EU Fluggastrechte / Annullierung

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benik

Neues Mitglied
16.06.2022
1
0
Hallo,

bin neu hier, sorry wenn ich das an falscher Stelle poste...

Ursprünglich sollte ich so fliegen:

12.06.22
BSL 10:15 KL1986 -
AMS 12:55 KL757 -
PTY 18:52 CM152 -
UIO

schon beim ersten Flug war was an der Bremse kaputt, der Flug wurde gecancelt und ich wurde nach langem Hin und Her von KLM so umgebucht:

13.06.22
BSL 11:00 AF1193 -
CDG 13:55 AF474 -
PTY 18:52 CM152 -
UIO

Nun würde ich gerne Entschädigung beantragen, nur sagen mir alle online Rechner was anderes und oft kann man auch keine Anschlußflüge eintragen..

Wie mache ich das nun am besten? Wieviel kann ich ca. erwarten bei einer Verspätung von 24h? Und wer muss mir das zahlen, die Airline oder der Drittanbieter, bei dem ich meine Reise gebucht habe? Beide sagen dass der jeweils andere Zahlen muss ;)

Vielen Dank!!!

-Niklas
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
Hallo,

bin neu hier, sorry wenn ich das an falscher Stelle poste...

Ursprünglich sollte ich so fliegen:

12.06.22
BSL 10:15 KL1986 -
AMS 12:55 KL757 -
PTY 18:52 CM152 -
UIO

schon beim ersten Flug war was an der Bremse kaputt, der Flug wurde gecancelt und ich wurde nach langem Hin und Her von KLM so umgebucht:

13.06.22
BSL 11:00 AF1193 -
CDG 13:55 AF474 -
PTY 18:52 CM152 -
UIO

Nun würde ich gerne Entschädigung beantragen, nur sagen mir alle online Rechner was anderes und oft kann man auch keine Anschlußflüge eintragen..

Wie mache ich das nun am besten? Wieviel kann ich ca. erwarten bei einer Verspätung von 24h? Und wer muss mir das zahlen, die Airline oder der Drittanbieter, bei dem ich meine Reise gebucht habe? Beide sagen dass der jeweils andere Zahlen muss ;)

Vielen Dank!!!

-Niklas
Anspruchsgegener ist immer die ausführende Airline.

Anspruch am besten selbst bei der Airline fordern, die Portale nehmen sehr viel Provision.

Details z. B. auf der Website von keksbox https://www.drboese.de/fluggastrechte
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Bitte um kurze Einschätzung zu diesem Fall:

Gebucht war LH479 YUL - FRA ab 17.50h, an 7.50h+1, weiter auf LH98 FRA - MUC ab 9.15h an 10.10h und noch weiter LH2230 MUC - CDG ab 12.05h an 13.40h.

Nun geschah Folgendes: LH479 wurde schon morgens aufgrund verspäteten Inbound (Grund nicht bekannt, Wetter wohl nicht ursächlich) auf 20.10h verschoben (war dann sogar 21.05h), und die entsprechenden Anschlüsse für mich als nicht erreichbar storniert. Alternative wurde mit Verweis auf Kontakt zum Servicecenter direkt keine angeboten, am Telefon habe ich auf LH104 FRA - MUC ab 12.15h, an 13.10h und LH2238 MUC - CDG ab 21.50h, an 23.15h umbuchen lassen. ABER: nach Absprache mit der Hotline wurde vorerst kein neues Ticket ausgestellt um ein bereits gecleartes Cash Upgrade auf YUL - FRA nicht zu zerdeppern. Das sollte dann in Frankfurt gemacht werden.

Kam natürlich wie es musste, LH hat gedacht und mir die Reservierung zerballert indem sie mich auf LH1040 FRA - CDG ab 16.25, an 17.40h umgebucht haben. Mit viel Geduld und einer super engagierten Mitarbeiterin am F-CI in FRA konnte das über die Warteliste doch wieder auf LH104 umgebogen werden, leider ging aber nur noch LH2232 MUC - CDG ab 15.35h an 17.10h.

