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Mir fiele da jetzt https://www.sylt.de/service/anreise/fluege-nach-sylt/flugverbindung-hamburg ein :-D
Anspruchsgegener ist immer die ausführende Airline.Hallo,
bin neu hier, sorry wenn ich das an falscher Stelle poste...
Ursprünglich sollte ich so fliegen:
12.06.22
BSL 10:15 KL1986 -
AMS 12:55 KL757 -
PTY 18:52 CM152 -
UIO
schon beim ersten Flug war was an der Bremse kaputt, der Flug wurde gecancelt und ich wurde nach langem Hin und Her von KLM so umgebucht:
13.06.22
BSL 11:00 AF1193 -
CDG 13:55 AF474 -
PTY 18:52 CM152 -
UIO
Nun würde ich gerne Entschädigung beantragen, nur sagen mir alle online Rechner was anderes und oft kann man auch keine Anschlußflüge eintragen..
Wie mache ich das nun am besten? Wieviel kann ich ca. erwarten bei einer Verspätung von 24h? Und wer muss mir das zahlen, die Airline oder der Drittanbieter, bei dem ich meine Reise gebucht habe? Beide sagen dass der jeweils andere Zahlen muss
Vielen Dank!!!
-Niklas
Bitte um kurze Einschätzung zu diesem Fall:
Gebucht war LH479 YUL - FRA ab 17.50h, an 7.50h+1, weiter auf LH98 FRA - MUC ab 9.15h an 10.10h und noch weiter LH2230 MUC - CDG ab 12.05h an 13.40h.
Nun geschah Folgendes: LH479 wurde schon morgens aufgrund verspäteten Inbound (Grund nicht bekannt, Wetter wohl nicht ursächlich) auf 20.10h verschoben (war dann sogar 21.05h), und die entsprechenden Anschlüsse für mich als nicht erreichbar storniert. Alternative wurde mit Verweis auf Kontakt zum Servicecenter direkt keine angeboten, am Telefon habe ich auf LH104 FRA - MUC ab 12.15h, an 13.10h und LH2238 MUC - CDG ab 21.50h, an 23.15h umbuchen lassen. ABER: nach Absprache mit der Hotline wurde vorerst kein neues Ticket ausgestellt um ein bereits gecleartes Cash Upgrade auf YUL - FRA nicht zu zerdeppern. Das sollte dann in Frankfurt gemacht werden.
Kam natürlich wie es musste, LH hat gedacht und mir die Reservierung zerballert indem sie mich auf LH1040 FRA - CDG ab 16.25, an 17.40h umgebucht haben. Mit viel Geduld und einer super engagierten Mitarbeiterin am F-CI in FRA konnte das über die Warteliste doch wieder auf LH104 umgebogen werden, leider ging aber nur noch LH2232 MUC - CDG ab 15.35h an 17.10h.
Als LH2232 dann auch noch als verspätet angekündigt wurde (war er letztendlich dann doch nicht, das konnte ich aber kaum wissen), ist mir in München der Kragen geplatzt und weil ich nicht nochmal umorganisieren konnte und wollte habe ich einen No-Show auf MUC-CDG hingelegt.
Kurzfassung:
Ursprünglich gebucht:
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH98 FRA - MUC
LH2230 MUC - CDG an 13.40h (actually 14.27h)
1. Umbuchung (nicht geticketet)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH104 FRA - MUC
LH2238 MUC - CDG an 23.15h (actually 23.48h)
2. Umbuchung (wohl automatisch)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH1040 FRA - CDG an 17.40h (actually 18.05h)
3. Umbuchung (bis auf das letzte Leg so abgeflogen)
LH479 YUL - FRA ab 17.50h (actually 21.05h)
LH104 FRA - MUC
LH2232 MUC - CDG an 17.10h (actually 17.23h)
Folgende Fragen drängen sich mir hier auf:
1. Wie ist die 1. Umbuchung rechtlich einzuordnen, da sie ja letztendlich fehlschlug? Kann man sie "ignorieren" und die Verspätung weiterhin anhand der ursprünglichen Buchung bemessen oder setzt sie weil ich ja i.S. der Verordnung nicht die nächstmögliche Verbindung (das wäre theoretisch wie praktisch Nr. 3 gewesen) gewählt habe sondern zu einem späteren Zeitpunkt?
2. Falls ja zu zeitlicher Neuberechnung nach Umbuchung 1: was müsste für die Legs FRA-CDG bzw. FRA-MUC-CDG als Startzeit angesehen werden? Montréal oder Frankfurt (Frage stellt darauf ab, dass die EUVO ja nur einen zu frühen Abflug, nicht aber eine zu frühe Ankunft kennt, Abflug in Montréal war ja immer gleich, die in Frankfurt aber nicht)?
3. Spielt der "verbotene" Abbruch (war ja weniger als fünf Stunden verspätet) bezüglich Kompensation eine Rolle? Mir wurde zwar ein ähnlicher Fall mal kompensiert, aber daraus kann man ja kaum eine Regelmäßigkeit ableiten.
