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Korrektur: Doch, LH muss ein Hotel stellen. Frist setzen, danach selbst buchen und ersetzt verlangen
Zuletzt bearbeitet:
Hat niemand einen Tip hierfür?Nochmal ich, wieder ex CH, dieses mal mit LX...
Gebucht war BKK-ZRH-CDG, wir sassen bereits im Flieger nach CDG in ZRH als zunächst eine Verspätung wegen Unwetters verkündet wurde, die sich immer weiter hingezogen hat. Nach einer Stunde im Flieger hiess es Crew Time-Out, keine neue Crew verfügbar. Ab zum Schalter, umbuchen auf den nächsten Flug am Morgen um 7. Hab den Flug verfallen lassen, war mir zu früh, ebenso wie den separat gebuchten Abbringer ex CDG. Das war meine Entscheidung und ist mir auch egal.
Meine Frage aber nun: Ist hier mit Verweis auf schlechtes Wetter bereits der Fall erledigt, oder kann man hier mit dem Crew Time-Out und der nicht-vorhandenen Ersatzcrew auf Entschädigung hoffen? Genügend Zeit um in ZRH abzufliegen wäre definitiv noch da gewesen. Natürlich reden wir hier wieder von LX und dem Spezialfall Schweiz, daher vermute ich es gibt wieder einmal nichts; mich würde aber auch die Konstellation interessieren wie es zB in DE damit aussähe.
Erneut hallo zusammen,[…]
Danke für eure Einschätzung - ist meine erstes Mal mit dem Fluggastrecht!
Habe recherchiert aber überhaupt nichts dazu gefunden? Was und warum wird gefordert?Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.06.2022.
Für die weitere Bearbeitung bitten wir gemäß §§ 410, 174 BGB um Übermittlung einer Legitimationsurkunde (Vollmacht / Abtretungsurkunde) im Original, welche die Anforderungen der §§ 126, 126a BGB erfüllt. Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
Deutsche Lufthansa AG
Customer Relations
Postfach 710234
60492 Frankfurt
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Übersendung einer stets reproduzierbaren Kopie oder eines Ausdrucks eines Textes (etwa Screenshot), der an einem Bildschirm sensorisch und nicht nach § 126a BGB qualifiziert elektronisch unterschrieben wurde, nicht ausreichend ist.
Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung einer Vertragsrechtsvertretung nicht erforderlich und sachdienlich ist.
Die Lösung des Problems: Den Namen jedes Passagiers unter "mit freundlichen Grüßen" schreiben, alle reisenden klicken dann gemeinsam den SENDEN Button im Mailprogramm an, dann ist das Vollmachtsproblem erledigt. Einfach neu dort eintüten.Erneut hallo zusammen,
habe das dann damals als LH geschickt mit Fristsetzung zum 01.07. Heute habe ich folgende Mail bekommen:
Habe recherchiert aber überhaupt nichts dazu gefunden? Was und warum wird gefordert?
Haken fran.Hat niemand einen Tip hierfür?
Hat niemand einen Tip hierfür?
Da muss man echt Glück haben, dass man ausgerechnet an dem Tag mal SK auf einer Strecke erwischt, die sonst eigentlich nur op by CityJet istWie sieht es aktuell mit Forderungen gegenüber SAS aus? Flug OSL-DUS wurde mir gestrichen. Aber SAS fliegt ja momentan unter „Chapter 11“ -Gläubigerschutz. Hat das Auswirkungen auf Forderungen von Ausgleichszahlungen?
