EU Fluggastrechte / Annullierung

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
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EU261 sollte doch greifen, da Abflug aus der EU (DRS gestern) und verspätete Ankunft am Zielort. Routing via ZRH mit Übernachtung war einzige bezahlbare Option. An wen Ansprüche stellen? UA als operating Carrier? Merci!

Nun, UA ist richtigerweise der operating carrier. Allerdings sollte hier die Frage erlaubt sein, ob der Technical im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Ein Blitzschlag ist ja nicht auf schlechte Wartung zurückzuführen.
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Nun, UA ist richtigerweise der operating carrier. Allerdings sollte hier die Frage erlaubt sein, ob der Technical im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Ein Blitzschlag ist ja nicht auf schlechte Wartung zurückzuführen.

Ich interpretiere Lighting als Beleuchtung und nicht als Blitzschlag (lightning), wenn wir das aber mal außen vor lassen.

Der UA Flugstatus schreibt folgendes:

Your flight departed late because we had to address a technical issue on your plane. Your safety is our priority and we're sorry for the inconvenience. (Departed gate, taxiing to runway - Estimated to arrive 5 Hours 31 Minutes late)
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.872
EU261 sollte doch greifen, da Abflug aus der EU (DRS gestern) und verspätete Ankunft am Zielort. Routing via ZRH mit Übernachtung war einzige bezahlbare Option. An wen Ansprüche stellen? UA als operating Carrier? Merci!
Aus meiner Sicht: Nein. Die Schweiz hat zwar EU261 in nationales Recht umgesetzt, dieses sieht aber keine Ausgleichszahlung bei Verspätungen vor. Falls es Ansprüche gäbe, beständen diese gegenüber UA.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.030
2.458
Eine kurze Frage:

Gebucht STR-AMS-ACC in 20 Tagen. Nun wurde der ursprüngliche Zubringer gestrichen und auf einen Zubringer am Abend umgebucht, wodurch bei der neuen Verbindung eine Übernachtung in AMS fällig wird. Muss diese aus eigener Tasche bezahlt werden oder sind das Betreuungsleistungen, die KLM übernehmen muss?

Alternative ohne Übernachtung wäre ein Flug via CDG, was aber die Person aufgrund schlechter Erfahrungen mit AF eher ungern möchte...
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.834
28.552
MUC
Eine kurze Frage:

Gebucht STR-AMS-ACC in 20 Tagen. Nun wurde der ursprüngliche Zubringer gestrichen und auf einen Zubringer am Abend umgebucht, wodurch bei der neuen Verbindung eine Übernachtung in AMS fällig wird. Muss diese aus eigener Tasche bezahlt werden oder sind das Betreuungsleistungen, die KLM übernehmen muss?

Alternative ohne Übernachtung wäre ein Flug via CDG, was aber die Person aufgrund schlechter Erfahrungen mit AF eher ungern möchte...

KLM muss die Hotelkosten sowie entsprechende Verpflegung übernehmen. Allerdings wird somit vor dem Flug nach ACC eine Sicherheitskontrolle in AMS notwendig, bei der es ja aktuell zu deutlichen Zeitverlusten kommen kann. Ich würde daher ernsthaft über die Umbuchung via CDG nachdenken.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.030
2.458
KLM muss die Hotelkosten sowie entsprechende Verpflegung übernehmen. Allerdings wird somit vor dem Flug nach ACC eine Sicherheitskontrolle in AMS notwendig, bei der es ja aktuell zu deutlichen Zeitverlusten kommen kann. Ich würde daher ernsthaft über die Umbuchung via CDG nachdenken.
Danke! Das ist auf jeden Fall ein Argument, was gegen AMS sprechen würde. Aber die betroffene Person möchte es nunmal so :rolleyes:

Wie auch immer, was ich mich halt gefragt habe:

