EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
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Korrektur: Doch, LH muss ein Hotel stellen. Frist setzen, danach selbst buchen und ersetzt verlangen
 
Zuletzt bearbeitet:

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Nochmal ich, wieder ex CH, dieses mal mit LX...

Gebucht war BKK-ZRH-CDG, wir sassen bereits im Flieger nach CDG in ZRH als zunächst eine Verspätung wegen Unwetters verkündet wurde, die sich immer weiter hingezogen hat. Nach einer Stunde im Flieger hiess es Crew Time-Out, keine neue Crew verfügbar. Ab zum Schalter, umbuchen auf den nächsten Flug am Morgen um 7. Hab den Flug verfallen lassen, war mir zu früh, ebenso wie den separat gebuchten Abbringer ex CDG. Das war meine Entscheidung und ist mir auch egal.

Meine Frage aber nun: Ist hier mit Verweis auf schlechtes Wetter bereits der Fall erledigt, oder kann man hier mit dem Crew Time-Out und der nicht-vorhandenen Ersatzcrew auf Entschädigung hoffen? Genügend Zeit um in ZRH abzufliegen wäre definitiv noch da gewesen. Natürlich reden wir hier wieder von LX und dem Spezialfall Schweiz, daher vermute ich es gibt wieder einmal nichts; mich würde aber auch die Konstellation interessieren wie es zB in DE damit aussähe.
Hat niemand einen Tip hierfür?:)
 

ThePaddy

Erfahrenes Mitglied
03.01.2019
1.352
428
STR
[…]
Danke für eure Einschätzung - ist meine erstes Mal mit dem Fluggastrecht!
Erneut hallo zusammen,
habe das dann damals als LH geschickt mit Fristsetzung zum 01.07. Heute habe ich folgende Mail bekommen:
Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.06.2022.

Für die weitere Bearbeitung bitten wir gemäß §§ 410, 174 BGB um Übermittlung einer Legitimationsurkunde (Vollmacht / Abtretungsurkunde) im Original, welche die Anforderungen der §§ 126, 126a BGB erfüllt. Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:

Deutsche Lufthansa AG
Customer Relations
Postfach 710234
60492 Frankfurt

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Übersendung einer stets reproduzierbaren Kopie oder eines Ausdrucks eines Textes (etwa Screenshot), der an einem Bildschirm sensorisch und nicht nach § 126a BGB qualifiziert elektronisch unterschrieben wurde, nicht ausreichend ist.

Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung einer Vertragsrechtsvertretung nicht erforderlich und sachdienlich ist.
Habe recherchiert aber überhaupt nichts dazu gefunden? Was und warum wird gefordert?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Erneut hallo zusammen,
habe das dann damals als LH geschickt mit Fristsetzung zum 01.07. Heute habe ich folgende Mail bekommen:

Habe recherchiert aber überhaupt nichts dazu gefunden? Was und warum wird gefordert?
Die Lösung des Problems: Den Namen jedes Passagiers unter "mit freundlichen Grüßen" schreiben, alle reisenden klicken dann gemeinsam den SENDEN Button im Mailprogramm an, dann ist das Vollmachtsproblem erledigt. Einfach neu dort eintüten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hat niemand einen Tip hierfür?:)
Haken fran.
Kein Deutsches Gericht zuständig. Nicht vollkommen klare 261/2004-Anwendbarkeit, im Raum stehende außergewöhnliche Umstände...

Bereits mit dem ersten Punkt ist der Drops gelutscht, außer Du hast eine RSV. Denn die wird Dir schlicht die 600,00 € zahlen, statt einen Anwalt zu beauftragen, der das Vielfache davon kostet und dessen Kosten in den allermeisten Schurkenstaaten dieser Welt nicht (voll) erstattungsfähig sind.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Hat niemand einen Tip hierfür?:)

Es bestehen Ansprüche auf Ausgleichszahlung sowie Erstattung der anteiligen Ticketkosten oder anderweitige Beförderung. Da Dir zwar die anderweitige Beförderung angeboten wurde, diese aber nicht mit Deinen Reiseplänen konform war, wäre in Deinem Falle sicher eine Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt Deiner Wahl sinnvoll. Das Leg ZRH - CDG kannst Du ja als Zubringer für einen Deiner nächsten Flüge noch nutzen.
 
