EU Fluggastrechte / Annullierung

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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
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351
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Und Taxis gibt es da auch nicht?
Vom Zielort zurueck zum Zielflughafen? Wahrscheinlich schon, aber viel zu teuer. So teuer wie der Flug allemal, wenn nicht teurer. Ich waere ca. 1.15h Autofahrt vom Flughafen entfernt und zum anderen Flughafen ist es noch weiter. Normalerweise buche ich deswegen immer noch Abfluege am spaeten nachmittag, abends. Der Flughafen LYS ist einfach nur durch Busse aus der Region angebunden, wenn man nicht aus Lyon anreist.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Man sollte auf jeden Fall immer vorher schauen, wie viele Flüge zu jener Zeit abgehen. Dann kann man schon mal ungefähr einschätzen wie voll es wird (an der Siko).
Wegen Entschädigung wird es schwierig werden, wenn man weniger als 1,5 Std. vor Abflug an der Siko ist. Nicht umsonst heißt es überall: Mind. 2 std. vorher da sein (mit Gepäck)... Und für alle Fälle: am besten das Erste was man tut - Foto machen von der Schlange.....
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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7.976
HAM
Ich habe eine Frage bitte. Hoffe, das ist okay, wenn ich sie hier stelle, vielleicht interessiert es auch andere. Wie sieht es eigentlich aktuell mit einer Entschädigung aus, wenn man wegen den Wartezeiten an der Siko den Flug verpasst? Meine Abflughaefen waeren ausserhalb von Deutschland, also nicht unbedingt im kexbox Revier. Hat damit jemand Erfahrung? Der Zielflughafen ist auf dem Rückweg z.B. nicht rund um die Uhr mit ÖPNV zu erreichen und teilweise auch nicht mehr als 2h vorher in den Morgenstunden.
Für Abflüge in Deutschland gibt es dazu ein Urteil:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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3.153
Neuss
www.drboese.de
Für Abflüge in Deutschland gibt es dazu ein Urteil:
Leider hat das Urteil nichts mit der wohl hier gemeinten Ausgleichsleistung aus der VO 261/2004/EG zu tun.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
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Leider hat das Urteil nichts mit der wohl hier gemeinten Ausgleichsleistung aus der VO 261/2004/EG zu tun.
Danke. Nein, davon bin ich auch nicht ausgegangen. Ich hatte sowieso vor, 2h vorher dazu sein, aber kann ja sein, dass das nicht reicht. Dann kommt die Airline und erzaehlt mir, Siko sei nicht ihr Problem etc. Aber ich habe ja gelernt: Am besten kennt man vorher seine Rechte etc. Fragen kostet nichts.
 

Celico

Reguläres Mitglied
11.10.2020
64
6
Ich stelle meine Frage mal hier rein, hoffe das ist ok. Wenn nicht bitte verschieben wenn das möglich ist. Den Flug DRS-PMI den ich nächste Woche nehme hatte heute eine Verspätung von 3,5h. Ich habe DRS-PMI (Dresden-Palma) als auch PMI-ALC (Alicante) über Ryanair einzeln gebucht. Wenn ich jetzt den Anschluss verpasse und das ist deren letzter Flug an dem Tag, greift dann immer die Regel dass sie alles bis zum nächsten Tag übernehmen? Oder gilt das nur ab den 2h um die es oftmals geht?

Ich habe das die letzten Wochen etwas verfolgt und Verspätungen gab es immer, jedoch nicht so wie heute, deswegen bekomme ich etwas Bammel. Im Internet findet man immer nur etwas über Entschädigungen etc. Mir geht es aber nur darum dass ich auch ankomme wo ich hin will, auch wenn es der nächste Tag ist.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Ich stelle meine Frage mal hier rein, hoffe das ist ok. Den Flug DRS-PMI den ich nächste Woche nehme hatte heute eine Verspätung von 3,5h. Ich habe DRS-PMI (Dresden-Palma) als auch PMI-ALC (Alicante) über Ryanair einzeln gebucht. Wenn ich jetzt den Anschluss verpasse und das ist deren letzter Flug an dem Tag, greift dann immer die Regel dass sie alles bis zum nächsten Tag übernehmen? Oder gilt das nur ab den 2h um die es oftmals geht?

Ich habe das die letzten Wochen etwas verfolgt und Verspätungen gab es immer, jedoch nicht so wie heute, deswegen bekomme ich etwas Bammel.
Wenn Du die Flüge einzeln gebucht hast, dann hat die Airline keine Notwendigkeit, dich bei einer Verspätung des ersten Segmentes auf dem zweiten auch zu befördern. Es ist deine Aufgabe, rechtzeitig am Gate zu sein.
 

