EU Fluggastrechte / Annullierung

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langerhans

Reguläres Mitglied
20.01.2016
99
20
Wie ist momentan eigentlich die rechtliche Lage bei Flügen UK->EU mit nonEU Airlines (BA)? Konnte dazu mit Google absolut nix finden, außer dass EU recht natürlich nicht mehr gilt. Aber sicherlich gibt es irgendeine Art von Pacta sunt servanda auch in UK?
 

nicobs

Aktives Mitglied
08.04.2011
247
12
Meinem Verständis nach, gilt EU261 weiterhin in UK. Obwohl ich aus der Branche weiß, dass aktuell an einem nationalen Nachfolger als Ersatz gearbeitet wird.
 

langerhans

Reguläres Mitglied
20.01.2016
99
20
Meinem Verständis nach, gilt EU261 weiterhin in UK. Obwohl ich aus der Branche weiß, dass aktuell an einem nationalen Nachfolger als Ersatz gearbeitet wird.
Tatsächlich? Das explizite Gegenteil ist das einzige, was ich durch Google zu dem Thema finden konnte.
Warum sollte EU recht auch für ein nicht EU Land gelten, wenn die Regelung nicht 1:1 in nationale Gesetzgebung übernommen würde, und das wäre mir neu.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Es gibt bereits einen Nachfolger. EuGH-Rechtsprechung bis 1.1.2021 bleibt anwendbar, danach wirds fummelig. Zuständigkeit ist auch noch etwas, worüber man teils nachdenken müsste, was aber nicht thematisiert wird.
 

langerhans

Reguläres Mitglied
20.01.2016
99
20
Es gibt bereits einen Nachfolger. EuGH-Rechtsprechung bis 1.1.2021 bleibt anwendbar, danach wirds fummelig. Zuständigkeit ist auch noch etwas, worüber man teils nachdenken müsste, was aber nicht thematisiert wird.
Auf gut deutsch also, nichts genaueres weiß man nicht, obwohl es doch seit dem 1.1.21 bestimmt schon hunderte solcher Fälle gab?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Als Antwort auf meine 250€ Mail dahin kam: ich solle doch das Formular benutzen.
Naja, geht bei mir ja eh nicht. Habe sie nun aufgefordert, es zu bearbeiten...
Solltest Du Deutscher Verbraucher sein, gibt es jemanden, der sich dafür interessiert.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
  • Like
Reaktionen: Monstertour

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
711
250
Kurzer Erfahrungsbericht mit BA. Rückflug vom LCY wurde im Juni ein paar Tage vorher gecancelt. Habe dann vor ca. zwei Wochen über das claims Online-Formular entsprechende Kompensation geltend gemacht und eben eine E-Mail zum Ergebnis bekommen. 250 EUR (per Überweisung). Hätte ich nicht erwartet, dass das so schnell geht.
 

jonn68

Neues Mitglied
03.07.2022
13
0
Wie lange muss man bei KLM zur Zeit auf eine Bearbeitung warten?

Meine Familie musste in Amsterdam übernachten, da der Anschlussflug verpasst wurde, ab wann sollte man rechtliche Schritte einleiten, jetzt sind es bald drei Wochen, ausser einer E-Mail, dass es bearbeitet wird, kam nichts mehr. Bei LH bekam ich im Regelfall innerhalb 14 Tagen eine Antwort.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
3.760
STR
Wir hatten ein Meilenticket STR-BRU (EW2162, 19:25 - 20:35 Uhr) für gestern Abend. Das wurde wegen Flugstreichungen ein paar Tage vor Abflug auf STR-FRA-BRU und dann auf ZWS-FRA-BRU (LH3425, 17:51 - 19:06 Uhr, tatsächliche Ankunft gegen 19:45 Uhr -> weiter: SN2618 21:30 - 22:35 Uhr) geändert, was wir jeweils akzeptiert hatten.
Als wir mit dem ersten Leg in den Frankfurter Fernbahnhof einfuhren, wurde der FRA-BRU gecancelled. Es gab keine Alternativflüge, und da wir heute früh in BRU sein mussten, haben wir den billigsten Mietwagen gebucht und sind so nach BRU gefahren.

