb sei der Flug auch storniert worden.
Interessanterweise hat sie eine Mail erhalten, dass der Betrag für die S&Gs genehmigt wurde (ob er auch abgebucht wurde erfrage ich gerade), und die M&M Meilen für die Flüge wurden ebenfalls abgebucht und bis heute nicht erstattet (ist das normal bei einer stornierten Buchung?). Dafür habe man ihr eine Mail geschickt, dass es Probleme mit der Zahlung gegeben hätte. Aus Erfahrung weiss ich, dass solche Mails entweder nicht geschickt werden oder nicht ankommen, so auch bei ihr; sie hat nie eine solche erhalten.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit auf Schadenersatz? EU261 dürfte schwierig werden, da Abflug CH, wenn ich dass richtig in Erinnerung habe, allerdings frage ich mich, ob hier nicht unabhängig davon etwas machbar wäre...
Danke für eure Einschätzung
EU261/2004 gilt auch in der Schweiz, allerdings „reinrassig“, da die durch den EuGH erfolgten Urteile/Auslegungen nicht für die Schweiz gelten. Dafür können schweizerische Rechtsauffassungen anwendbar sein. Das kann zu erheblichen Unterschieden führen.EU261 dürfte schwierig werden, da Abflug CH, wenn ich dass richtig in Erinnerung habe,
Volle Zustimmung. Den fragst Du dann auch gleich zu Anfang, das Wievielfache des von Dir begehrten Ausgleichsanspruchs er kostet.Aus deutscher/EU-Sicht ist es schwer, den EuGH zu vergessen und zu wissen, welche schweizerischen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Das ist m.E. eher was für einen Schweizer Rechtsanwalt.
Die wird Dir vermutlich eher die 600,00 € zahlen, statt eine Deckungszusage zu erteilen.
Stell ich die Ansprüche bei LH, da dort die Ursprungsbuchung bestand?
ggf. gibts sogar 2x Geld, wenn schon die Umbuchung auf LX (planmäßig) eine relevante Verspätung mit sich gebracht hätte.
... weil die USA nicht zum Hoheitsgebiet der EU (bzw. EU Staaten) gehört.Weil EU261 für einen interamerikanischen Flug am Beginn der Reise nicht anwendbar ist. Es muss eine EU Airline sein oder der Flug muss in der EU beginnen.
Freitagnacht, 08.04. 23uhr also ca 7,5h vor Abflug des ursprünglich geplanten LH399Und wann wurde über die Änderung der Verbindung informiert? Das ist für die Schwellen in Art. 5 Abs. 1 lit .c) relevant.