EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
ANZEIGE
. Ich habe eigentlich auch angenommen, dass beide Ansprüche sperat zu betrachten sind.
Was Ausgleichszahlung und Ersatzbeförderung/Ticketerstattung angeht sind diese wie oben beschrieben auch getrennt zu betrachten.

Aber beim Ticket selbst besteht eben der Anspruch auf Erstattung der Ersatzbeförderung oder Erstattung der urspünglichen Tickets.
 

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
881
378
FRA
Hallo zusammen,
bereits zum zweiten mal wurde mir bei LH ein Zubringer Flug gestrichen. Das ganze nicht per Email kommuniziert sondern per App. Kein alternativ Flug nur der Text bitte setzen sie sich mit der Hotline in Verbindung. Da werden mir dann frech Flüge mit mehr als 6 Stunden später angeboten und jegliche Ansprüche muss ich abtreten sollte ich den Flug annehmen. Das Angebot hatte ich beim letzten mal angenommen mit EW, bin dann später angekommen sowie keine Meilen.
Was für scenarios sind möglich, schließlich scheint LH das systematisch zu machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Was für scenarios sind möglich, schließlich scheint LH das systematisch zu machen?
Es besteht natürlich grundsätzlich der Anspruch auf Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt, wichtig hier kommt es dann bei einem Zubringer auf das eigentliche Endziel.

Dann gibt es wenn die Voraussetzungen vorliegen gegebenfalls noch den Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Um welchen Sachverhalt geht es denn genau?
Im übrigen dürfte "die Abtretung der Ansprüche" angreifbar hier müsste man den früheren Fall genauer untersuchen.
 
  • Like
Reaktionen: trekstore

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
881
378
FRA
Der letzte Fall ist mir egal,
nur ich sehe hier eine Systematik.
Also zusammenfassend,
1. LH muss mir eine Alternative anbieten
2. Sollte diese mehr als xy Stunden verspätung haben greift das Fluggastrecht Kurzstrecke = 250€
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Der letzte Fall ist mir egal,
nur ich sehe hier eine Systematik.
Also zusammenfassend,
1. LH muss mir eine Alternative anbieten
2. Sollte diese mehr als xy Stunden verspätung haben greift das Fluggastrecht Kurzstrecke = 250€
1. ja genau wenn sie es eben nicht machen, kann eben selbst ein entsprechender Flug gebucht und die Kosten wieder zurück gefordert werden (möglicherweise per Mahnverfahren oder Anwalt im normalenZivilverfahren)
2. für die Kurzstrecke gelten zwei Stunden Verspätung bei einer Strecke von 1500km aber es gilt Start und Endziel auf dem Ticket wenn es sich hier auch um einen Zubringer handelt könnte die Entfernung höher sein.
Dazu kommt dass für die Ausgleichzahlung der Flug in maximal 14 Tagen statt findet.
 
  • Like
Reaktionen: trekstore

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
881
378
FRA
Hallo da ich noch immer in STR Festsitze und mein Flug nach FRA Verspätung hat, werde ich vermutlich meinen Anschluss nicht erreichen. Aktuelle Verspätung 10 Stunden würde mich aber nicht wundern wenn ich über Nacht in Frankfurt bleiben muss, mittlerweile empfinde ich den LH Service und Hotline mehr als bescheiden um es schön zu formulieren. Leider gibt es auf meinen strecken keine Alternativen zur LH group.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
wie kann das eigentlich sein?
Gerade bei STR-FRA kommt doch ganz schnell die Ansage setzten sie sich in den Zug es gibt ja sogar LH Zugnummern auf die umgebucht werden können.
Die sind voll. Aber STr FRA = ab zum Autoverleiher (wenn kein Zug verfügbar) und los nach FRA. Danach die Kosten einreichen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Gefühlt kurvt doch alle 15 Minuten ein ICE zur Hauptzeit von Stuttgart Richtung Frankfurt die sollen alle komplett voll sein? Dass natürlich keine Plätze in den ICEs mit LH Nummer mehr gibt kann sein aber es fahren ja viele andere gegebenfalls mit Umstieg in Mannheim wo einmal auf die andere Bahnsteigseite wechseln muss.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Ich bräuchte bitte mal zu einer Konstellation Eure Meinung, bei der ich eigentlich einen Anspruch verneinen würde, aber flightright soll angeblich 250,00 € bejahen (betrifft nicht mich selbst).