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JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
64
89
SCN
Hallo,

am Tag als ich dort am Gate stand, wusste ich eigentlich schon, dass ich mich wohl hier melden muss :) folgendes ist passiert:

ich bin Anfang April mit TP (;)) von MUC über LIS nach CMN geflogen. MUC-LIS war für Samstag Abend geplant, dann die Nacht in LIS und am nächsten Nachmittag weiter nach CMN (ein Ticket mit "normalem" Layover). MUC-LIS war überbucht und es mussten 3 Passagiere gefunden werden, die erst Sonntags morgens nach LIS fliegen. Da ich müde war und sich die Möglichkeit nach schnellem Hotelbett gut anhörte, nahm ich das Angebot gegen eine versprochene Entschädigungszahlung von 400€ an. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung darüber wurde ausgestellt. Diese sollte ich dann online über das TP Customer Relations Formular einreichen, was ich kurz darauf auch tat. Gehört habe ich seitdem bis heute, nach über 3 Monaten, nichts.

2 Fragen:
Rein interessehalber, stehen mir die 400€ nach EU261 überhaupt rechtlich zu, ich war ja im Endeffekt pünktlich in CMN?
Was soll ich tun? Warten, TP auf anderen Wegen kontaktieren oder Anwalt?
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Wie sieht es aktuell mit Forderungen gegenüber SAS aus? Flug OSL-DUS wurde mir gestrichen. Aber SAS fliegt ja momentan unter „Chapter 11“ -Gläubigerschutz. Hat das Auswirkungen auf Forderungen von Ausgleichszahlungen?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.930
3.102
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wie sieht es aktuell mit Forderungen gegenüber SAS aus? Flug OSL-DUS wurde mir gestrichen. Aber SAS fliegt ja momentan unter „Chapter 11“ -Gläubigerschutz. Hat das Auswirkungen auf Forderungen von Ausgleichszahlungen?
Da muss man echt Glück haben, dass man ausgerechnet an dem Tag mal SK auf einer Strecke erwischt, die sonst eigentlich nur op by CityJet ist :D
Laut SAS hat Chapter 11 wohl keine Auswirkungen darauf, siehe https://www.sasgroup.net/investor-relations/accelerating-sas-forward/transformation-plan-en
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.115
1.546
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A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Ich habe zum Test mal bei einem der Flugrechteportale meinen Flug eingegeben. Da kam dann ziemlich schnell die Aussage: no chance wegen der aktuellen Lage der Fluggesellschaft.

@kexbox: Matthias, wie siehst Du das? Lohnt es sich, hier bei SAS Ansprüche geltend zu machen für den SK Flug OSL-DUS?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Bei den SiKo-Fällen kommt nun meines Erachtens eine neue Dimension dazu, die 261/2004/EG (zumindest aber werkvertragliche Ansprüche) doch wieder in greifbare Nähe rücken könnte:

Wenn Passagiere schon früher am Airport waren, Airlines aber ihre Checkin-Schalter wie üblich 2-3 Stunden vor Abflug "erst" öffnen, Passagiere deswegen den Flug verpassen, ist das eben nicht nur ein Thema der lange dauernden SiKo.