Die Airline bietet zwei Optionen an:

a) via CDG, keine Übernachtung nötig
b) via AMS, Übernachtung nötig

Entscheiden wir uns für b) könnte die Airline doch sagen: Übernachtung ist euer Problem, wir hätten ja auch was ohne Übernachtung angeboten, ihr habt euch aber bewusst gegen a) entschieden
 

devildeath

Reguläres Mitglied
30.05.2014
92
55
So jetzt muss ich auch mal um das Schwarmwissen bitten.
Ich bin diesen Dienstag nach Bilbao mit LH von MUC aus geflogen.
Eigentlicher Hinflug wäre MUC-BIO mit LH 1824 um 08:40 - 10:50 gewesen.
Dieser wurde letzten Donnerstag annuliert.
Danach telefonisch umgebucht auf MUC-FRA-BIO mit eigentlicher Ankunft um 13:35. Somit schon mal 250€ Entschädigung oder da mehr wie 2 Stunden Verspätung?
Leider hatte der Flug von MUC-FRA 1,5 Stunden Verspätung und dern Anschluss war weg. Danach umgebucht auf LH 1144 FRA-BIO welcher dann mit Verspätung erst um 18:30 gelandet ist. Bekomme ich jetzt dafür noch mal 250€ ?

Danke schon mal für eure Hilfe.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.030
2.458
So jetzt muss ich auch mal um das Schwarmwissen bitten.
Ich bin diesen Dienstag nach Bilbao mit LH von MUC aus geflogen.
Eigentlicher Hinflug wäre MUC-BIO mit LH 1824 um 08:40 - 10:50 gewesen.
Dieser wurde letzten Donnerstag annuliert.
Danach telefonisch umgebucht auf MUC-FRA-BIO mit eigentlicher Ankunft um 13:35. Somit schon mal 250€ Entschädigung oder da mehr wie 2 Stunden Verspätung?
Leider hatte der Flug von MUC-FRA 1,5 Stunden Verspätung und dern Anschluss war weg. Danach umgebucht auf LH 1144 FRA-BIO welcher dann mit Verspätung erst um 18:30 gelandet ist. Bekomme ich jetzt dafür noch mal 250€ ?

Danke schon mal für eure Hilfe.
ich sehe da zweimal 250€ sofern nicht übliche Gründe der höheren Gewalt dagegen sprechen...
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.834
28.552
MUC
Die Airline bietet zwei Optionen an:

a) via CDG, keine Übernachtung nötig
b) via AMS, Übernachtung nötig

Entscheiden wir uns für b) könnte die Airline doch sagen: Übernachtung ist euer Problem, wir hätten ja auch was ohne Übernachtung angeboten, ihr habt euch aber bewusst gegen a) entschieden

So wie Du es ursprünglich beschrieben hattest, erfolgte die Umbuchung auf den Vorabendflug nicht auf Passagierwunsch sondern direkt durch die Airline. In dem Fall sollten die Betreuungsleistungen unstrittig sein. Wenn die Reise am Vorab auf Passagierwunsch erfolgte, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Airline in der Pflicht ist, für Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufzukommen.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
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So wie Du es ursprünglich beschrieben hattest, erfolgte die Umbuchung auf den Vorabendflug nicht auf Passagierwunsch sondern direkt durch die Airline. In dem Fall sollten die Betreuungsleistungen unstrittig sein. Wenn die Reise am Vorab auf Passagierwunsch erfolgte, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Airline in der Pflicht ist, für Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufzukommen.
ok, ich machs nochmal konkreter, damit keine Missverständnisse aufkommen :)

Gebucht: 4.8.2022 STR-AMS morgens, Umstieg am Nachmittag und Weiterflug nach ACC. Keine Übernachtung notwendig.

Info heute: Zubringer storniert, wir können Ihnen folgendes (Hotline) anbieten:

a) 4.8.2022 STR-CDG-ACC, keine Übernachtung notwendig

b) 4.8.2022 abends STR-AMS, weiter am 5.8.2022 dann AMS-ACC

Somit gäbe es eben eine Alternative, bei der keine Hotelkosten anfallen. Und da bin ich mir jetzt alles andere als sicher, dass das Hotel und Verpflegung von KLM übernommen werden muss, wenn wir uns bewusst für die Option mit notwendiger Übernachtung entscheiden würden...
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Ich wüsste nicht warum KLM eine Übernachtung zahlen sollte. Selbst bei meinem klaren Fall einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Abflug wollen sie nicht zahlen. Dachte auch das wäre eine klare Sache, ist es aber leider doch nicht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
So jetzt muss ich auch mal um das Schwarmwissen bitten.
Ich bin diesen Dienstag nach Bilbao mit LH von MUC aus geflogen.
Eigentlicher Hinflug wäre MUC-BIO mit LH 1824 um 08:40 - 10:50 gewesen.
Dieser wurde letzten Donnerstag annuliert.
Danach telefonisch umgebucht auf MUC-FRA-BIO mit eigentlicher Ankunft um 13:35. Somit schon mal 250€ Entschädigung oder da mehr wie 2 Stunden Verspätung?
Leider hatte der Flug von MUC-FRA 1,5 Stunden Verspätung und dern Anschluss war weg. Danach umgebucht auf LH 1144 FRA-BIO welcher dann mit Verspätung erst um 18:30 gelandet ist. Bekomme ich jetzt dafür noch mal 250€ ?

