EU Fluggastrechte / Annullierung

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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
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Bei mir ist 6 Tage vorher der Zubringer von HAM - AMS storniert wurden. Wurde dann auf einen Flug der über 2 Stunden früher ging umgebucht. Hatte dadurch über 6 Stunden Aufenthalt. Aber das spielt ja keine Rolle. Mir geht es aber darum das die Streichung weniger als 7 Tage war. KLM reagiert leider gar nicht.
....kexbox aber bestimmt....und dann auch KLM;-). Lasst euch doch nicht so einfach abwimmeln....
 
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yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
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U2 8217 LGW-BER wurde soeben storniert. Da UK nicht mehr zur EU gehört, bin ich gerade etwas verunsichert.
Nächster buchbarer Flug wäre morgen mit British Airways. Kann ich selber neu buchen und das Ticket dann zur Erstattung bei EasyJet einreichen?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
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TXL
U2 8217 LGW-BER wurde soeben storniert. Da UK nicht mehr zur EU gehört, bin ich gerade etwas verunsichert.
Nächster buchbarer Flug wäre morgen mit British Airways. Kann ich selber neu buchen und das Ticket dann zur Erstattung bei EasyJet einreichen?
Erster Schritt: U2 zu einer Umbuchung auffordern, vielleicht mal anrufen? Dann alles Weitere, einschließlich ggf BA Eigenbuchung.
 

herbert04

Neues Mitglied
17.07.2022
1
0
Hallo und guten Tag,
ich habe hier einiges zu Annullierungen etc. gelesen und bin nur noch verwirrter...

Ich habe im Mai 2022 über Bravofly, ja, war halt ein paar hundert Euro günstiger...
folgende Reise für den 20.07.22 gebucht:

DUS/VIE EW9750 13:05 - 14:45
VIE/BKK BR0062 18:35 -10:00
19.08.2022
BKK/VIE BR0061 02:20 - 08:35
VIE/DUS EW9755 09:30 - 11:10

Alles auf einen Ticket.

So weit so gut.
Anfang Juli bekam ich die Nachricht von Bravofly das der Flug EW9750 annulliert wurde und ich sollte mich bei ihnen melden
ob ich eine Erstattung möchte.
Das habe ich abgelehnt und um eine Umbuchung auf den Flug am Morgen
EW9754 07:10 - 08:40
gebeten.

Zwei Tage später kam eine Email von Bravofly das die einzige Alternative die Rückerstattung des Ticket sei.
Das habe ich erneut abgelehnt.
Mit EVA Air in Wien telefoniert.
Das Problem geschildert und nachgefragt ob ich trotz Reiseroute erst in Wien einchecken kann.
Das wurde mir bestätigt.
Daraufhin habe ich mir den Austrian Flug DUS/Wien OS0152 09:50 - 11:25 (+Rückflug im August) gebucht. 218€

Gestern kam ein Anruf von EVA AIR aus Wien, Eurowings hätte mich auf den Abendflug EW9788 der erst 18:25 Uhr in Wien landet umgebucht.
Keinerlei Infos von Bravofly dazu erhalten.
Bei EW ist diese Reiseroute jetzt unter einer anderen PNR hinterlegt.
Bei EVA unter der alten PNR.
Noch einmal bestätigt das ich mit Austrian rechtzeitig anreise.
So weit so gut, bin erstmal zufrieden das ich wohl fliegen kann.

Bevor ich mich jetzt mit Bravofly, nach meinem Urlaub, über die entstandenen Kosten, Erstattungen, eventuelle Entschädigungen rumschlage,
wollte ich gerne von euch wissen ob und was mir eventuell an Erstattungen zusteht.

Danke für eure Hilfe und lesen...
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
U2 8217 LGW-BER wurde soeben storniert. Da UK nicht mehr zur EU gehört, bin ich gerade etwas verunsichert.
Nächster buchbarer Flug wäre morgen mit British Airways. Kann ich selber neu buchen und das Ticket dann zur Erstattung bei EasyJet einreichen?
EasyJet Europe ist ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, deshalb ist es für die Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 261/2004 irrelevant, wo der Abflugsort liegt, solang nur das Bestimmungsziel innerhalb der EU ist.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Bevor ich mich jetzt mit Bravofly, nach meinem Urlaub, über die entstandenen Kosten, Erstattungen, eventuelle Entschädigungen rumschlage,
wollte ich gerne von euch wissen ob und was mir eventuell an Erstattungen zusteht.

Danke für eure Hilfe und lesen...

Dir steht die Erstattung der Neubuchung mit OS zu, wenn Du EW vorher zur Ersatzbeförderung aufforderst. Von Bravofly gibts gar nichts.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Jetzt noch mal eine kleine Detailfrage von mir: Wer schuldet denn eigentlich bei einem Multi-Leg-Flug die Kompensation? Der, der das letzte Leg fliegt? Oder der, der die Verspätung verursacht hat? Beispiel:

- CGN-MUC mit LH --> on time
- Anschluss MUC-JFK --> Dieser ist verspätet (keine außergewöhnlichen Umstände)
- Dadurch wird in JFK ein inner-USA-Anschluss (z.B. mit UA) verpasst, was am Endziel zu mehr als 6 Stunden delay führt

Ich weiß, dass für die Kompensation die Ankunft am ENDGÜLTIGEN Ziel maßgeblich ist. Wäre hier also UA der Schuldner, weil deren Metall das letzte Leg fliegt? Und das, obwohl es ja ganz offensichtlich LH vorher schon verbockt hatte? (Das würde ja auch keinen Sinn machen, weil genau dieses Leg (inner-USA mit UA) ja eben nicht unter die VO fällt.

