EU Fluggastrechte / Annullierung

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
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Falls jemand sich fragt, wie lange LH gerade braucht, um Kompensation wegen verspätung zu bearbeiten:
Flug war anfang Oktober. Beschwerde war auch anfang Oktober. Heute (6. Mai) kam die Email mit Bestätigung der Zahlung der Entschädigung. LH hat also 7 Monate für die Bearbeitung gebraucht.
Interessant. Ich habe Anfang März einen Claim eingereicht, die Zusage kam nach nicht ganz einer Woche, weitere zwei Tage später war dann auch das Geld da. Zugegeben, es war ein sehr offensichtlicher und einfacher Fall aber das habe ich definitiv schon schlechter erlebt.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Habe eine OS missed Connection in VIE. Grund für die Verspätung des ersten Legs war gemäss Durchsage vom Captain "Slot".

Berechtigt mich das zu 250 EUR Kompensation? (neu lande ich 7h später als geplant).
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Habe eine OS missed Connection in VIE. Grund für die Verspätung des ersten Legs war gemäss Durchsage vom Captain "Slot".

Berechtigt mich das zu 250 EUR Kompensation? (neu lande ich 7h später als geplant).
Wenn keine höhere Gewalt Ursache für den "missed slot" war, ja. Technisch-organisatorisch geht auf die Kappe der Airline.
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Gibt es eigentlich Airlines, die statt Cash einen Voucher anbieten? Ich zB gerne statt 250 EUR Cash einen 500 EUR Gutschein aktzeptieren :) Habe ich Chancen für sowas bei OS?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
520
219
Planet Earth
Gibt es eigentlich Airlines, die statt Cash einen Voucher anbieten? Ich zB gerne statt 250 EUR Cash einen 500 EUR Gutschein aktzeptieren :) Habe ich Chancen für sowas bei OS?
Air Berlin hatte mir kurz vor dem Ende tatsächlich mal 1200 € als Voucher angeboten statt 600 € compensation + expenses. Trotz sehr-viel-airberlin-flieger sagte mein siebter Sinn mir (glücklicherweise): nein, Danke!
 
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spak50

Aktives Mitglied
21.05.2018
121
291
Hallo Leute,

ich bin am 28. Dezember von Straßburg über München und Montreal nach Toronto geflogen. SXB - MUC und MUC - YVR war mit LH, YVR - YYZ mit AC. Der Flug mit AC nach Toronto hätte abends um 20:30 stattfinden sollen. Um kurz nach 0 Uhr deutscher Zeit am 28.12. kriege ich die Mitteilung von AC dass der Flug nach Toronto annulliert wurde und ich auf den Flug am nächsten Morgen um 6 Uhr umgebucht wurde.
Die Flüge waren alle auf einem Ticket und über Lufthansa gebucht.

Erstmal stellt sich für mich mittlerweile die Frage an wen ich mich zwecks Entschädigung überhaupt wenden sollte: Lufthansa oder Air Canada? Nachdem ich hier ein bisschen gelesen habe denke ich nun dass Lufthansa dafür verantwortlich wäre obwohl der annullierte Flug Air Canada betraf. Ist das richtig?

Ich habe nun vor knapp 3 Wochen Air Canada geschrieben und folgende Antwort erhalten:


„I’m sorry to hear that your flight from Montreal was cancelled. I know our customers are eager to get to their destinations, and it’s not convenient when you have to wait.

We are in receipt of your claim under the Air Passenger Protection Regulations for flight AC 427 on December 28, 2021.

In this instance, the compensation you are requesting does not apply because the delay was caused by an unforeseen safety-related issue. Specifically, crew constraints associated with the COVID-19 health and safety protocols.

For example, crew members may be required to isolate if they have COVID-like symptoms, have a positive COVID-19 test, or have been in contact with someone who tested positive for COVID-19.

However, as a goodwill gesture, I am pleased to provide you with an Air Canada eCoupon for $300.00 CAD . Redemption details will follow at the bottom of this email thread.

We look forward to the opportunity to welcome you on board in the future.“

Bis jetzt dachte ich dass mir laut der EU-Verordnung die Erstattung der von mir getätigten Hotelbuchung sowie 600€ pro Passagier zustehen würden da der Ersatzflug ja erst am nächsten Tag stattfand. Oder ist die Argumentation von Air Canada zutreffend? Oder liegt es daran dass ich mich an den falschen Ansprechpartner gewendet habe?

