EU Fluggastrechte / Annullierung

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.834
28.553
MUC
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Wirklich, ist das dein ernst? Das Personal ist also in deiner Welt umsonst?
Da habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass das Vorverlegen der Öffnungszeiten des Check-ins (früher Öffnen und früher Schließen) kein zusätzliches Personal benötigt.

Was nützt die Abgabe des Gepäcks bis 30 Minuten vor Abflug, wenn ich danach zwei Stunden für die Sicherheitskontrolle benötige. Dann kann man Check-in doch auch zwei Stunden vor Abflug schließen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.402
9.393
BRU
Hat niemand einen Tip hierfür?:)
Also mal an LX schreiben und die Entschädigung verlangen kostet ja nichts.... Manchmal erlebt man auch bei LX positive Überraschungen (mir haben sie kürzlich anstandslos gezahlt).

Und selbst wenn sie die Entschädigung ablehnen - vielleicht kommt ja wenigstens irgendein Fluggutschein raus. Ganz davon abgesehen müsstest Du meinem Verständnis nach zumindest Anspruch auf die anteilige Erstattung des gestrichenen Flugs ZRH-CDG haben (auch wenn vermutlich nicht viel rauskommt).
 
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IMH

Reguläres Mitglied
23.07.2009
76
8
Berlin
Eine kurze Frage: Muss ich (mit Wohnsitz in Deutschland) bei einem EC261-Anspruch gegen Austrian irgendwie anders vorgehen, als in DE üblich (Frist setzen, danach Anwalt beauftragen)? Macht das ggf. der deutsche Anwalt meines Vertrauens?

(Es geht um eine kurzfristige Stornierung LCA-VIE, die zu einer Umbuchung und am Ende eine verspätete Ankunft (> 4 Std.) in BER führte.)
 

HsErich

Reguläres Mitglied
01.02.2020
66
146
NUE

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Ja habe ich. Wenn ich diese zur Überprüfung eingebe, steht dort eigentlich von Beginn an "Status wird überprüft" und ein grünes Häkchen

Dann ist es zumindest im System. Du kannst ja mal mit TP Kontakt aufnehmen, die über den Stand der Überprüfung erkundigen und allenfalls mit Fristsetzung die Sache etwas beschleunigen. Insbesondere solltest Du auch darauf verweisen, dass Du ja der nicht unerheblichen Flugplanänderung nur unter Massgabe der bereits angebotenen Ausgleichszahlung zugestimmt hast.
 
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CX777

Aktives Mitglied
05.03.2017
230
360
Hallo in die Runde,

ich trau mich fast nicht zu fragen (da hier auf 437 Seiten bestimmt alles steht), würde mich aufgrund der Kürze aber trotzdem über einen kurzen Hinweis freuen. Zum Sachverhalt: Heute wurden die Flüge (für +1 und mich) am kommenden Sonntag von LEJ nach FRA annulliert. Weiter soll(te) es danach nach LIS gehen und eine Woche später in dieser Folge LIS-FRA-LEJ auch wieder zuück. Alles jeweils unter einer Ticketnummer bei LH (selbst dort gebucht). Eine Alternativverbindung wurde noch nicht angeboten. Nun ist es so, dass ich die Reise kurzfristig nicht mehr antreten kann, +1 aber schon.

Für +1 würde ich realistischerweise eine Umbuchung auf den ICE direkt von Leipzig nach Frankfurt vorschlagen, da sämtliche Alternativflüge mit einem Risiko der ebenfalls kurzfristigen Annullierung oder Verspätung zum Erreichen des Anschlussfluges nach LIS verbunden wären. Sollte man das ICE-Ticket nun bereits selbständig buchen oder warten, bis LH vielleicht genau diese Alternative anbietet? Meiner Meinung nach könnten wir das auf Grundlage von Art. 8 I b VO ggf. Lufthansa verlangen oder? Sehe ich das auch richtig, dass ich neben der vollständigen Erstattung des Gesamtpreises und einer Entschädigung in Höhe von 400EUR diese Entschädigung auch +1 zustünde?

