EU Fluggastrechte / Annullierung

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.450
15.091
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Ich muss das nochmal relativieren, weil die genannte Entscheidung sich lediglich mit der Frage befasst, ob ein unstreitig bestehender Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten auf die Ausgleichszahlung anzurechnen ist. Die davor liegende Frage, ob der Anspruch überhaupt besteht, ist Gegenstand von BGH, Urteil vom 12. Februar 2019, X ZR 24/18.

Laut jenem Urteil müsste man wohl tatsächlich im Einzelfall prüfen, was genau der Inhalt der Information war:
"Die Information des Fluggastes muss diesen in die Lage versetzen, seine Rechte effektiv (und ohne anwaltliche Hilfe) wahrnehmen zu können. Da insbesondere die Verpflichtung zur Ausgleichsleistung bei großer Verspätung dem Wortlaut der Verordnung nicht zu entnehmen ist, reicht es zur Darlegung der "Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen" nicht aus, lediglich den Verordnungstext wiederzugeben. Vielmehr muss der Fluggast dem Hinweis jedenfalls klar entnehmen können, unter welchen Voraussetzungen ihm grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch in welcher Höhe zusteht und unter welchen Voraussetzungen das ausführende Luftverkehrsunternehmen nach Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO von der Verpflichtung zur Ausgleichsleistung frei wird. Ferner muss, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH, Urteil vom 12. September 2017 - X ZR 102/16, NJW 2018, 1251 = RRa 2018, 76) der Anspruchsgegner jedenfalls dann ausdrücklich angegeben werden, wenn er für den Fluggast nicht ohne weiteres zu erkennen ist."
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
So, jetzt hat es mich auch (mal wieder) erwischt:

Gebucht EW für den 12.06.

CGN nach ZRH 15.25 bis 16.35
Gerade kam die Annullierung 'rein mit Umbuchung auf
DUS (!) -ZRH 17.15 - 18.30
Am selben Tage ginge noch ein späterer Flieger von CGN.

Man hat mich offenbar extra nach DUS umgebucht, damit man unter den 2 Stunden bleibt (so denn die Maschine pünktlich ist) und die Ausgleichszahlung vermeidet.
Abgesehen davon dass DUS 60km weiter zu fahren und auch mit dem Zug nicht wirklich gut zu erreichen ist - ein anderer Flughafen in einer anderen Stadt ist für mich keine gleichwertige Ersatzbeförderung. Frage daher - Ausgleichsanspruch doch bestehend?

Danke für Euren Input.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.447
3.153
Neuss
www.drboese.de
So, jetzt hat es mich auch (mal wieder) erwischt:

Gebucht EW für den 12.06.

CGN nach ZRH 15.25 bis 16.35
Gerade kam die Annullierung 'rein mit Umbuchung auf
DUS (!) -ZRH 17.15 - 18.30
Am selben Tage ginge noch ein späterer Flieger von CGN.

Man hat mich offenbar extra nach DUS umgebucht, damit man unter den 2 Stunden bleibt (so denn die Maschine pünktlich ist) und die Ausgleichszahlung vermeidet.
Abgesehen davon dass DUS 60km weiter zu fahren und auch mit dem Zug nicht wirklich gut zu erreichen ist - ein anderer Flughafen in einer anderen Stadt ist für mich keine gleichwertige Ersatzbeförderung. Frage daher - Ausgleichsanspruch doch bestehend?

Danke für Euren Input.
Ja, gibt vermutlich Geld. Frist 10 Tage service@eurowings.com, dann ab zum Anwalt.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Ja, gibt vermutlich Geld. Frist 10 Tage service@eurowings.com, dann ab zum Anwalt.