Als LH2232 dann auch noch als verspätet angekündigt wurde (war er letztendlich dann doch nicht, das konnte ich aber kaum wissen), ist mir in München der Kragen geplatzt und weil ich nicht nochmal umorganisieren konnte und wollte habe ich einen No-Show auf MUC-CDG hingelegt.

Kurzfassung:

Ursprünglich gebucht:

LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH98 FRA - MUC
LH2230 MUC - CDG an 13.40h (actually 14.27h)

1. Umbuchung (nicht geticketet)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH104 FRA - MUC
LH2238 MUC - CDG an 23.15h (actually 23.48h)

2. Umbuchung (wohl automatisch)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH1040 FRA - CDG an 17.40h (actually 18.05h)

3. Umbuchung (bis auf das letzte Leg so abgeflogen)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH104 FRA - MUC
LH2232 MUC - CDG an 17.10h (actually 17.23h)

Folgende Fragen drängen sich mir hier auf:

1. Wie ist die 1. Umbuchung rechtlich einzuordnen, da sie ja letztendlich fehlschlug? Kann man sie "ignorieren" und die Verspätung weiterhin anhand der ursprünglichen Buchung bemessen oder setzt sie weil ich ja i.S. der Verordnung nicht die nächstmögliche Verbindung (das wäre theoretisch wie praktisch Nr. 3 gewesen) gewählt habe sondern zu einem späteren Zeitpunkt, die neue Ankunftszeit als Referenz?

1a. Ist die fehlgeschlagene Umbuchung vielleicht sogar als Nichtbeförderung zu betrachten?

2. Falls ja zu zeitlicher Neuberechnung nach Umbuchung 1: was müsste für die Legs FRA-CDG bzw. FRA-MUC-CDG als Startzeit angesehen werden? Montréal oder Frankfurt (Frage stellt darauf ab, dass die EUVO ja nur einen zu frühen Abflug, nicht aber eine zu frühe Ankunft kennt, Abflug in Montréal war ja immer gleich, die in Frankfurt aber nicht)?

3. Spielt der "verbotene" Abbruch (war ja weniger als fünf Stunden verspätet) bezüglich Kompensation eine Rolle? Mir wurde zwar ein ähnlicher Fall mal kompensiert, aber daraus kann man ja kaum eine Regelmäßigkeit ableiten.

Vielen Dank für eure Einschätzungen
 
Zuletzt bearbeitet:

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
Bitte um kurze Einschätzung zu diesem Fall:

Gebucht war LH479 YUL - FRA ab 17.50h, an 7.50h+1, weiter auf LH98 FRA - MUC ab 9.15h an 10.10h und noch weiter LH2230 MUC - CDG ab 12.05h an 13.40h.

Nun geschah Folgendes: LH479 wurde schon morgens aufgrund verspäteten Inbound (Grund nicht bekannt, Wetter wohl nicht ursächlich) auf 20.10h verschoben (war dann sogar 21.05h), und die entsprechenden Anschlüsse für mich als nicht erreichbar storniert. Alternative wurde mit Verweis auf Kontakt zum Servicecenter direkt keine angeboten, am Telefon habe ich auf LH104 FRA - MUC ab 12.15h, an 13.10h und LH2238 MUC - CDG ab 21.50h, an 23.15h umbuchen lassen. ABER: nach Absprache mit der Hotline wurde vorerst kein neues Ticket ausgestellt um ein bereits gecleartes Cash Upgrade auf YUL - FRA nicht zu zerdeppern. Das sollte dann in Frankfurt gemacht werden.

Kam natürlich wie es musste, LH hat gedacht und mir die Reservierung zerballert indem sie mich auf LH1040 FRA - CDG ab 16.25, an 17.40h umgebucht haben. Mit viel Geduld und einer super engagierten Mitarbeiterin am F-CI in FRA konnte das über die Warteliste doch wieder auf LH104 umgebogen werden, leider ging aber nur noch LH2232 MUC - CDG ab 15.35h an 17.10h.