Vielen Dank für eure Einschätzungen
Rhein-Neckar Air. Die D328 war das eigentliche Ziel.Nur mal aus Interesse: Welche „kleine Airline“ führt denn „Innerdeutsche Flüge“ durch und steht dabei auch noch im Wettbewerb zu LH?
Folgende Fragen drängen sich mir hier auf:
1. Wie ist die 1. Umbuchung rechtlich einzuordnen, da sie ja letztendlich fehlschlug? Kann man sie "ignorieren" und die Verspätung weiterhin anhand der ursprünglichen Buchung bemessen oder setzt sie weil ich ja i.S. der Verordnung nicht die nächstmögliche Verbindung (das wäre theoretisch wie praktisch Nr. 3 gewesen) gewählt habe sondern zu einem späteren Zeitpunkt, die neue Ankunftszeit als Referenz?
1a. Ist die fehlgeschlagene Umbuchung vielleicht sogar als Nichtbeförderung zu betrachten?
2. Falls ja zu zeitlicher Neuberechnung nach Umbuchung 1: was müsste für die Legs FRA-CDG bzw. FRA-MUC-CDG als Startzeit angesehen werden? Montréal oder Frankfurt (Frage stellt darauf ab, dass die EUVO ja nur einen zu frühen Abflug, nicht aber eine zu frühe Ankunft kennt, Abflug in Montréal war ja immer gleich, die in Frankfurt aber nicht)?
3. Spielt der "verbotene" Abbruch (war ja weniger als fünf Stunden verspätet) bezüglich Kompensation eine Rolle? Mir wurde zwar ein ähnlicher Fall mal kompensiert, aber daraus kann man ja kaum eine Regelmäßigkeit ableiten.
Erst mal Danke für deine Ausführungen.Die erste Umbuchung ist zu ignorieren. Massgeblich für die Ausgleichszahlung ist die Differenz ziwschen ursprünglich gebuchter Ankunft am Endziel und angebotener anderweitiger Beförderung (in diesem Falle Nummer 2.). Beträgt diese weniger als vier Stunden (wie hier 14:27 Uhr gegen 18:05 Uhr), kann die Ausgleichsleistung um 50% reduziert werden.
Interessant, das habe ich so noch nicht gehört. Spielt es dahingehend eine Rolle, dass ich Lufthansa nicht, auch nicht durch auschecken, über meine Absichten in Kenntnis gesetzt habe?Die anderweitige Beförderung von MUC nach CDG kann später angetreten werden, wie @Monstertour ja schon geschrieben hat. Man kann ja sicher argumentieren, dass aus Termingründen auch die Alternative 2 mit FRA nach CDG bei fast vier Stunden spätere Ankunft den Zweck der Reise hinfällig werden lassen hat.
Wäre hier nicht die planmäßige Ankunftszeit (d.h. 13.40h) der ursprünglich gebuchten Vernindung ausschlaggebend?
Spielt es dahingehend eine Rolle, dass ich Lufthansa nicht, auch nicht durch auschecken, über meine Absichten in Kenntnis gesetzt habe?
Info <7 Tage vorher + Alternativverbindung >2h später + (bisher) keine Infos über Außergewöhnliche Umstände + ca. 1300km Entfernung --> 250€ Entschädigung?
Ursprüngliche Buchung war nach Stuttgart Flughafen STR, umgebuchte Bahnverbindung dann nach Stuttgart Hauptbahnhof ZWS. Macht der andere Ort hier einen Unterschied?
Umbuchung ging aktiv von mir aus und nicht automatisch durch LH. Habe ich mir die spätere Ankunft somit selbst ausgesucht?, frühere Alternativen wurden aber auch nicht genannt.
Bahn anstatt Flugzeug und somit kein LH Verkehrsmittel, wenn auch LH Buchung und "Flug"nummer.
Annullierung von nur einem leg und nicht des Gesamtfluges. Ändert das was?
Ja.
Nein.
Sowas ist ja nicht neu.
Die Bahn ist die anderwitige Beförderung.
Nein.
Blödsinn. Es müssen 3 Stunden sein. Warum müssen immer Ahnungslose Kompetenz simulieren und unwissende Neuligen Stuss erzählen?!?
250 € für NUE-FRA und 250 € für FRA-DUS, da ich ja wg. Umbuchung auch die Strecke des 2.Segmentes nicht fliegen kann.Wieso 500€?
die Logik ist nicht richtig... es gibt nicht pro Segment die 250€250 € für NUE-FRA und 250 € für FRA-DUS, da ich ja wg. Umbuchung auch die Strecke des 2.Segmentes nicht fliegen kann.
Die ursprüngliche Ankunft wäre heute um 22:10 gewesen, umgebucht auf morgen Ankunft nach 9 Uhr und daher für mich nicht durchführbar. Daher jetzt Zug.die Logik ist nicht richtig... es gibt nicht pro Segment die 250€
du müsstest ein bisschen mehr infos posten... ursprüngliche Flugzeiten, tatsächliche Ankunftszeit in DUS etc
Merci, jetzt weiß ich Bescheid,auch für weitere Fälle. Dann sind es 250 €.Gesamtentfernung von Ausgangsort zu Bestimmungsziel, ungeachtet etwaiger Umstiege und egal, wie viele Segmente.