Danke, das ist auch meine Einschätzung (käme dann noch die Fahrtkostendifferenz hinzu). Ungewöhnlich ist halt der (proaktive) Wechsel des Abflughafens von Seiten der Airline. Hatte ich noch nicht. Dann werde ich jetzt mal keine Verrenkungen machen und den Flug am Sonntag von DUS antreten anstatt zu canceln und auf LH umzubuchen.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
686
jwd
Am Wochenende mit dem RE von Düsseldorf nach Köln in Zeiten des 9 €-Tickets? Kann man da auch die erste Klasse geltend machen?
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.487
445
Hallo zusammen,

28.06. OTP-STR-BER (EW) wurde automatisch umgebucht auf 30.06.06. OTP-DUS-BER (EW).

EW angerufen, EW kann über Hotline keine Flüge am 28.06. buchen. Ich habe dann Fluggastrecht-Karte gezogen und meinte, dass ich mir selber einen Flug buchen werde. EW meinte, dass ich das dann über "Kontakt" irgendwo einreichen kann. Soweit so gut, aber vorsichtshalber nochmal hier: Passt das oder habe ich etwas übersehen bzw. was sind eure Erfahrungen bzgl. Einreichen über "Kontakt" bei EW?

VIelen Dank und viele Grüße!
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
786
1.098
ZRH
Hallo zusammen,

28.06. OTP-STR-BER (EW) wurde automatisch umgebucht auf 30.06.06. OTP-DUS-BER (EW).

EW angerufen, EW kann über Hotline keine Flüge am 28.06. buchen. Ich habe dann Fluggastrecht-Karte gezogen und meinte, dass ich mir selber einen Flug buchen werde. EW meinte, dass ich das dann über "Kontakt" irgendwo einreichen kann. Soweit so gut, aber vorsichtshalber nochmal hier: Passt das oder habe ich etwas übersehen bzw. was sind eure Erfahrungen bzgl. Einreichen über "Kontakt" bei EW?

VIelen Dank und viele Grüße!
Such die bestmögliche Alternative (typischerweise die zeitlich am nächsten gelegene Verbindung) mit identischem Start und Ziel. Schreibe eine E-Mail an Eurowings und fordere sie dazu auf Dich darauf umzubuchen. Setze dabei eine Frist und sage, dass Du selbst die Alternativ buchen wirst, wenn sie die Frist verstreichen lassen. Und kündige an, dass Du die Sache an einen Rechtsanwalt übergeben wirst, wenn sie nicht kooperieren. Und nimm ggf. schon den Anwalt in Kopie. Schöne Anleitungen findest Du im Blog bei www.drboese.de Umd dort auch Musterschreiben, die Du für Deine E-Mail als Vorlage nehmen kannst.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
EW meinte, dass ich das dann über "Kontakt" irgendwo einreichen kann. Soweit so gut, aber vorsichtshalber nochmal hier: Passt das oder habe ich etwas übersehen bzw. was sind eure Erfahrungen bzgl. Einreichen über "Kontakt" bei EW?

VIelen Dank und viele Grüße!
Das Problem ist, dass EW hinterher behaupten könnte, dass Du EW nie vorher kontaktierst und nach einer Umbuchung gefragt hattest.
E-Mail (mit BCC-Trick) an EW verschicken!
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.487
445
Perfekt, danke euch! Ich habe mit einer Vorlage soeben eine E-Mail an service@eurowings.com mit einer Frist von 10 Tagen und Anwalt im Cc verschickt. Danke euch für die super schnelle Hilfe - ihr seid einfach die Besten :)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.447
3.153
Neuss
www.drboese.de

