EU Fluggastrechte / Annullierung

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hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.081
1.871
HAM
www.hdz.hamburg
Die Versicherung kann aber erhöht werden gegen Bezahlung
Du willst es nicht verstehen oder

Jeder wird bei verlorenen Gepäck gleich behandelt, egal ob Kreuzfahrt, Gala Nacht in der Oper oder Strandurlaub in Bulgarien.

Es zählt halt als Lebensrisiko was du nicht beeinflussen kannst.

Aus eigener Erfahrung; Flug von Dom Rep über Fra nach Dus, Koffer kam nicht mit. Es war der 23.12. und ich wohne in Ham, war aber in Dus um die Feiertage zu verbringen.
Am 24.12. morgens dann Kleidung und Drogerieartikel usw gekauft. Insgesamt knapp 600€ ausgegeben.
Die Koffer tauchten nach etwa drei Wochen wieder auf und wurden zu Hause in Ham zugestellt.
Die Auslagen bekam ich auf Kulanz nach etwa 3 Monaten von LH zurück.

Anderes Beispiel; Kreuzfahrt ab Dubai nach Italien, 3 Wochen. Flug von Fra nach DXB mit Condor, wurde von Costa Kreuzfahrten gechartert. Großes Schneechaos in Fra. Zig Flüge fielen aus und verspätet.
Unser Koffer kam mit, von Bekannten nicht. Wurde auch nicht in den drei Wochen Kreuzfahrt zugestellt. Die haben sich dann in jedem Hafen mit dem notwendigsten eingedeckt und die Kosten wurden übernohmen.

Du schreibst etwas von Markenkleidung , was auch immer das ist, und einigen tausend Euro Wert. Da wird es doch bestimmt eine private Reisegepäckversicherung geben die das abdeckt, hättest du bestimmt via google schon selbst gefunden.
Ansonsten gilt das gesetzliche, auch für Dich und alle anderen und das ist ja auch gut so.......
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Du willst es nicht verstehen oder

Jeder wird bei verlorenen Gepäck gleich behandelt, egal ob Kreuzfahrt, Gala Nacht in der Oper oder Strandurlaub in Bulgarien.

Es zählt halt als Lebensrisiko was du nicht beeinflussen kannst.

Aus eigener Erfahrung; Flug von Dom Rep über Fra nach Dus, Koffer kam nicht mit. Es war der 23.12. und ich wohne in Ham, war aber in Dus um die Feiertage zu verbringen.
Am 24.12. morgens dann Kleidung und Drogerieartikel usw gekauft. Insgesamt knapp 600€ ausgegeben.
Die Koffer tauchten nach etwa drei Wochen wieder auf und wurden zu Hause in Ham zugestellt.
Die Auslagen bekam ich auf Kulanz nach etwa 3 Monaten von LH zurück.

Anderes Beispiel; Kreuzfahrt ab Dubai nach Italien, 3 Wochen. Flug von Fra nach DXB mit Condor, wurde von Costa Kreuzfahrten gechartert. Großes Schneechaos in Fra. Zig Flüge fielen aus und verspätet.
Unser Koffer kam mit, von Bekannten nicht. Wurde auch nicht in den drei Wochen Kreuzfahrt zugestellt. Die haben sich dann in jedem Hafen mit dem notwendigsten eingedeckt und die Kosten wurden übernohmen.

Du schreibst etwas von Markenkleidung , was auch immer das ist, und einigen tausend Euro Wert. Da wird es doch bestimmt eine private Reisegepäckversicherung geben die das abdeckt, hättest du bestimmt via google schon selbst gefunden.
Ansonsten gilt das gesetzliche, auch für Dich und alle anderen und das ist ja auch gut so.......
Offensichtlich bist du der Unwissende der nichts versteht. Ich kann sowohl bei der Airline als auch bei jedem anderen Transportunternehmen einen höheren Wert deklarieren und versichern. Das hilft mir aber nicht wenn ich mit einem Flug ankomme und zum Schiff muss und keine Kleidung habe. Lh hat mir auch einmal angeboten Kleidung zu kaufen, da Koffer weg, leider aber war es Samstag abend und alles zu.
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.081
1.871
HAM
www.hdz.hamburg
also, irgendwie biste merkwürdig und ich möchte dich auch nicht weiter füttern.

