Hallo in die Runde,
ich trau mich fast nicht zu fragen (da hier auf 437 Seiten bestimmt alles steht), würde mich aufgrund der Kürze aber trotzdem über einen kurzen Hinweis freuen. Zum Sachverhalt: Heute wurden die Flüge (für +1 und mich) am kommenden Sonntag von LEJ nach FRA annulliert. Weiter soll(te) es danach nach LIS gehen und eine Woche später in dieser Folge LIS-FRA-LEJ auch wieder zuück. Alles jeweils unter einer Ticketnummer bei LH (selbst dort gebucht). Eine Alternativverbindung wurde noch nicht angeboten. Nun ist es so, dass ich die Reise kurzfristig nicht mehr antreten kann, +1 aber schon.
Für +1 würde ich realistischerweise eine Umbuchung auf den ICE direkt von Leipzig nach Frankfurt vorschlagen, da sämtliche Alternativflüge mit einem Risiko der ebenfalls kurzfristigen Annullierung oder Verspätung zum Erreichen des Anschlussfluges nach LIS verbunden wären. Sollte man das ICE-Ticket nun bereits selbständig buchen oder warten, bis LH vielleicht genau diese Alternative anbietet? Meiner Meinung nach könnten wir das auf Grundlage von Art. 8 I b VO ggf. Lufthansa verlangen oder? Sehe ich das auch richtig, dass ich neben der vollständigen Erstattung des Gesamtpreises und einer Entschädigung in Höhe von 400EUR diese Entschädigung auch +1 zustünde?
Edit: Ich präzisiere meine Fragen.
D.h. +1 und ich warten bis spätestens Freitag auf von LH angebotene Alternative. +1 wird einen Alternativflug ablehnen, Musterschreiben von Dr. Böse auf Ersatzbeförderung an LH mit Zugverbindung schicken, proaktiv einen Zug buchen und nach Abschluss der Reise die Erstattung des Zugtickets sowie Entschädigung von maximal 400Euro per Musterschreiben von Dr. Böse einfordern?
Für mich wiederum ebenfalls abwarten auf Alternative von LH, dann Musterschreiben auf Erstattung und Entschädigung von maximal 400EUR an LH?
Am Ende geht es mir aber nicht groß um die Entschädigung. Wichtig wäre mir nur, dass +1 realisitisch und ohne Mehrkosten nach LIS und zurück kommt und ich den gesamten Flugpreis erstattet bekomme. Besten Dank für eure Tipps!