So wie Du es ursprünglich beschrieben hattest, erfolgte die Umbuchung auf den Vorabendflug nicht auf Passagierwunsch sondern direkt durch die Airline. In dem Fall sollten die Betreuungsleistungen unstrittig sein. Wenn die Reise am Vorab auf Passagierwunsch erfolgte, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Airline in der Pflicht ist, für Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufzukommen.
ok, ich machs nochmal konkreter, damit keine Missverständnisse aufkommen
Gebucht: 4.8.2022 STR-AMS morgens, Umstieg am Nachmittag und Weiterflug nach ACC. Keine Übernachtung notwendig.
Info heute: Zubringer storniert, wir können Ihnen folgendes (Hotline) anbieten:
a) 4.8.2022 STR-CDG-ACC, keine Übernachtung notwendig
b) 4.8.2022 abends STR-AMS, weiter am 5.8.2022 dann AMS-ACC
Somit gäbe es eben eine Alternative, bei der keine Hotelkosten anfallen. Und da bin ich mir jetzt alles andere als sicher, dass das Hotel und Verpflegung von KLM übernommen werden muss, wenn wir uns bewusst für die Option mit notwendiger Übernachtung entscheiden würden...