Ich werde berichten!
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben? Oder anders: Weil in CGN, DUS und HAM Personal fehlt bei den Dienstleistern, sollen doch bitte alle (!) Carrier ihre Schalter statt zwei gleich vier oder am besten sechs Stunden vorher aufmachen? Wieso genau sollten die Fluggesellschaften hier für etwas einstehen für das sie nicht zuständig und verantwortlich sind, obwohl es doch einen Haftungsadressaten zu geben scheint? Das ist doch abenteuerlich.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben? Oder anders: Weil in CGN, DUS und HAM Personal fehlt bei den Dienstleistern, sollen doch bitte alle (!) Carrier ihre Schalter statt zwei gleich vier oder am besten sechs Stunden vorher aufmachen? Wieso genau sollten die Fluggesellschaften hier für etwas einstehen für das sie nicht zuständig und verantwortlich sind, obwohl es doch einen Haftungsadressaten zu geben scheint? Das ist doch abenteuerlich.

Wieso sollen denn Passagiere lt. Airline hier zum Beispiel Lufthansa eine schriftliche Aufforderung 2 Tage vor Abflug: "aufgrund eines erhöhten Passagieraufkommens kann es zu längeren Wartezeiten in verschiedenen Bereichen am Flughafen in Köln kommen. Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten frühzeitig vor Ihrem Abflug am Flughafen einzutreffen."

frühzeitig am Flughafen eintreffen, um dann 3h vor einem geschlossenen (Lufthansa) Schalter zu stehen?!

Hier ist also die Ursache, dass man eventuell einen Flug verpasst, die Airline. Denn diese bestellt ihre Passagiere früher zum Flughafen und ergreift selbst keine Maßnahmen und das wider besserem Wissen. Meines Erachtens trifft die Airline dann doch auch eine Haftung.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.834
28.555
MUC
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben? Oder anders: Weil in CGN, DUS und HAM Personal fehlt bei den Dienstleistern, sollen doch bitte alle (!) Carrier ihre Schalter statt zwei gleich vier oder am besten sechs Stunden vorher aufmachen? Wieso genau sollten die Fluggesellschaften hier für etwas einstehen für das sie nicht zuständig und verantwortlich sind, obwohl es doch einen Haftungsadressaten zu geben scheint? Das ist doch abenteuerlich.

Als Passagier habe ich doch lediglich ein Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft. Die Luftsicherheitsabgaben bezahle ich an die Fluggesellschaft und weder direkt an die BuPo noch einen lokalen Dienstleister. Insofern würde ich schon erwarten, dass die Airline hier in der Verantwortung ist, mein Ende-zu-Ende-Reiseerlebnis sicherzustellen.

Dass Ansprüche, die ein Passagier gegenüber der Airline aufgrund enormer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle geltend macht, von der Airline wiederum bei der BuPo und von dieser ggf. wieder bei deren Dienstleister geltend gemacht werden, ist doch davon unbenommen.

Und solange Airlines ihre Check-in-Schalter zeitlich so knapp besetzen, dass ich die Sicherheitskontrolle trotz enorm frühem Eintreffen am Flughafen nicht schaffen kann, ist den Airlines wohl mindestens eine Mitschuld zuzurechnen.

Abenteuerlich finde ich die aktuelle Situation an den Flughäfen und nicht den Fakt, dass man als Passagier, seinen Schaden beim Ticketverkäufer bzw. Beförderungsunternehmer geltend macht.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Aber nochmal: Die Airline soll es ausbaden? Sie soll (zusätzliche) Schalter mieten, zusätzliches Personal beschäftigen und infolge dessen bezahlen, weil der Staat und dessen Gehilfen bei ihrer originären Aufgabe versagen? Warum denn eigentlich? Nur, weil du es so willst? Da kommen zig Airlines (nicht: LH) einmal am Tag oder noch seltener in HAM oder sonstwo aus dem Ausland an, aber die sollen bitte sehr sechs Stunden lang Schalter öffnen, weil die BRD ihre SiKo an Airports nicht in den Griff bekommt? Und wie eigentlich plant sie das, wo sie doch nicht weiß, wann es voll wird und wann nicht? Schließlich ist es mal krachend voll, mal steht da niemand, aber der Carrier soll jederzeit und für alles einstehen?
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Als Passagier habe ich doch lediglich ein Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft. Die Luftsicherheitsabgaben bezahle ich an die Fluggesellschaft und weder direkt an die BuPo noch einen lokalen Dienstleister. Insofern würde ich schon erwarten, dass die Airline hier in der Verantwortung ist, mein Ende-zu-Ende-Reiseerlebnis sicherzustellen.