Kenne mich leider nicht wirklich aus mit der ganzen Rechtslage und wäre dankbar für eine Einschätzung.
Habe mich diesbezüglich an Lufthansa gewendet und nun folgende Antwort erhalten:

Es tut uns leid, dass Sie während Ihrer Reise am 28. Dezember 2021 von Straßburg nach Toronto Unannehmlichkeiten hatten. Für diese entschuldigen wir uns.
Die Annullierung Ihres Fluges von Montreal nach Toronto beruhte auf der aktuellen Situation infolge der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus. Die damit einhergehenden drastischen Auswirkungen sowie die globalen Folgen für den Luftverkehr hatten eine Flugplanreduzierung unumgänglich gemacht. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände können wir Ihnen leider keine Ausgleichsleistung anbieten.

Bezugnehmend auf Ihre Zusatzkosten für Übernachtung und Verpflegung lehnen wir eine Kostenbeteiligung ab, da keinerlei Belege beigefügt wurden.

Wir hoffen, dass Sie Lufthansa trotz der unschönen Erfahrung weiter Ihr
Vertrauen schenken und wir Sie bald wieder an Bord begrüßen können.“

Erstmal vorab, ich habe im Anhang eine Kreditkartenabrechnung hinzugefügt mit den Kosten für das Hotel, würde das Ganze dann nochmal an LH übermitteln… dennoch müsste ich auch Anspruch auf 600€ Entschädigung haben oder? Der Ersatzflug fand schließlich erst am nächsten Tag statt und ich habe die Information über die Annullierung weniger als 24 Stunden vor Abflug erhalten… Habt ihr eine Idee wie man nun weiter vorgehen könnte?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Habe mich diesbezüglich an Lufthansa gewendet und nun folgende Antwort erhalten:

Es tut uns leid, dass Sie während Ihrer Reise am 28. Dezember 2021 von Straßburg nach Toronto Unannehmlichkeiten hatten. Für diese entschuldigen wir uns.
Die Annullierung Ihres Fluges von Montreal nach Toronto beruhte auf der aktuellen Situation infolge der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus. Die damit einhergehenden drastischen Auswirkungen sowie die globalen Folgen für den Luftverkehr hatten eine Flugplanreduzierung unumgänglich gemacht. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände können wir Ihnen leider keine Ausgleichsleistung anbieten.

Bezugnehmend auf Ihre Zusatzkosten für Übernachtung und Verpflegung lehnen wir eine Kostenbeteiligung ab, da keinerlei Belege beigefügt wurden.

Wir hoffen, dass Sie Lufthansa trotz der unschönen Erfahrung weiter Ihr
Vertrauen schenken und wir Sie bald wieder an Bord begrüßen können.“

Erstmal vorab, ich habe im Anhang eine Kreditkartenabrechnung hinzugefügt mit den Kosten für das Hotel, würde das Ganze dann nochmal an LH übermitteln… dennoch müsste ich auch Anspruch auf 600€ Entschädigung haben oder? Der Ersatzflug fand schließlich erst am nächsten Tag statt und ich habe die Information über die Annullierung weniger als 24 Stunden vor Abflug erhalten… Habt ihr eine Idee wie man nun weiter vorgehen könnte?

(ggf. RA beauftragen) - Klage erheben (lassen).
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Wie jetzt... Nur weil man zuvielen Leuten gekündigt hat, und jetzt nicht mehr genug Personal da ist, ist jetzt die Pandemie schuld? Gut, als Airline würde ich diese Ausrede auch probieren 😊
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
Habe mich diesbezüglich an Lufthansa gewendet und nun folgende Antwort erhalten:

Es tut uns leid, dass Sie während Ihrer Reise am 28. Dezember 2021 von Straßburg nach Toronto Unannehmlichkeiten hatten. Für diese entschuldigen wir uns.
Die Annullierung Ihres Fluges von Montreal nach Toronto beruhte auf der aktuellen Situation infolge der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus. Die damit einhergehenden drastischen Auswirkungen sowie die globalen Folgen für den Luftverkehr hatten eine Flugplanreduzierung unumgänglich gemacht. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände können wir Ihnen leider keine Ausgleichsleistung anbieten.

