EU Fluggastrechte / Annullierung

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
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Warum?

Vorab: Nein.

okay, danke))

Warum? mein Gedankengang: Wenn ich fliege -> Staat (also ein dritter) bekommt am Ende Geld
Wenn ich nicht fliege -> Geld zurück an mich, da die Mwst ja auch eine Steuer ist.
ist aber gut von den Experten immer mal auf den "richtigen" Weg geleitet zuwerden))))

liegt es daran, dass EW trotzdem die Leistung (=Flug) erbringt? und erhält der Staat die mwst trotzdem oder verbleibt die dann bei EW?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Grundsätzlich ist es doch ein Fall der Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 17 Abs. 1, 2 UStG), oder?
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
331
299
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Umsatzsteuer wird gezahlt, wenn jemand Geld verdient.
Wenn Du Deinen Beförderungsvertrag kündigst, verdient Eurowings dennoch Geld.

Wenn Du einen vollständig erstattbaren Tarif hast, gibt's natürlich auch die USt erstattet.

schoen waere es, wenn ich den Umsatz "verdiene" - das stimmt wohl so nicht ganz. Verdiene tut EW das nicht, sie setzen es hoechstens um und damit ist die UST faellig

Du meinst sicherlich ".... wenn jemand Geld einnimmt ...."
 

HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
133
36
HAJ
Hallo,

wir sollten zu 4. am 28.05. PLZ-JNB-FRA-HAM in J fliegen (Oneway Ticket). Jetzt hat die Lufthansa gestern LH006 am 29.05. (Abflug 08 Uhr) gecancelt und als alternative Abflug 16 Uhr angeboten (auf Nachfrage, erstmal hieß es in der email nur wir suchen nach einer Alternative). Wir haben dankend abgelehnt und fliegen jetzt über Zürich am 29.05. und kommen ca. 24 Stunden später in Hamburg an.
Haben wir Anspruch auf 4x600€ oder verfällt dieser, weil wir nicht die angebotene Alternative genommen haben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
Hallo,

wir sollten zu 4. am 28.05. PLZ-JNB-FRA-HAM in J fliegen (Oneway Ticket). Jetzt hat die Lufthansa gestern LH006 am 29.05. (Abflug 08 Uhr) gecancelt und als alternative Abflug 16 Uhr angeboten (auf Nachfrage, erstmal hieß es in der email nur wir suchen nach einer Alternative). Wir haben dankend abgelehnt und fliegen jetzt über Zürich am 29.05. und kommen ca. 24 Stunden später in Hamburg an.
Haben wir Anspruch auf 4x600€ oder verfällt dieser, weil wir nicht die angebotene Alternative genommen haben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Zumindest wird das erstmal die Ausrede sein, wobei der Flug aktuell nicht gecancelt ist, sondern einfach nur ausgebucht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.403
9.394
BRU
Also mit dem Argument, dass kein Anspruch auf Entschädigung, da angebotene Ersatzbeförderung abgelehnt, könnten sie aber doch nur kommen, wenn sie eine mehr oder weniger zeitgleiche (und gleichwertige) Ersatzbeförderung angeboten hätten? Aber nicht, wenn die angebotene Ersatzbeförderung ebenfalls Ankunft mehrere Stunden verspätet bedeutet.

Bei Expertflyer ist der Flug ansonsten ausgenullt - schwer zu sagen, ob Streichkandidat oder ausgebucht. Hatten die nicht angekündigt, in FRA Flüge streichen zu müssen, wegen Personalmangels?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Also mit dem Argument, dass kein Anspruch auf Entschädigung, da angebotene Ersatzbeförderung abgelehnt, könnten sie aber doch nur kommen, wenn sie eine mehr oder weniger zeitgleiche (und gleichwertige) Ersatzbeförderung angeboten hätten? Aber nicht, wenn die angebotene Ersatzbeförderung ebenfalls Ankunft mehrere Stunden verspätet bedeutet.

Nochmals: Die anderweitige Beförderung hat nach Gusto des Fluggastes zu erfolgen, nicht nach Gusto der Airline.

Die 600,00 dürften hier geschuldet sein, wenn nicht noch eine sehr gute Ausrede kommt, die ich mir gerade nicht vorstellen kann.

EUR 600.00 x 4!
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.597
2.093
Kann sein das dass hier schon 100x gefragt wurde, sorry vorweg.

Bin heute morgen Opfer des gecancellten LH77 geworden. Jetzt geht es über MUC über den Teich und komme eher in den USA an als geplant. War etwas stressig heute morgen umzuplanen.