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Bei mir ging es zunächst problemlos -hatte aber bei einer Fremdairline den übernächsten Flug gebucht (natürlich nach Fristsetzung und Empfangsbestätigung -war 10 Euro teurer gewesen aber 25 min kürzer als der vorherige. EW hat das nicht interessiert. Deren Flug wäre übrigens auch nonstop gewesen. Nur haben die nach 3 Wochen nur den ursprünglichen Flugpreis erstattet und nicht die Differenz (ca. 130 Euro) . Ich musste da 2x anrufen - 2 Mitarbeiter wollten es nicht verstehen oder haben sich extrem dumm gestellt. Erst beim 3. Anruf hat es einer "geschnallt" -2 Wochen später wurde der Rest überwiesen. Vielleicht haben die noch ein internes System - wer oft nervt, da geben wir nach;-)
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.447
3.153
Neuss
www.drboese.de
Ich musste da 2x anrufen - 2 Mitarbeiter wollten es nicht verstehen oder haben sich extrem dumm gestellt. Erst beim 3. Anruf hat es einer "geschnallt" -2 Wochen später wurde der Rest überwiesen. Vielleicht haben die noch ein internes System - wer oft nervt, da geben wir nach;-)
Top! Du hast also drei Mal angerufen, um Eurowings für ihre Dusseligkeit die Kosten von RA und ggf. Gericht zu sparen. Solche Kunden mag jede Airline gerne, nächstes Mal gibt's eine kostenfreie Sitzplatzreservierung zum Dank :D
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Hab mal Lehramt für Hauptschulen studiert -noch Fragen;-)? Da brauchte man teils genauso viel Geduld wie beim telefonieren mit jenen EW-Mitarbeitern;-)? Die kriegen aber ihr Fett noch weg - 2 Jahre alten Flug vorhin mal rausgekramt;)
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.122
7.977
HAM
Habe auch was zur Erheiterung beizutragen:

Gebucht war
HAM-AMS auf EW7184 in Biz am 20. Mai, Annulierung 5 Minuten vor Abflug. Kein Handlingagent am Gate, da stand noch eine verspätete LH Maschine. In der EW App wurde mir angezeigt, dass keine "Umbuchungsmöglichkeit gefunden werden konnte".

Kurze Recherche: Nächste Möglichkeit war am 21.5. mit KLM. Kosten ca. 670 Euro pro Person. Umsteiger über BRU für 800. EW Hotline nicht erreichbar. Da wir am Sonntag früh einen anderen Flug auf einem gesonderten Ticket ex AMS hatten, also einen Mietwagen gebucht. Am Gepäckband ein anderes Paar kennengelernt und diese spontan mitgenommen.
Zusatzkosten 693 Euro für den Mietwagen und 91 EUR für den Sprit. Ankunft in AMS um 1:00 am Folgetag.

Von unterwegs noch eine Email mit Claim an EW geschickt, parallel über epost ein Einschreiben mit der Forderung. Email Anfrage wurde am 7.6. abgelehnt mit dem Text:

Code:
wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihren Flug EW7184 wie geplant durchzuführen.
Ursächlich hierfür waren schlechte Witterungsbedingungen.
Wir bitten freundlich um Ihr Verständnis, dass wir die Kosten der Alternativbeförderung nicht übernehmen können. Im Fall von Flugunregelmäßigkeiten bieten wir Umbuchungsmöglichkeiten in unserem eigenen Streckennetz und auf ausgewählte Partnerairlines an. Den Flugpreis Ihres Eurowings Fluges haben wir bereits auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel erstattet.

Nun, so einfach kommen die mir nicht davon. Am gleichen Tag eine Email an den Leiter Customer Care von EW geschickt (Aus früher Klage bekannt), dazu dann die Antwort:
Code:
ich bedanke mich für Ihre Mail und es tut mir leid, dass wir Ihren Flug nicht wie geplant haben durchführen können. Ich möchte mich auch dafür entschuldigen, dass wir vor Ort denjenigen Service haben vermissen lassen, den Sie von uns erwarten dürfen.

Die Kosten für Ihre Fahrt nach Amsterdam werden wir selbstverständlich tragen. Davon sind jedoch die bereits erstatteten Flugpreiskosten (239,98€) in Abzug zu bringen, so dass ein Restbetrag von 543,34€ verbleibt. Sofern Kosten für Verpflegung bzw. Telefonate entstanden sind, bitte ich um eine kurze Nachricht, da diese Kosten grds. ebenfalls von Eurowings zu tragen sind.

Die Ausgleichsleistung können wir demgegenüber nicht tragen. Es ist gut möglich, dass die Wetterbedingungen in HAM bzw. AMS "in Ordnung" waren, das Problem lag in wetterbedingten Slots auf der "Wegstrecke". Sie können dieses Einschätzung (für Sie kostenfrei) überprüfen lassen, bspw. durch das Luftfahrt-Bundesamt als Aufsichtsbehörde oder die SÖP als Schlichtungsstelle.