Bezugnehmend auf Ihre Zusatzkosten für Übernachtung und Verpflegung lehnen wir eine Kostenbeteiligung ab, da keinerlei Belege beigefügt wurden.

Wir hoffen, dass Sie Lufthansa trotz der unschönen Erfahrung weiter Ihr
Vertrauen schenken und wir Sie bald wieder an Bord begrüßen können.“

Erstmal vorab, ich habe im Anhang eine Kreditkartenabrechnung hinzugefügt mit den Kosten für das Hotel, würde das Ganze dann nochmal an LH übermitteln… dennoch müsste ich auch Anspruch auf 600€ Entschädigung haben oder? Der Ersatzflug fand schließlich erst am nächsten Tag statt und ich habe die Information über die Annullierung weniger als 24 Stunden vor Abflug erhalten… Habt ihr eine Idee wie man nun weiter vorgehen könnte?
Gib das einfach @kexbox in die Hand - er zaubert dir ein erfreuliches Lächeln ins Gesicht...😉
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.699
2.434
PIX, BER, ZRH
Hallo Leute,

ich bin am 28. Dezember von Straßburg über München und Montreal nach Toronto geflogen. SXB - MUC und MUC - YVR war mit LH, YVR - YYZ mit AC. Der Flug mit AC nach Toronto hätte abends um 20:30 stattfinden sollen. Um kurz nach 0 Uhr deutscher Zeit am 28.12. kriege ich die Mitteilung von AC dass der Flug nach Toronto annulliert wurde und ich auf den Flug am nächsten Morgen um 6 Uhr umgebucht wurde.
Die Flüge waren alle auf einem Ticket und über Lufthansa gebucht.

Erstmal stellt sich für mich mittlerweile die Frage an wen ich mich zwecks Entschädigung überhaupt wenden sollte: Lufthansa oder Air Canada? Nachdem ich hier ein bisschen gelesen habe denke ich nun dass Lufthansa dafür verantwortlich wäre obwohl der annullierte Flug Air Canada betraf. Ist das richtig?

Ich habe nun vor knapp 3 Wochen Air Canada geschrieben und folgende Antwort erhalten:


„I’m sorry to hear that your flight from Montreal was cancelled. I know our customers are eager to get to their destinations, and it’s not convenient when you have to wait.

We are in receipt of your claim under the Air Passenger Protection Regulations for flight AC 427 on December 28, 2021.

In this instance, the compensation you are requesting does not apply because the delay was caused by an unforeseen safety-related issue. Specifically, crew constraints associated with the COVID-19 health and safety protocols.

For example, crew members may be required to isolate if they have COVID-like symptoms, have a positive COVID-19 test, or have been in contact with someone who tested positive for COVID-19.

However, as a goodwill gesture, I am pleased to provide you with an Air Canada eCoupon for $300.00 CAD . Redemption details will follow at the bottom of this email thread.

We look forward to the opportunity to welcome you on board in the future.“

Bis jetzt dachte ich dass mir laut der EU-Verordnung die Erstattung der von mir getätigten Hotelbuchung sowie 600€ pro Passagier zustehen würden da der Ersatzflug ja erst am nächsten Tag stattfand. Oder ist die Argumentation von Air Canada zutreffend? Oder liegt es daran dass ich mich an den falschen Ansprechpartner gewendet habe?

Kenne mich leider nicht wirklich aus mit der ganzen Rechtslage und wäre dankbar für eine Einschätzung.