Gebucht ist BOD-ZRH-MUC bei LH mit Swiss und danach LH, mehrere Stunden Aufenthalt in ZRH. Wenige Tage vor Flug annuliert LH den Weiterflug und bucht letztlich auf eine frühere Maschine ZRH-MUC um, so dass die Ankunft am Zielort logischerweise auch früher als gebucht ist. BOD-ZRH blieb unverändert.

Gibt es hier tatsächlich Geld und wenn ja, warum?

Vorab vielen Dank für alle Antworten!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Gibt es hier tatsächlich Geld und wenn ja, warum?
Nach EU Verordnung gibt es kein Geld weil immer die gesamte Strecke des Tickets zählt.
Daher fehlt es für einen Anspruch an dem früheren Abflug und der verspäteten Ankunft (ich habe 2018 mal einen Fall der SÖP vorgelegt weil der geplante Aufenthalt in CDG ausgefallen ist, das wie erwartete Ergebnis: kein Anspruch)

Wenn aber Flightright die Option Sofortauszahlung bietet einfach machen, die haben mir auch schon mal um die 140 Euro sofort überwiesen für einen Fall der absolut nicht durchsetzbar war.
Wenn man richtige Angaben macht und deren Schnellprüfung nicht gut genug funktioniert um das zu erkennen dann ist das deren Problem.
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.347
331
FRA
Folgende Situation:
FRA-SIN circa 70 Minuten Verspätung. Anschluss nach BKK (auf einem Ticket) hätte ich noch bekommen. Allerdings ist am Gate rausgekommen, dass SQ mich schon auf einen 9h (!) Späteren Flug gebucht hat und somit denied Boarding. Berechtigt mich das für je 600€ Entschädigung? Danke
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.839
28.596
MUC
Folgende Situation:
FRA-SIN circa 70 Minuten Verspätung. Anschluss nach BKK (auf einem Ticket) hätte ich noch bekommen. Allerdings ist am Gate rausgekommen, dass SQ mich schon auf einen 9h (!) Späteren Flug gebucht hat und somit denied Boarding. Berechtigt mich das für je 600€ Entschädigung? Danke
Ja, es zählt ja nicht, dass der ursprünglich gebuchte Flug noch erreichbar gewesen wäre, sondern die verspätete Ankunftszeit aufgrund der Umbuchung der Fluggesellschaft.
 
  • Like
Reaktionen: crane04

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.937
2.334
Berechtigt mich das für je 600€ Entschädigung? Danke
Wie denn die verbleibende Zeit aus?
Denn auch wenn die MCT unterschritten wird, können schnelle Paxe das Gate erreichen.

Wichtig ist aber die Frage was war die Ursache der Verspätung wenn hier außergewöhnliche Umstände die Ursache waren könnte es sein, dass sich das auf den Anspruch auswirkt.

War der Aufenthalt eigentlich über Nacht? bei 9 Stunden ja nicht abwegig dann besteht der Anspruch auf eine Hotelübernachtung bzw. deren Kostenübernahme auch der Kostenaufwand für Verpflegung kann verlangt werden, daher unbedingt die Belege sammeln.
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
1.048
517
FRA - IAH auf LH Ticket gebucht. Bording in Frankfurt und der Start etwa 35 Minuten verspätet, so dass auf dem Flug schon klar war, dass der Weiterflug eher nicht klappt. Flight attendend freundlich darauf hin gewiesen und die Antwort 'versuchen Sie es' bekommen. In LHR war die Fastlane gesperrt und trotz Drängeln mit ausgefahren Ellenbogen war das Gate bereits geschlossen, als wir bei United die Bordkarten geholt haben. Hätte aber wahrscheinlich auch mit Fastlane nicht geklappt.

Das Transferdesk von UA hat uns dann mit viel telefonieren und in Absprache mit LH auf einen Umsteigeflug nach ORD gebucht - der aber 2 Stunden in LHR rumstand, so dass wir den Anschluß in ORD auch verpasst haben. Noch während des Flugs hat uns UA auf eine spätere Verbindung gebucht (LH, merkt ihr was?), am Ende waren wir gut 6 Stunden verspätet am Ziel.
Sehe ich richtig, dass LH hier Ansprechpartner für die EU Fluggastrechte ist?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.839
28.596
MUC
Deine Anfrage ist echt schwierig, da sie zu viele Details auslässt bzw. unklar schildert. Ich gehe davon aus, dass Du aufgrund der anstrengenden Reise durch bist, aber ohne relevante und präzise Details kann man Dir auch nicht wirklich gut helfen.

FRA - IAH auf LH Ticket gebucht.