Als LH2232 dann auch noch als verspätet angekündigt wurde (war er letztendlich dann doch nicht, das konnte ich aber kaum wissen), ist mir in München der Kragen geplatzt und weil ich nicht nochmal umorganisieren konnte und wollte habe ich einen No-Show auf MUC-CDG hingelegt.

Kurzfassung:

Ursprünglich gebucht:

LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH98 FRA - MUC
LH2230 MUC - CDG an 13.40h (actually 14.27h)

1. Umbuchung (nicht geticketet)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH104 FRA - MUC
LH2238 MUC - CDG an 23.15h (actually 23.48h)

2. Umbuchung (wohl automatisch)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH1040 FRA - CDG an 17.40h (actually 18.05h)

3. Umbuchung (bis auf das letzte Leg so abgeflogen)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH104 FRA - MUC
LH2232 MUC - CDG an 17.10h (actually 17.23h)

Folgende Fragen drängen sich mir hier auf:

1. Wie ist die 1. Umbuchung rechtlich einzuordnen, da sie ja letztendlich fehlschlug? Kann man sie "ignorieren" und die Verspätung weiterhin anhand der ursprünglichen Buchung bemessen oder setzt sie weil ich ja i.S. der Verordnung nicht die nächstmögliche Verbindung (das wäre theoretisch wie praktisch Nr. 3 gewesen) gewählt habe sondern zu einem späteren Zeitpunkt?

2. Falls ja zu zeitlicher Neuberechnung nach Umbuchung 1: was müsste für die Legs FRA-CDG bzw. FRA-MUC-CDG als Startzeit angesehen werden? Montréal oder Frankfurt (Frage stellt darauf ab, dass die EUVO ja nur einen zu frühen Abflug, nicht aber eine zu frühe Ankunft kennt, Abflug in Montréal war ja immer gleich, die in Frankfurt aber nicht)?

3. Spielt der "verbotene" Abbruch (war ja weniger als fünf Stunden verspätet) bezüglich Kompensation eine Rolle? Mir wurde zwar ein ähnlicher Fall mal kompensiert, aber daraus kann man ja kaum eine Regelmäßigkeit ableiten.

Vielen Dank für eure Einschätzungen

Könnte man aus dem Abbruch nicht eine Unterbrechung machen und das Leg bei Bedarf mal a fliegen? Laut EU VO sollte ein Weiterflug nach Wahl des Fluggastes möglich sein.
Andererseits hat LH eine Umbuchung nach CDG angeboten, auf denen Umweg via MUC hat man vermutlich keinen Anspruch.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
An der Alternativbeförderung reibe ich mich rechtlich gar nicht (außer, dass sie im Endeffekt vier Stunden später ankam - wenn ich die so abgeflogen hätte, gäbe es ja keine Debatte). Natürlich bestand erst mal kein definitiver Anspruch auf die Verbindung über München, das wurde aber in allen Fällen klaglos gewährt, somit kein Einwand meinerseits.

Ob man das Leg als Unterbrechung sehen kann... puh. Du meinst das sicherlich aus Sicht von LH?
 

marco1

Aktives Mitglied
22.01.2021
235
227
Nur mal aus Interesse: Welche „kleine Airline“ führt denn „Innerdeutsche Flüge“ durch und steht dabei auch noch im Wettbewerb zu LH?
Rhein-Neckar Air. Die D328 war das eigentliche Ziel.
Hat jetzt aber erneut die Wiederaufnahme der Strecken MHG-BER/HAM nach September verschoben.

Das ganze hatte ich verkuppelt mit der DAT-ATR42 HAM-SCN.
Naja, nun habe ich als Ersatz die Ryanair gebucht mit Zwischenübernachtung in STN für 2x 15€.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Folgende Fragen drängen sich mir hier auf:

1. Wie ist die 1. Umbuchung rechtlich einzuordnen, da sie ja letztendlich fehlschlug? Kann man sie "ignorieren" und die Verspätung weiterhin anhand der ursprünglichen Buchung bemessen oder setzt sie weil ich ja i.S. der Verordnung nicht die nächstmögliche Verbindung (das wäre theoretisch wie praktisch Nr. 3 gewesen) gewählt habe sondern zu einem späteren Zeitpunkt, die neue Ankunftszeit als Referenz?

