EU Fluggastrechte / Annullierung

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.925
CGN
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Danke! Feedback ID habe ich. Mich hat beim Handling so einiges "gewundert", oder irgendwie auch nicht mehr. Eigentlich bin ich bei TAP nur noch resigniert. Hotel Voucher gab’s keine, dafür aber Essens-Voucher (mehrere). Habe ich abgelehnt (weil ich nicht zehn Stunden am Flughafen rumhänge und mich dazu noch vollfuttere).

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Was ist jetzt der korrekte Weg? Wenigstens die 600 Euro möchte ich erhalten. Und ich möchte auch, dass TAP die zahlt.

Bitte konkretes Routing mitteilen. Was war gebucht? - Was wurde geflogen?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Frist per Mail an Adresse aus dem Impressum. Danach ab zum spezialisierten Anwalt. Kontaktformulare sind bäh

Ich empfehle, die Mail an feedback.fc@flytap.com unter Angabe der Referenznummer zu schicken. Die haben zuletzt bei mir recht rasch reagiert. Ah, und nicht vergessen, darum zu bitten, die Mail an die zuständige Abteilung weiterzuleiten.

In Portugal ist es mit Unternehmen und Behörden so, dass die "Zuständigkeiten" nicht immer gegeben sind. Selbst bei Anliegen, die ich in der Vergangenheit an den TAP Gold Service gerichtet hatte, kam zur Antwort, dass ich mich doch an den Customer Service, Sales oder sonstwohin wenden soll. Seitdem ich in meiner Kommunikation um gegebenenfalls Weiterleitung an die zuständigen Stellen bitte, klappt es deutlich besser. Meine letzte Komp kam damals nach nur zwölf Tagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.988
3.957
FRA
Jetzt habe ich bei Skyscanner gesehen, dass zur ursprünglicher Abflugszeit ein Flug mit Corendon als Hahn Air buchbar ist.
Die Vergleichsportale ziehen nicht ständig aktuell aller Verbindungen, vieles wird auch eine Zeitlang im Cache gespeichert. Wenn die Airline den Flug nicht anbietet, wird es auch kein Vermittler können.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.096
2.289
Frankfurt am Main und Köln
Frage die ich mir aktuell stelle (habe sie beim durchforsten leider nicht gefunden):

ich buche in einer Buchung auf einem Ticket über die LH Multi-stop Suche:

z.B. FRA-AMS (Tag 1), AMS-VIE (am 2. Tag) und VIE-CDG (am 3.Tag). Aufenthalte immer unter 24h was dann ja als layover statt stoppover zählt.

Wie ist es nun im Falle einer Cacellation z.B. von Flug 1. Als Alternative würde dann z.B. ein 5 Std. späterer Abflug zur Verfügung gestellt.

Würde LH hier sagen: Ausgleichszahlung gibt es nicht, da Du ja pünktlich Dein Endziel (CDG am Tag 3) erreichst? Oder wird jedes Segment einzeln behandelt, da ich ja bewusst über die Multi-Stop suche gebucht habe und der Flug auch als Multi Stop in der Buchung steht? Denn wenn ich nur nach CDG gewollt hätte, dann hätte ich ja den Non-Stop buchen können unter OneWay.

Würde mich freuen von jemand zu hören, der bereits Erfahrung damit gesammelt hat.
 

eucap

Reguläres Mitglied
08.01.2015
25
7
Hallo,

kann jemand einen österreichischen Anwalt empfehlen, welcher auf Fluggastrechte spezialisiert ist?

Geht um eine LOT Flug VIE-WAW-TBS-WAW-VIE.
VIE-WAW war so stark verspätet, dass WAW-TBS weg war und entsprechend nicht erreichbar war...

LOT reagiert nun nicht auf entsprechende E-Mails bzgl. Kompensation...

Vielen Dank.
 

JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
90
20
Hallo Zusammen,
ich hatte den Fall zu Erst im EW Forum geschrieben #16.078
Hatte hier jemand mal bei EW es gehabt, daß EW von alleine Storno-Voucher für eine Buchung rausschickt? Es gab heute mitten in der Nacht zwei E-Mail, daß wir wohl gerne die Flüge stornieren möchten und EW uns gerne jetzt den Buchungswert als Voucher anbietet. Habe für frühere Buchungen dies selbst durchaus schon gemacht. Allerdings noch nie den Service des Gedankenlesens erlebt seitens EW...
Haben nichts gemacht und wollen die ursprünglichen Flüge so abfliegen. Laut EW Webseite finden diese auch im August/September immer noch statt, war also kein Flugstorno.
Zwei unterschiedliche EW Hotline MA haben mir nur geraten dies mal per Kontaktformular festzuhalten.
Kleine Flugpreisdifferenz zum ursprünglichen Buchungsdatum (ca 50 €) liegt aktuell vor sollte ich von mir aus einfach den Flug neu Einbuchen wollen. Sehe es aber nicht ein, die perfekte IT der EW durch weitere 50 € Sponsoring zu unterstützen, wenn dies eindeutig ein Bug/Problem seitens EW ist...
Habe dafür dann auch per E-Mail das Musterschreiben für Ersatzbeförderung von @kexbox genutzt, bisher ohne Reaktion. Mittlerweile liegt der Flugpreis für die identische hypothetische Neubuchung bei knapp 100 € mehr, als wie ursprünglich eingebucht. Allerdings bin ich unschlüssig, wie man diesen Vorfall klassifizieren soll. Ist dies ein IT Fehler seitens EW? Eine Stornierung?

