EU Fluggastrechte / Annullierung

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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.096
2.289
Frankfurt am Main und Köln
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Wie gesagt, habe eine andere Erfahrung gemacht. Ich hatte ja auch geschrieben, was in diesem Fall nicht unerheblich ist, dass EN zu 100% Teil der Group angehörig ist. War "allerdings", bei LH gebucht.

@ kexbox Also wenn ich mit Condor in den Urlaub fliege und da steht dann plötzlich eine Wamos -dann ist nicht Condor mein Ansprechpartner, um 261/2004 geltend zu machen ? Ok, wieder was dazu gelernt! Vielen Dank!
Wenn es ein wetlease ist dann ist Condor Dein Ansprechpartner. Wenn du allerdings eine LH Flugnummer operated by United zb hast, dann ist United Dein Ansprechpartner.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.695
4.558
DTM
Der Ordnung halber, hier nochmal als Übersicht (Beitrag #10.924), so dass sich andere daran ggf. orientieren können:

09.07.2022 - Ryanair: STN CGN mit 6:40 Stunden Verspätung am Zielort
11.07.2022 - Ryanair per E-Mail und Website-Formular zur 250-EUR-Entschädigungszahlung aufgefordert (14 Tage Frist)
15.07.2022 - Ryanair erkennt die Forderung an (E-Mail) und bittet um 10 Arbeitstage Zeit, um zu bezahlen
25.07.2022 - Die 250 EUR werden auf meinem Konto verbucht.

Viel Glück beim Durchsetzen Eurer Forderungen!
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Nein!
Es existieren wohl hunderte Flüge innerhalb der USA mit LH Flugnummern. Aus der Flugnummer (die auf dem Boardingpass steht) lässt sich nicht immer ableiten, wer das ausführende Flugunternehmen ist.
Bei EN ist dieser Sachverhalt aber anscheinend anders geregelt, wie auch andere schon festgestellt haben. Darüber hinaus war ein anderer bei der allgemeingültigen Regelung aber auch schon schneller;-)
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
Wir sind über ba.com gebucht folgendes geflogen, alles unter BA Flugnummern:
München - London (ausgeführt durch British Airways)
London - Phoenix (ausgeführt durch American Airlines)
Phoenix - Los Angeles (ausgeführt durch American Airlines)

Durch eine verspätete Ankunft in Phoenix haben wir den 3. Flug verpasst; verspätete Ankunft am Ziel 7 Stunden in Summe, belegbar und bestätigt.

Haben wir dadurch einen Anspruch auf die Rechte nach der Fluggastrechte-Verordnung?

Oder scheitert es daran, das die Verspätung ausschließlich auf US Boden stattfand und mit American Airlines keine EU Gesellschaft hier involviert war?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Bei EN ist dieser Sachverhalt aber anscheinend anders geregelt, wie auch andere schon festgestellt haben.
Und wie ist das genau bei EN geregelt?

Das fand ich:


Beitrag automatisch zusammengeführt:

München - London (ausgeführt durch British Airways)
London - Phoenix (ausgeführt durch American Airlines)
Phoenix - Los Angeles (ausgeführt durch American Airlines)

Durch eine verspätete Ankunft in Phoenix haben wir den 3. Flug verpasst; verspätete Ankunft am Ziel 7 Stunden in Summe, belegbar und bestätigt.

Haben wir dadurch einen Anspruch auf die Rechte nach der Fluggastrechte-Verordnung?

Oder scheitert es daran, das die Verspätung ausschließlich auf US Boden stattfand und mit American Airlines keine EU Gesellschaft hier involviert war?
Wieso war LHR-PHX verspätet? Oder gab es massive Verzögerungen in der Immigration in PHX?
Gemäß des EUGH muss BA Euch jeweils EUR 600 zahlen, denn BA war die letzte Airline, die einen EU-Abflughafen berührt hat.
 
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xake

Reguläres Mitglied
23.01.2019
41
3
EDDK
Hallo zusammen,

unser Flug wurde am Samstag annulliert und ich bin in der Sache noch etwas unbedarft, habe mich aber schon gründlich informiert.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir eine Einschätzung geben könnte, ob mein Vorgehen so seine Richtigkeit hat?