Edit: Ich präzisiere meine Fragen.

D.h. +1 und ich warten bis spätestens Freitag auf von LH angebotene Alternative. +1 wird einen Alternativflug ablehnen, Musterschreiben von Dr. Böse auf Ersatzbeförderung an LH mit Zugverbindung schicken, proaktiv einen Zug buchen und nach Abschluss der Reise die Erstattung des Zugtickets sowie Entschädigung von maximal 400Euro per Musterschreiben von Dr. Böse einfordern?

Für mich wiederum ebenfalls abwarten auf Alternative von LH, dann Musterschreiben auf Erstattung und Entschädigung von maximal 400EUR an LH?

Am Ende geht es mir aber nicht groß um die Entschädigung. Wichtig wäre mir nur, dass +1 realisitisch und ohne Mehrkosten nach LIS und zurück kommt und ich den gesamten Flugpreis erstattet bekomme. Besten Dank für eure Tipps!
 
Zuletzt bearbeitet:

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
64
89
SCN
Dann ist es zumindest im System. Du kannst ja mal mit TP Kontakt aufnehmen, die über den Stand der Überprüfung erkundigen und allenfalls mit Fristsetzung die Sache etwas beschleunigen. Insbesondere solltest Du auch darauf verweisen, dass Du ja der nicht unerheblichen Flugplanänderung nur unter Massgabe der bereits angebotenen Ausgleichszahlung zugestimmt hast.
Danke! Hast du einen Tipp wie ich TP am besten erreiche? Hotline ist aktuell so ne Sache, und auf dem bisherigen Weg (das Formular) passiert ja nichts
 

HMweb

Neues Mitglied
13.06.2014
16
0
Hallo zusammen,
ich benötige eurer Rat für meine Diskussion mit British Airways:

Gebucht direkt als 1 Ticket:
HAM (ab 10:50 Uhr) => LHR (an 11:35/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

9 Tage vor Abflug kam die Stornierung des Zubringers und die Umbuchung auf einen früheren. Die Langstrecke blieb gleich:
HAM (ab 7:00 Uhr) => LHR (an 7:45/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

Die Flüge wurden auch ohne nennenswerte Verspätung durchgeführt.
Ich habe für die Stornierung und 3:50h früheren Abflug die vollen 600€ Entschädigung gefordert:
Info 7-14 Tagen vor Abflug, >3.500km Distanz, mehr als 2h vor ursprünglicher Abflugzeit.

BA möchte gar nichts zahlen, da pünktlich in YVR angekommen.
Deren Begründung:
When a flight got cancelled, passengers are not automatically entitled to an EU compensation. If the reason for the cancellation is eligible for compensation and passenger did not travelled at all on the booked ticket, he is entitled to a compensation payment. As you have accepted a rebooking option for your ticket, we have to calculate your EU compensation subject to your arrival time at your end destination. As you have travelled on your originally booked flight to Vancouver, there is no delay on arrival, even a first flight has been cancelled.

Based on this, our decision hasn’t changed and the responses you’ve received about the eligibility of your EU compensation claim are correct.
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Hallo zusammen,
ich benötige eurer Rat für meine Diskussion mit British Airways:

Gebucht direkt als 1 Ticket:
HAM (ab 10:50 Uhr) => LHR (an 11:35/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

9 Tage vor Abflug kam die Stornierung des Zubringers und die Umbuchung auf einen früheren. Die Langstrecke blieb gleich:
HAM (ab 7:00 Uhr) => LHR (an 7:45/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

Die Flüge wurden auch ohne nennenswerte Verspätung durchgeführt.
Ich habe für die Stornierung und 3:50h früheren Abflug die vollen 600€ Entschädigung gefordert:
Info 7-14 Tagen vor Abflug, >3.500km Distanz, mehr als 2h vor ursprünglicher Abflugzeit.