Danke schon mal für eure Hilfe.
Siehe dazu https://www.drboese.de/blog/mehrere-annullierungen-mehrfacher-ausgleichsanspruch
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.030
2.458
Soweit mir hier im Forum mal geschrieben wurde, zählt die Strecke nicht die Anzahl der Flüge.
Mir geht’s auch nicht um die Segmente, sondern dass da zwei Störungen nacheinander aufgetreten sind. Erst die Umbuchung auf einen anderen Flug. Passagier muss also umplanen. Er nimmt den neuen Flug, verpasst aber aufgrund einer Verspätung des ersten Flugs den zweiten. Passagier hat also zum zweiten Mal Ärger.
Warum sollte er dann mit nur einmal Kompensation abgespeist werden…?
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ich wüsste nicht warum KLM eine Übernachtung zahlen sollte. Selbst bei meinem klaren Fall einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Abflug wollen sie nicht zahlen. Dachte auch das wäre eine klare Sache, ist es aber leider doch nicht.
Was ist denn bei dir konkret vorgefallen?
Zum anderen Fall würde ich auch sagen - es wird eine absolut adäquate Ersatzbeförderung angeboten mit AF-insofern wüsste ich auch nicht, warum KLM die Übernachtung übernehmen sollte. Hätte anders ausgesehen, wenn man eher (vor der ursprünglichen Buchung) fliegen müsste ab STR um mit AF nach ACC zu kommen.....
 
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devildeath

Reguläres Mitglied
30.05.2014
92
55
Vielen Dank schon mal für die Antwort... so wie ich das auf der Seite von Kexbox gelesen habe sollte ich dann ja 2 mal die Entschädigung verlangen können.
Denke mal LH hat da eh keinen Bock drauf und ich werde einen Anwalt brauchen oder wie seht ihr das?
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.030
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Was ist denn bei dir konkret vorgefallen?
Zum anderen Fall würde ich auch sagen - es wird eine absolut adäquate Ersatzbeförderung angeboten mit AF-insofern wüsste ich auch nicht, warum KLM die Übernachtung übernehmen sollte. Hätte anders ausgesehen, wenn man eher (vor der ursprünglichen Buchung) fliegen müsste ab STR um mit AF nach ACC zu kommen.....
Danke - so sehe ich das auch, dass das Hotel selbst zu zahlen ist, wenn es eine frühere (aber später als der ursprüngliche Abflug) Verbindung gegeben hätte und man aus persönlichen Gründen nicht über CDG fliegen will
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Wenn die Reise am Vorab auf Passagierwunsch erfolgte, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Airline in der Pflicht ist, für Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufzukommen.
"
falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist"

Das sehe ich auch kritisch. Wenn KLM nichts freiwillig anbietet, sehe ich da schon Probleme, das später ersetzt zu verlangen, wenn die RAe auf Zack sind.
 
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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Was ist denn bei dir konkret vorgefallen?
Zum anderen Fall würde ich auch sagen - es wird eine absolut adäquate Ersatzbeförderung angeboten mit AF-insofern wüsste ich auch nicht, warum KLM die Übernachtung übernehmen sollte. Hätte anders ausgesehen, wenn man eher (vor der ursprünglichen Buchung) fliegen müsste ab STR um mit AF nach ACC zu kommen.....
Bei mir ist 6 Tage vorher der Zubringer von HAM - AMS storniert wurden. Wurde dann auf einen Flug der über 2 Stunden früher ging umgebucht. Hatte dadurch über 6 Stunden Aufenthalt. Aber das spielt ja keine Rolle. Mir geht es aber darum das die Streichung weniger als 7 Tage war. KLM reagiert leider gar nicht.