Besteht ne Chance auf die 250,- für die LH77?
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.515
1.277
Düsseldorf
Kann sein das dass hier schon 100x gefragt wurde, sorry vorweg.

Bin heute morgen Opfer des gecancellten LH77 geworden. Jetzt geht es über MUC über den Teich und komme eher in den USA an als geplant. War etwas stressig heute morgen umzuplanen.

Besteht ne Chance auf die 250,- für die LH77?
Wieso haben die nicht auf die LH 75 umgebucht?
P.S: Sitze gerade auch in der C-Lounge.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Kann sein das dass hier schon 100x gefragt wurde, sorry vorweg.

Bin heute morgen Opfer des gecancellten LH77 geworden. Jetzt geht es über MUC über den Teich und komme eher in den USA an als geplant. War etwas stressig heute morgen umzuplanen.

Besteht ne Chance auf die 250,- für die LH77?
Wenn würde der Anspruch 600 Euro betragen, aber sofern wegen der Annullierung nicht mindestens 60 Minuten früher als der usprügliche Flug die Reise begonnen hat, fehlt es an den Voraussetzungen für Ausgleichszahlung, da es ja dann an der Verspätung fehlt.
 
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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.597
2.093
Wenn würde der Anspruch 600 Euro betragen, aber sofern wegen der Annullierung nicht mindestens 60 Minuten früher als der usprügliche Flug die Reise begonnen hat, fehlt es an den Voraussetzungen für Ausgleichszahlung, da es ja dann an der Verspätung fehlt.
Tatsächlich sind es 65 Minuten zu früh. Echt die volle Summe, auch für die Langstrecke?

LH75 und ICE nach FRA ging laut Gate Agent nicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Tatsächlich sind es 65 Minuten zu früh.
Wenn der neue Abflug 65 Minuten vor ursprünglichen Abflug statt gefunden hat sind die Voraussetzung für die Ausgleichszahlung der EU VO gegeben.
Die volle Summe wird es aber nicht geben, denn bei fehlender Verspätung bzw. einer Verspätung von unter 4 Stunden kann die FLuggesellschaft die Ausgleichszahlung um 50% kürzen.

Für die Berechnung ist die Entfernung zwischen Start und Ziel des Ticketes entscheidend, und jede Strecke von DUS zu jedem US Flughafen sind deutlich über 3500km Luftlinie daher kommen die Regeln zur Langstrecke zur Anwendung.

Übrigens:
Es ist durchaus legitim volle Summe zu beanspruchen, die Kürzung um 50% ist eine Regelung von der die Fluggesellschaft gebrauch machen kann aber eben nicht muss.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Wenn würde der Anspruch 600 Euro betragen, aber sofern wegen der Annullierung nicht mindestens 60 Minuten früher als der usprügliche Flug die Reise begonnen hat, fehlt es an den Voraussetzungen für Ausgleichszahlung, da es ja dann an der Verspätung fehlt.

Ich weiss nicht, wie Du auf die mindestens 60 Minuten kommst? Gibt es dazu Urteile? Allenfalls kann LH eine Reduktion der Ausgleichszahlung um 50% vornehmen. Aber die dann EUR 300.00 würde ich bei dem C Ticket auf jeden Fall mitnehmen, auch wenn die Unannehmlichkeiten vielleicht nicht so erheblich waren.

EG 261/2004 meinte:
Artikel 7
Ausgleichsanspruch

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

...

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

...

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Ich weiss nicht, wie Du auf die mindestens 60 Minuten kommst?
Ganz einfach es gibt sich aus Artikel 5 der EU-Verordnung 261

so sieht die Prüfung aus:
Abs. 1:
Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen (+)
Da LH 77 heute nicht statt gefunden hat wurde dieser eindeutig annulliert

daher weiter zu Punkt c)
vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, (?)
hier kommt es jetzt eben genau darauf an ob die Voraussetzungen des ii) erfüllt sind:
sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet (+)
dies ist eindeutig erfüllt die Anullierung wurde es heute bekannt gegeben.

und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. (?)
so und hier ist nun zu klären wann der Ersatzflug begonnen hat denn:
hat dieser 60 Minuten oder weniger früher von der ursprünglichen Abflugzeit begonnen hat besteht kein Anspruch (-)
hat der Ersatzflug 65 Minuten früher statt gegonnen sind dieses mehr als eine Stunde also besteht der Anspruch (+)

Erst im Fall der postiven Prüfung ist dann noch der Artikel 7 zu prüfen der eben besagt dass in Fällen von Langstrecken bei Verspätungen weniger als 240 Minuten die Fluggesellschaft berechtigen die Ausgleichszahlung zu kürzen.

