EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.160
Neuss
www.drboese.de
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Du forderst BA zur Beförderung nach LCY auf. Danach gibt’s die Kosten ersetzt. Und 250€ je nach Dauer der Verspätung in LCY
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Wertes Forum,
mir schwant, mein am kommenden Montag geplanter BA3272 (DUS-LCY 10:15-10:30) wird annuliert.
Alternativ wäre BA0937 (DUS-LHR 10:45-11:15).
Alternativen nach LCY gibt es nur um 6:40 und 18:00, also inakzeptabel.

Der Ursprungsflug wäre also annuliert, ich würde nach LON befördert werden, aber nicht nach City, sondern Heathrow.

250 Euro ja/nein?

Kosten Transport LHR nach LCY ja/nein? Heathrow Express ist jetzt natürlich so kurzfristig teuer.

Swiss hat im gleichen Fall mir 125€ + Transportkosten bezahlt.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.683
780
Hallo zusammen, jetzt hat es uns leider auch erwischt, insbesondere zum Ende des Urlaubs extrem ärgerlich.
Ich würde mich über eine Einschätzung freuen, damit der Frust zumindest ein bisschen weniger wird.

Gebucht, auf DE Ticket
AS291 HNL - SEA 08.04. 23:30 - 09.04. 08:25
DE2033 SEA - FRA 09.04. 18:05 - 10.04. 13:30

Wir haben vom Storno des ersten Fluges AS291 durch Zufall erfahren, da der Online Checkin bei Alaska Air nicht ging (wie auf dem Hinflug auch, da hat jedoch in FRA dann DE die Tickets mit ausgestellt) und wir zumindest hinsichtlich des ersten Fluges nachfragen wollten, wie es mit Sitzplätzen aussieht (Hinflug war direkt vor den Notausgängen und für den langen Flug mit nicht verstellbarer Lehne echt unangenehm). Dabei erfuhren wir dann, dass AS gestrichen wurde und man uns umbuchen könnte.
Umbuchung erfolgte nach langen Diskussionen auf AS834 HNL - PDX 15:55 - 00.30 und AS2228 PDX - SEA 10:05 - 11:00
Wir müssen uns jetzt ein Hotel in Portland buchen, fliegen einen halben Tag eher aus Honolulu ab und geben auch hier das Auto eher zurück.
Ein Teil des Tickets wurde storniert, Flug mehr als 4h vorher, EU Airline, Ende des Tickets in EU, keine Information von der Fluggesellschaft. Stehen uns hier die 600€ zu oder aufgrund USA Teilflug nur die Übernachtung? Im Rennen sind auch noch die 300€ (Halbierung, da wir vermutlich rechtzeitig wie geplant in FRA ankommen) oder einfach Pech gehabt.
Was müssen wir bei DE alles einreichen?
Bekommt man das im ersten Schritt alleine hin oder direkt über Anwalt?

Besten Dank!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.160
Neuss
www.drboese.de
261/2004/EG dürfte auf diese Störung nicht anwendbar sein, daher gibts keine 600,00 €. Hotelkosten kann man mal versuchen, aber das hat nichts mit 261/2004/EG zu tun, würde ich bei AS anfragen und danach ne Beschwerde beim DOT (Link zum eigenen Blog) aufmachen.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
Gute Gelegenheit, das eigene Rechtsempfinden zu prüfen: Wäre es fair und richtig, müsste LH für den Streik des ihr nicht zugehörigen Sicherheitspersonals, auf den sie absolut keinerlei Einfluss hat und der sie genauso trifft wie ihre Passagiere, haften?
Seit wann beschreibt die Formel "fair und richtig" den Umgang von Lufthansa mit ihren Kunden?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.683
780
261/2004/EG dürfte auf diese Störung nicht anwendbar sein, daher gibts keine 600,00 €. Hotelkosten kann man mal versuchen, aber das hat nichts mit 261/2004/EG zu tun, würde ich bei AS anfragen und danach ne Beschwerde beim DOT (Link zum eigenen Blog) aufmachen.
Also maximal nur Hotelkosten trotz des ganzen Aufwands und Ärgers. Alles klar, danke

