Point taken. Aber: Das ist es ja, was ich meinte, dass wir nicht so an der Begrifflichkeit "Wetlease" kleben dürfen.
Thomson Airways funktioniert 1:1 auch ohne Wetlease: Wir haben "einen Vertrag über die Vermietung eines Flugzeugs mit Besatzung für eine bestimmte Anzahl von Flügen, laut dem die ausführende Airline für 'ground handling including passenger handling, passenger welfare at all times, cargo handling, security in respect of passengers and baggage, arranging on board services etc.' verantwortlich ist." Wir haben Flüge, für die der Auftraggeber die Slots besorgt und sämtliche erforderlichen Genehmigungen einholt, und die er allein unter seinem Namen verkauft. Ob das nun Wetlease ist oder nicht, ist doch eine Technizität.
Aber bitte - ich freue mich auf die Rechtssache marco1, pb. kexbox Berlin_Lawyer Koll. ./. RNA Rhein-Neckar Air GmbH - auf nach Luxemburg, Kollegen