Daher steht und fällt der Anspruch mit der Frage wann war der Abflugzeitpunkt des ursprünglich gebuchten Fluges war und wann der genutzte Flug geplant war.
Hier kommen die genannten 65 Minuten zum tragen.
 

Sepp_Sega

Neues Mitglied
25.01.2018
7
0
Hi an die Experten
Ich habe vor einiger Zeit relativ günstig FRA-DPS bei Etihad geschossen. Jetzt wurde leider die letzte Teilstrecke des Hinflugs KUL-DPS ersatzlos gestrichen.

Unbenannt.png
Etihad räumt mir in einer Mail folgende Optionen ein:
a) request a refund (also alles canceln und Geld zurück, korrekt?)
b) rebook a different flight -> keine vernünftige Alternative über die Etihadseite vorhanden
c) so in der Mail nicht aufgeführt, aber vermutlich auch eine Option: ich akzeptiere es so und muss mir auf eigene Faust+Kosten einen Flug KUL-DPS suchen.

Da der Flug erst Ende Oktober ansteht, dürfte keine Entschädigung anfallen und Etihad verhält sich korrekt. Richtig?
Aufgrund des geringen Preises und mangelnder Flexibilität der genommen Urlaubstage tendiere ich trotzdem zu Option c (sofern ich diese korrekt aufgestellt habe).
Gibt es, wenn auch nicht rechtlich, vielleicht aus Kulanz Goodies/ Upgrades/ Teilentschädigungen, die bei Airlines geläufig sind?
Denn bei Option c erbringt die Airline weniger Leistung + bekommt aber die komplette Zahlung, ich habe zusätzliche Kosten (mit Airasia ca. 85-100 €) und habe noch das Risiko bei einer Verspätung oder erneuten Verschiebung der Etihad-Flüge, da es nicht durchgebucht wurde.

Bevor ich also bei Etihad anrufe und wirres Zeug verlange, würde mich eure Experteneinschätzung interessieren.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.448
3.526
Auch wenn der Flug weit in der Zukunft liegt, müssen sie sich drum kümmern, Dich zeitnah zum ursprünglichen Flug an Dein Ziel zu bekommen

Wenn Du selbst was buchst, wären entsprechende Ansprüche auch in DE geltend zu machen.

Falls etwas ähnliches auch auf dem Rückflug passiert, wäre es schwieriger durchzusetzen.
 
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Sepp_Sega

Neues Mitglied
25.01.2018
7
0
Auch wenn der Flug weit in der Zukunft liegt, müssen sie sich drum kümmern, Dich zeitnah zum ursprünglichen Flug an Dein Ziel zu bekommen

Wenn Du selbst was buchst, wären entsprechende Ansprüche auch in DE geltend zu machen.

Falls etwas ähnliches auch auf dem Rückflug passiert, wäre es schwieriger durchzusetzen.
Vielen Dank für die Antwort.
In der praktischen Umsetzung sähe es dann so aus, dass ich erst mal Etihad auffordere mir einen entsprechenden Anschlussflug zu organisieren? Da man auf der Etihad-Seite nichts adäquates findet, wird da vermutlich nicht viel kommen.
Daraufhin würde ich dann den AirAsia Flug auf eigene Kosten buchen und diese Kosten gegenüber Etihad geltend machen?
So richtig zusammengefasst?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.448
3.526
Vielen Dank für die Antwort.
In der praktischen Umsetzung sähe es dann so aus, dass ich erst mal Etihad auffordere mir einen entsprechenden Anschlussflug zu organisieren? Da man auf der Etihad-Seite nichts adäquates findet, wird da vermutlich nicht viel kommen.
Daraufhin würde ich dann den AirAsia Flug auf eigene Kosten buchen und diese Kosten gegenüber Etihad geltend machen?
So richtig zusammengefasst?

Korrekt.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.989
3.957
FRA
Sprich doch erstmal mit Ethihad, die werden dich schon nach Bali bekommen, im Moment geht der MH-Flug morgens 09:10 Uhr, das heißt du legst entweder eine Übernachtung in KUL ein, oder lässt dich auf eine der Verbindungen über CGK umbuchen.

1653799367228.png

Den Anschluss selber buchen und geltend machen, finde ich schwierig, bis Oktober ist es noch lange hin, was ist, wenn bei der nächsten Flugplanänderung der Ethihad-Flug mit dem von dir gebuchten Anschluss kollidiert?

Darf man fragen, wie günstig das Ticket war?
 
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