Dass Ansprüche, die ein Passagier gegenüber der Airline aufgrund enormer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle geltend macht, von der Airline wiederum bei der BuPo und von dieser ggf. wieder bei deren Dienstleister geltend gemacht werden, ist doch davon unbenommen.

Und solange Airlines ihre Check-in-Schalter zeitlich so knapp besetzen, dass ich die Sicherheitskontrolle trotz enorm frühem Eintreffen am Flughafen nicht schaffen kann, ist den Airlines wohl mindestens eine Mitschuld zuzurechnen.

Abenteuerlich finde ich die aktuelle Situation an den Flughäfen und nicht den Fakt, dass man als Passagier, seinen Schaden beim Ticketverkäufer bzw. Beförderungsunternehmer geltend macht.
Das denkst du zwar alles, aber es stimmt nicht: Die Airline ist auch nicht verantwortlich, wenn dich auf dem Weg zum Gate ein Flughafenmitarbeiter mit seinem Scooter umnietet oder du dich an brühend heißen Wasser auf der Flughafentoilette verletzt. Es gibt kein „Ende-zu-Ende-Reiseerlebnis”.

Und ganz deutlich: Die BuPo ist nicht Erfüllungsgehilfe der Airlines. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben wahr und lässt dies durch Dienstleister erledigen. Deshalb - so das OLG Frankfurt - hast du auch Ansprüche gegen den Bund, wenn die SiKo nicht anständig ist.

Nochmals: Die Airlines sind doch selbst die Gekniffenen dank der Situation an den Airports. Niemand würde das wohl lieber abwenden als die Carrier. Aber es ist nicht in ihrer Verantwortung. Oder anders: Schuld sind nunmal andere.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.834
28.555
MUC
Aber nochmal: Die Airline soll es ausbaden? Sie soll (zusätzliche) Schalter mieten, zusätzliches Personal beschäftigen und infolge dessen bezahlen, weil der Staat und dessen Gehilfen bei ihrer originären Aufgabe versagen? Warum denn eigentlich? Nur, weil du es so willst? Da kommen zig Airlines (nicht: LH) einmal am Tag oder noch seltener in HAM oder sonstwo aus dem Ausland an, aber die sollen bitte sehr sechs Stunden lang Schalter öffnen, weil die BRD ihre SiKo an Airports nicht in den Griff bekommt? Und wie eigentlich plant sie das, wo sie doch nicht weiß, wann es voll wird und wann nicht? Schließlich ist es mal krachend voll, mal steht da niemand, aber der Carrier soll jederzeit und für alles einstehen?

Aber nochmal: Der Carrier ist der Ansprechpartner des Passagiers. Wenn der Carrier mich nicht befördern kann, weil die Sicherheitskontrolle, die der Carrier von meinem Ticketpreis bezahlt, nicht zeitnah funktioniert, soll sich da bitte der Carrier drum kümmern aber nicht der Passagier. Und wenn der Carrier von mir fordert, x Stunden früher am Flughafen zu sein, dann soll der Carrier bitte auch seinen Schalter x Stunden vor Abflug öffnen. Dazu braucht er nicht mehr Schalter oder mehr Personal, sondern muss die Schalteröffnung nur 1-2 Stunden vorverlegen bei gleichem Personal. Das sollte doch genauso einfach möglich sein, wie vom Passagier zu verlangen, mal eben statt eine Stunde vor Abflug auf einmal 3-4 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Aber nochmal: Die Airline soll es ausbaden? Sie soll (zusätzliche) Schalter mieten, zusätzliches Personal beschäftigen und infolge dessen bezahlen, weil der Staat und dessen Gehilfen bei ihrer originären Aufgabe versagen? Warum denn eigentlich? Nur, weil du es so willst? Da kommen zig Airlines (nicht: LH) einmal am Tag oder noch seltener in HAM oder sonstwo aus dem Ausland an, aber die sollen bitte sehr sechs Stunden lang Schalter öffnen, weil die BRD ihre SiKo an Airports nicht in den Griff bekommt? Und wie eigentlich plant sie das, wo sie doch nicht weiß, wann es voll wird und wann nicht? Schließlich ist es mal krachend voll, mal steht da niemand, aber der Carrier soll jederzeit und für alles einstehen?

