EU Fluggastrechte / Annullierung

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Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
285
125
HAM
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Hab nun die 3. Runde mit dem BA Customer Service, wo ich auf die Regelung >2h früheren Abflug bestehe und nachfrage, auf welcher Grundlage sie das ablehnen.
Immer die gleiche Antwort und jetzt der Verweis auf die Schlichtungsstelle:



Was ist nun euer Rat?
Hat die englische CEDR mehr Durchgriff als die söp?
Hab da schon schlechte Erfahrungen, da Schlichterspruch zu meinen Gunsten und EW trotzdem nicht gezahlt. söp hat dann nur an einen Anwalt verwiesen.
Gib es doch einfach @kexbox , hol dir ne Flasche Popcorn, lehne dich entspannt zurück und genieße sein Treiben, der Airline wieder auf den Sack zu gehen. Vorteil: er verdient Kohle, hat ne Menge Spaß, der Airline den Mittelfinger zu zeigen und Du schonst deine Nerven....😉😅
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Was ist nun euer Rat?
Hat die englische CEDR mehr Durchgriff als die söp?
Hab da schon schlechte Erfahrungen, da Schlichterspruch zu meinen Gunsten und EW trotzdem nicht gezahlt. söp hat dann nur an einen Anwalt verwiesen.
Willst du eine Brieffreundschaft mit BA anfangen? Dann weiterhin schöne Mails hinschreiben. Ansonsten würde ich hier einen Anwalt, der sich in Reiserechtauskennt kontaktieren. Der wird mit dir das entsprechende Vorgehen absprechen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Das kommt tatsächlich auf die Anfrage an.
Kurze oder eilige Anfragen, die sich schnell erledigen lassen sind innerhalb weniger Minuten oder Stunden abgearbeitet.
Dicke Brocken muss ich leider derzeit wegen Fristen und Terminen schieben.
Die nächsten Tage ist aber mal wieder etwas mehr Schreibtisch angesagt, sodass ich Besserung gelobe.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Moin!
Ich brauche mal euren Rat.
easyjet hat meinen Flug PMI-CGN am 9.8 gestrichen und mir nun Ersatzflüge entweder am Samstag vorher oder am Samstag später angeboten.

Ich würde natürlich am liebsten am gleichen Tag zurück fliegen, weil einfach mit den Tagen Differenz es für mich die Flüge keinen Sinn machen.
Deshalb überlege ich nun, ob ich mir neue Condor Tickets buche und versuche, mir den Differenzbetrag erstatten zu lassen.
Wieso sprichst Du hier über einen Differenzbetrag?
Je nachdem, für welche Artikel 8 Option Du Dich entscheidest, hast Du Anspruch auf entweder EUR 0 oder dem Gesamtticketpreis der Ersatzflüge.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Ich hoffe, dass das gemeint ist und nicht vorher unvorsichtig das Wahlrecht nach Art. 8 Abs. 1 lit. a) der VO ausgeübt wurde o_O

Das kann man aber auch nachträglich noch retten.
 

Niggo

Aktives Mitglied
04.08.2017
114
17
Hallo zusammen,
ich benötige eurer Rat für meine Diskussion mit British Airways:

Gebucht direkt als 1 Ticket:
HAM (ab 10:50 Uhr) => LHR (an 11:35/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

9 Tage vor Abflug kam die Stornierung des Zubringers und die Umbuchung auf einen früheren. Die Langstrecke blieb gleich:
HAM (ab 7:00 Uhr) => LHR (an 7:45/ab 17:15 Uhr) => YVR (an 18:50 Uhr)

Die Flüge wurden auch ohne nennenswerte Verspätung durchgeführt.
Ich habe für die Stornierung und 3:50h früheren Abflug die vollen 600€ Entschädigung gefordert:
Info 7-14 Tagen vor Abflug, >3.500km Distanz, mehr als 2h vor ursprünglicher Abflugzeit.

BA möchte gar nichts zahlen, da pünktlich in YVR angekommen.
Deren Begründung:

Ein sehr schönes Thema. Ich habe den gleichen Fall bei KLM. Nur bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten.
Ich bin bei dir! Nach meiner damaligen Recherche müssten uns 600 Euro zustehen. Da gab es auch im letzten Jahr ein Urteil zu. Auch wenn man pünktlich ankommt, hat man ja evtl. trotzdem Probleme bei einer Flugvorverlegung. Evtl. muss man ein Hotel buchen oder ein neues Zug Ticket kaufen usw. usw.