wenn du doch alles weißt, warum stellst du denn deine frage hier ein?

was ist denn eine erwartung? koffer weg am band und gehst zum lost an found und weil du markenkleidungträger bist und auf kreuzfahrt gehst zieht der angestellte am Schalter den vorhang auf und du kannst deine markenkleidung aus dem fundus wählen?

vielleicht solltest du mit dem auto anreisen bei soviel angst das deine markenkleidung wech kommt

ähm, ja, toi toi toi und alles gute.........
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.120
7.970
HAM
Ganz einfach. Ersatzkleidung für eine 14 tägige Kreuzfahrt liegt nun mal bei mehreren 1000 Euro. Das ist genau der Ansatz, ich kenne die Preise meiner Markenkleidung. Wenn ich keine Kleidung habe dann fällt die Reise ins Wasser und das kostet ebenfalls mehrere 1000 Euro. Ersatzkleidung in diesem Fall der gleiche Aufwand. Darauf bezieht sich mein Ansatz. Wer kommt dafür auf ? Eine Versicherung warscheinlich allerdings löst die nur nachträglich das Problem, denn ohne Kleidung findet die Reise nicht statt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Dazu müsste man aber erstmal Kleidung haben 🤣
Das ist nun einmal das ganz normale Lebensrisiko. Wer kommt dafür auf, wenn Du auf der Autobahn im Stau stehst und dein Schiff verpasst. Wer kommt dafür auf, wenn dein Zug eine Störung hat. Dein Mimimi hilft hier einfach nicht.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
ich bin mal gespannt ob EW/LH jz bei dem Sommerchaos (speziell NRW) "freiwillig" zahlen :D
wenn nicht, brauchen die wohl bald mehr RA bei den ganzen Klagen die da kommen werden..
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Sehe ich das so richtig?

Gebucht direkt bei Austrian (Ticketstock 257)

OS196 CGN - VIE
OS191 VIE - CGN

Vor 6 Tagen OS196 CGN-VIE annulliert. INVOL auf

LH3629 QKL-FRA
LH1246 FRA - VIE umgebucht.

Heute 3h vor Abflug LH1246 annulliert (Fluggerät in MRS bereits annulliert)

- Ich fordere Erstattung der Ticketkosten + EUR 250 Entschädigung?
- Kann ich bei schlechter Zahlungsmoral LH (AG Köln) dafür verklagen?

Danke für eure Einschätzung.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.436
3.512
Das sollte sogar 2 x 250€ geben: 1x von Austrian für die erste Stornierung und dann nochmals für die Stornierung des Ersatzfluges von LH.

Höchstens der Einwand besonderer Umstände wäre diskussionswürdig.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Das sollte sogar 2 x 250€ geben: 1x von Austrian für die erste Stornierung und dann nochmals für die Stornierung des Ersatzfluges von LH.

Höchstens der Einwand besonderer Umstände wäre diskussionswürdig.

Bei der ersten Anullierung könnte es mit den Zeiten knapp werden. Der Mitinsasse hat die ja nicht angegeben, habe jetzt keine Lust, dass im Einzelnen rauszusuchen. OS196 jdf kurz vor 23 Uhr in VIE, die LH auch nicht viel später. Ggf. reichts bei der Abflugzeit.
 
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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Bei der ersten Anullierung könnte es mit den Zeiten knapp werden. Der Mitinsasse hat die ja nicht angegeben, habe jetzt keine Lust, dass im Einzelnen rauszusuchen. OS196 jdf kurz vor 23 Uhr in VIE, die LH auch nicht viel später. Ggf. reichts bei der Abflugzeit.

Nein, korrekt - die erste Annullierung bringt keine Entschädigung, weil das Zeitfenster für die LH Alternative ausreichend gewesen wäre.