Hier spricht man von einer Ausnahmesituation aktuell, diese insbesondere an den beiden NRW Flughäfen DUS und CGN. Teile dieses Chaos mitverantworten auch die Airlines, durch Fehlentscheidung des Managements, einem wahnsinnigen Stellenabbau "aufgrund der Pandemie", Herr Spohr entschuldigte sich bereits schriftlich vor Kurzem. Tickets wurden aber wie Weltmeister auf Best-Best-Szenario verkauft, somit wußten und wissen die Airlines auch was sie erwartet. Und in dieser Situation verlangt es von allen Beteiligten zusätzliche Maßnahmen zu treffen um den Transport zu gewährleisten. Und ja, das bedeutet im Einzelfall für eine Airline, dass sie Personal verlängert am Gepäckschalter einsetzt, denn die Airline verlangt ja auch von ihren Passagieren frühzeitig aufzukreuzen. Keine Sorge, die Schalter-Kapazitäten sind in diesem Szenario das kleinste Problem. Denn in Köln zum Beispiel sind die LH Schalter permanent.

Ja, die Airline trägt hier Verantwortung!

Sie nimmt ja wissend in Kauf, dass Passagiere erst 120 Min. vor Abflug ihr Gepäck aufgeben können obwohl die Warteschlange vor der SiKo die überwiegend mehr als 2h beträgt, zumindest in CGN. Es ist unmöglich den Flug zu erreichen und das weiß die Airline. Grenzt ja an Vorsatz der Unmöglichkeit.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
@kexbox: Matthias, wie siehst Du das? Lohnt es sich, hier bei SAS Ansprüche geltend zu machen für den SK Flug OSL-DUS?
Ich habe keine Ahnung von Insolvenzrecht, schon gar nicht vom Insolvenzrecht anderer Staaten. Ich würde die Dinger aber derzeit eher ruhen lassen, statt da Geld reinzustecken für die Verfolgung von Ansprüchen.
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
227
83
Ja, die Airline trägt hier Verantwortung!

Sie nimmt ja wissend in Kauf, dass Passagiere erst 120 Min. vor Abflug ihr Gepäck aufgeben können obwohl die Warteschlange vor der SiKo die überwiegend mehr als 2h beträgt, zumindest in CGN. Es ist unmöglich den Flug zu erreichen und das weiß die Airline. Grenzt ja an Vorsatz der Unmöglichkeit.

Ja, ich gehe auch davon aus, dass wenn ich mein Gepäck rechtzeitig abgebe, dass ich dann meinen Flieger ohne Hetze erreichen kann, wenn ich mich unverzüglich Richtung Gate aufmache (also nicht noch stundenlang shoppe oder Espresso trinke). Wobei ich eh nicht auf den letzten Drücker komme, aber wenn mal was dazwischen kommt (Stau, Störung S-Bahn), wirds doch mal knapp.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Das heißt, du willst für die Versäumnisse bei der Wahrnehmung hoheitlicher (!) Aufgaben (Sicherheitskontrolle) jetzt die Airlines in die Pflicht nehmen, die keinerlei Verantwortung für die miserable SiKo haben?
Klar.

