EU Fluggastrechte / Annullierung

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Sepp_Sega

Neues Mitglied
25.01.2018
7
0
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Sprich doch erstmal mit Ethihad, die werden dich schon nach Bali bekommen, im Moment geht der MH-Flug morgens 09:10 Uhr, das heißt du legst entweder eine Übernachtung in KUL ein, oder lässt dich auf eine der Verbindungen über CGK umbuchen.

Anhang anzeigen 180599

Den Anschluss selber buchen und geltend machen, finde ich schwierig, bis Oktober ist es noch lange hin, was ist, wenn bei der nächsten Flugplanänderung der Ethihad-Flug mit dem von dir gebuchten Anschluss kollidiert?

Darf man fragen, wie günstig das Ticket war?
Na klar. 577 €
Besten Dank für die Infos.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.143
687
ZRH
Situation: IB3477 am 27.05. mit 03:38 Ankunftsverspätung in Madrid. Bei Expertflyer ist "Delay Aircraft Rotation" vermerkt. Tatsächlich war am Morgen noch ein A330 eingeplant, wurde dann aber in einen A320 gewechselt, der aus MAD kam. Bei Iberia gleich nach der Landung geclaimt, gestern eine Antwort erhalten:

blablabla

In your case, our operation was limited by circumstances beyond our control. For this reason, and in accordance with EU261/2004, we are not able to offer you any compensation.

blablabla

Da ich mir wirklich keine "circumstances beyond our control" vorstellen kann, versucht man mich wohl einfach abzuwimmeln. Wie gehe ich hier am besten weiter vor? Rechtsschutz einschalten für "nur" 250 Euro? Oder halt ein Portal einschalten und entsprechend Gebühren abdrücken?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Situation: IB3477 am 27.05. mit 03:38 Ankunftsverspätung in Madrid. Bei Expertflyer ist "Delay Aircraft Rotation" vermerkt. Tatsächlich war am Morgen noch ein A330 eingeplant, wurde dann aber in einen A320 gewechselt, der aus MAD kam. Bei Iberia gleich nach der Landung geclaimt, gestern eine Antwort erhalten:



Da ich mir wirklich keine "circumstances beyond our control" vorstellen kann, versucht man mich wohl einfach abzuwimmeln. Wie gehe ich hier am besten weiter vor? Rechtsschutz einschalten für "nur" 250 Euro? Oder halt ein Portal einschalten und entsprechend Gebühren abdrücken?
Nicht so einfach. Das Schweizer EU261 kennt keine Kompensation bei Verspätungen und eine Klage in Spanien nimmt ggf. nicht jedes Portal an.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.403
9.394
BRU
Nicht so einfach. Das Schweizer EU261 kennt keine Kompensation bei Verspätungen und eine Klage in Spanien nimmt ggf. nicht jedes Portal an.
So ähnlich auch meine Erfahrung mit der Schweiz / Portalen / Ländern, in denen eine Klage nicht so schnell und einfach wie in DE:

Habe das einmal probiert (Flug Belgien – Griechenland mit LX via ZRH, Flug 3 Tage vorher gestrichen und mir gegenüber das Ganze mit „Corona“ begründet – was letztes Jahr im Sommer nun wirklich nicht mehr zu rechtfertigen war).

Da Klage in Belgien / Griechenland / der Schweiz nicht so einfach, an eines der Portale übergeben. Zuerst schon mal nicht einfach eines zu finden, das in diesen Ländern überhaupt vertreten/tätig ist, aber am Ende eines gefunden. Mein Fall wurde zuerst sogar angenommen, nach ein paar Tagen kam dann aber die Antwort, man habe LX kontaktiert, und diese haben valide Gründe vorbringen können….

Sollte wohl heißen: hatten auch kein Interesse an einer Klage in Belgien / Griechenland / der Schweiz.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.144
894
Die Frage mag vielleicht blöd und banal sein, allerdings hat es mich jetzt nach x Jahren und mehreren hundert Flüge auch mal erwischt, dass ein Flug so verspätet war, dass eine Entschädigung fällig sein sollte.

Flug von ORD über MUC nach AMS, gestern Abend

Abflug regulär um 21:10 Ortszeit, Abflug tatsächlich 01:22, also 4:12 Stunden später.
Ankunft in MUC um 17:05 anstatt 12:45.