BA möchte gar nichts zahlen, da pünktlich in YVR angekommen.
Deren Begründung:
Ein sehr schönes Thema. Ich habe den gleichen Fall bei KLM. Nur bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten.
Ich bin bei dir! Nach meiner damaligen Recherche müssten uns 600 Euro zustehen. Da gab es auch im letzten Jahr ein Urteil zu. Auch wenn man pünktlich ankommt, hat man ja evtl. trotzdem Probleme bei einer Flugvorverlegung. Evtl. muss man ein Hotel buchen oder ein neues Zug Ticket kaufen usw. usw.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Hallo zusammen,
ich benötige eurer Rat für meine Diskussion mit British Airways:

Gebucht direkt als 1 Ticket:
HAM (ab 10:50 Uhr) => LHR (an 11:35/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

9 Tage vor Abflug kam die Stornierung des Zubringers und die Umbuchung auf einen früheren. Die Langstrecke blieb gleich:
HAM (ab 7:00 Uhr) => LHR (an 7:45/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

Die Flüge wurden auch ohne nennenswerte Verspätung durchgeführt.
Ich habe für die Stornierung und 3:50h früheren Abflug die vollen 600€ Entschädigung gefordert:
Info 7-14 Tagen vor Abflug, >3.500km Distanz, mehr als 2h vor ursprünglicher Abflugzeit.

BA möchte gar nichts zahlen, da pünktlich in YVR angekommen.
Deren Begründung:
Art. 5 Abs. 1 lit c ii) -> Gibt Geld. Es wird aber nach Art. 7 Abs. 2 die einredeweise Kürzung um 50% möglich sein. Ist die Frage, ob wework das macht :-D
 
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lutscha123

Reguläres Mitglied
26.10.2016
38
4
Hallo zusammen,
Ich würde mich über Meinungen zu einer Buchung bei Austrian freuen.

Folgende Situation:
Ursprünglich gebucht wurde
14. Jul OS978 GRZ-VIE 11:20-12:00
14. JUL OS313 VIE-ARN 12:25-14:35

daraus wurde, vermutlich aufgrund Unterschreitung der MCT, aber informiert zu werden
14. Jul OS974 GRZ-VIE 06:00-06:35
14. JUL OS313 VIE-ARN 12:20-14:30

Heute wurde nun OS974 kurzfristig gestrichen.
Da keine brauchbare Alternative möglich, werde ich per Bahn nach VIE anreisen (mit OS abgeklärt). Wobei hier noch unklar ist, ob OS313 geboardet werden kann, da anscheinend überbucht (kein online check in möglich).

Wie schätzt ihr die Situation hinsichtlich Ansprüche ein?
Danke
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
Da habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass das Vorverlegen der Öffnungszeiten des Check-ins (früher Öffnen und früher Schließen) kein zusätzliches Personal benötigt.

Was nützt die Abgabe des Gepäcks bis 30 Minuten vor Abflug, wenn ich danach zwei Stunden für die Sicherheitskontrolle benötige. Dann kann man Check-in doch auch zwei Stunden vor Abflug schließen.
Eigentlich müsste man es genau anders herum machen. Erst 60 Minuten vor Abflug an der Sicherheitskontrolle zugelassen werden. Es ist völlig sinnlos alle Leute 3h vor Abflug zu bestellen. Damit wird die Siko auch nicht durchlässiger. Und wenn das Personal an der Siko für die geplanten Fluggäste nicht reicht, müssen die Flüge ausfallen.
 
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sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
540
36
nähe FRA
Guten Tag,

auch von mir nochmal eine Frage, da ich bisher von Annullierungen glücklicherweise weitgehend verschont geblieben bin. Jetzt hat es mich aber auch nochmal innerdeutsch mit der Lufthansa bei der aktuellen Welle erwischt.