Die erste Umbuchung ist zu ignorieren. Massgeblich für die Ausgleichszahlung ist die Differenz ziwschen ursprünglich gebuchter Ankunft am Endziel und angebotener anderweitiger Beförderung (in diesem Falle Nummer 2.). Beträgt diese weniger als vier Stunden (wie hier 14:27 Uhr gegen 18:05 Uhr), kann die Ausgleichsleistung um 50% reduziert werden.

1a. Ist die fehlgeschlagene Umbuchung vielleicht sogar als Nichtbeförderung zu betrachten?

Nein.

2. Falls ja zu zeitlicher Neuberechnung nach Umbuchung 1: was müsste für die Legs FRA-CDG bzw. FRA-MUC-CDG als Startzeit angesehen werden? Montréal oder Frankfurt (Frage stellt darauf ab, dass die EUVO ja nur einen zu frühen Abflug, nicht aber eine zu frühe Ankunft kennt, Abflug in Montréal war ja immer gleich, die in Frankfurt aber nicht)?

Die verzögerte Abflugzeit ist nur relevant für Unterstützungsleistungen, nicht für die Ausgleichszahlung, um die es ja wohl geht.

3. Spielt der "verbotene" Abbruch (war ja weniger als fünf Stunden verspätet) bezüglich Kompensation eine Rolle? Mir wurde zwar ein ähnlicher Fall mal kompensiert, aber daraus kann man ja kaum eine Regelmäßigkeit ableiten.

Die anderweitige Beförderung von MUC nach CDG kann später angetreten werden, wie @Monstertour ja schon geschrieben hat. Man kann ja sicher argumentieren, dass aus Termingründen auch die Alternative 2 mit FRA nach CDG bei fast vier Stunden spätere Ankunft den Zweck der Reise hinfällig werden lassen hat.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Die erste Umbuchung ist zu ignorieren. Massgeblich für die Ausgleichszahlung ist die Differenz ziwschen ursprünglich gebuchter Ankunft am Endziel und angebotener anderweitiger Beförderung (in diesem Falle Nummer 2.). Beträgt diese weniger als vier Stunden (wie hier 14:27 Uhr gegen 18:05 Uhr), kann die Ausgleichsleistung um 50% reduziert werden.
Erst mal Danke für deine Ausführungen.
Wäre hier nicht die planmäßige Ankunftszeit (d.h. 13.40h) der ursprünglich gebuchten Vernindung ausschlaggebend? Somit wäre die angebotene Ersatzbeförderung planmäßig genau vier Stunden zu spät gewesen - dass es praktisch dann noch mehr waren, ist ja dann schon unerheblich.

Die anderweitige Beförderung von MUC nach CDG kann später angetreten werden, wie @Monstertour ja schon geschrieben hat. Man kann ja sicher argumentieren, dass aus Termingründen auch die Alternative 2 mit FRA nach CDG bei fast vier Stunden spätere Ankunft den Zweck der Reise hinfällig werden lassen hat.
Interessant, das habe ich so noch nicht gehört. Spielt es dahingehend eine Rolle, dass ich Lufthansa nicht, auch nicht durch auschecken, über meine Absichten in Kenntnis gesetzt habe?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Wäre hier nicht die planmäßige Ankunftszeit (d.h. 13.40h) der ursprünglich gebuchten Vernindung ausschlaggebend?

Natürlich 13:40 Uhr, die geplante Ankunftszeit. Sorry, mein Fehler und damit sind es mehr als vier Stunden.

Spielt es dahingehend eine Rolle, dass ich Lufthansa nicht, auch nicht durch auschecken, über meine Absichten in Kenntnis gesetzt habe?

Da wirst Du sehen, was LH dazu meint. Im Zweifel braucht es dann eben vielleicht doch noch @kexbox.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
bzgl Kiwi und deren Garantie:

Bin vor 4 Jahren mal beim FR Flug FRA-BGY abends in Verona anstatt Bergamo gelandet, Umleitung wegen Wetter.

