EU Fluggastrechte / Annullierung

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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
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Nach OLG Frankfurt haftet der Bund. Das dürfte auch die einzige Möglichkeit sein, die Bundespolizei wenigstens im nächsten Sommer zum Handeln zu kriegen, wenn jetzt massenhaft Klagen erhoben werden.
Ok, also Bundespolizei St. Augustin.
Und die Entschädigung setze ich genau so wie EU-VO mit pauschal 400€ an (1.500 - 3.500 km)?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Hier ein Link zur Entscheidung des OLG Frankfurt:


Um es mal etwas ausüfhrlicher zu sagen:

Ein völliger Selbstläufer ist es nicht - ich meine aber, dass die Klagen, jedenfalls wenn RSV vorhanden, erhoben werden sollten (wenn sich auch für sowas jemand findet, der das nach RVG machen kann - ob das der Fall ist, ist mir nicht ganz klar, der Aufwand für ein Verfahren dürfte recht erheblich sein, lohnt sich vielleicht für eine kleinere Sozietät, wenn sie mehrere solcher Verfahern zusammenbekommt).

Zum einen kann - anders als in dem OLG Frankfurt Fall - m.E. zumindest mit sehr gut vertretbaren Gründen ein Amtshaftungsanspruch geltend gemacht werden. Das Organisationsverschulden der BuPo ist m.E. offensichtlich. Durch den nun dauerhaft so andauernden Zustand dürften auch Beweiserleichterungen zugunsten der Kläger greifen.

Der Lösungsweg des OLG FRA - Sonderopfer - ist nicht ganz unproblematisch. Gelegentlich wird im Karlsruher Elfenbeinturm an den auf Sonderopfern beruhenden Ansprüchen im Staathaftungsrecht aus prinzipiellen Erwägungen (die mit der vorliegenden Problematik nichts unmittelbar zu tun haben) etwas rumgemäkelt. Die anderen Karlsruher (beim BGH), die hier entscheidender sein dürften, sehen das aber nach meinem Eindruck gelassener.
 
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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Ja Danke, aber scheint wohl wirklich ein wenig komplexer zu sein und insbesondere kein Selbstläufer.

Was mich rat- und sprachlos lässt, ich habe wirklich alle Vorkehrungen getroffen und es ließ sich nicht verhindern, dass ich wegen der Schlange der Siko nicht meinen Flug erreichen kann. Und jetzt anscheinend keiner wirklich verantwortlich in der Haftung steht, bzw. nicht ohne riesen tamtam. Einiges Geld und 8h Lebenszeit verschwendet.

Und zum Thema Mitmenschen in der CGN Warteschlange ich sag mal vorsichtig: teilweise sehr unsoziales Verhalten. Alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Da wird geschummelt, gemogelt und getrixt und die anderen 95% wundern sich warum es nur so langsam voran geht.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Ja Danke, aber scheint wohl wirklich ein wenig komplexer zu sein und insbesondere kein Selbstläufer.

Was mich rat- und sprachlos lässt, ich habe wirklich alle Vorkehrungen getroffen und es ließ sich nicht verhindern, dass ich wegen der Schlange der Siko nicht meinen Flug erreichen kann. Und jetzt anscheinend keiner wirklich verantwortlich in der Haftung steht, bzw. nicht ohne riesen tamtam. Einiges Geld und 8h Lebenszeit verschwendet.

Und zum Thema Mitmenschen in der CGN Warteschlange ich sag mal vorsichtig: teilweise sehr unsoziales Verhalten. Alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Da wird geschummelt, gemogelt und getrixt und die anderen 95% wundern sich warum es nur so langsam voran geht.

Es gibt mindestens einen Verantwortlichen - die BuPu. Siehe OLG FRA.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Zum einen kann - anders als in dem OLG Frankfurt Fall - m.E. zumindest mit sehr gut vertretbaren Gründen ein Amtshaftungsanspruch geltend gemacht werden. Das Organisationsverschulden der BuPo ist m.E. offensichtlich. Durch den nun dauerhaft so andauernden Zustand dürften auch Beweiserleichterungen zugunsten der Kläger greifen.

Ich würde noch weiter gehen:

Die Darlegungs- und Beweislast dürfte insoweit bei der Beklagten liegen, da es sich um behördeninterne Vorgänge bei der BPol und im BMI handelt (vgl. BGH vom 11.01.2007, III ZR 302/05, Tz. 22).