Ausführende Airline des anullierten Fluges (und damit verantwortlich für Ausgleichszahlungen) ist Air Canada, auch wenn wir nun nicht wissen ob nun von Montreal oder Vancouver erst verspätet nach Toronto geflogen wurde. Die Angaben sind in dem Post ja widersprüchlich. Ende Dezember tobte die Omikron-Welle wohl auch in Canada, so dass mit den dortigen Restriktionen schon teils so viel Personal in Quarantäne oder Isolation geschickt worden sein kann, dass die Ausfälle sehr kurzfristig waren und vielleicht nicht mehr im Einflussbereich der Airline lagen. CAD 300.00 sind ja schon mal besser als gar nichts.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.467
197
Jetzt können wir uns einreihen:
DUS-MAD-XRY (Jerez) , gestern in Madrid hängen geblieben, weil Anschlussflug verpasst.
Die Verspätung des ersten Fluges kam durch „Bodenpersonal zu spät am Gate“- kein Witz. Abflug 12.00h geplant, die Iberia-Madame rollte erst um 11.50h an, bis dahin blieb alles dunkel und es stauten sich die Paxe vor dem Gate. Die Maschine stand seit 1h am Finger ..
In Madrid mussten wir noch Terminal wechseln mit dem Zug und wieder durch die Siko. Als wir japsend am Gate ankamen, war gerade Abflugzeit. Der Flieger stand noch da, aber wir wurde nicht mehr reingelassen.
in der Lounge Voucher für Hotel und Verplfegung bekommen, neuer Flug erst HEUTE Mittag.

hier kann ich nach langer Zeit Erfolg vermelden:
Iberia hat nach Klage durch Flightright gezahlt, Geld ist bereits bei mir angekommen. 2x400€ minus Gebühren.
Keybox hatte ich vorher gefragt, aber er war sich nicht sicher ( kein Vorwurf!)

Nachtrag: der Fall war aus 10/2019
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.845
28.623
MUC
Hat jemand Erfahrung mit Fluggastrechen in Frankreich?

Ein guter in Frankreich lebender Freund wollte gerade mit TP ORY-LIS-LPA fliegen. ORY-LIS hat offenbar ein Technical und wird nicht mehr zeitnah nach LIS fliegen können, um dort den Anschluss nach LPA erreichen zu können. Einen späteren Flug LIS-LPA gibt es heute nicht.

TP ist aktuell nicht erreichbar und offenbar gibt es am Flughafen in ORY kein greifbares Personal.

Wenn der Freund jetzt auf Vuelling oder Iberia mit Umstieg in BCN oder MAD umbucht, gibt es Erfahrungen, wie gut / schwierig man die daraus resultierenden Forderungen in Frankreich eintreiben kann?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.160
Neuss
www.drboese.de
Mega gut.

Das Eintreiben wird nur teurer, als einen Jet zu chartern und die Kosten trägt nicht vollständig - wie es gerecht wäre - der Verlierer.

Mir liegt noch die Rechnung Straßburger Kollegen vor, die für ein Schreiben, 1 3/4 Seite, über 2.000 € abrechneten.

Grundregel: Außerhalb von .AT und ggf. noch .de kannst Du Fluggastrechte abhaken, wenn Du nicht eine vernünftig arbeitende Schlichtungsstelle oder Aufsichtsbehörde hast.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Flugstorno spät Abends wegen Schnee am Zielflughafen (wir waren schon kurz vorm Start). Kurz vor Mitternacht ein Hotel am FRA Terminal 1 genommen. Übernachtungskosten EUR 216,- (und das war das günstigste am T1). LH will EUR 100,- davon übernehmen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.160
Neuss
www.drboese.de
Wenn du vorher zur Stellung einer Unterkunft aufgefordert hast, das entweder beweisen kannst oder Lufthansa das später nicht bestreitet, kein Problem.
wobei Frankfurt eigentlich auch ein wenig Ahnung von Recht hat, da dürfte es schon ausreichen, dass dir nichts aktiv angeboten wurde
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Der LH-Service-Counter war nicht besetzt, gewartet habe ich dort nicht. FRA war zu den Zeitpunkt ausgestorben. Hatte einen langen Tag und wollte ins Bett. HON-Hotline sagte, ich könne auch selbst das Hotel wählen.

Habe nochmal nett nachgefragt. Ansonsten spiele ich mit dem Gedanken, auch die EUR 250.- einzufordern. Ich wurde nämlich nicht auf den ersten Flug umgebucht. Die INVOL-App zeigte diesen jedoch als verfügbar an. Zwischen dem ersten und meinen lagen >4h.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Hallo,

zu folgenden Fall: https://www.vielfliegertreff.de/for...ines-segments-praemienflug-2-segmente.151326/
hier die spezifische Frage:

Bedeutet "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt", das im Falle einer Umbuchung vom Betreiber, die eine Zwischenübernachtung nötig macht, die Kosten dafür vom Betreiber zu tragen sind (siehe Link oben)?
Vergleichbar wäre doch hier so etwas wie: ähnliche Abflug/Ankunftszeit und Reisedauer. Geht hier ab BSL schief, da statt gewünschtem Ablug um ca. 12 Uhr nur die Alterativen ca. 7 Uhr bzw. 19 Uhr existieren - beides würde für mich mit der nötigen Anreise aus Raum Karlsruhe eine Zwischenübernachtung bedeuten ...