Bei der Unterhaltung mit Mitreisenden waren verschiedene Personen mit „Kiwi-Tickets“ und Weiterflug nach Bari u.a.

Bis da Busse gestellt wurden + Transfer verging einiges an Zeit… Ankunft BGY nach Mitternacht… „Weiterflug“ also verpasst, kiwi Hotline nicht erreichbar.

FR Ticketoffice hat früh um 4:00uhr dann freiwillig Standby-Tickets ausgestellt für die Weiterflüge, obwohl regulär ausgebucht… auf Grund von no-shows konnten die Personen dann auch den Flug wahrnehmen.

Betraf mich zwar nicht direkt aber was ich da erlebt hatte, hat für mich bewiesen, dass kiwi 0 macht und deren „Garantie“ wertlos ist
 

ThePaddy

Erfahrenes Mitglied
03.01.2019
1.352
428
STR
Hallo zusammen, auch ich würde um eine Einschätzung bitten :)

Gebucht wurde mein Rückflug aus dem Urlaub wie folgt:

12.06.2022
LH801 ARN - FRA (09.50 - 12.00)
LH130 FRA - STR (13.15 - 13.55)

LH130 wurde dann am 08.06.2022 annulliert (also weniger als 7 Tage vorher, Info per E-Mail) und es hieß man suche Alternativen und komme auf mich zu.
Am nächsten Tag habe ich dann selber angerufen und nach einigem hin und her (angebotener Flug war sehr spät) wurde ich auf eine Bahn ab Frankfurt umgebucht (Vorschlag kam von mir).
Ein Grund für die Annullierung konnte auf direkte Nachfrage nicht genannt werden.

tatsächliche Verbindung dann also:

12.06.2022
LH801 ARN - FRA (09.50 - 12.00)
LH3416 / ICE 519 FRA - ZWS (geplant 14.52 - 16.08, tatsächlich dank Verspätung 15.12 - 16.40)

Somit 2h45min später als ursprünglich gebucht inklusive der Verspätung der Bahn (ohne Verspätung wären es 2h13min gewesen).


Meine erste Schlussfolgerung nach Recherche:
Info <7 Tage vorher + Alternativverbindung >2h später + (bisher) keine Infos über Außergewöhnliche Umstände + ca. 1300km Entfernung --> 250€ Entschädigung?

Was mir Fragen aufwirft:
  • Ursprüngliche Buchung war nach Stuttgart Flughafen STR, umgebuchte Bahnverbindung dann nach Stuttgart Hauptbahnhof ZWS. Macht der andere Ort hier einen Unterschied?
  • Umbuchung ging aktiv von mir aus und nicht automatisch durch LH. Habe ich mir die spätere Ankunft somit selbst ausgesucht?, frühere Alternativen wurden aber auch nicht genannt.
  • Bahn anstatt Flugzeug und somit kein LH Verkehrsmittel, wenn auch LH Buchung und "Flug"nummer.
  • Annullierung von nur einem leg und nicht des Gesamtfluges. Ändert das was?


Danke für eure Einschätzung - ist meine erstes Mal mit dem Fluggastrecht!
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Info <7 Tage vorher + Alternativverbindung >2h später + (bisher) keine Infos über Außergewöhnliche Umstände + ca. 1300km Entfernung --> 250€ Entschädigung?

Ja.

Ursprüngliche Buchung war nach Stuttgart Flughafen STR, umgebuchte Bahnverbindung dann nach Stuttgart Hauptbahnhof ZWS. Macht der andere Ort hier einen Unterschied?

Nein.

Umbuchung ging aktiv von mir aus und nicht automatisch durch LH. Habe ich mir die spätere Ankunft somit selbst ausgesucht?, frühere Alternativen wurden aber auch nicht genannt.

Sowas ist ja nicht neu.

Bahn anstatt Flugzeug und somit kein LH Verkehrsmittel, wenn auch LH Buchung und "Flug"nummer.

Die Bahn ist die anderwitige Beförderung.

Annullierung von nur einem leg und nicht des Gesamtfluges. Ändert das was?