Daher auch den Anschlussflug nach Amsterdam nicht erreicht (LH2306 mit Abflug 15:05)

Umgebucht auf LH2308 um 19:05, welcher dann nach mehreren Verspätungen annulliert wurde. Umgebucht auf MUC-FRA-AMS morgen früh.

Dadurch wäre ich viel zu spät in AMS, da ich spätestens heute Abend dort sein musste. Dadurch benötige ich auch den Flug morgen früh nicht mehr.

Wie kann ich da jetzt vorgehen?
Kann ich den noch ausstehenden Flug stornieren oder umbuchen lassen oder erlischt dadurch mein Anspruch auf die Entschädigungszahlung?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.446
3.525
Hmm, interessant.

Du kannst natürlich den Flug nach AMS stornieren, ohne auf die Entschädigung zu verzichten.

Die spannende Frage ist, ob es durch die Verspätung + Stornierung evtl. sogar einen Anspruch auf 2 x 600€ gibt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Die Frage mag vielleicht blöd und banal sein, allerdings hat es mich jetzt nach x Jahren und mehreren hundert Flüge auch mal erwischt, dass ein Flug so verspätet war, dass eine Entschädigung fällig sein sollte.

Flug von ORD über MUC nach AMS, gestern Abend

Abflug regulär um 21:10 Ortszeit, Abflug tatsächlich 01:22, also 4:12 Stunden später.
Ankunft in MUC um 17:05 anstatt 12:45.

Daher auch den Anschlussflug nach Amsterdam nicht erreicht (LH2306 mit Abflug 15:05)

Umgebucht auf LH2308 um 19:05, welcher dann nach mehreren Verspätungen annulliert wurde. Umgebucht auf MUC-FRA-AMS morgen früh.

Dadurch wäre ich viel zu spät in AMS, da ich spätestens heute Abend dort sein musste. Dadurch benötige ich auch den Flug morgen früh nicht mehr.

Wie kann ich da jetzt vorgehen?
Kann ich den noch ausstehenden Flug stornieren oder umbuchen lassen oder erlischt dadurch mein Anspruch auf die Entschädigungszahlung?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Aus meiner Sicht hast Du Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Verspätung.
Dann nochmal auf Ausgleichszahlung wegen Storno.
Und ja, Du kannst den noch ausstehenden Flug stornieren oder umbuchen lassen, ohne dass Dein Anspruch verfällt.

Du solltest die Historie notieren und die entsprechenden Beweise (Emails, Screenshots, etc.) sichern.

Bin aber kein RA.
 

Kennwort

Neues Mitglied
13.05.2018
4
0
Hallo!

Ich habe eine Buchung für einen Hin- und Rückflug für zwei Personen von Berlin nach Köln am Sonntag, den 05.06.22

BER-CGN 10:30-11:45
CGN-BER 20.55-22:10

EasyJet hat mich heute über die Annullierung des Fluges CGN-BER (U25514) informiert, also nur 5 Tage vor dem Abflug.

Es gibt einen alternativen Eurowings-Flug, der um 19:20 Uhr startet und um 20:30 Uhr in Berlin ankommt, und der nächste verfügbare EasyJet-Flug ist am Montag, den 06.06.22.

Gemäß den Anweisungen auf der Website von @kexbox (https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/) ich habe eine E-Mail an EasyJet geschickt und darum gebeten, mich auf den Eurowings-Flug umzubuchen.

Meine Frage: Wenn ich mit dem Eurowings-Flug fliege, würde das meine Chancen auf eine Entschädigung von 250 EUR für den Flug einschränken? Ich würde in Berlin nicht später als mit meinem ursprünglichen Flug ankommen. Oder sollte man lieber den nächsten verfügbaren EasyJet-Flug nehmen (nächster Tag am Montag, das würde auch bedeuten, dass EasyJet für meine Unterkunft aufkommen müsste)? Ich bin zeitlich relativ flexibel und würde gerne meine möglichen Chancen auf 250 EUR x 2 erhöhen.

Vielen Dank!
 

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Neues Mitglied
13.05.2018
4
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@marcus67 vielen Dank!