Fragen:
1. Muss SN (als ausführende Airline) mir den Mietwagen erstatten? Deren automatische Umbuchung hatte uns auf einen Morgenflug FRA-BRU für heute gebucht, der uns aber nichts gebracht hat. Daher haben wir ihn nicht genutzt. Normalerweise würde man ja versuchen, das dann vorher mit der Airline zu klären, aber einige Anbieter hatten schon keine Mietwagen mehr und wenn wir dann mit SN/LH/M&M mit der Klärung durch gewesen wären, dann wären vmtl. alle Fahrzeuge weg gewesen. Daher haben wir hier direkt gehandelt (hoffentlich nicht zu unserem Nachteil ...). Auch der billigste Kompaktmietwagen hat dennoch über 800€ gekostet - für 4h, Dacia Duster.
2. Gibt es Entschädigung? Der Alternativflug wäre ja erst ca. 10 Stunden später in BRU gelandet. Allerdings haben wir den ja nicht genommen. Den Mietwagen haben wir um 0:26 Uhr in BRU am Nachttresor abgegeben. Da dürfte es nichts geben, da der Originalflug ja um 22:35 Uhr gelandet wäre? Oder übersehe ich etwas?
Edit: 3. Kann ich darüber hinaus den Flug FRA-BRU erstatten lassen und wie würde der Erstattungsbetrag berechnet? Es war ja ein Meilenticket. Nur anteilig S&G? Anteilig auch die Meilen?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Wir hatten ein Meilenticket STR-BRU (EW2162, 19:25 - 20:35 Uhr) für gestern Abend. Das wurde wegen Flugstreichungen ein paar Tage vor Abflug auf STR-FRA-BRU und dann auf ZWS-FRA-BRU (LH3425, 17:51 - 19:06 Uhr, tatsächliche Ankunft gegen 19:45 Uhr -> weiter: SN2618 21:30 - 22:35 Uhr) geändert, was wir jeweils akzeptiert hatten.
Als wir mit dem ersten Leg in den Frankfurter Fernbahnhof einfuhren, wurde der FRA-BRU gecancelled. Es gab keine Alternativflüge, und da wir heute früh in BRU sein mussten, haben wir den billigsten Mietwagen gebucht und sind so nach BRU gefahren.

Fragen:
1. Muss SN (als ausführende Airline) mir den Mietwagen erstatten? Deren automatische Umbuchung hatte uns auf einen Morgenflug FRA-BRU für heute gebucht, der uns aber nichts gebracht hat. Daher haben wir ihn nicht genutzt. Normalerweise würde man ja versuchen, das dann vorher mit der Airline zu klären, aber einige Anbieter hatten schon keine Mietwagen mehr und wenn wir dann mit SN/LH/M&M mit der Klärung durch gewesen wären, dann wären vmtl. alle Fahrzeuge weg gewesen. Daher haben wir hier direkt gehandelt (hoffentlich nicht zu unserem Nachteil ...). Auch der billigste Kompaktmietwagen hat dennoch über 800€ gekostet - für 4h, Dacia Duster.
2. Gibt es Entschädigung? Der Alternativflug wäre ja erst ca. 10 Stunden später in BRU gelandet. Allerdings haben wir den ja nicht genommen. Den Mietwagen haben wir um 0:26 Uhr in BRU am Nachttresor abgegeben. Da dürfte es nichts geben, da der Originalflug ja um 22:35 Uhr gelandet wäre? Oder übersehe ich etwas?
Edit: 3. Kann ich darüber hinaus den Flug FRA-BRU erstatten lassen und wie würde der Erstattungsbetrag berechnet? Es war ja ein Meilenticket. Nur anteilig S&G? Anteilig auch die Meilen?

Anspruch besteht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung und Ausgleichszahlung. Wenn Du die Kosten für den Mietwagen geltend machen willst, hast Du Dich für die anderweitige Beförderung entschieden und dann keinen Anspruch auf Erstattung. Sinnvol in diesen Fällen ist immmer die Airline zu einer anderweitigen Beförderung aufzufordern bevor man selbst etwas bucht. Das sollte bereits in den 433 vorgängigen Seiten mehr als einmal erwähnt worden sein.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
3.760
STR
Anspruch besteht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung und Ausgleichszahlung. Wenn Du die Kosten für den Mietwagen geltend machen willst, hast Du Dich für die anderweitige Beförderung entschieden und dann keinen Anspruch auf Erstattung. Sinnvol in diesen Fällen ist immmer die Airline zu einer anderweitigen Beförderung aufzufordern bevor man selbst etwas bucht. Das sollte bereits in den 433 vorgängigen Seiten mehr als einmal erwähnt worden sein.
Normalerweise fordere ich die Airline dazu auch auf - weil die gar keine Alternative bucht. Hier wurde aber ja seitens der Airline automatisch eine Alternative gebucht. Daher kam ich nicht auf die Idee, sie dennoch dazu aufzufordern. Danke für die Klarstellung mit Erstattung vs. Ausgleichszahlung.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Normalerweise fordere ich die Airline dazu auch auf - weil die gar keine Alternative bucht. Hier wurde aber ja seitens der Airline automatisch eine Alternative gebucht. Daher kam ich nicht auf die Idee, sie dennoch dazu aufzufordern. Danke für die Klarstellung mit Erstattung vs. Ausgleichszahlung.

Die anderweitige Beförderung am Folgetag hätte Dir ja nicht gepasst, von daher hätte man die Airline diesbezüglich schon zur Korrektur auffordern sollen. Auch bei Erstattung besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
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Die anderweitige Beförderung am Folgetag hätte Dir ja nicht gepasst, von daher hätte man die Airline diesbezüglich schon zur Korrektur auffordern sollen. Auch bei Erstattung besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Okay, danke. Ich hatte das oben falsch verstanden. Ich werde Brussels nun einmal schreiben.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Flug (LH1979 CGN - MUC) nicht erreicht wegen des Warteschlangenchaos, wer ist zuständig für die Entschädigung?