Art. 5 Abs. 1 lit c ii) -> Gibt Geld. Es wird aber nach Art. 7 Abs. 2 die einredeweise Kürzung um 50% möglich sein. Ist die Frage, ob wework das macht :-D

Frage:

Wie hoch ist in diesem Fall der Anspruch auf Entschädigung: 250 € / 2 = 125 € oder 600 € / 2 = 300 €?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Jetzt hat es mich auch erwischt.

Umbuchung wegen Annullierung des Zubringers am Abflugtag auf einen Flug vorher (2:25h), Hauptflügel bleibt, finales Ziel >3.500km gibt einen Anspruch auf EUR 300,-, oder (falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen)?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Jetzt hat es mich auch erwischt.

Umbuchung wegen Annullierung des Zubringers am Abflugtag auf einen Flug vorher (2:25h), Hauptflügel bleibt, finales Ziel >3.500km gibt einen Anspruch auf EUR 300,-, oder (falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen)?

Das kann man schlecht sagen, da man bei Deinen spärlichen Informationen ja nicht weiss, wie weit vor Abflug Du von der Anullierung informiert wurdest. Aber scheinbar bist Du neu hier. Willkommen im VFT!
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
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PIX, BER, ZRH
Jetzt hat es mich auch erwischt.

Umbuchung wegen Annullierung des Zubringers am Abflugtag auf einen Flug vorher (2:25h), Hauptflügel bleibt, finales Ziel >3.500km gibt einen Anspruch auf EUR 300,-, oder (falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen)?

Solltest Du weniger als 14 Tage von der Flugplanänderung informiert worden sein, besteht der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von EUR 600.00, den man so auch geltend machen sollte. Falls die Bedingungen des Artikels 7 Absatz 2c EU 261/2004 erfüllt sind, kann die Airline die Ausgleichszahlung um 50% mindern.
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Verstehe das mit der Kürzung von 50 Prozent immer nicht. Ist das Willkür? Bzw. Woher weiß ich als Kunde ob das rechtens ist? Dann kann eine Airline ja grundsätzlich immer 50 Prozent abziehen. Ich würde dann denken, dass das schon richtig ist.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Nee. Wenn du einen Ersatzflug bekommst, der nicht später als 2Std. (bis1500Km),3Std (1500-3500Km) oder 4Std (ab 3500Km)am Endziel ankommt, besteht ein Grund zur Kürzung. Ich denke aber mal, dass die gängige Kürzung bei jeglicher Flugvorverlegung von mehreren Std. nach aktuellem Urteil hoffentlich bald Geschichte sein wird bzw. im Prinzip schon ist.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
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Verstehe das mit der Kürzung von 50 Prozent immer nicht. Ist das Willkür? Bzw. Woher weiß ich als Kunde ob das rechtens ist? Dann kann eine Airline ja grundsätzlich immer 50 Prozent abziehen. Ich würde dann denken, dass das schon richtig ist.

Liest Du Artikel 7 Absatz 2c EU 261/2004 hier: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

Edit sagt: @kexbox war eine Minute schneller.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Pssst Geheimtip:
Ist bei EU261 Art. 7 (2) “Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit” die tatsächliche oder die planmäßige Ankunftszeit des neuen. Fluges gemeint? Ich würde vermuten, dass es die planmäßige ist, korrekt?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Ist bei EU261 Art. 7 (2) “Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit” die tatsächliche oder die planmäßige Ankunftszeit des neuen. Fluges gemeint? Ich würde vermuten, dass es die planmäßige ist, korrekt?
Such' dir das aus, was besser passt ;-)
 
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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Pünktlich bin ich ja gelandet, nur eben über 2 Stunden früher losgeflogen. Das wurde mir 6 Tage vor Abflug mitgeteilt. Also gehe ich von 600 Euro aus. Oder mache ich ein Denkfehler?
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.918
1.550
HAM
Ich werde berichten was und ob ich überhaupt was erhalte. Über 6 Woche warte ich schon....mal sehen wie lange noch.