Dann könnten EW & Co die Schalter ja auch erst eine Minute vor Abflug öffnen und man müsste heute schon nicht zwischen einzelnen Flughäfen bezüglich der Check-In-Zeiten differenzieren (in TLV und Lagos fällt z.B. 120 Minuten vor Abflug das Beil, während es in Bremen erst 30 Minuten vor Abflug der Fall ist)
 

snn47

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
308
81
EDDF
Ja, ich gehe auch davon aus, dass wenn ich mein Gepäck rechtzeitig abgebe, dass ich dann meinen Flieger ohne Hetze erreichen kann, wenn ich mich unverzüglich Richtung Gate aufmache (also nicht noch stundenlang shoppe oder Espresso trinke). Wobei ich eh nicht auf den letzten Drücker komme, aber wenn mal was dazwischen kommt (Stau, Störung S-Bahn), wirds doch mal knapp.
Rechtlich, moralisch und nach gesundem Menschenverstand verantwortlich sind unterschiedliche Dinge.

Nach meinen Erfahrungen kalkulieren hier Fluglinien willkürlich, aber je nach beteiligtem Personal mal mehr oder immer wirtschaftlich orientiert, aber in der Summe wohl bewußt mit dem Ziel min. Kosten zu verursachen, z.B. Überbuchung, selbst verschuldete Verspätungen etc.

Dies sowohl vor als auch nach Einführung der Fluggastrechte.

Es betrifft z.B. sowohl wie eben besprochen vom Checkin via SiKo zum Gate/Flieger durch SiKo- ({Bummel-}Streik oder zu wenig Personal), Pass-Kontrolle, oder den Connect zwischen Fliegern (opt. Pass-, SiKo, Gepäck wiedereinchecken und Wechsel zwischen Gates and entgegengesetzten Ende eines Terminals oder zwischen Terminals). Mal werden Passagiere durchgeschleust oder im Flieger schon informiert und am Flieger abgeholt und mal nicht.

Wenn es sich lokal aber gezeigt hat das die auf regulärem Betrieb basierenden geplante Zeiten nicht ausreichen, z.B. zwischen Checkin zum Gate/Flieger, und man daher Passagiere früher einbestellt und diese aber vor geschlossenem Checkin oder nicht aktivierten Automaten-Checkin stehen
oder
die min. Connecting Time zwischen Fliegern durch durch die Airline verzögerten Abflug eines Shuttles verschuldet wird, z.B. weil man bewußt wartet um Passagiere von (mehreren) verspäteten Zubringer mitzunehmen, sehe ich sehr wohl die Verantwortlichkeit bei der (/den operating) Airline(s).

Wie Justitia es sieht und ob das Prozessrisiko die zu erwartenende Entschädigung übersteigt ist was anderes.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Und wenn der Carrier von mir fordert, x Stunden früher am Flughafen zu sein, dann soll der Carrier bitte auch seinen Schalter x Stunden vor Abflug öffnen. Dazu braucht er nicht mehr Schalter oder mehr Personal, sondern muss die Schalteröffnung nur 1-2 Stunden vorverlegen bei gleichem Personal.
Wirklich, ist das dein ernst? Das Personal ist also in deiner Welt umsonst?
Klar.

Dann könnten EW & Co die Schalter ja auch erst eine Minute vor Abflug öffnen und man müsste heute schon nicht zwischen einzelnen Flughäfen bezüglich der Check-In-Zeiten differenzieren (in TLV und Lagos fällt z.B. 120 Minuten vor Abflug das Beil, während es in Bremen erst 30 Minuten vor Abflug der Fall ist)
Na ja, bei einer Minute wird es regelmäßig nicht reichen, bei 120 halt schon. Die FluggastrechteVO scheint ja eine Vorstellung zu haben und erfordert von Pax, sich „spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden“ zu müssen. Und was die exotischen Beispiele betrifft: Das hat bekanntlich sehr spezielle Gründe.
 
  • Haha
Reaktionen: dermatti