Celico

Reguläres Mitglied
11.10.2020
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Wenn Du die Flüge einzeln gebucht hast, dann hat die Airline keine Notwendigkeit, dich bei einer Verspätung des ersten Segmentes auf dem zweiten auch zu befördern. Es ist deine Aufgabe, rechtzeitig am Gate zu sein.
Bei Ryanair selber kann man das doch aber nicht zusammen buchen. Deswegen sicherlich. Na dann habe ich die A-Karte. Hat vielleicht auch nur was mit Schweiz zu tun heute...
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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Bei Ryanair selber kann man das doch aber nicht zusammen buchen. Deswegen sicherlich. Na dann habe ich die A-Karte. Hat vielleicht auch nur was mit Schweiz zu tun heute...
Also sofern keine höhere Gewalt vorliegt, muss Ryanair dir die (alle) Kosten erstatten, die entstehen, wenn du deinen Anschlussflug verpasst -also in deinem Fall hast du ja ausreichend Puffer eingeplant. Aber sei unbesorgt - heute lag es wirklich an der Schweiz......
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
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ZRH
Also sofern keine höhere Gewalt vorliegt, muss Ryanair dir die (alle) Kosten erstatten, die entstehen, wenn du deinen Anschlussflug verpasst -also in deinem Fall hast du ja ausreichend Puffer eingeplant. Aber sei unbesorgt - heute lag es wirklich an der Schweiz......
@_aqua_sports_ Wie leitest Du Deine kühne Aussage her?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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@_aqua_sports_ Wie leitest Du Deine kühne Aussage her?
Montrealer Übereinkommen:
Artikel 19 Verspätung
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht.

Im Klartext: Wenn ich ausreichend Puffer einplane - also wir sprechen da schon von rund 1,5 -2 Std., dann ist die Airline nach dem Abkommen verpflichtet, alle dadurch entstanden Schäden zu ersetzen.

Das gilt natürlich für alle Schäden -wenn ich meinen Zug verpassen, die Mietwagenstation geschlossen ist, ich mein Kreuzfahrtschiff verpasse -allerdings "nur" bis max. ca. 1300 Euro... -sollte also reichen;)
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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Nope. So einfach ist das nicht.
machen wir es mal kurz: Das wird nix.

Einzige Chance: Bei Kiwi in einem Buchungsvorgang gebucht, sodass es - wenn auch mit 2 PNRs - auf einer Bestätigung landet. Das hat noch keiner ausprobiert, aber ich würde es gerne mal ausprobieren.
Mit einem guten Anwalt (ist alles möglich) schon;) Es gibt diverse Gerichtsurteile, wo Leute ihren Flug verpasst haben (z.B. mit 2 Std. Puffer und die Airline musste zahlen.....
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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Post des Monats.

kexbox, such Dir bitte mal einen richtigen Anwalt.
Das schreibst du jetzt. ..! Ich nehme stark an, es geht zunächst wie so immer um Selbsthilfe! Klar schon nicht leicht aber es sind nun mal Richtlinien und wenn mein Koffer verschwindet muss die Airline genauso zahlen wie auch in dem Fall, dass der Flug ewig verspätet ist und ich dadurch nun mal einen erheblichen Schaden erlitten habe - so what? Es gibt eine Grundlage und man muss sich nicht den Kopf über was zerbrechen, was noch nicht besteht....Also wenn ein FLugzeug 2,3 Std verspätet ist -und das ist eine massive Verspätung -und es kristallisiert sich heraus, dass es Schuld der Airline womöglich ist, warum soll ich da nicht meine Rechte einfordern - ja vermutlich mit einem Anwalt.....
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Das Montrealer Übereinkommen lässt aber auch allgemeine Grundsätze zur Schadensersatzhaftung nicht entfallen. Nur weil ein Schaden verursacht (!) wurde, ist dieser nicht automatisch zu ersetzen. Das ist der feuchte Wunschtraum von Sixt & Co, mit dem täglich auf Beutezug gegangen wird, aber das ist falsch.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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Wenn mein Koffer verschwunden ist oder stark beschädigt wurde oder so wie jenes Paar wegen Inkompetenz der Airline, ewig verspätet war und das Kreuzfahrtschiff verpasst hat? Also ich würde da nicht denken -haste Pech gehabt.....
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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"wegen Inkompetenz der Airline" steht da oben nicht.