Meiner Meinung nach kommt es dabei aber weniger auf den andauernden Zustand an, sondern eher darauf, ab welchem Zeitpunkt es spätestens geboten war, unter Ausschöpfung aller vergaberechtlich möglichen Erleichterungen sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, um für den jeweiligen Flughafen einen weiteren Auftragnehmer unter Vertrag zu nehmen. Beim vorhandenen Auftragnehmer wird außer Aufforderungen zur Abhilfe eher wenig auszurichten sein, denn wenn wegen nicht vertragsgemäßer Leistung gekündigt würde, wäre das Chaos noch größer.

Auf der grundsätzlichen Ebene wäre es dann auch Bestandteil der Frage nach dem Organisationsverschulden, ob das BMI beim BMAS zumindest darauf hinzuwirken versucht hat, die Agenturen für Arbeit und Jobcenter dahingehend zu instruieren, dass in Betracht kommenden Leistungsempfängern Bewerbungsaufforderungen bei Siko-Auftragnehmern der BPol übersandt werden.
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Nochmal ich, wieder ex CH, dieses mal mit LX...

Gebucht war BKK-ZRH-CDG, wir sassen bereits im Flieger nach CDG in ZRH als zunächst eine Verspätung wegen Unwetters verkündet wurde, die sich immer weiter hingezogen hat. Nach einer Stunde im Flieger hiess es Crew Time-Out, keine neue Crew verfügbar. Ab zum Schalter, umbuchen auf den nächsten Flug am Morgen um 7. Hab den Flug verfallen lassen, war mir zu früh, ebenso wie den separat gebuchten Abbringer ex CDG. Das war meine Entscheidung und ist mir auch egal.

Meine Frage aber nun: Ist hier mit Verweis auf schlechtes Wetter bereits der Fall erledigt, oder kann man hier mit dem Crew Time-Out und der nicht-vorhandenen Ersatzcrew auf Entschädigung hoffen? Genügend Zeit um in ZRH abzufliegen wäre definitiv noch da gewesen. Natürlich reden wir hier wieder von LX und dem Spezialfall Schweiz, daher vermute ich es gibt wieder einmal nichts; mich würde aber auch die Konstellation interessieren wie es zB in DE damit aussähe.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Bei den SiKo-Fällen kommt nun meines Erachtens eine neue Dimension dazu, die 261/2004/EG (zumindest aber werkvertragliche Ansprüche) doch wieder in greifbare Nähe rücken könnte:

Wenn Passagiere schon früher am Airport waren, Airlines aber ihre Checkin-Schalter wie üblich 2-3 Stunden vor Abflug "erst" öffnen, Passagiere deswegen den Flug verpassen, ist das eben nicht nur ein Thema der lange dauernden SiKo.

Ich werde berichten!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Bei den SiKo-Fällen kommt nun meines Erachtens eine neue Dimension dazu, die 261/2004/EG (zumindest aber werkvertragliche Ansprüche) doch wieder in greifbare Nähe rücken könnte:

Wenn Passagiere schon früher am Airport waren, Airlines aber ihre Checkin-Schalter wie üblich 2-3 Stunden vor Abflug "erst" öffnen, Passagiere deswegen den Flug verpassen, ist das eben nicht nur ein Thema der lange dauernden SiKo.

Ich werde berichten!
Ich frag mich vielmehr, wie man in der aktuellen Situation noch Annahmeschlusszeiten von bspw. 40min in FRA anbieten/gewährleisten kann... o_O
Aber ja, frühestens 2-3 Stunden vor Abflug sind in der aktuellen Situation auch mehr als misslich - die Situation an den Flughäfen ist größtenteils auch dieser künstlich verknappten Abfertigung geschuldet. Ob sich die Airlines hier dank des nicht wirklich adäquaten Vorabend Check-In Angebots vor der Verantwortung drücken können? Mich würde ja mal interessieren, wie wenig Kunden zuletzt in der Kilometerschlange am CGN überhaupt ihren Flug erwischt haben :D
 
Zuletzt bearbeitet:

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Nochmal von mir eine kurze Nachfrage,
Bei meiner Freundin wurde ja der letzte Flug Lufthansa FRA-DRS letzten Do. annulliert. Sie wurde dann umgebucht auf Fr. Früh und hat vor Ort ein Hotel bekommen, das hat alles gut funktioniert.
Steht ihr trotzdem die Pauschale für Verspätungen zu? Kenne mich damit nicht aus, wo beantragt man das? Muss das über einen Anwalt gehen, gibt's da bei LH eine direkte Anlaufstelle? Danke euch
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Nochmal von mir eine kurze Nachfrage,
Bei meiner Freundin wurde ja der letzte Flug Lufthansa FRA-DRS letzten Do. annulliert. Sie wurde dann umgebucht auf Fr. Früh und hat vor Ort ein Hotel bekommen, das hat alles gut funktioniert.
Steht ihr trotzdem die Pauschale für Verspätungen zu? Kenne mich damit nicht aus, wo beantragt man das? Muss das über einen Anwalt gehen, gibt's da bei LH eine direkte Anlaufstelle? Danke euch
Entschädigung nach EU-Verordnung steht ihr zu... dabei kommt es auf die Gesamtstrecke an... MUC-FRA-DRS z.B. gibt 250... während SIN-FRA-DRS 600€ bringt.. einfach mal die Fluggastrechteverordnung durchlesen..

am besten ne mail an LH (customer.relations@lufthansa.com), Frist setzten von 14 Tagen zur Überweisung des einem zustehenden Anspruchs, und falls da nichts passiert -> Anwalt kontaktieren und die Summe einklagen.
Alternativ: den Anspruch gegen ne hohe Provision an ein einschlägiges Fluggastrechteportal verkaufen
 
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wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Das war MRS-FRA-DRS, müssten also 250 sein. Da gibt's doch vom Dr. Böse sicherlich auch ein hübsches Musterschreiben 😉
 
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CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
118
148
Wie lange muss man bei KLM zur Zeit auf eine Bearbeitung warten?

Meine Familie musste in Amsterdam übernachten, da der Anschlussflug verpasst wurde, ab wann sollte man rechtliche Schritte einleiten, jetzt sind es bald drei Wochen, ausser einer E-Mail, dass es bearbeitet wird, kam nichts mehr. Bei LH bekam ich im Regelfall innerhalb 14 Tagen eine Antwort.
Ich hatte eine ärgerliche Annulierung bei KLM im April (kurz vor Ostern). Bearbeitung meines Anspruchs und (anstandslose) Überweisung der Kompensation hat einen knappen Monat in Anspruch genommen. Angesichts der gegenwärtigen Um- und Zustände kann ich mir kaum vorstellen, dass es jetzt schneller geht. Etwas würde ich daher vielleicht noch warten.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.696
4.561
DTM
Bin gestern (09.07.2022) mit FR2352 (operated by Malta Air) von STN nach CGN zurückgekehrt.
Die Maschine 9H-QBI kam bereits 2:40 Stunden verspätet in STN an. Man hat auf den vorherigen Legs Verspätung aufgebaut. Interessant ist das Ryanair-Boarding-Verfahren. Den Final Boarding Call gab’s bereits als noch die letzten Paxe vom vorherigen Leg ausstiegen. Wir standen alle in zwei Reihen draußen auf dem Vorfeld (bei ca. 28 Grad in der prallen Sonne) vor dem Flugzeug und es passierte 30min nichts. Ich persönlich halte dies für Boarding wie mit Vieh. Das Boarding wurde dann abgebrochen und alle sollten zurück ins Terminal. Die zulässige Höchstflugdauer für die Malta Air-Crew würde wohl überschritten und eine neue RYN-Crew musste her. Das dauerte etwa 3 Stunden. Es gab 5 GBP-Refreshment Voucher über den Boarding Pass.
Das zweite Boarding ging ebenfalls drunter und drüber. Über 1 Stunde im Flugzeug und nichts passierte.
Die Landung erfolgte dann um 21:15 Uhr Ortszeit und somit mit 6:40 Stunden Verspätung.
Werde nun versuchen die 250 Euro-Entschädigung von Ryanair einzufordern. Vermutlich wird dies aber ohne Rechtsanwalt ein schwieriges Unterfangen.
 