Also kann ich LH im Falle unwilliger Zahlungsbereitschaft für die 250€ verklagen?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Nein, korrekt - die erste Annullierung bringt keine Entschädigung, weil das Zeitfenster für die LH Alternative ausreichend gewesen wäre.

Also kann ich LH im Falle unwilliger Zahlungsbereitschaft für die 250€ verklagen?

Ja. Plus entweder anderwitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt [wäre zu überlegen, wenn jetzt alles in Y oder J gebucht wird] ODER Erstattung der Ticketkosten.
 

cokurwa

Erfahrenes Mitglied
31.05.2017
420
135
ursp.
OS196 CGN - VIE
21:25 - 22:55

von mir angeregte INVOL umbuchung 6 Tage vorher, weil die Fluggesellschaft: "keine Alternativen finden konnte"

LH3629 QKL - FRA
19:55 - 20:50

da greift die Entschädigung doch nicht?
Bist Du jetzt 6 Tage vorher geflogen oder erfolgte die Umbuchung 6 Tage vor Abflug (welcher am selben Tag wie ursprünglich gebucht erfolgte)?
 

sgd93

Neues Mitglied
03.07.2022
1
0
Hallo,

ich hätte drei aktuelle Fälle, wo ich mir unsicher bin mit der Entschädigungshöhe bzw. ob überhaupt etwas zusteht.

Fall 1 ursp. 03.04.22

KL1263 NCE-AMS 12:10 - 14:15 -> KL1809 AMS-DRS 16:10 - 17:30

am 24.03.22 wurde umgebucht:

03.04.22

AF7713 NCE-CDG 10:00 - 11:30 -> AF1740 CDG-AMS 12 : 10-13 : 45 -> KL1809 AMS-DRS 16 : 10-17 : 30


Sind 250€ oder 125€ möglich, da Abflug knapp über 2h?



Fall 2 urspr. 10.06.22

LH1911 OLB-MUC 17:15 - 18:50 -> LH121 MUC-FRA 20:00 - 21:00 -> LH216 FRA-DRS 22:15 - 23:10

am 08.06.22 wurde storniert und umgebucht nach Telefonat auf:

10.06.22

LH9517 OLB-MUC 14:20 - 15:55 -> LH2126 MUC-DRS 16:45 - 17:40



Entschädigung in Höhe von 250€?

Fall 3 ist die "neue Buchung" aus Fall 2

10.06.22

LH9517 OLB-MUC 14:20 - 15:55 -> LH2126 MUC-DRS 16:45 - 17:40

durch Verspätung von LH9517 wurde der Anschlussflug verpasst und umgebucht da keine anderer Verbindung mehr möglich war,

11.06.22

LH2122 MUC-DRS 08:25 - 09:20


Zählt Fall 3 dann als neue Buchung und stehen einem zusätzlich 250 € wegen der Verspätung zu?

Besten dank vorab
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Hat jemand eine Erfahrung wie lange KLM braucht eine Entschädigung zu zahlen. Habe vor 5 Wochen eine Mail geschrieben, dass ich innerhalb von 4 Wochen eine Zahlung erwarte. Bisher keine Reaktion. Noch nicht einmal eine Ablehnung. Denke auch das sie es aussitzen. Sollte man sich jetzt den Anwalt nehmen oder nochmal bei KLM nachhaken?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Hallo,

ich hätte drei aktuelle Fälle, wo ich mir unsicher bin mit der Entschädigungshöhe bzw. ob überhaupt etwas zusteht.

Fall 1 ursp. 03.04.22

Sind 250€ oder 125€ möglich, da Abflug knapp über 2h?

Ja.

Fall 2 urspr. 10.06.22

Entschädigung in Höhe von 250€?

Ja.

Fall 3 ist die "neue Buchung" aus Fall 2
Zählt Fall 3 dann als neue Buchung und stehen einem zusätzlich 250 € wegen der Verspätung zu?