Warum ist die EU Richtlinie eigentlich raus?
EU Airline die das Ticket ausstellt und die zweite Beförderung übernimmt, von deren Seite keine Information, Teil des ursprünglichen Fluges gestrichen.und Verschiebung der eigentlichen Flugdaten um x Stunden
 
Zuletzt bearbeitet:

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Eine Bekannte von mir hat mir einen interessanten Fall geschildert, bei dem mich die Meinung der Profis interessieren würde:

Gebucht war 2x ZRH-MLE auf LX8066 (durchgeführt von WK) bzw. MLE-ZRH auf LX8067 (durchgeführt von WK), gebucht über Miles & More in Business Class auf Meilen.
Die Flüge haben wie geplant stattgefunden, allerdings nicht wie geplant für meine Bekannte: Beim Check-In wurde sie darüber informiert, dass es angeblich Probleme mit der Bezahlung der S&Gs mit der M&M Kreditkarte gegeben hätte, und man sie darüber per Mail informiert hat. Deshalb sei der Flug auch storniert worden.

Interessanterweise hat sie eine Mail erhalten, dass der Betrag für die S&Gs genehmigt wurde (ob er auch abgebucht wurde erfrage ich gerade), und die M&M Meilen für die Flüge wurden ebenfalls abgebucht und bis heute nicht erstattet (ist das normal bei einer stornierten Buchung?). Dafür habe man ihr eine Mail geschickt, dass es Probleme mit der Zahlung gegeben hätte. Aus Erfahrung weiss ich, dass solche Mails entweder nicht geschickt werden oder nicht ankommen, so auch bei ihr; sie hat nie eine solche erhalten.

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit auf Schadenersatz? EU261 dürfte schwierig werden, da Abflug CH, wenn ich dass richtig in Erinnerung habe, allerdings frage ich mich, ob hier nicht unabhängig davon etwas machbar wäre...

Danke für eure Einschätzung
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.845
28.633
MUC
Eine Bekannte von mir hat mir einen interessanten Fall geschildert, bei dem mich die Meinung der Profis interessieren würde:

Gebucht war 2x ZRH-MLE auf LX8066 (durchgeführt von WK) bzw. MLE-ZRH auf LX8067 (durchgeführt von WK), gebucht über Miles & More in Business Class auf Meilen.
Die Flüge haben wie geplant stattgefunden, allerdings nicht wie geplant für meine Bekannte: Beim Check-In wurde sie darüber informiert, dass es angeblich Probleme mit der Bezahlung der S&Gs mit der M&M Kreditkarte gegeben hätte, und man sie darüber per Mail informiert hat. Deshalb sei der Flug auch storniert worden.

Interessanterweise hat sie eine Mail erhalten, dass der Betrag für die S&Gs genehmigt wurde (ob er auch abgebucht wurde erfrage ich gerade), und die M&M Meilen für die Flüge wurden ebenfalls abgebucht und bis heute nicht erstattet (ist das normal bei einer stornierten Buchung?). Dafür habe man ihr eine Mail geschickt, dass es Probleme mit der Zahlung gegeben hätte. Aus Erfahrung weiss ich, dass solche Mails entweder nicht geschickt werden oder nicht ankommen, so auch bei ihr; sie hat nie eine solche erhalten.

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit auf Schadenersatz? EU261 dürfte schwierig werden, da Abflug CH, wenn ich dass richtig in Erinnerung habe, allerdings frage ich mich, ob hier nicht unabhängig davon etwas machbar wäre...