Flug von FRA nach MUC wurde annuliert und auf die Deutsche Bahn umgebucht. Ankunft dadurch 03:15 später als ursprünglich. Handelt sich nur um eine Oneway Buchung. Da ich keinesfalls Bahn fahren möchte aktuell, möchte ich die Buchung stornieren. Da innerhalb der 7 Tagesfrist sollte mir die Entschädigung von 250€ zustehen. Wie gehe ich jetzt vor? Verwirke ich mein Recht auf die Entschädigung wenn ich in der Stornierungsmail die Option Erstattung anklicke?
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.696
4.561
DTM
Bin gestern (09.07.2022) mit FR2352 (operated by Malta Air) von STN nach CGN zurückgekehrt.
Die Maschine 9H-QBI kam bereits 2:40 Stunden verspätet in STN an. Man hat auf den vorherigen Legs Verspätung aufgebaut. Interessant ist das Ryanair-Boarding-Verfahren. Den Final Boarding Call gab’s bereits als noch die letzten Paxe vom vorherigen Leg ausstiegen. Wir standen alle in zwei Reihen draußen auf dem Vorfeld (bei ca. 28 Grad in der prallen Sonne) vor dem Flugzeug und es passierte 30min nichts. Ich persönlich halte dies für Boarding wie mit Vieh. Das Boarding wurde dann abgebrochen und alle sollten zurück ins Terminal. Die zulässige Höchstflugdauer für die Malta Air-Crew würde wohl überschritten und eine neue RYN-Crew musste her. Das dauerte etwa 3 Stunden. Es gab 5 GBP-Refreshment Voucher über den Boarding Pass.
Das zweite Boarding ging ebenfalls drunter und drüber. Über 1 Stunde im Flugzeug und nichts passierte.
Die Landung erfolgte dann um 21:15 Uhr Ortszeit und somit mit 6:40 Stunden Verspätung.
Werde nun versuchen die 250 Euro-Entschädigung von Ryanair einzufordern. Vermutlich wird dies aber ohne Rechtsanwalt ein schwieriges Unterfangen.

Nach kurzer Rücksprache mit einem der Foren-Anwälte, habe ich den Entschädigungsanspruch am 11.07. per E-Mail und über das Website-Formular bei Ryanair eingefordert (als Zahlungsfrist habe ich 14 Tage eingeräumt).

Am heutigen 15.07. hat Ryanair angekündigt die 250 Euro zu bezahlen.
Zitat:
„We sincerely regret the disruption on your flight 2352 from London Stansted - STN to Cologne Bonn - CGN on the 2022-07-09.
We wish to confirm that a transfer payment for the sum of 250 EUR has been authorised by Ryanair in full and final settlement of your claim under EU 261. Please allow 10 working days to receive this payment.“


Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so einfach ablaufen wird.
Schönes Wochenende!
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Werte Mitinsassen:

Folgende Situation, Kollege aus USA ist nach DE geflogen und befindet sich auf dem Rückweg. Ticket von LH ausgestellt (220), Routing zurück wiefolgt:

14JUL DRS LH (op by LX) ZRH (so geflogen)
15JUL ZRH LH (op by UA12) ORD - hat derzeit 5h 30m Stunden Verspätung (technical delay):

UA 12: Our maintenance team needs more time to service a lighting system on board. We'll keep you updated as we get more information. Thank you for your understanding and continued patience.

15JUL ORD UA CVG, ursprünglich Ank. CVG 1718 Uhr; derzeit umgebucht auf Ank. CVG 2043 Uhr (wird er aber nicht erwischen); wahrscheinlich dann Umbuchung auf Ank. 2338 Uhr

sprich (wenn Anschluss erwischt wird / pünktlich ist) mit 6h 20m Verspätung.

EU261 sollte doch greifen, da Abflug aus der EU (DRS gestern) und verspätete Ankunft am Zielort. Routing via ZRH mit Übernachtung war einzige bezahlbare Option. An wen Ansprüche stellen? UA als operating Carrier? Merci!