Und das ist der Punkt. Genau daran scheitert so ein Vorgehen in der Regel.

Die Voraussetzungen der Entlastung sind für Art. 19 MÜ viel höher, als für Art. 5 Abs. 3 261/2004/EG.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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"wegen Inkompetenz der Airline" steht da oben nicht.

Und das ist der Punkt. Genau daran scheitert so ein Vorgehen in der Regel.

Die Voraussetzungen der Entlastung sind für Art. 19 MÜ viel höher, als für Art. 5 Abs. 3 261/2004/EG.
Wie gesagt, wenn höhere Gewalt vorliegt dann natürlich nicht. Aber egal - es besteht ggf. die Möglichkeit und mit dieser Info kann dann jeder umgehen wie er möchte - pauschal zu schreiben MÜ - nope....(vermutlich war das für einige sogar komplett unbekannt) halte ich persönlich für nicht richtig. Aber muss ja jeder selber wissen - Versuch macht klug;-) vielleicht aber eher bei Lufthansa als bei Ryanair;-). Jedenfalls gibt es im Netz ja genügend Material wer sich für sowas interessiert.
Heute wäre der Fragesteller aber wohl leer ausgegangen -die Airline trifft womöglich keine Schuld (Chaos in der Schweiz) -war ja fast jede Airline heute Richtung Süden verspätet.
Viel Glück dann nächste Woche!
 
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marco1

Aktives Mitglied
22.01.2021
235
227
Hallo,

ich bin konkret betroffen von einer Annulierung genau 2 Wochen vor Abflug - ohne Angebot einer Alternativbeförderung.

Abflug: Mittwoch 29.6. 07:00 Uhr
Storn.: Mittwoch 15.6. 17:00 Uhr

ein innerdeutscher Flug mit einer kleinen Airline.
Rückflug mit anderer Airline, andere Airports... ein 9€ Ticket Ausflug halt.


Wie ist hier die Auslegung des Anspruchs auf die 250 Euro bzgl. der genauen Zeitspanne der "zwei Wochen"?

Da gibt es ja unterschiedliche Wortlaute:
"14 Tage vor Abflugdatum [...] keine Ansprüche"
--> ja genau getroffen

"mindestens 14 Tage vor Abflug"
--> rechnerisch sind es nur 13 Tage und ein paar Stunden

"7-14 Tage [...] Anspruch..."
--> ja

Bin am überlegen, entweder einen anderen teureren Hinflug mit LH zu buchen (auf Kosten der 250€) oder das Rückflugticket verfallen zu lassen.

Hat dazu jemand Erfahrung für so einen Grenzfall?
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
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Wie gesagt, wenn höhere Gewalt vorliegt dann natürlich nicht. Aber egal - es besteht ggf. die Möglichkeit und mit dieser Info kann dann jeder umgehen wie er möchte - pauschal zu schreiben MÜ - nope....(vermutlich war das für einige sogar komplett unbekannt) halte ich persönlich für nicht richtig. Aber muss ja jeder selber wissen - Versuch macht klug;-) vielleicht aber eher bei Lufthansa als bei Ryanair;-). Jedenfalls gibt es im Netz ja genügend Material wer sich für sowas interessiert.
Heute wäre der Fragesteller aber wohl leer ausgegangen -die Airline trifft womöglich keine Schuld (Chaos in der Schweiz) -war ja fast jede Airline heute Richtung Süden verspätet.
Viel Glück dann nächste Woche!
Es ist doch wenig hilfreich, davon zu sprechen, dass "ggf. die Möglichkeit" bestehe, wenn konkret die Durchsetzung sehr schwierig oder fast unmöglich ist - wie kexbox hier bereits erläutert hat. Dem User ist mit einer realistischen Einschätzung am meisten geholfen - und hier sieht es so aus, dass man bei zwei Einzelbuchungen (verschiedene Buchungsnummern) bei Verspätungen nun mal im Regen stehen bleibt.

Die älteren werden sich noch erinnern, dass Ryanair eine lange Zeit an den größeren Flughäfen sogar Schilder an den Schaltern aufgestellt hatte, auf denen man explizit darauf hingewiesen hatte, dass man eine point-to-point-Airline sei- und nicht dafür haftet, wenn der zweite Flug nicht erreicht wird. Inzwischen gibt es ja nun aber sogar an ein paar Flughäfen "offizielle Ryanair-Anschlussflüge" (zum Beispiel BGY, FCO, CRL, OPO).