Es gibt keine anderen Flüge, die am Sonntagabend abfliegen. In diesem Fall kann ich mich nur auf einen der EasyJet-Flüge am Montag, den 22.06.06, umbuchen. Macht es einen Unterschied, ob ich einen Morgen- oder Abendflug wähle?

So wie ich das verstehe, sollte EasyJet in diesem Fall die Übernachtungskosten am Sonntag übernehmen und auch die 250 EUR x2 Flugentschädigung in Anspruch nehmen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Nicht zwangsläufig. Vergleiche meinen Post zum Thema hier.
Zwangsläufig nicht, aber es macht die Sache schon unnötig komplexer. Da die EU Verordnung dann entweder indirekt zu deinen Gunsten ausgelegt werden muß (was nicht garantiert ist) oder du nur noch nach den allgemeinen Schadensersatzregelungen des BGB gehen kannst. Das wäre ein deutlich erhöhtes Risiko, wenn derjenige keine Zeitprobleme hat und es ihm nur um die 250 EUR geht.

Es gibt keine anderen Flüge, die am Sonntagabend abfliegen. In diesem Fall kann ich mich nur auf einen der EasyJet-Flüge am Montag, den 22.06.06, umbuchen. Macht es einen Unterschied, ob ich einen Morgen- oder Abendflug wähle?

So wie ich das verstehe, sollte EasyJet in diesem Fall die Übernachtungskosten am Sonntag übernehmen und auch die 250 EUR x2 Flugentschädigung in Anspruch nehmen.
Richtig und der Abendflug geht auch, weil Übernachtung auf jeden Fall notwendig war und die Verspätung ebenfalls immer ausreichend war. Denk dran, daß du Easyjet leider Gelegenheit geben mußt, Dir ein Hotel zu stellen. Wenn sie nicht wollen, darfst du selber aussuchen im vertretbaren Rahmen.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Zwangsläufig nicht, aber es macht die Sache schon unnötig komplexer.

Ich sehe die Sache nicht so komplex und zitire mich gern selbst:

Nach wie vor würde ich aber auch die Formulierung "nächstmögliche Verbindung" nicht zu eng fassen. Diese "nächstmögliche Verbindung" stammt aus der Zeit, als die EU-Verordnung entstanden ist. Damals war es eher die Regel, dass Flüge kurzfristig anulliert wurden oder überbucht waren und man wollte sicherstellen, dass Passagiere dann mit dem möglichst nächsten Flug am Zielort ankommen. Was wir heute erleben, ist dass Flüge Wochen oder Tage vorher annuliert werden. Im Sinne der Ziele der Verordnung wäre dann statt "nächstmögliche Verbindung" der Begriff der "nächstbesten Verbindung" glücklicher gewählt. Wie ja bereits oben beschrieben wären ein verpasster Geschäftstermin oder das Kreuzfahrtschiff mit der zeitlich nächsten oder präziser späteren anderweitigen Beförderung aus meiner Sicht nicht zumutbar, da ja damit das eigentliche Ziel der Reise hinfällig wäre. Von daher wäre im Sinne "einer anderweitigen Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen" in solchen Fällen natürlich auch zugunsten einer zeitlich früheren Verbindung zu argumentieren.
 

around.the.world

Neues Mitglied
02.06.2022
3
1
Hallo,
auch von mir "Newbie" mal eine Frage zu folgender Situation:
Über Expedia Flug + Hotel gebucht, Rückflug am Samstag mit LH von MAD nach FRA wurde annulliert, am Ende Montag nach MUC geflogen (mit Verspätung) und auf eigene Kosten Bahn nach FRA nachts organisiert.
Was kann ich da alles geltend machen? Sind es 250 € oder 600 € für die Annullierung? Uns wurde trotz vielen Stunden Wartezeit am Flughafen nicht einmal Wasser angeboten, zumindest das Hotel wurde aber übernommen, aber wir hatten dann ja noch weitere Ausgaben für die Mehrtage in Madrid, inkl. der Tatsache, dass unsere Kleidung und Medikamente nicht ausreichten, da die Zeit bis Rückflug mehr als verdoppelt wurde.
Vielen lieben Dank für ein paar Gedankenanstöße und eure Unterstützung.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.446
3.525
Wieviel Verspätung auf dem Ersatzflug?

