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Unabhängig vom Thema "Ausgleichszahlung"...Hallo,
ich bin konkret betroffen von einer Annulierung genau 2 Wochen vor Abflug - ohne Angebot einer Alternativbeförderung.
Abflug: Mittwoch 29.6. 07:00 Uhr
Storn.: Mittwoch 15.6. 17:00 Uhr
ein innerdeutscher Flug mit einer kleinen Airline.
Rückflug mit anderer Airline, andere Airports... ein 9€ Ticket Ausflug halt.
Wie ist hier die Auslegung des Anspruchs auf die 250 Euro bzgl. der genauen Zeitspanne der "zwei Wochen"?
Da gibt es ja unterschiedliche Wortlaute:
"14 Tage vor Abflugdatum [...] keine Ansprüche"
--> ja genau getroffen
"mindestens 14 Tage vor Abflug"
--> rechnerisch sind es nur 13 Tage und ein paar Stunden
"7-14 Tage [...] Anspruch..."
--> ja
Bin am überlegen, entweder einen anderen teureren Hinflug mit LH zu buchen (auf Kosten der 250€) oder das Rückflugticket verfallen zu lassen.
Hat dazu jemand Erfahrung für so einen Grenzfall?
du könntest doch die Airline, die storniert hat, in die Pflicht nehmen Dich auf eine akzeptable Alternative (mit einem anderen Carrier) umzubuchen. Per E-Mail dazu auffordern (mit anderen in Kopie), Frist setzen, die Beauftragung des Rechtsanwalts bei Verzug ankündigen. Bei Nicht-Tätig-Werden der Airline selbst die Alternative buchen und das ganze dem Anwalt übergeben. So lange die andere (kleine?) Airline nicht von der Bildfläche verschwindet bzw. Insolvenz anmeldet... müssen sie die Kosten ersetzen und auch den Aufwand Deines Rechtsanwalts bezahlen...