Bitte geben Sie mir hinsichtlich der evtl. angefallenen Verpflegungskosten noch kurz Bescheid, damit ich die Zahlung veranlassen kann.

Immerhin hier die Einsicht. Interessant ist die Absatz mit den Slots. Die von EW geplante Maschine war zum Abflugzeitpunkt noch 2 Stunden von Hamburg entfernt auf einem Flug von Bilbao, die Sloteinrede für die ursprüngliche Abflugzeit darf daher wohl entfallen oder?

An dem Tag wurden ex Hamburg insgesamt 49 EW Flüge annuliert. Allerdings die meisten anderen u.a. auch auf dieser Relation von KLM durchgeführt. Wie seht ihr das?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.447
3.153
Neuss
www.drboese.de
Ich glaube, vor Gericht werden die sich verheddern mit der Slot-Ausrede. Ja, es gab sicher Slot-Probleme, aber deshalb, weil die Maschine dem Plan hinterherhechelte. Manche Richter in Düsseldorf folgen mir und verlangen von EW eine Darlegung zu anderen Luftfahrzeugen. Darauf hat man aber in der Schriftsatz-Fabrik natürlich keine Lvst (sic!).
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.487
445
Perfekt, danke euch! Ich habe mit einer Vorlage soeben eine E-Mail an service@eurowings.com mit einer Frist von 10 Tagen und Anwalt im Cc verschickt. Danke euch für die super schnelle Hilfe - ihr seid einfach die Besten :)
Es ist gerade folgende Antwort eingetrudelt von EW:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Nachricht wurde unter der Ticketnummer XXXXXXX erfasst. Bei Rückfragen oder Ergänzungen zu einem bestehenden Anliegen schreiben Sie uns bitte hier und antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Über unsere Homepage können Sie viele Anliegen selbstständig bearbeiten. Wir haben Ihre Möglichkeiten für Sie zusammengefasst:

  • Sie sind mit mehreren Stunden verspätet an Ihrem Zielflughafen angekommen oder Ihr Flug wurde annulliert? Hier können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Ausgleichleistungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben. Wenn ein Anspruch besteht, können Sie die Auszahlung direkt anfordern. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Anspruch erst 2-3 Werktage nach Ankunft prüfen lassen können.
  • Haben Sie über unsere Website oder App gebucht? Sie wollen umbuchen, einen Voucher oder eine Flugpreiserstattung anfordern? Nutzen Sie dafür bitte unseren Online Self-Service. Loggen Sie sich dafür unter meine Reise mit Ihrem 6-stelligen Buchungscode und Ihrem Nachnamen ein und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i.A. Ihre Eurowings Kundenbetreuung
Ich glaube, ich ignoriere das jetzt einfach. Frist wurde bis nächsten Montag gelegt und falls EW mir das Ticket nicht kauft, dann mache ich es dann am Dienstag selber, reiche es mit einer weiteren Frist von 10 Tagen ein und falls es wieder keine akzeptable Antwort gibt, dann schalte ich den Anwalt ein.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
686
jwd
So, wie ich selber seit zwei Jahren mit Eurowings streitig unterwegs bin, kannst Du den letzten Schritt wohl abkürzen und die Kosten für den Ersatzflug direkt beim Anwalt abladen. Spart Zeit.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich habe eine Frage bitte. Hoffe, das ist okay, wenn ich sie hier stelle, vielleicht interessiert es auch andere. Wie sieht es eigentlich aktuell mit einer Entschädigung aus, wenn man wegen den Wartezeiten an der Siko den Flug verpasst? Meine Abflughaefen waeren ausserhalb von Deutschland, also nicht unbedingt im kexbox Revier. Hat damit jemand Erfahrung? Der Zielflughafen ist auf dem Rückweg z.B. nicht rund um die Uhr mit ÖPNV zu erreichen und teilweise auch nicht mehr als 2h vorher in den Morgenstunden.
 
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