Danke für die Hilfestellung!
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Hallo Zusammen,
ich hatte den Fall zu Erst im EW Forum geschrieben #16.078

Habe dafür dann auch per E-Mail das Musterschreiben für Ersatzbeförderung von @kexbox genutzt, bisher ohne Reaktion. Mittlerweile liegt der Flugpreis für die identische hypothetische Neubuchung bei knapp 100 € mehr, als wie ursprünglich eingebucht. Allerdings bin ich unschlüssig, wie man diesen Vorfall klassifizieren soll. Ist dies ein IT Fehler seitens EW? Eine Stornierung?

Danke für die Hilfestellung!

Die Frage, ob die Flüge stattfinden, hast Du ja schon beantwortet, wenn sie noch auf der Website buchbar sind. Die Frage, ob Du noch zu den Fluggästen gehörst, findest Du mit PNR-Code in Deiner Buchung. Wenn die Flüge in Deiner Buchung nicht mehr bestätigt sind, liegt eine Anullierung vor und Du kannst vas in diesem Thread wiederholt vorgeschlagene Prozedere fortsetzen, um Deien fluggastrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.089
Ich denke eher, dass es eine Nichtbeförderung ist bzw. werden wird. Und vorbehaltlich dessen, dass der EuGH da nicht irgendwann den Wortlaut ganz massiv fedehnt hat, entsteht die Pflicht, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen, erst, wenn die Beförderungsverweigerung am Flughafen und damit endgültig erfolgt ist.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Ich denke eher, dass es eine Nichtbeförderung ist bzw. werden wird. Und vorbehaltlich dessen, dass der EuGH da nicht irgendwann den Wortlaut ganz massiv fedehnt hat, entsteht die Pflicht, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen, erst, wenn die Beförderungsverweigerung am Flughafen und damit endgültig erfolgt ist.

Meiner Meinung nach muss für die vollendete Nichtbeförderung der Fluggast, der eine bestätigte Buchung hat, am Gate stehen gelassen werden. Im Moment schaut es aber so aus, als dass die Buchung anulliert wurde und wohl eine Erstattung erfolgte, ohne dass es hierfür vom Fluggast eine Veranlassung oder Zustimmung gab. Unabhängig davon besteht das Recht auf eine anderweitige Beförderung. Den Anspruch auf Unterstützungsleistungen sehe ich noch nicht, da zum jetzigen Zeitpunkt bei einer anderweitigen Beförderung der Fluggast ja nicht Stunden oder Tage auf Verpflegung oder Unterkunft angewiesen ist. Und bezüglich der Ausgleichszahlung sind wir meinte ich noch über der 14-Tage-Frist.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.089
Das fluggastrechtliche Problem ist aber, dass diese Konstellation, nämlich die Stornierung einer Buchung im Vorfeld ohne Annullierung des Fluges nicht abgedeckt ist. Zumindst nicht unmittelbar.

So unbefriedigend es ist, muss man sich offenbar pünktlich am Flughafen einfinden und sagen "macht mal". Wenn nicht der EuGH irgendwelche abgefahrenen Kniffe erfunden hat, die mir nicht bekannt sind, weil ich kein 261/2004-Profi bin.
 

foobarfoox1

Neues Mitglied
25.02.2014
21
9
Ich habe INN-FRA-SFO auf United.com gebucht, Hinflug operated by Air Dolomiti (INN-FRA) und Lufthansa (FRA-SFO). Das erste Leg (Air Dolomiti) wurde gecancelt, was mir von Lufthansa per Email mitgeteilt wurde. An wen muss ich mich jetzt zwecks Kompensation wenden - Lufthansa oder Air Dolomiti?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.698
2.433
PIX, BER, ZRH
Ich habe INN-FRA-SFO auf United.com gebucht, Hinflug operated by Air Dolomiti (INN-FRA) und Lufthansa (FRA-SFO). Das erste Leg (Air Dolomiti) wurde gecancelt, was mir von Lufthansa per Email mitgeteilt wurde. An wen muss ich mich jetzt zwecks Kompensation wenden - Lufthansa oder Air Dolomiti?

An die ausführende Airline des betroffenen Fluges.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Die sind (mittlerweile) zu 100% der Gruppe angehörig und die Flugnr. dürfte unter LH geführt sein. Jedenfalls machte LH bei mir keinerlei Terz in einer ähnlichen Situation.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Die sind (mittlerweile) zu 100% der Gruppe angehörig und die Flugnr. dürfte unter LH geführt sein. Jedenfalls machte LH bei mir keinerlei Terz in einer ähnlichen Situation.

Wenn es hart auf hart kommt, könnte sich Lufthansa sich als Beklagte hier herauswinden. Air Dolomiti ist hier der richtige Ansprechpartner.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wie gesagt, habe eine andere Erfahrung gemacht. Ich hatte ja auch geschrieben, was in diesem Fall nicht unerheblich ist, dass EN zu 100% Teil der Group angehörig ist. War "allerdings", bei LH gebucht.

@ kexbox Also wenn ich mit Condor in den Urlaub fliege und da steht dann plötzlich eine Wamos -dann ist nicht Condor mein Ansprechpartner, um 261/2004 geltend zu machen ? Ok, wieder was dazu gelernt! Vielen Dank!
 
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