EU Fluggastrechte / Annullierung

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A35K

Reguläres Mitglied
14.05.2019
61
45
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Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee, ob in folgenden Fall Ansprüche bzw. Kostenkompensation (neues Bahnticket) gemacht werden können (non EU-VO, da weder EU-Airline noch EU-Abflug):

Airline: SQ

Original:
BKK-SIN SQ705 09:40-13:05
SIN-FRA SQ326 13:55-19:40

2 Tage vor Abflug (ca. 39 Stunden vor Abflug) rebooking von SQ erhalten per E-Mail (Begründung: operational reasons):
BKK-SIN SQ711 18:30-21:55
SIN-FRA SQ26 23:55-06:45+1
effektive Ankunft wegen Verspätung in FRA war dann ca. 09:30

Wegen Umbuchung und Verspätung also effektiv fast 14 Stunden verspätet am Zielort FRA.

Ich musste ein neues Bahnticket (ca. 90 Euro) buchen.
Können die Kosten für das neue Bahnticket bei SQ geltend gemacht werden?

Vielen Dank vorab
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Da müsste man prüfen, ob in Pakistan entsprechende Fluggastrechte existieren. Aber auch hier sehe ich nicht, wie man diese Forderung vor einem pakistanischen Gericht erfolgreich durchsetzen könnte.
Und wieso nicht am Bestimmungsziel Salzburg, also mal ungeachtet der Frage, ob der Anspruch materiell-rechtlich besteht?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Wenn ich nun einen Alternativflug mit Air France buchen würde, könnte ich dessen Rückerstattung dann über ein Portal wie flightright erwirken? Wie sind da Eure Erfahrungen?
Kosten für Alternativflüge muß man meistens noch selber durchsetzen. Die Forderung ist den Portalen wohl noch nicht standardisiert genug, die zielen auf die Pauschalentschädigung ab.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn ich nun einen Alternativflug mit Air France buchen würde, könnte ich dessen Rückerstattung dann über ein Portal wie flightright erwirken? Wie sind da Eure Erfahrungen?
Also das wäre jetzt eine Überraschung für mich, wenn diese EC261/2004-Inkassodienstleister jetzt auch die Kosten für selbst-gebuchte Ersatztickets eintreiben.
Die Rechtssprechung in Deutschland scheint wohl dahin zu gehen, dass die Airlines diese Kosten tragen müssen. Aber gibt es hierzu schon ein EUGH-Urteil? Ohne eine solches klares EUGH-Urteil kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Inkassodienstleister auf dieses Abenteuer einlassen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.160
Neuss
www.drboese.de
Da auch die Inkassodienstleister im wesentlichen keine Schurkenstaaten abdecken (also solche, in denen der Gewinner am Ende gleichwohl Kosten tragen muss), ist vermutlich eine Entscheidung des EuGH an der Front nicht erforderlich. Aber wie hollaho schon sagte, ist das den Excel-Jongleuren zu viel Einzelfallprüfung und - muss man auch klar sagen - Airlines hätten in vielen Fällen sehr gute Karten, aus der Nummer herauszukommen, weil Passagiere das nicht richtig "vorbereiten".
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Im Zweifelsfall scheitern die Fluggäste darin, im Streitfall nachzuweisen, dass die Airline eine solche Umbuchung abgelehnt hat bzw. dass der Fluggast der Airline eine ausreichende Frist zur Umbuchung eingeräumt hat. Das müsste ja dann schwer sein, wenn die Kommunikation zwischen Airline und dem Fluggast eben nur am Telefon stattgefunden hat.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.711
6.088
Eine Bekannte von mir wurde gerade im Rahmen einer Pauschalreise von EW von PMI-DUS auf PMI-HAM mit anschließendem Bustransfer nach DUS umgebucht. Sie wird natürlich deutlich mehr als drei Stunden verspätet in DUS ankommen. Abgesehen davon, dass ich mich auf solch eine Umbuchung gar nicht eingelassen hätte, hat sie Ansprüche aus EU261 oder entfallen diese wegen der Pauschalreise?
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Die Frage ist ja erstmal, ob erfolgreich Tickets ausgestellt worden sind. Wenn die Zahlung von S&G fehlgeschlagen sein soll, dürften ja keine Tickets ausgestellt worden sein. Ergo auch kein Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

Wenn die Tickets bereits ausgestellt waren, finde ich das schon sehr merkwürdig, dass diese einfach wegen angeblicher Probleme bei der S&G-Zahlung sang- und klanglos storniert wurden.

Ich denke, dass man für eine bessere Einschätzung genauer verstehen muss, was passiert ist und was nicht. Allerdings haben wir hier keinen EU-Bezug, sodass man den Sachverhalt nach schweizer Recht bewerten müsste.