Nein.
 
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Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.510
1.275
Düsseldorf
Hallo,
folgende Situation:
Hatte NUE-FRA-DUS. Segment NUE-FRA wurde heute (Flugtag) annulliert und ich wurde auf morgen umgebucht,was für mich nicht durchführbar ist. Habe Flugticket in Zugticket NUE-DUS umgewandelt.
Bevor ich LH anschreibe,welche Höhe an Kompensation kann ich einfordern, 250€ oder 500€ ? Wie sieht es mit entgangen Meilen aus. Vielen Dank für entsprechende Hilfe.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
250 € für NUE-FRA und 250 € für FRA-DUS, da ich ja wg. Umbuchung auch die Strecke des 2.Segmentes nicht fliegen kann.
die Logik ist nicht richtig... es gibt nicht pro Segment die 250€

du müsstest ein bisschen mehr infos posten... ursprüngliche Flugzeiten, tatsächliche Ankunftszeit in DUS etc
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.510
1.275
Düsseldorf
die Logik ist nicht richtig... es gibt nicht pro Segment die 250€

du müsstest ein bisschen mehr infos posten... ursprüngliche Flugzeiten, tatsächliche Ankunftszeit in DUS etc
Die ursprüngliche Ankunft wäre heute um 22:10 gewesen, umgebucht auf morgen Ankunft nach 9 Uhr und daher für mich nicht durchführbar. Daher jetzt Zug.
 

BuZZy

Aktives Mitglied
15.08.2016
134
5
Hallo Zusammen,

wollte keinen Extra Thread für diese kleine Frage öffnen und konnte leider nichts im Netz und auch nicht hier im Forum finden..

Wenn mein Flug über Nacht ausfällt und mir die Airline ein Hotel anbietet welches ab vom Schuss ist oder mir einfach nicht zusagt - kann ich dann selber ein anderes buchen und mir das erstatten lassen?
Natürlich keins für 300€+ die Nacht.. Aber z.B. in Vegas wird das South Point angeboten - ich hätte aber lieber eins am Strip weil ich keine Lust habe den ganzen Tag im Hotel auf Nachricht der Airline zu warten und auch keine Lust habe jedes mal 15 Minuten zum Strip hin und her mit Taxi zu fahren.. Kann ich das selber entscheiden und die Kosten im Nachhinein erstatten lassen? Oder ist man "gezwungen" das angebotene Hotel der Airline zu nehmen?

Gruß
 

Schneeglitzern

Reguläres Mitglied
11.08.2013
70
9
Hallo an alle,

ich habe eine Frage bezüglich der Erstattung nach EU Recht. Mein Sohn ist mit 3 Kumpels unterwegs.

Gebucht: Barcelona.-Brüssel-Frankfurt für heute 20.6. 15.20 Uhr (gebucht über Bravofly Fluggesellschaft Brüssel Airlines

am Freitag kam der Storno für die Teilstrecke Brüssel - Frankfurt es wurde keine Alternative angeboten
heute (Montag) wurde auch der Flug Barcelona- Brüssel gestrichen.

Am Schalter sollten sowohl Flüge als auch ein Hotel angeboten werden. Während des Angestellt sich kümmern wollte kam ein Anruf der Lufthansa, dass es keine Ersatzflüge und auch kein Hotel gibt.

Sie haben nun selbst Flüge für Mittwoch und eine Unterkunft gebucht.

Nun meine Frage. Angeblich streikt der FFlughafenbetreiber . Lt einer Info https://www.vrt.be/vrtnws/de/2022/0...rport-durch-einen-streik-gestrichen-das-sind/ gilt hier die EU Verordnung nicht, weil der Flughafenbetreiber streikt.

lt. https://www.aero.de/news-42846/Bruesseler-Flughafen-streicht-wegen-Streik-alle-Starts.html
dürfte aber gelandet werden. D.h. doch eigentlich, dass zumindest der Flug bis Brüssel hätte stattfinden können.

Wie seht ihr den Fall. Was kann man ggfs. erreichen ?

Mit freundlichen Grüßen
Schneeglitzern