Fakten:
- 8 tägige Pauschalreise (
- Rückflug Samstag mit Corendon von Funchal nach Köln annulliert
- 7 Euro Essensvoucher und Transport+Übernachtung im 5* Hotel bekommen
- Info, dass Sonntag oder Dienstag der nächste Flug geht
- Am Sonntag kurzfristige Info über Flug mit TUIfly nach Frankfurt, mit dem ICE (Rail&Fly) nachts nach Hause (Ankunft 2 Uhr)

Was ich gerne hätte:
- 2 * 400 Euro nach EU Richtlinie
- Erstattung knapp 100 Euro für frische Wäsche (Sonntag morgen gekauft, da wussten wir noch nicht vom Rückflug am Sonntag)
- Eventuell Entschädigung vom Reiseanbieter? Die letzten 2 Tage waren extrem stressig, von Erholung ist nichts mehr über.

Der erste Punkt dürfte ja unstrittig sein. Beim zweiten und dritten bin ich mir nicht ganz sicher.

Ich habe übrigens noch eine Amex Gold, da gibt’s ja diese Reisekomfort-Versicherung. Aber die zahlt ja wohl nur bei Gepäckverlust, nicht, wenn man keine frische Wäsche mehr hat.

Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
Es geht hier wie schon ein Paar Seiten vorher bei einem Flug innerhalb der EU um die maltesische Corendon Europe.
 
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xake

Reguläres Mitglied
23.01.2019
41
3
EDDK
Danke für die Antworten.
Corendon Europe (XR) sitzt übrigens auf Malta, fällt allein schon deshalb unter die Richtlinie.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.028
2.455
Es geht hier wie schon ein Paar Seiten vorher bei einem Flug innerhalb der EU um die maltesische Corendon Europe.
ja, und selbst wenn es eine türkische Airline wäre? Das ist doch ein Flug mit Start in der EU...oder stehe ich komplett auf dem Schlauch und Funchal ist aus irgendwelchen mir bisher nicht bekannten Gründen davon ausgenommen?
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
267
231
Natürlich fliegt auf dieser Route XR Corendon Airlines Europe mit Sitz Malta
und nicht XC Corendon Türkei. Folglich ...

(hatte sich zeitlich überschnitten)

Eine türkische Airline wiederum bietet regulär keine Flüge zwischen EU-Staaten an
 

xake

Reguläres Mitglied
23.01.2019
41
3
EDDK
Herrlich, ich habe mich auf deren Seite eingeloggt und sehe den Text hier:

"Sehr geehrte Corendon Passagiere,

wir möchten uns aufrichtig für die plötzlichen Annullierungen und Verspätungen entschuldigen, die Sie dieses Jahr in Europa, insbesondere in Deutschland, aufgrund von Personalmangel erlebt haben.

Wie Sie inzwischen wissen, sind alle Fluggesellschaften und Passagiere während der Sommersaison 2022 mit den gleichen Problemen konfrontiert.

Leider haben die Flughäfen, die Abfertigungsgesellschaften, die Sicherheitskräfte und die Polizei nicht im Voraus kalkuliert, dass sie nicht in der Lage sind, die erwartete Intensität und das erwartete Volumen in diesem Jahr an den Flughäfen zu bewältigen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Sie bitten, Ihre Beschwerden bei den zuständigen Behörden oder Flughäfen einzureichen.

Bei Beschwerden über Annullierungen oder Verspätungen aufgrund von Personalmangel an den Flughäfen wenden Sie sich bitte direkt an diese, da wir als Fluggesellschaft in keiner Weise für diese Verspätungen und Probleme verantwortlich sind. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir jegliche Ansprüche, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind, ablehnen müssen.

Nochmals, es tut uns leid, dass wir Ihnen nicht den Service bieten können, den Sie von Corendon Airlines gewohnt sind, wir tun mit unserem Team alles in unserer Macht stehende, um Sie an Ihr Ziel zu fliegen!!!"

Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies nur ein verzweifelter Versuch ist?
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.695
4.558
DTM
Ja, mache Deine Ansprüche gegenüber Corendon Airlines Europe geltend. Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich Dich (möglichst) pünktlich, wie gebucht, von A nach B zu befördern.
Vermutlich fallen ein paar Leute auf so einen Wischi-Waschi-Text herein und pfeifen auf ihre Ansprüche. Dann hat Corendon ja bereits gewonnen. Darauf zielt dies vermutlich ab.
 

xake

Reguläres Mitglied
23.01.2019
41
3
EDDK
Dankeschön! :)

Bezüglich der Extrakosten für Wäsche bin ich mir nicht sicher, geht das auch? Ich meine, dass die dafür aufkommen müssen, das aber mit den 400 Euro verrechnen können, korrekt?
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Der Ordnung halber, hier nochmal als Übersicht (Beitrag #10.924), so dass sich andere daran ggf. orientieren können:

09.07.2022 - Ryanair: STN CGN mit 6:40 Stunden Verspätung am Zielort
11.07.2022 - Ryanair per E-Mail und Website-Formular zur 250-EUR-Entschädigungszahlung aufgefordert (14 Tage Frist)
15.07.2022 - Ryanair erkennt die Forderung an (E-Mail) und bittet um 10 Arbeitstage Zeit, um zu bezahlen
25.07.2022 - Die 250 EUR werden auf meinem Konto verbucht.

Viel Glück beim Durchsetzen Eurer Forderungen!
Geht auch bei LH ziemlich schnell, wenn man das nutzt https://www.lufthansa.com/de/de/kompensation-bei-flugunregelmaessigkeiten
Ich meine jetzt, wenn ausschl. man LH kontaktiert wegen EU261
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
An dem Tag war das reinste Chaos in CGN -vergleichbares gab es in dieser Form bisher selten. Der Flughafen spricht selbst von 4-5 Std. Wartezeit an der Siko. Eine auch nur annähernd reibungslose Abfertigung war daher an diesem Tag unmöglich gewesen für die Airlines. Denke schon, dass es aus diesem Grund ggf. etwas schwieriger als gewöhnlich (zumindest bei der Airline) werden könnte, um Forderungen geltend zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Herrlich, ich habe mich auf deren Seite eingeloggt und sehe den Text hier:



Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies nur ein verzweifelter Versuch ist?
Ja, Correndon versucht halt Dumme zu finden, die auf diese Argumentation reinfallen.
Correndon kann sich gerne bei den Anbietern schadlos halten.

FNC-CGN -> Hier ist eine Klage vor dem Amtsgericht, in dessen Bezirk CGN liegt, möglich.
 

xake

Reguläres Mitglied
23.01.2019
41
3
EDDK
An dem Tag war das reinste Chaos in CGN -vergleichbares gab es in dieser Form bisher selten. Der Flughafen spricht selbst von 4-5 Std. Wartezeit an der Siko. Eine auch nur annähernd reibungslose Abfertigung war daher an diesem Tag unmöglich gewesen für die Airlines. Denke schon, dass es aus diesem Grund ggf. etwas schwieriger als gewöhnlich werden könnte, um Forderungen geltend zu machen.
Das Flugzeug stand in Funchal nicht zur Verfügung, weil der vorherige Flug von CGN nach FNC auch abgesagt wurde. Aber das ist nicht mein Problem. Corendon hätte ja leer fliegen können, um FNC nach CGN stattfinden zu lassen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hol Dir die 2 x EUR 400 über das Amtsgericht Köln!
Die EUR 800 müsstet Ihr mit dem Preis für Klamotten verrechnen.

An den Reiseveranstalter würde ich mich seperat wenden. Dieser wird einem auch versuchen, an die Airline abzuwimmeln. Man muss schauen, was die Frankfurter Tabelle hier hergibt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Das Flugzeug stand in Funchal nicht zur Verfügung, weil der vorherige Flug von CGN nach FNC auch abgesagt wurde. Aber das ist nicht mein Problem. Corendon hätte ja leer fliegen können, um FNC nach CGN stattfinden zu lassen.
Man weiss es nicht. Wenn die Flüge ausgefallen sind, weil z.B. BPol, Flughafenbetreiber oder Flugsicherung darauf gedrängt haben, dann liegt das nicht in der Verantwortung der Airline. So ist die Rechtslage.

Die entscheidende Frage ist, ob - wenn es denn so war - die Airline das nachwiesen kann und der Richter den Nachweis glaubt. Einige Airlines machen sich gar - wegen Personalmangels - nicht die Mühe und zahlen lieber (oder zahlen sowieso generell nicht). Bei kleinen Airlines kann das anders aussehen.

Die Chancen sollten jedoch gut für Dich stehen.
 
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