Danke für eure Einschätzung

Die Frage ist ja erstmal, ob erfolgreich Tickets ausgestellt worden sind. Wenn die Zahlung von S&G fehlgeschlagen sein soll, dürften ja keine Tickets ausgestellt worden sein. Ergo auch kein Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

Wenn die Tickets bereits ausgestellt waren, finde ich das schon sehr merkwürdig, dass diese einfach wegen angeblicher Probleme bei der S&G-Zahlung sang- und klanglos storniert wurden.

Ich denke, dass man für eine bessere Einschätzung genauer verstehen muss, was passiert ist und was nicht. Allerdings haben wir hier keinen EU-Bezug, sodass man den Sachverhalt nach schweizer Recht bewerten müsste.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.160
Neuss
www.drboese.de
Bei 261/2004 ist es egal, ob Tickets ausgestellt wurden. Es genügt, dass (irgendeine) Bestätigung vorliegt. Das scheint es hier gegeben zu haben.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
EU261 dürfte schwierig werden, da Abflug CH, wenn ich dass richtig in Erinnerung habe,
EU261/2004 gilt auch in der Schweiz, allerdings „reinrassig“, da die durch den EuGH erfolgten Urteile/Auslegungen nicht für die Schweiz gelten. Dafür können schweizerische Rechtsauffassungen anwendbar sein. Das kann zu erheblichen Unterschieden führen.

Aus deutscher/EU-Sicht ist es schwer, den EuGH zu vergessen und zu wissen, welche schweizerischen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Das ist m.E. eher was für einen Schweizer Rechtsanwalt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Aus deutscher/EU-Sicht ist es schwer, den EuGH zu vergessen und zu wissen, welche schweizerischen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Das ist m.E. eher was für einen Schweizer Rechtsanwalt.
Volle Zustimmung. Den fragst Du dann auch gleich zu Anfang, das Wievielfache des von Dir begehrten Ausgleichsanspruchs er kostet.
Und wenn Du eine RSV hast: Die wird Dir vermutlich eher die 600,00 € zahlen, statt eine Deckungszusage zu erteilen.
 

tehbasti

Erfahrenes Mitglied
01.04.2016
864
18
LUX / DSM
Ursprünglicher Plan war:
Samstag mit LH399 und LH454 von Lux nach Sfo zu fliegen.

LH399 wurde am Abend zuvor gecanceled. Umbuchung auf LX751 und LX38. Ersterer hat Verspätung, wir kommen noch pünktlich zum Boarding (in progress) des Anschlussfluges, unsere Plätze wurden aber bereits anderweitig vergeben (obwohl wir eingecheckt waren und Bordkarten hatten) und umgebucht auf LX38 Sonntag/heute.

War ursprünglich ein Award Ticket auf 220er Stock, nach Umbuchung nun aber auf 724.

Stell ich die Ansprüche bei LH, da dort die Ursprungsbuchung bestand?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
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Neuss
www.drboese.de
Stell ich die Ansprüche bei LH, da dort die Ursprungsbuchung bestand?

ggf. gibts sogar 2x Geld, wenn schon die Umbuchung auf LX (planmäßig) eine relevante Verspätung mit sich gebracht hätte.

Wenn das nicht der Fall war, dann kann man sicher gut argumentieren, dass LH zahlen muss. Wer will sowas auch schon in der Schweiz oder Luxemburg durchsetzen, was sonst die Folge wäre.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965

irgendwie werde ich aus dem Urteil oben nicht schlau... geht hier nur um Rückerstattung des Flugpreises nach Annullierung. Waren wohl mehrere Personen auf dem Flug gebucht und einer ist am Ende nicht mitgeflogen.
"Ein Anspruch aus Art. 8 Abs. 1a VO (EG) 261/2004 stehe ausschließlich dem Buchenden zu"

Anspruchsinhaber eines Erstattungsanspruchs ist also nur derjenige, der den Flug selbst gebucht und auch bezahlt hat??
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Nicht lange damit auseinandersetzen. Das Urteil ist bumsfalsch und die Gefahr, dass sich das wiederholt, ist nach dem Ende von TXL auch jeden Tag geringer.
 
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