Letzteres steht wo? Tickets and refunds ja, aber Entschädigungen? Müssten eigentlich Teil der Insolvenzmasse werden.Da muss man echt Glück haben, dass man ausgerechnet an dem Tag mal SK auf einer Strecke erwischt, die sonst eigentlich nur op by CityJet ist
Laut SAS hat Chapter 11 wohl keine Auswirkungen darauf, siehe https://www.sasgroup.net/investor-relations/accelerating-sas-forward/transformation-plan-en
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben? Oder anders: Weil in CGN, DUS und HAM Personal fehlt bei den Dienstleistern, sollen doch bitte alle (!) Carrier ihre Schalter statt zwei gleich vier oder am besten sechs Stunden vorher aufmachen? Wieso genau sollten die Fluggesellschaften hier für etwas einstehen für das sie nicht zuständig und verantwortlich sind, obwohl es doch einen Haftungsadressaten zu geben scheint? Das ist doch abenteuerlich.Bei den SiKo-Fällen kommt nun meines Erachtens eine neue Dimension dazu, die 261/2004/EG (zumindest aber werkvertragliche Ansprüche) doch wieder in greifbare Nähe rücken könnte:
Wenn Passagiere schon früher am Airport waren, Airlines aber ihre Checkin-Schalter wie üblich 2-3 Stunden vor Abflug "erst" öffnen, Passagiere deswegen den Flug verpassen, ist das eben nicht nur ein Thema der lange dauernden SiKo.
Ich werde berichten!
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben? Oder anders: Weil in CGN, DUS und HAM Personal fehlt bei den Dienstleistern, sollen doch bitte alle (!) Carrier ihre Schalter statt zwei gleich vier oder am besten sechs Stunden vorher aufmachen? Wieso genau sollten die Fluggesellschaften hier für etwas einstehen für das sie nicht zuständig und verantwortlich sind, obwohl es doch einen Haftungsadressaten zu geben scheint? Das ist doch abenteuerlich.
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben? Oder anders: Weil in CGN, DUS und HAM Personal fehlt bei den Dienstleistern, sollen doch bitte alle (!) Carrier ihre Schalter statt zwei gleich vier oder am besten sechs Stunden vorher aufmachen? Wieso genau sollten die Fluggesellschaften hier für etwas einstehen für das sie nicht zuständig und verantwortlich sind, obwohl es doch einen Haftungsadressaten zu geben scheint? Das ist doch abenteuerlich.
Das denkst du zwar alles, aber es stimmt nicht: Die Airline ist auch nicht verantwortlich, wenn dich auf dem Weg zum Gate ein Flughafenmitarbeiter mit seinem Scooter umnietet oder du dich an brühend heißen Wasser auf der Flughafentoilette verletzt. Es gibt kein „Ende-zu-Ende-Reiseerlebnis”.Als Passagier habe ich doch lediglich ein Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft. Die Luftsicherheitsabgaben bezahle ich an die Fluggesellschaft und weder direkt an die BuPo noch einen lokalen Dienstleister. Insofern würde ich schon erwarten, dass die Airline hier in der Verantwortung ist, mein Ende-zu-Ende-Reiseerlebnis sicherzustellen.
Dass Ansprüche, die ein Passagier gegenüber der Airline aufgrund enormer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle geltend macht, von der Airline wiederum bei der BuPo und von dieser ggf. wieder bei deren Dienstleister geltend gemacht werden, ist doch davon unbenommen.
Und solange Airlines ihre Check-in-Schalter zeitlich so knapp besetzen, dass ich die Sicherheitskontrolle trotz enorm frühem Eintreffen am Flughafen nicht schaffen kann, ist den Airlines wohl mindestens eine Mitschuld zuzurechnen.
Abenteuerlich finde ich die aktuelle Situation an den Flughäfen und nicht den Fakt, dass man als Passagier, seinen Schaden beim Ticketverkäufer bzw. Beförderungsunternehmer geltend macht.
Aber nochmal: Die Airline soll es ausbaden? Sie soll (zusätzliche) Schalter mieten, zusätzliches Personal beschäftigen und infolge dessen bezahlen, weil der Staat und dessen Gehilfen bei ihrer originären Aufgabe versagen? Warum denn eigentlich? Nur, weil du es so willst? Da kommen zig Airlines (nicht: LH) einmal am Tag oder noch seltener in HAM oder sonstwo aus dem Ausland an, aber die sollen bitte sehr sechs Stunden lang Schalter öffnen, weil die BRD ihre SiKo an Airports nicht in den Griff bekommt? Und wie eigentlich plant sie das, wo sie doch nicht weiß, wann es voll wird und wann nicht? Schließlich ist es mal krachend voll, mal steht da niemand, aber der Carrier soll jederzeit und für alles einstehen?