Ja, aber Ansprüche an EN richten, da ausführende Airline für LH 9517.
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Hallo Zusammen

Einen Kollegen von mir bzw. dessen Freundin hatte es im Februar beim British Airways Fiasko erwischt. Gebucht war BSL-LHR-DFW, wobei die Kurzstrecke gestrichen wurde. Ein Durchkommen war nicht möglich, am Flughafen hiess es, man solle am besten selbst schauen nach Alternativen, bevor alles weg ist.
Er hat dann für sie einen Lufthansa Return ab Frankfurt gebucht, da dies die nächste Möglichkeit war nach Dallas zu kommen am nächsten Tag (in Anbetracht der Tatsache, das BA wohl nicht wusste, wie lange die Situation auf der Kurzstrecke anhält), und auch die günstigste mit knapp 1200€ in Eco. Entsprechend ist der ursprünglich gebuchte Flug von BA verfallen wegen No-Shows.
Nun hat er BA eine Nachricht geschickt und Kompensation in Höhe von 600€ sowie die Mehrkosten für die Alternativbeförderung verlangt. Als Antwort gab es eine Zusage für die Kompensation, die Mehrkosten allerdings werden verweigert. Wie ist hier die rechtlichte Situation? Wurde durch die "eigenmächtige" Buchung der Ersatzbeförderung das Recht auf Mehrkostenerstattung verwirkt, oder ist der Fall eindeutig und BA stellt sich einfach quer? Müsste er dann nicht zumindest die Kosten für die ursprüngliche Buchung erhalten, denn diese konnte ja nicht genutzt werden.

Besten Dank für eure Hilfe!
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Nun hat er BA eine Nachricht geschickt und Kompensation in Höhe von 600€ sowie die Mehrkosten für die Alternativbeförderung verlangt. Als Antwort gab es eine Zusage für die Kompensation, die Mehrkosten allerdings werden verweigert. Wie ist hier die rechtlichte Situation? Wurde durch die "eigenmächtige" Buchung der Ersatzbeförderung das Recht auf Mehrkostenerstattung verwirkt, oder ist der Fall eindeutig und BA stellt sich einfach quer? Müsste er dann nicht zumindest die Kosten für die ursprüngliche Buchung erhalten, denn diese konnte ja nicht genutzt werden.

Tendenziell ist zu empfehlen, die Airlines vor der eigenständigen Buchung zu einer anderweitigen Beförderung aufzufordern. Die Erstattung des urspünglichen Ticketpreises und die EUR 600.00 sind das mindeste und vermutlich das maximale, was man herausholen kann bei Gerichtsstand CH oder UK.
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
164
STR/VIE/MEX
Hallo zusammen,
Kollege hat sein Ryanair-Flug VIE-OTP durch sein Verschulden verpaßt und ist dann mit dem Auto gefahren.
Hat jemand Erfahrungen für Österreich mit der Rückerstattung der Steuern und Gebühren?

Wie man so googelt, scheint sich Ryanair da ja gleich querzustellen und eine Erstattungspauschale zu verlangen.
Hat das jemand schon einmal gerichtlich versucht durchzufechten, die Steuern und Gebühren voll erstattet zu bekommen?
 

Mai-Thai

Erfahrenes Mitglied
21.08.2019
796
812
Friedrichshafen
Guten Tag, kann mir kurz einer sagen ob ich Anspruch auf Entschädigung oder ähnliches bei folgendem Fall habe:

Mein Flug FDH-FRA wurde wenige Tage vor Abflug annulliert (der Rückflug blieb). Ich rief dann die Hotline an um einen früheren Flug am selben Tag auf das gleiche Ticket zu buchen was auch klappte.

Dann wurde mir der Rückflug FRA-FDH am Abflugtag annulliert und ich wurde auf den Folgetag umgebucht. Ich aktzeptierte die Umbuchung Online, musste aber dadurch eine weitere Nacht in FRA im Hotel verweilen.

Habe ich hier irgendwelche Ansprüche zum geltend machen?