Bei 261/2004 ist es egal, ob Tickets ausgestellt wurden. Es genügt, dass (irgendeine) Bestätigung vorliegt. Das scheint es hier gegeben zu haben.


Kurzes Update hierzu: Es gab tatsächlich keine Ticketnummern, und die KK wurde auch nicht abgebucht.
Da
-Abflug Schweiz
-Versäumnis der Bekannten zu überprüfen ob Tickets ausgestellt wurden
-Unfähigkeit von M&M/DKB den Kontakt herzustellen, dass TIckets nicht ausgestellt wurden

dürfte es sich vermutlich nicht lohnen hier Forderungen zu stellen, sehe ich das richtig?
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Ich bitte um Rat wie mit einer Annullierung/Downgrade vorzugehen ist:
  • Für meine Tochter hatte ich ca 10 Tage vor Abflug ein Eco Ticket mit Lufthansa für den 9. Apr 7:30 HAM-FRA-IAH-SFO gebucht.
  • Für Hin- und Rückflug hatte ich auf MyOffer Upgrades geboten.
  • 72 Stunden vor Abflug wurde das Upgrade auf P-Eco FRA-IAH bestätigt
  • 65 Stunden vor Abflug wurde 7:30 HAM-FRA storniert, erst auf 6:00 HAM-FRA Warteliste, dann auf 13:15 HAM-MUC-SFO umgebucht. Nachfolgend wurde HAM-MUC auch storniert und schließlich 9 Stunden vor Abflug auf 6:00 HAM-FRA-SFO in Eco umgebucht
  • Das Upgrade auf P-Eco wurde trotz Nachfrage wegen Streckenänderung nicht mehr honoriert. Beim Check-in war ein nur ein C Upgrade verfügbar, welches ich dann für 460 Euro gebucht habe
Im Prinzip liegt hier eine Annullierung (Abflug >1 Stunde früher) sowie ein Downgrade vor.

Meine Fragen:
  • Der Grund für die Annullierungen nach FRA/MUC scheinen Personalengpässe in der Gepäck- und Flugabfertigung vor Ostern gewesen zu sein. Kann LH hier höhere Gewalt geltend machen und damit durchkommen?
  • Hätte die bestätigte Reiseklasse auf der Langstrecke trotz Änderung (FRA-IAH nach FRA-SFO) honoriert werden müssen und ist dies ein entschädigungspflichtiges Downgrade?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
  • Das Upgrade auf P-Eco wurde trotz Nachfrage wegen Streckenänderung nicht mehr honoriert.

Können Sie das nachweisen, dass FRA-SFO nur auf Economy umgebucht wurde?

Beim Check-in war ein nur ein C Upgrade verfügbar, welches ich dann für 460 Euro gebucht habe

Falls kein Nachweis, dass wird LH einfach behaupten, dass die EUR 460 der Upgrade-Preise von Premium Economy auf Business war.
 

MUC_XYZ

Reguläres Mitglied
16.05.2015
26
56
Dann lasst uns bitte genau dieses Thema noch einmal in 3 Monaten anschauen. Für Kiev besteht absolut keine Gefahr einer Invasion durch Russland.

[....]
Die drei Monate sind fast vorbei ...

Wobei deine Meinung auch der Einschätzung der meisten europäischen Politiker entsprach. Mich selber eingeschossen, hätten nicht geglaubt, dass es so schnell zu einem Krieg in Europa kommen könnte.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
HAM-FRA-IAH-SFO sind 11,464 km.
FRA-IAH sind 8,421 km.
Das entspricht also 73,46% der Gesamtstrecke,

Lufthansa muss also 75% vom 73,46% vom 50% (one-way) des Gesamttickets in Form von Geld erstatten.

Beispiel:
Hin-und Rückflug HAM-SFO-HAM kosteten EUR 1000.
50% davon sind EUR 500.
Jetzt addiert man den MyUpgrade-Preis (z.B. EUR 250) zu den EUR 500 dazu.
Dann reden wir von EUR 750.
73,46% von EUR 750 sind EUR 550,95.
Von diesen EUR 550,95 muss Lufthansa 75% in Form von Geld erstatten.
Das sind EUR 413,21.

Da dem Fluggast bei Buchung ja nicht mitgeteilt wurde, was HAM-SFO und SFO-HAM einzeln kosten, darf der Fluggast hier genau 50% für die one-way Strecke ansetzen.

Lufthansa wird in der eigenen Berechnung sich natürlich selbst übervorteilen, indem eben nicht genau 50% für die one-way Strecke angesetzt. Ferner ist davon auszugehen, dass Lufthansa nur die EUR 250 für den MyUpgrade Preis erstatten wird und sich hier auf die eigene AGB berufen wird. Das entspricht aber nicht den Regelungen der EUR-Fluggastrechteverordnung.