Aber doch offenbar gemäß Deiner weiteren Schilderung nicht direkt, oder?

Bording in Frankfurt und der Start etwa 35 Minuten verspätet, so dass auf dem Flug schon klar war, dass der Weiterflug eher nicht klappt. Flight attendend freundlich darauf hin gewiesen und die Antwort 'versuchen Sie es' bekommen.

Das fliegende Personal kann nicht wirklich bzgl. Anschluss helfen. Dafür sind sie nicht da, sondern für die Essens- und Getränkeversorgung sowie die Sicherheit an Bord.

In LHR war die Fastlane gesperrt und trotz Drängeln mit ausgefahren Ellenbogen war das Gate bereits geschlossen, als wir bei United die Bordkarten geholt haben. Hätte aber wahrscheinlich auch mit Fastlane nicht geklappt.

Wieso fliegt man nach LHR, wenn man auf FRA-IAH gebucht ist? Und warum wurde die Bordkarte erst bei UA in LHR geholt? Die hätte es doch bereits in Frankfurt geben sollen.

Das Transferdesk von UA hat uns dann mit viel telefonieren und in Absprache mit LH auf einen Umsteigeflug nach ORD gebucht

Auch hier ergeben sich fragen. Statt nach IAH wurdest Du nach ORD umgebucht? Ich tippe jetzt mal darauf, dass Du von FRA-LHR-IAH auf FRA-LHR-ORD-IAH umgebucht wurdest, oder? Dies würde man dann Umbuchung auf einen Umsteigeflug über ORD und nicht nach ORD nennen.

- der aber 2 Stunden in LHR rumstand, so dass wir den Anschluß in ORD auch verpasst haben. Noch während des Flugs hat uns UA auf eine spätere Verbindung gebucht (LH, merkt ihr was?), am Ende waren wir gut 6 Stunden verspätet am Ziel.

OK, also offenbar wirklich ein Umsteigeflug über ORD nach IAH.

Sehe ich richtig, dass LH hier Ansprechpartner für die EU Fluggastrechte ist?

Das kann man nicht sicher sagen, da Deine Angaben über das gebuchte Routing fehlen. Wer das Ticket ausgestellt hat, ist in der Regel nicht relevant. Mit der Angabe des ursprünglich gebuchten Routings könnte man Dir vielleicht helfen.

Und bzgl. EU-Fluggastrechten bleibt dann auch noch die Frage nach den Gründen für die jeweiligen Verspätungen. Mit konkreten Flugnummern und Datum kann man da hier evtl. schon eine Einschätzung geben.
 
  • Like
Reaktionen: hdz

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Da ist der Flieger noch nicht mal gelandet, aber hier im VFT wird schon die Anfrage nach Kompensation gestartet. Als ob man das nicht in Ruhe später machen kann… :yes:
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.451
15.092
Weil man die Kosten für den Rechtsanwalt nur dann vom Schuldner erstattet bekommt, wenn dieser einem Anlass gegeben hat, den Anwalt hinzuzuziehen.
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
1.048
517
Deine Anfrage ist echt schwierig, da sie zu viele Details auslässt bzw. unklar schildert.
Danke für die schnelle Antwort!
Gebucht war Fra IAH über ein Reisebüro. Hinflug mit Umsteigen waren LH 906 und UA 4. Am Checkin in Frankfurt haben wir Bordkarten ohne Gatenummer bekommen (die bekommen Sie dann in LHR, wenden Sie sich an United). War der *Gold Schalter.

Zum Thema, ob der Anschluss so klappen kann, hatte ich mich vorher hier schlau gemacht.

Ich habe schon mehrfach bei Umsteigeflügen bereits während des Fluges Infos, bekommen, ob die Verbindung erreicht werden kann oder wohin man sich wenden kann. Gelegentlich hat ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft beim Aussteigen gewartet. UA hat das wie geschildert auch hier getan, LH selbst auf Nachfrage nicht.

Direktflüge LHR nach IAH gabe es an dem Tag nicht mehr (hat Tante Google gesagt, die ich parallel zum UA Mitarbeiter gefragt hatte). Andere Reisende, deren Zubringer von München verspätet war, sind von United auf andere Flughäfen (Dallas) umgebucht worden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.451
15.092
Das Zitat ist falsch, gemeint ist BGH, Urteil vom 31. August 2021, X ZR 25/20.

Den Informationspflichten kommt die Airline (oft? meistens? immer?) nach, indem sie per Aushang auf die Fluggastrechte hinweist.
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund