EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Man hat das mir mal mit den „Slots“ erklärt die erst frei werden müssen. Ja der landet hier in 10 Minuten. Abflug steht aber auf 20:12 aktuell.
Stimmt, hab gar nicht mehr an die Slots gedacht :LOL:
Ich drück Daumen, dass es wenigstens auf die 180min noch geht - wenn schon, denn schon.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
947
911
Anschluss war ja offensichtlich weg, was hast du gemacht, sitzt du noch auf Malle?
PMI-ALC sollte es auch kurzfristig meistens fur um die 100 Euro geben - notfalls gibt es auch noch die Fähre nach Valencia (und teils sogar nach Denia).
Trotzdem ärgerlich für den User - vielleicht ging es ja wenigstens in den Bierkönig...
Aber neben den ganzen Personalproblemen bei den Airlines und an den Flughäfen wird sich das ATC-Problem auch durch diesen Sommer ziehen - am Montag erst den Fall gehabt, wo wir in BGY pünktlich geboardet hatten und dann gute 2 Stunden im Flugzeug auf den Slot warten mussten... Ohne 3h + x Puffer würde ich für diesen Sommer nichts auf getrennten Tickets buchen ... insbesondere am Nachmittag/Abend nichts...
 
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Mai-Thai

Erfahrenes Mitglied
21.08.2019
796
812
Friedrichshafen
Ich soll das Service Center wegen einer Flugannullierung/Umbuchung kontaktieren. Angeboten wird mir das Telefon und der Chat. Seit gestern früh versuche ich beides, komme aber nirgends weiter, bzw. durch. Habe bis zum 26.6.22 Zeit, ansonsten wird alles annulliert.

Irgendwie alles blöd, da es wohl tausende momentan versuchen. Habe einen Rückflug, aber keinen Hinflug. Komisch das mir kein früherer Hinflug angeboten wurde, obwohl verfügbar.

Eine Stornierung mit kompletter Neubuchung würde einen höheren Flugpreis als ursprünglich ergeben. Was machen...?!
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
Ich soll das Service Center wegen einer Flugannullierung/Umbuchung kontaktieren. Angeboten wird mir das Telefon und der Chat. Seit gestern früh versuche ich beides, komme aber nirgends weiter, bzw. durch. Habe bis zum 26.6.22 Zeit, ansonsten wird alles annulliert.

Irgendwie alles blöd, da es wohl tausende momentan versuchen. Habe einen Rückflug, aber keinen Hinflug. Komisch das mir kein früherer Hinflug angeboten wurde, obwohl verfügbar.

Eine Stornierung mit kompletter Neubuchung würde einen höheren Flugpreis als ursprünglich ergeben. Was machen...?!
Welche Airline?
Im Zweifel erstmal eine E-Mail schreiben, dass ma einer Stornierung nicht zustimmt und auf Ersatzbeförderung besteht, ggf. schon Buchungsvorschlag beilegen und dann im Notfal selbst buchen und zurück fordern. Vorgehen wurde hier mehrfach beschrieben.
 
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Mai-Thai

Erfahrenes Mitglied
21.08.2019
796
812
Friedrichshafen
Welche Airline?
Im Zweifel erstmal eine E-Mail schreiben, dass ma einer Stornierung nicht zustimmt und auf Ersatzbeförderung besteht, ggf. schon Buchungsvorschlag beilegen und dann im Notfal selbst buchen und zurück fordern. Vorgehen wurde hier mehrfach beschrieben.
Es geht um einen Innerdeutschen Lufthansaflug. Ich komme bei keiner der angegebenen Kontakte durch (Telefon, Chat).

Ich glaube kaum, das mir per E-Mail bis Sonntag geantwortet wird. Danach wird die Buchung automatisch storniert.

Würde gerne auf einen früheren Flug umbuchen, aber ohne Ansprechpartner ist das unmöglich.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Die haben doch 24 x 7 Service. OK, besser „Service“.
Bei mir hat es immer spätabends oder nachts oder früh morgens geklappt.
Oder die hier vielfach zitierten Nummern in Ösiland, Schweiz, etc.

Man kann auch mal etwas kreativer sein, wenns so eilig ist, als in der Mittagspause anrufen und den Chat bemühen!
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
947
911
Gestern ´mal wieder eine Slot-Verspätung von gut 2 Stunden... Na ja.

Da das ja jetzt in nächster Zeit häufiger vorkommt, ´mal kurz in die Runde gefragt: wie ist hier denn derzeit die aktuelle Rechtslage bei folgenden Kurzstrecken-Situationen hinsichtlich EU261-Entschädigung:

a) Flug pünktlich zum Abflug bereit, muss jedoch aufgrund von ATC-Delays warten und erreicht den Zielort mit 3h Verspätung.

b) Flug aufgrund früherer Verspätung im Umlaufplan eine gute halbe Stunde verspätet, dann ATC-Delays/kein Slot für 2,5 Stunden und erreicht den Zielort mit 3h Verspätung.

c) Flug verspätet sich aufgrund von Slotproblemen um 30 Minuten, Anschlussflug wird verpasst. Finaler Zielort wird mit 3h Verspätung erreicht.


Meine Vermutungen ohne Expertise und gefährlichem Halbwissen:
a) (vermutlich außerhalb der Kontrolle der Airline - kein Anspruch?)
b) EU-261-Entschädigung wird wahrscheinlich fälig
c) EU-261-Entschädigung wird wahrscheinlich fällig.

Aber vielleicht gibt es basierend auf früherer Erfahrungen/Urteile hier die ein oder andere Expertenperspektive. Danke!
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.956
608
Oh nein, also nochmal mindestens 250,00 € extra :-D

Ohne spaß: Wer Mails nicht beantwortet, hat schlicht Pech gehabt.
Nun, es ist aber doch tatsächlich so, daß auf Mails meist eine automatisierte Antwort kommt, die besagt, daß die Beantwortung z. Zt. etwas dauern wird. Ist doch überall so.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Nun, es ist aber doch tatsächlich so, daß auf Mails meist eine automatisierte Antwort kommt, die besagt, daß die Beantwortung z. Zt. etwas dauern wird. Ist doch überall so.
Ja und? Das hebelt ja nicht das BGB aus.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gestern ´mal wieder eine Slot-Verspätung von gut 2 Stunden... Na ja.

Da das ja jetzt in nächster Zeit häufiger vorkommt, ´mal kurz in die Runde gefragt: wie ist hier denn derzeit die aktuelle Rechtslage bei folgenden Kurzstrecken-Situationen hinsichtlich EU261-Entschädigung:

a) Flug pünktlich zum Abflug bereit, muss jedoch aufgrund von ATC-Delays warten und erreicht den Zielort mit 3h Verspätung.

b) Flug aufgrund früherer Verspätung im Umlaufplan eine gute halbe Stunde verspätet, dann ATC-Delays/kein Slot für 2,5 Stunden und erreicht den Zielort mit 3h Verspätung.

c) Flug verspätet sich aufgrund von Slotproblemen um 30 Minuten, Anschlussflug wird verpasst. Finaler Zielort wird mit 3h Verspätung erreicht.


Meine Vermutungen ohne Expertise und gefährlichem Halbwissen:
a) (vermutlich außerhalb der Kontrolle der Airline - kein Anspruch?)
b) EU-261-Entschädigung wird wahrscheinlich fälig
c) EU-261-Entschädigung wird wahrscheinlich fällig.

Aber vielleicht gibt es basierend auf früherer Erfahrungen/Urteile hier die ein oder andere Expertenperspektive. Danke!
a) eher nein
b) eher schon
c) da kommt's auch auf mögliche Alternativen an, um dich entschädigungsfrei ans Ziel zu bringen, auf die Airlines natürlich in der Regel keine Lust haben
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
a) eher nein
b) eher schon
c) da kommt's auch auf mögliche Alternativen an, um dich entschädigungsfrei ans Ziel zu bringen, auf die Airlines natürlich in der Regel keine Lust haben
Gilt ein kurzfristig erhöhter Krankenstand bei den Crews wegen Pandemie eigentlich als außergewöhnlicher Umstand, der nicht von der Airline zu vertreten ist?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Gilt ein kurzfristig erhöhter Krankenstand bei den Crews wegen Pandemie eigentlich als außergewöhnlicher Umstand, der nicht von der Airline zu vertreten ist?

ich würde die These vertreten, dass die "Probleme" hausgemacht sind... man hat ja in 2020 massiv Leute entlassen...
wenn man dann natürlich einen "vollen" Flugplan erstellt wo kaum eine Toleranz bzgl. Krankenstand, technicals vorhanden ist -> eigenes unternehmerisches Risiko was nicht als außergewöhnlicher Umstand herhalten darf
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Nun, es ist aber doch tatsächlich so, daß auf Mails meist eine automatisierte Antwort kommt, die besagt, daß die Beantwortung z. Zt. etwas dauern wird. Ist doch überall so.
Mache ich auch. Und an meinem Briefkasten habe ich einen Aufkleber „bitte keine Rechnungen einwerfen, ich bin sowieso nicht da und im Dauerurlaub“.

Hilft leider nur so bedingt…
 

cas_de

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
686
jwd

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Der gute @kexbox hat sicher seit heute früh ununterbrochen Visitenkarten verteilt.

Hat er jetzt eine Außendienststelle am DUS/CGN?
Ich stell ihn mir bildlich vor, wie er dort am Kärtchen verteilen ist - wäre der perfekte Job für einen Sommerpraktikanten :ROFLMAO:

Edit: Zurzeit btw heftig, wie Fluggastrechtsportale unterschwellig Werbung durch vermeintlich private Nutzer in den Kommentarsektionen von Instagram Accounts großer Nachrichtenseiten betreiben... :rolleyes:
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.376
11.331
der Ewigkeit
Auf die "Flugärger-App" der Verbraucherzentrale NRW
inkl. deren Feature weißt ein heutiger Artikel der RP hin:


Falls die Paywall kommt:

Unter dem Reiter „Anspruchsprüfung“ können Verbraucher dann zwischen verschiedenen Szenarien, wie etwa „Mein Direktflug war verspätet“, „Mein Flug wurde verlegt oder überbucht“ oder „Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an“ wählen und die Ausgleichszahlungen in ihrem konkreten Fall berechnen. Zusätzlich können mithilfe der App Kosten wie die Verpflegung am Flughafen oder die Übernachtung im Hotelzimmer als Betreuungskosten geltend gemacht werden. Es gibt sogar ein Auswahlfeld für Menschen, die ihre Flüge selbstverschuldet verpasst oder ihr Ticket storniert haben, denn sogar diese können sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung, der die App folgt, Steuern und Gebühren rückerstatten lassen.
Sind die Ansprüche gegeben, erstellt die App mithilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer automatisch eine E-Mail, in der die Forderungen an die entsprechende Airline gestellt werden. Bloß absenden muss der Nutzer die Mail noch selbst. Für den Fall, dass die Airline die Forderungen der Passagiere nicht oder nicht fristgemäß übernehmen möchte, verweist die App mitsamt der relevanten Daten auf die in diesem Fall zuständige Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist eine kostenfreie Alternative zu Inkasso-Diensten oder Anwälten
und sorgt für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.
 
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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Es geht um einen Innerdeutschen Lufthansaflug. Ich komme bei keiner der angegebenen Kontakte durch (Telefon, Chat).

Ich glaube kaum, das mir per E-Mail bis Sonntag geantwortet wird. Danach wird die Buchung automatisch storniert.

Würde gerne auf einen früheren Flug umbuchen, aber ohne Ansprechpartner ist das unmöglich.
Vielleicht hilft das hier im Forum wo man Lufthansa fragen stellen kann. Drücke dir die Daumen. Aber vielleicht hast du schon jemanden erreicht.
 

xpla

Erfahrenes Mitglied
02.01.2017
439
378
Kurze Frage in die Runde:

Lufthansa
GRZ-FRA-AMS / AMS-MUC-GRZ

GRZ-FRA nach Gepäckaufgabe annulliert, per SEN-Hotline auf VIE-AMS umgebucht (ca. 7h später Abflug als ursprünglich geplant)
Anreise nach VIE selbst organisiert per Zug.

Entschädigung von EUR 250,- und die Kosten für den Zug muss die Lufthansa ebenso bezahlen?
 

xpla

Erfahrenes Mitglied
02.01.2017
439
378
Das war bereits am Montag und die SEN-Hotline hat mich aufgefordert selbst anzureisen. Also Beweislast wird da schwierig, da mündlich am Telefon.
Metall war Air Dolomiti - aber alles über's Forenreisebüro mit LH-Flugnummern gebucht.
 

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
377
711
AAH
Weiß jemand, ob einem bei einer Annullierung/Umbuchung auf 5h früheren Flug 250€ zustehen?
ursprünglich: DUS 15.05-16.40 VIE 17.30-18.30 MUC
DUS-VIE 23h vor Abflug annulliert
Umbuchung auf 09.50-11.25, Anschluss bleibt, also 6h in VIE

Danke für Hinweise!
Ach, und gegen wen habe ich falls ja Ansprüche? LH-Tix- und Flugnr., op by OS