I'm confused.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
LH. Selbst wenn Ua es später verbockt hätte.
Danke. Dann bin ich ja beruhigt und die eMail, die du gerade in CC bekommen hast ist korrekt. :)

Aber dann für mein Verständnis: Du sagst selbst wenn UA es nachher noch verbockt hätte (und z.B. LH durchgehend on time gewesen wäre auf ihren Legs), wäre trotzdem LH der Schuldner?! Oder galt deine Antwort nur im Sinne von "da LH es bereits verbockt hatte, war es jetzt auch egal, ob durch UA noch weitere Delays dazu kommen, der Schuldige im Sinne der VO bleibt LH"?
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Nein, genau das hast du richtig verstanden. Das hat der EuGH für einem Flug von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok entschieden. Verbockt hat es erst Etihad. Zahlen musste aber der Tscheche
OK, krass. Sehr interessant, das wusste ich noch nicht. Danke für die Klarstellung!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Zwei Tage später kam eine Email von Bravofly das die einzige Alternative die Rückerstattung des Ticket sei.
Das habe ich erneut abgelehnt.
Mit EVA Air in Wien telefoniert.
Das Problem geschildert und nachgefragt ob ich trotz Reiseroute erst in Wien einchecken kann.

Der richtige Ansprechpartner für Dich wäre hier Eurowings gewesen.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.607
1.234
Moin!
Ich brauche mal euren Rat.
easyjet hat meinen Flug PMI-CGN am 9.8 gestrichen und mir nun Ersatzflüge entweder am Samstag vorher oder am Samstag später angeboten.

Ich würde natürlich am liebsten am gleichen Tag zurück fliegen, weil einfach mit den Tagen Differenz es für mich die Flüge keinen Sinn machen.
Deshalb überlege ich nun, ob ich mir neue Condor Tickets buche und versuche, mir den Differenzbetrag erstatten zu lassen.

Wie stehen bei sowas die Chancen, dass easyjet die Mehrkosten übernimmt?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Moin!
Ich brauche mal euren Rat.
easyjet hat meinen Flug PMI-CGN am 9.8 gestrichen und mir nun Ersatzflüge entweder am Samstag vorher oder am Samstag später angeboten.

Ich würde natürlich am liebsten am gleichen Tag zurück fliegen, weil einfach mit den Tagen Differenz es für mich die Flüge keinen Sinn machen.
Deshalb überlege ich nun, ob ich mir neue Condor Tickets buche und versuche, mir den Differenzbetrag erstatten zu lassen.

Wie stehen bei sowas die Chancen, dass easyjet die Mehrkosten übernimmt?
Wenn die dir seitens EasyJet angebotenen Optionen zeitlich nicht passen, schriftlich unter Fristsetzung zur Umbuchung auf passendere Optionen auffordern, bei Ausbleiben zunächst in Vorkasse buchen und nachträglich erstattet verlangen.

Siehe hierzu (wenn auch andere Airline): https://www.drboese.de/blog/eurowings-im-annullierungs-chaos-ihre-rechte-und-tipps-zum-vorgehen/

So langsam könnt mich @kexbox als Hilfskraft einstellen :LOL:
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.245
1.960
VIE
KLM ist scheinbar gerade dabei meinen Rückflug aus AMS in 3 Wochen zu stornieren. Der bisherige Rückflug scheint zwar noch als planmäßig in der Buchung auf, dafür ist auf einmal ein dritter Flug in der Buchung aufgetaucht, nämlich ein Rückflug in der Früh am nächsten Tag.

Wenn ich das akzeptiere, muss KLM mir Hotel + Verpflegung für die Extranacht zahlen, oder? Auch wenn es "erst" in drei Wochen ist?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Jup, die Frist gilt nicht für die Betreuungsleistungen, sondern nur für die pauschale Entschädigung.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.245
1.960
VIE
Gibt es da so etwas wie eine Faustregel was an Hotelkosten ohne großes Hinterfragen akzeptiert wird? Der neue Flug wäre schon um 6:50, also bei dem Chaos am AMS wären wir wahrscheinlich sicherheitshalber schon um 4 in der Früh im Terminal. Die Flughafenhotels kosten alle mindestens 200€, das Sheraton direkt gegenüber vom Terminal 300€.
 

HMweb

Neues Mitglied
13.06.2014
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0
Art. 5 Abs. 1 lit c ii) -> Gibt Geld. Es wird aber nach Art. 7 Abs. 2 die einredeweise Kürzung um 50% möglich sein. Ist die Frage, ob wework das macht :-D
Hab nun die 3. Runde mit dem BA Customer Service, wo ich auf die Regelung >2h früheren Abflug bestehe und nachfrage, auf welcher Grundlage sie das ablehnen.
Immer die gleiche Antwort und jetzt der Verweis auf die Schlichtungsstelle:

I’ve had another look at your claim for compensation and I’ve taken time to make sure our response is accurate and up-to-date. Based on this, our decision hasn’t changed and the responses you’ve received about the eligibility of your EU compensation claim are correct. This means you won't receive any further responses from us about this claim.

You can refer your complaint to the Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) for an independent decision to be made. CEDR is an independent dispute resolution provider, certified by the Civil Aviation Authority, to adjudicate disputes between airlines and their passengers which haven’t been resolved through the airline’s own complaints procedure.

Was ist nun euer Rat?
Hat die englische CEDR mehr Durchgriff als die söp?
Hab da schon schlechte Erfahrungen, da Schlichterspruch zu meinen Gunsten und EW trotzdem nicht gezahlt. söp hat dann nur an einen Anwalt verwiesen.