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Flugzeugliebhaber

Reguläres Mitglied
19.01.2019
28
18
Nun hat es auch mich erwischt. Folgender Sachverhalt: Gebucht war ein Hin- und Rückflug mit LH von FRA nach HAM und zurück (LH20 am 01.07. und LH27 am 04.04.). Am Donnerstag (30.06.) hat LH den Rückflug storniert und mich nach entsprechendem Telefonat auf LH25 mit Abflug um 15 Uhr anstatt um 17 Uhr umgebucht. Am Abflugtag war der Flug LH20 erst verspätet und ist letztlich storniert worden, als die Passagiere und ich bereits am Gate waren. Eine alternative Beförderung via Flugzeug ist nicht angeboten worden. Es hätte lediglich die Möglichkeit bestanden, mit dem Zug nach HAM zu reisen. Der zuvor aufgegebene Koffer konnte nicht entgegengenommen werden und ist derzeit noch „verspätet“. Der Rückflug ab HAM nach FRA wurde von mir nicht wahrgenommen. Meine Frage hierzu: Nach meiner Einschätzung besteht ein Anspruch auf Erstattung der vollständigen Flugscheinkosten sowie auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO hinsichtlich des annullierten Hinflugs in Höhe von EUR 250,00. Existiert auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung hinsichtlich des zunächst annullierten Rückflugs? Planmäßiger Abflug am 04.07. um 15 Uhr und Ankunft um 16.10 Uhr; tatsächlicher Abflug um 16.16 Uhr und Ankunft um 16.58 Uhr bzw. 17.09 Uhr (LH-App bzw. Flightradar24). Ursprünglich war der Abflug mit LH27 um 17 Uhr geplant, Ankunft dann um 18.10 Uhr. Vielen Dank für eure Rückmeldung bzw. Einschätzung.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Nun hat es auch mich erwischt. Folgender Sachverhalt: Gebucht war ein Hin- und Rückflug mit LH von FRA nach HAM und zurück (LH20 am 01.07. und LH27 am 04.04.). Am Donnerstag (30.06.) hat LH den Rückflug storniert und mich nach entsprechendem Telefonat auf LH25 mit Abflug um 15 Uhr anstatt um 17 Uhr umgebucht. Am Abflugtag war der Flug LH20 erst verspätet und ist letztlich storniert worden, als die Passagiere und ich bereits am Gate waren. Eine alternative Beförderung via Flugzeug ist nicht angeboten worden. Es hätte lediglich die Möglichkeit bestanden, mit dem Zug nach HAM zu reisen. Der zuvor aufgegebene Koffer konnte nicht entgegengenommen werden und ist derzeit noch „verspätet“. Der Rückflug ab HAM nach FRA wurde von mir nicht wahrgenommen. Meine Frage hierzu: Nach meiner Einschätzung besteht ein Anspruch auf Erstattung der vollständigen Flugscheinkosten sowie auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO hinsichtlich des annullierten Hinflugs in Höhe von EUR 250,00. Existiert auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung hinsichtlich des zunächst annullierten Rückflugs? Planmäßiger Abflug am 04.07. um 15 Uhr und Ankunft um 16.10 Uhr; tatsächlicher Abflug um 16.16 Uhr und Ankunft um 16.58 Uhr bzw. 17.09 Uhr (LH-App bzw. Flightradar24). Ursprünglich war der Abflug mit LH27 um 17 Uhr geplant, Ankunft dann um 18.10 Uhr. Vielen Dank für eure Rückmeldung bzw. Einschätzung.
Siehe hierzu https://www.drboese.de/blog/mehrere-annullierungen-mehrfacher-ausgleichsanspruch
 
Zuletzt bearbeitet:

CoolRabi

Neues Mitglied
07.07.2022
10
0
Moin,

habe Tickets bei MyTrip gekauft für einen Flug Hannover->Bangkok (und zurück). Leider hat mir Thai Airways, welche die FLugreise durchführen, heute eine Verlegung des Rückflugs von Frankfurt nach Hannover um einen Tag kommuniziert. D.h. ich müsste nun eine weitere Übernachtung in Frankfurt buchen und es fallen Extrakosten für mich an. Muss MyTrip oder Thai Airways mir das Zimmer bezahlen (nebst Fahrtkosten zum Hotel)? Der Flug Frankfurt -> Hannover selber wird von Lufthansa durchgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Moin,

habe Tickets bei MyTrip gekauft für einen Flug Hannover->Bangkok (und zurück). Leider hat mir Thai Airways, welche die FLugreise durchführen, heute eine Verlegung des Rückflugs von Frankfurt nach Hannover um einen Tag kommuniziert. D.h. ich müsste nun eine weitere Übernachtung in Frankfurt buchen und es fallen Extrakosten für mich an. Muss MyTrip oder Thai Airways mir das Zimmer bezahlen (nebst Fahrtkosten zum Hotel)?
Lufthansa.