Aber nochmal: Die Airline soll es ausbaden? Sie soll (zusätzliche) Schalter mieten, zusätzliches Personal beschäftigen und infolge dessen bezahlen, weil der Staat und dessen Gehilfen bei ihrer originären Aufgabe versagen? Warum denn eigentlich? Nur, weil du es so willst? Da kommen zig Airlines (nicht: LH) einmal am Tag oder noch seltener in HAM oder sonstwo aus dem Ausland an, aber die sollen bitte sehr sechs Stunden lang Schalter öffnen, weil die BRD ihre SiKo an Airports nicht in den Griff bekommt? Und wie eigentlich plant sie das, wo sie doch nicht weiß, wann es voll wird und wann nicht? Schließlich ist es mal krachend voll, mal steht da niemand, aber der Carrier soll jederzeit und für alles einstehen?
Ich habe keine Ahnung von Insolvenzrecht, schon gar nicht vom Insolvenzrecht anderer Staaten. Ich würde die Dinger aber derzeit eher ruhen lassen, statt da Geld reinzustecken für die Verfolgung von Ansprüchen.@kexbox: Matthias, wie siehst Du das? Lohnt es sich, hier bei SAS Ansprüche geltend zu machen für den SK Flug OSL-DUS?
Ja, die Airline trägt hier Verantwortung!
Sie nimmt ja wissend in Kauf, dass Passagiere erst 120 Min. vor Abflug ihr Gepäck aufgeben können obwohl die Warteschlange vor der SiKo die überwiegend mehr als 2h beträgt, zumindest in CGN. Es ist unmöglich den Flug zu erreichen und das weiß die Airline. Grenzt ja an Vorsatz der Unmöglichkeit.
Klar.Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben?
Rechtlich, moralisch und nach gesundem Menschenverstand verantwortlich sind unterschiedliche Dinge.Ja, ich gehe auch davon aus, dass wenn ich mein Gepäck rechtzeitig abgebe, dass ich dann meinen Flieger ohne Hetze erreichen kann, wenn ich mich unverzüglich Richtung Gate aufmache (also nicht noch stundenlang shoppe oder Espresso trinke). Wobei ich eh nicht auf den letzten Drücker komme, aber wenn mal was dazwischen kommt (Stau, Störung S-Bahn), wirds doch mal knapp.
Rein interessehalber, stehen mir die 400€ nach EU261 überhaupt rechtlich zu, ich war ja im Endeffekt pünktlich in CMN?
Was soll ich tun? Warten, TP auf anderen Wegen kontaktieren oder Anwalt?
Ok, danke.Ja, stehen Dir zu.
Hast Du eine Art Vorgangsnummer bekommen?
Wirklich, ist das dein ernst? Das Personal ist also in deiner Welt umsonst?Und wenn der Carrier von mir fordert, x Stunden früher am Flughafen zu sein, dann soll der Carrier bitte auch seinen Schalter x Stunden vor Abflug öffnen. Dazu braucht er nicht mehr Schalter oder mehr Personal, sondern muss die Schalteröffnung nur 1-2 Stunden vorverlegen bei gleichem Personal.
Na ja, bei einer Minute wird es regelmäßig nicht reichen, bei 120 halt schon. Die FluggastrechteVO scheint ja eine Vorstellung zu haben und erfordert von Pax, sich „spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden“ zu müssen. Und was die exotischen Beispiele betrifft: Das hat bekanntlich sehr spezielle Gründe.Klar.
Dann könnten EW & Co die Schalter ja auch erst eine Minute vor Abflug öffnen und man müsste heute schon nicht zwischen einzelnen Flughäfen bezüglich der Check-In-Zeiten differenzieren (in TLV und Lagos fällt z.B. 120 Minuten vor Abflug das Beil, während es in Bremen erst 30 Minuten vor Abflug der Fall ist)