(P.S.: wie im anderen Thread angedeutet, besteht natürlich generell und parallel die Option für einen anderen Abflugflughafen ...)
Besten Dank.

EDIT: erledigt, da anderer Abflughafen gewählt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.845
28.623
MUC
Hat jemand Erfahrung mit Fluggastrechen in Frankreich?

Ein guter in Frankreich lebender Freund wollte gerade mit TP ORY-LIS-LPA fliegen. ORY-LIS hat offenbar ein Technical und wird nicht mehr zeitnah nach LIS fliegen können, um dort den Anschluss nach LPA erreichen zu können. Einen späteren Flug LIS-LPA gibt es heute nicht.

TP ist aktuell nicht erreichbar und offenbar gibt es am Flughafen in ORY kein greifbares Personal.

Wenn der Freund jetzt auf Vuelling oder Iberia mit Umstieg in BCN oder MAD umbucht, gibt es Erfahrungen, wie gut / schwierig man die daraus resultierenden Forderungen in Frankreich eintreiben kann?

Ursprünglich war gebucht:

TP443 07:40 ORY - 09:10 LIS
TP1116 10:30 LIS - 12:50 LPA

Update von vor ca. 2 Stunden:

Vor Ort wurde der Freund von TP wie folgt umgebucht:

TP443 11:55 ORY - 13:25 LIS
TP1018 14:45 LIS - 17:05 MAD
IB3834 21:45 MAD - 23:40 LPA

Es gäbe natürlich zahlreiche Möglichkeiten, um mit nur einem Stopp ex ORY via MAD, BCN oder sogar MUC deutlich vor 23:40 in LPA anzukommen. Aber anscheinend bucht TP nicht so gerne auf Fremdmetall um.

Mega gut.

Das Eintreiben wird nur teurer, als einen Jet zu chartern und die Kosten trägt nicht vollständig - wie es gerecht wäre - der Verlierer.

Mir liegt noch die Rechnung Straßburger Kollegen vor, die für ein Schreiben, 1 3/4 Seite, über 2.000 € abrechneten.

Grundregel: Außerhalb von .AT und ggf. noch .de kannst Du Fluggastrechte abhaken, wenn Du nicht eine vernünftig arbeitende Schlichtungsstelle oder Aufsichtsbehörde hast.

Das war mir gar nicht so bewusst, wie (viel) schwierig(er) die Durchsetzung von Fluggastrechten im europäischen Ausland ist.

Nichtsdestotrotz wird besagter Freund wohl versuchen, die Entschädigungspauschale von TP einzufordern, wenngleich ich hier ja schon gelesen habe, dass gerade TP da jetzt kein Musterschüler bei der Bearbeitung solcher Ansprüche ist.
 
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rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
210
15
Kurze Frage:
UA Flug USA nach DE nach Delay US Zubringer verpasst, umgebucht auf LH mit Ankunft 4h später.
Greift hier die Kompensation nach den EU Fluggastrechten?
 

rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
210
15
Danke für die schnelle Antwort.
Die beiden Punkte sind mir bekannt. Bloß nicht, ob die Umbuchung auf eine EU Airline sich eventuell positiv hätte auswirken können für den Fluggast.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.845
28.623
MUC
Danke für die schnelle Antwort.
Die beiden Punkte sind mir bekannt. Bloß nicht, ob die Umbuchung auf eine EU Airline sich eventuell positiv hätte auswirken können für den Fluggast.

Merkwürdige Erwartungshaltung, denn wenn es so wäre, dass eine Umbuchung auf eine EU-Airline bei verspäteter Ankunft gegenüber der ursprünglich Gebuchten eine pauschale Kompensation erst ermöglichen würde, würde wohl keine US-Airline mehr auf eine EU-Airline umbuchen.

Schön wäre es, aber Lufthansa kann ja nun wirklich nichts dafür, dass UA ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, Dich pünktlich zu befördern.
 
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