Generell sind es 250€. U.U. aber wegen der Verspätung 2x.

Zugfahrt nach FRA müssen sie ebenfalls bezahlen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.446
3.525
Kannst du den Satz bitte erklären. Generell sind es 250 Euro / Person. Das Zugticket nach Frankfurt ist zu ersetzen. Ausgaben für Medikamente und Kleidung sind mit den 250 Euro zu verrechnen.

Er schreibt, dass der Ersatzflug nach MUC ebenfalls verspätet war. Bei mehr als 3h gäbe es dafür nochmal 250€.
 

Pushback

Reguläres Mitglied
28.09.2013
79
23
Hallo, ich war auf den heutigen Easyjet-Flug von Athen nach Berlin (10:55-13:00) gebucht, der gestrichen wurde. Ich habe daraufhin einen neuen Flug bei einer anderen Fluggesellschaft am selben Tag (08:15-10:10) gebucht. Kann ich den Flugpreis für das neue Ticket bei easyjet einreichen und zudem eine Kompensation beantragen? Ich wundere mich auch, dass ich bei der Beantragung der Kompensation zustimmen soll, dass ich auf den ursprünglichen Ticketpreis verzcihten soll: "By checking this box, you acknowledge that submitting this claims form will not refund your unused ticket. If you are entitled to a refund, please visit Manage Booking." Vielen Dank für Antwort
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Hallo, ich war auf den heutigen Easyjet-Flug von Athen nach Berlin (10:55-13:00) gebucht, der gestrichen wurde. Ich habe daraufhin einen neuen Flug bei einer anderen Fluggesellschaft am selben Tag (08:15-10:10) gebucht. Kann ich den Flugpreis für das neue Ticket bei easyjet einreichen und zudem eine Kompensation beantragen? Ich wundere mich auch, dass ich bei der Beantragung der Kompensation zustimmen soll, dass ich auf den ursprünglichen Ticketpreis verzcihten soll: "By checking this box, you acknowledge that submitting this claims form will not refund your unused ticket. If you are entitled to a refund, please visit Manage Booking." Vielen Dank für Antwort
Also wenn du möchtest, dass easyJet das neue Ticket bezahlt, dann darfst du natürlich nicht verlangen, dass sie das ursprüngliche erstatten.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.710
6.087
Soweit ich weiß, hat die Erstattung des neuen Tickets nichts mit der Kompensation zu tun, solange du ausreichend zu spät an deinem Endziel ankommst. Aber sichere dich lieber mit einer Antwort der hiesigen Experten ab.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
wenn ich die Kompensation von 250 Euro beantrage, bekomme ich dann zudem noch mein neu gebuchtes Ticket erstattet?
Man muss hier zwei Arten von Ansprüchen unterscheiden:

1. Anspruch auf Ersatzbeförderung oder vollständige Erstattung des Tickets
und
2. Anspruch auf Ausgleichszahlung

Beide Ansprüche entstehen selbst und unabhängig von einander.

Zur konkreten Frage beim neuen Ticket handelt es sich sofern die Voraussetzungen der EU Verordnung entsprochen werden und den Bereich Ersatzbeförderung und ist von der Ausgleichszahlung unabhängt.
Im Vorliegenden Fall besteht aber das Problem darin, dass der neu gebuchte Flug vor dem annullierten Flug statt findet, dies die EU VO eigentlich nicht vor.

Wo langen denn die Kosten der beiden Tickets? wenn das Alte Ticket zB 50 Euro gekostet hat und das neue 60 Euro, würde ich wohl pragmatisch sein und das annullierte Ticket erstatten zu lassen, sollte das neue TIcket 500 gekostet haben dann sieht der Fall natürlich anders aus.
 

Pushback

Reguläres Mitglied
28.09.2013
79
23
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe eigentlich auch angenommen, dass beide Ansprüche sperat zu betrachten sind. Leider bin ich mit dem neuen Ticket vor meiner ursprünglich geplanten Ankunft in Berlin angekommen. Das neune Ticket hat 140 Euro gekostet udn das urspüngliche 50 Euro. Alternativ wäre ein Flug auf dem späten Nachmittag für 260 Euro abgeflogen. Ich werde es einreichen und schauen.